专利摘要:

公开号:WO1989011719A1
申请号:PCT/EP1988/001199
申请日:1988-12-24
公开日:1989-11-30
发明作者:Andreas Görlich
申请人:"Sunnyline" Computer Products Gmbh;
IPC主号:G11B33-00
专利说明:
Aufnahmebox für Tonträger, wie Disketten und/oder Compact-Disc Die Erfindung bezweckt die Schaffung einer einfach aufgebauten und kostensparend herstellbaren Aufnahmebox für Disketten und/oder Compact-Disc, die die Disketten bzw. Compact-Disc in einer kompakten Raumform aufnimmt und in eine günstige Entnahme- und Einqabestellungfür die Disketten bzw. Compact-Disc einrichtbar ist. Diese Aufgabe wird erfindunqsgemäss durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 qelöst, wobei noch die in den Unteransprüchen aufgeführten Gestaltungsmerkmale vorteilhafte Weiterbildungen der Aufgabenlösung darstellen. Der Gegenstand der Erfindunq erstreckt sich nicht nur auf die Merkmale der einzelnen Ansprüche, sondern auch auf deren Kombination.Die erfindungsgemässe Aufnahmebox ist in einer kompakten Blockform, vorzugsweise Würfelform, ausgeführt, in der eine Vielzahl übereinanderliegender Disketten oder Compact-Disc geschützt untergebracht werden können. Zum Entnehmen der jeweils gewünschten Disketten bzw. Compact-Disc hat die Aufnahmebox schuppenartig (treppenartig) in Abhängigkeit voneinander aus einem Grundteil herausziehbare Auflaqeböden. Jeder Auflageboden trägt eine Diskette bzw. eine zusätzliche, aus dem Auflageboden herausziehbare und eine Compact-Disc schwebend und somit beschädigungsgeschütztlaqernde Trägerplatte, die in der ausgezogenen Stellung der Auflageböden zum Entnehmen und auch zum Zurückgeben gut zugänglich liegen. Weiterhin sind beliebig viele Diskettenboxen in einfacher Weise zu einer Boxeneinheit lösbar verbindbar, wobei diese Boxen nebeneinanderstehend aneinandergereiht werden. Jede Box ist einfach aufgebaut, kostengünstig herstellbar und zeigt eine sehr bequeme Handhabung für das Herausnehmen und Hereinlegen der Disketten und stellt ein räumlich günstig ausgeführtes Aufnahmebehältnis für Tonträger dar.Auf den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel gemäss der Erfindung in Variation dargestellt, welches nachfolgend näher erläutert wird. Es zeigt: Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einerAufnahmebox (Diskettenbox) im geschlossenenZustand, Fig. 2 eine perspektivische Darstellung derselbenAufnahmebox im eingeschobenen Zustand derDisketten und bei abgenommener Fronthaube, Fig. 3 eine perspektivische Darstellung derAufnahmebox mit schuppenartig herausgezogenen,Disketten aufnehmenden Auflageböden, Fig. 4 eine Frontansicht zweier durch Nut-Federverbindung aneinandergereihter Aufnahmeboxen, Fig. 5 einen Querschnitt durch zwei übereinander angeordneter, durch Nut-Federverbindungschupsenartigauseinanderziehbarer Auflageböden, Fig. 6 eine Seitenansicht im Schnitt der Auflageböden gemäss Fig. 5, Fig. 7 eine Draufsicht auf einen Auflageboden mit daran gehaltener Fronthaube und einem rückseitig denAuflageboden übergreifenden Grundteil in geschnittener Darstellung von Fronthaube undGrundteil, Fig. 8 einen Längsschnitt und eine Seitenansicht durch und 9 den bzw. des Auflagebodens nach Fig. 7 in abgeänderter Form seiner Nut-Federverbindung, Fig. 10 einen Querschnitt durch den Auflageboden mit daran in strich-punktierter Darstellung gezeigtem zweiten Auflageboden in der Schiebeverbindung, Fig. 11 eine Vorderansicht, eine Seitenansicht und eine bis 13 Unteransicht der Fronthaube, Fig. 14 eine Vorderansicht, eine Seitenansicht und eine bis 16 Unteransicht des Grundteiles, Fig. 17 eine perspektivische Darstellung der Aufnahmebox mit schuppenartig herausgezogenen und separat ausziehbaren Trägerplatten für Compact-Disc aufnehmende Auflageböden (es sind nur zweiTrägerplatten dargestellt), Fig. 18 eine Seitenansicht im teilweisen Schnitt mehrerer übereinander angeordneter Auflageböden mitTrägerplatten im eingeschobenen Zustand, Fig. 19 eine Seitenansicht im teilweisen Schnitt mehrerer übereinander angeordneter Auflageböden im auseinandergezogenen Zustand mit einer imAuflageboden liegenden Trägerplatte und einer aus dem anderen Auflageboden zum grössten Teil herausgezogener Trägerplatte zur Entnahme derCompact-Disc, Fig. 20 eine Draufsicht auf eine Trägerplatte mit in strichpunktierter Linie dargestellterCompact-Disc. Die Aufnahmebox für Tonträger, und zwar Disketten (1) und/oder Compact-Disc (20), zeigt eine Blockform, vorzugsweise eine Würfelform, mit begrenzt schuppenartig (treppenartig) auseinanderziehbaren Auflageböden (2) für jeweils eine Diskette (1) gemäss Fig. 3 oder Compact-Disc (20) gemäss Fig. 17. Hierfür besitzt die Aufnahmebox ein winkelförmiges, aus einer Rückwand (3) mit kurzen Seitenwangen (3a) und einer Deckwand (4) gebildetes Grundteil (5), in dem die Auflageböden (2) miteinander verbunden übereinander liegen und aus dem die Auflageböden (2) für die Gebrauchsstellung treppenartig herausziehbar und beim Nichtgebrauch übereinanderliegend einschiebbar sind. Jeder Auflageboden (2) weist eine frontseitig offene Kastenform auf und stellt praktisch eine Schublade ohne Frontwand dar.Die Auflageböden (2) sind durch Nut-Federverbindung (6, 7/11, 12) gegeneinander verschiebbar miteinander verbunden, wobei diese Nut-Federverbindung (6, 7/11, 12) im Bereich der Seitenwandungen (2a)- der kastenförmigen Auflageböden (2) vorgesehen ist. Gemäss der Ausführung nach Fig. 5 und 6 hat jeder Auflageboden (2) nach oben gerichtete Seitenwände (2a) und an der Unterseite jeder Seitenwand (2a) ist eine im Querschnitt hinterschnittene, vorzugsweise schwalbenschwanzförmige Nut (6) ausgespart und auf der Oberseite jeder Seitenwand (2a) ist eine in die Nut (6) formschlüssig eingreifende Feder (7) angeformt die Nut (6) und Feder (7) nehmen jeweils einen Teil der Auflagebodentiefe ein und die Nut (6) ist länger als die Feder (7) ausgebildet und ergibt an ihrem zur Frontseite zeigenden Längenende einen Verschiebebegrenzungsanschlag (6a) für die Herauszugsgrösse. Der oberste Auflageboden (2) ist ebenfalls durch diese Nut-Federverbindung (6, 7) unter der Deckwand (4) verschiebbar gehalten. Mehrere Aufnahmeboxen lassen sich zu einer grösseren Boxeneinheit lösbar aneinanderreihen, was in bevorzugter Weise ebenfalls durch Nut-Federverbindung (8, 9) erfolgt, und zwar in den Seitenwangen (3a) der Grundteile (5). Hierfür zeigt jede Box an einer Seitenwange (3a) des Grundteiles (5) eine eingeformte Nut (8) und an der gegenüberliegenden Grundteil-Seitenwange (3a) eine Feder (9) (vgl. Fig. 4).Die Frontseite der Box wird durch eine abnehmbare Fronthaube (10) in der eingeschobenen Stellung der Auflageböden (2) verschlossen; in dieser Stellung ragen die Disketten (1) mit einem Teilbereich aus der Frontseite heraus und diesen Diskettenteilbereich übergreift die Fronthaube (10) und ist dadurch mit dem Grundteil (5) lösbar verbunden (Fig. 1 und 2). Die Fig. 7 bis 16 zeigen eine Variante der Einzelteile (2, 5, 10) der Diskettenbox, wobei das Grundprinzip beibehalten worden ist und somit für gleiche Teile auch dieselben Bezugszahlen verwendet werden. Bei dieser Ausführung hat jeder kastenförmige Auflageboden (2) ebenfalls nach oben gerichtete Seitenwände (2a) und diese Seitenwände (2a) sind auf jeweils mindestens einem Teilbereich, vorzugsweise auf zwei im Abstand hintereinander angeordneten Teilbereichen, ihrer in Verschieberichtung gesehenen Länge mit je einer ausgeformten Nut (11) ausgestattet und im Bereich dieser Nuten (11) sind an der Unterseite des Auflagebodens (2) im Stärkenbereich der Seitenwände (2a) Federprofile (12) angeformt, die nach unten über die Bodenebene hinausragen. Diese Federprofile (12) bilden die Feder zur Nut (11)und haben in Verschieberichtung gesehen eine kürzere Länge als die Nuten (11). Die beiden Längenendenjeder in die Wandstärke der Seitenwände (2a) eingeformten Nuten (11) ergeben jeweils einen Verschiebebegrenzungsanschlag (lla)für die Federn (12), so dass dadurch die Herauszugsgrösse und der Einschub der Auflageböden (2) begrenzt wird.Die Federprofile (12) sind hakenartig (winkelförmig) im Querschnitt ausgebildet und zeigen mit ihrem Federteil nach aussen und fassen somit in die nach innen (zur Auflagebodenmitte hin) gerichteten Nuten (11) ein. In Fig. 10 sind zwei ineinandergreifende und übereinander angeordnete Auflageböden (2) dargestellt Die Auflageböden (2) schliessen mit der Aussenseite ihrer Seitenwände (2a) bündig ab, da die Federprofile (12) gegenüber dieser Aussenseite zurückversetzt angeformt und die Nuten (11) von der Innenseite jeder Seitenwand (2a) nach aussen in diese hineingerichtet sind. Für ein Zusammenfügen der Auflageböden (2) zeigen die Federprofile (12) an der äusseren Ecke ihrer Feder je eine schräg und/oder bogenförmig verlaufende Einführfläche (12a). Somit lassen sich die Auflageböden (2) mit ihren die Nuten (11) zeigenden Seitenwänden (2a) von unten nach oben zwischen die Federprofile (12) drücken und dabei federn die Federprofile (12) aufgrund der Einführfläche (12a) leicht nach innen und rasten dann in die Nuten (11) ein. Weiterhin ist auf jeder Seitenwand (2a) etwa auf deren Längenhalbierenden ein erhabener Rastpunkt (13) angeformt und in der Unterseite jedes Auflagebodens (2) sind zwei in Verschieberichtung im Abstand hintereinander angeordnete Rastmulden (14) eingeformt, in welche der Rastpunkt (13) einerseits in der herausgezogenen Auflagebodenstellung und andererseits in der eingeschobenen Auflagebodenstellung einrastet, so dass'dadurch der Auszug und Einschub fixiert wird und bei gewissen Erschütterungen oder Anschlagbewegungen noch keine Verschiebung der Auflagebödan (2gegeneinander erfolgt, sondern diese in gewisser Weise gegeneinander in den beiden Stellungen arretiert sind.Der oberste Auflageboden (2) wird mit seinen Nuten (11)in unter der Deckwand (4) in beiden Seitenbereichen angeformten Federprofilen (12) eingerastet und verschiebbar gehalten; diese Deckwand (4) zeigt ebenfalls in den beiden den Seitenwänden (2a) zugeordneten Seitenbereichen eine eingeformte Rastmulde (14), die die herausgezogene Stellung des obersten Auflagebodens (2) fixiert, wenn drRastpunkt (13) dieses obersten Auflagebodens (2) darin eingreift. An ihrem einschiebseitigen Längenende ist jeder Auflageboden (2) im Bereich seiner Seitenwände (2a) mit einem durch Seitenwand-Stärkenverrinaerunqgebildeten Absatz (15) ausgestattet, mit denen die Auflageböden (2) zwischen die Seitenwangen (3a) des Grundteiles (5) in der eingeschobenen Stellung fassen. Diese seitlichen Absätze (15) stellen für alle Auflageböden (2), insbesondere aber für den obersten Auflageboden (2), ebenfalls noch einen Einschub-Begrenzungsanschlag dar, wenn sie gegen die freie Höhenkante (3b) der Seitenwangen nZ (3a) anstossen (vgl. Fig. 7"und13). An der Frontseite jedes Auflagebodens (2) sind die beiden Seitenwände (2a) zur Bildung eines bei abgenommener Fronthaube (10) freiliegenden Griffteiles (2b) in Verschieberichtung zurückversetzt (vgl. Fig. 7 bis 9), wobei dieses Griffteil (2b) jedes Auflagebodens (2) einerseits ein gutes Anfassen zum Verschieben in beide Richtungen ermöglicht und andererseits die aufgenommenen Disketten (1) zum Erfassen freilegt.Die Fronthaube (10) hat einen aus Frontwand (10a), zwei Seitenwänden (1mob)und einer Deckwand (10c) gebildeten winkelförmigen Quer- und Höhenschnitt und zeigt an ihren beiden Seitenwänden (1 Ob)an deren freien Höhenkante je eine nach innen gerichtete Rastwulst (16); diese beiden Rastwulst(16) greifen in der Schliessstellung der Box in aussenseitige Nuten (17) der Auflageböden (2) lösbar ein, wobei diese Nuten (17) im geringen Abstand hinter dem Griffteil (2b) in den Seitenwänden (2a) ausgeformt sind (Fig.7 und 9). Durch die Haube (10) wird die Frontseite, die Oberseite und werden die beiden Seiten der Auflageböden (2) im Bereich ihrer Griffteile (2b) in der eingeschobenen Stellung der Auflageböden (2) überdeckt und verschlossen. Die Fronthaube (10) besteht in bevorzugter Weise aus einem glasklaren Kunststoff. Zum Aneinanderreihen mehrerer Diskettenboxen zeigt jeder Auflageboden (2an einer Seitenwand (2a) eine im Querschnitt hinterschnittene Nut (18), die in die Seitenwand (2a) eingeformt ist, und an der gegenüberliegenden Seitenwand (2a) eine angeformte, nach aussen vorstehende, im Querschnitt hinterschnittene, vorzugsweise T-förmige Feder (19), die in die Nt(18) des benachbarten Auflagebodens (2) formschlüssig eingreift. Die Nut (18) und Feder (19) jedes Auflagebodens (2) sind etwa auf der in Verschieberichtung gesehenen Länqenhalbierenden des Auflagebodens (2 > angeordnet und liegen zwischen den Nuten (11) (vgl. Fig. 7 und 9).Die durch die Nut-Feder-Verbindung (18, 19) aneinandergereihten Boxen ermöglichen ein gleichzeitiges Herausziehen und Einschieben aller Auflageböden (2). Es liegt selbstverständlich im Rahmen der Erfindung, diese Nut-Feder-Verbindung (18, 19) auch an den Seitenwangen (3ardes Grundteiles (5) vorzusehen, so dass dann mehrere Boxen im Bereich der Grundteile (5) miteinander zu einer Einheit verbunden sind und die Auflageböden (2) jeder Box gegenüber der benachbarten Box unabhängig voneinander verschoben werden können. An Stelle der Nut-Feder-Verbindung (8, 9/18, 19) können auch mehrere Boxen durch als ineinandergreifende Gegenstücke ausgebildete Rast- oder Hakenverschlüsse lösbar aneinandergereiht werden. Das Grundteil (5), die Auflageböden (2) und die Fronthaube (10) sind jeweils einteilig aus Kunststoff geformt. Bei Nichtgebrauch der Aufnahmebox sind die Auflageböden (2) mit den Disketten (1) bzw. den Compact-Disc (20) in das Grundteil (5) eingeschoben, liegen deckungsgleich übereinander und werden frontseitig von der Haube (10) geschützt abgedeckt. Zur Herausnahme einer Diskette (1) wird die Fronthaube (10) vom Grundteil (5) abgenommen und dann die Auflageböden (2) schuppenartig aus dem Grundteil (5) zur Frontseite hin herausgezogen, was vorzugsweise durch Erfassen des untersten Auflagebodens (2) vorgenommen wird, indem dieser beim Anschlagen der Feder (7/12) an den Nut Begrenzungsanschlag(6a/11a) eine Mitnahme der übereinanderliegenden Auflageböden (2) bewirkt.In der ausgezogenen Stellung (vql. Fig. 3 und 17) stellen die Auflageböden (2) eine Treppe dar und die jeweils gewünschte Diskette (1) ist gut greifbar von jedem Auflageboden (2) abnehmbar und auch wieder einbringbar. Die Anzahl der aneinanderzureihenden Boxen kann beliebig sein. Die Aufnahmebox für Compact-Disc (20) (CD/kleine Schallplatte), Fig. 17 bis 20, entspricht im Aufbau und in der Funktion der Aufnahmebox nach Fig. 1 bis 16 und für gleiche Teile (5, 2, 10) sind dieselben Bezugszahlen verwendet worden. Hierbei ist in weiterer Ausführung auf jedem ausziehbaren Auflageboden (2) eine gegenüber dem Auflageboden (2)separat herausziehbare und einschiebbare Trägerplatte (21) angeordnet, welche jeweils eine Compact-Disc (20) schwimmend gelagert aufnimmt. Die Trägerplatte (21) zeigt eine eckige, wie quadratische oder rechteckige Grundform, deren Grösse der Aufnahmeraumgrösse des schubkastenförmiqen Auflagebodens (2) entspricht und die eine der Aufnahmeraumhöhe des Auflaqebodens (2) angepasste Höhe hat, so dass jede Trägerplatte (21) zwischen den beiden Seitenwänden (2a) ihres Auflagebodens (2) und dem darüberliegenden Auflageboden (2) mindestens nahezu formschlüssig verschiebbar lagert. Von oben her ist in jede Trägerplatte (21) eine in der Grundform kreisförmige Einlegeaufnahme (22) (-mulde) eingearbeitet, in der die Compact-Disc (20) eingelegtwird.Im Zentrum der Einlegeaufnahme (22) ist ein geschlitzter Lagerzapfen (23) angeformt, der durch seine Schlitze (23a) in eine Vielzahl an Zapfensegmente (23b) aufgeteilt ist. Um diesen Lagerzapfen (23) ist die Compact-Disc (20) mit ihrem zentralen Loch (20a) schwimmend gelagert, d.h., die Compact-Disc (20) wird vom Lagerzapfen (23) aufgehängt getragen, so dass die Compact-Disc (20) mit ihren beiden Scheibenseiten in der Luft hängt und nicht mit dem Boden der Einlegeaufnahme (22) und der Unterseite des darüberliegenden Auflagebodens (2) in Berührung kommt und somit beschädigungsgeschützt untergebracht ist. Zur Entnahme der Compact-Disc (20) ist die Trägerplatte (21) an beiden Seiten mit Zugriffaussparungen (21a) ausgestaltet, in die der Umfangsrand der Compact-Disc (20) hineinragt und somit zum Erfassen mit der Hand freiliegt. Die Trägerplatte (21) zeigt frontseitig entsprechend den Auflageböden (2) ein gegenüber der Trägerplattenbreite zurückversetztes Griffteil (21b). Zum Entnehmen einzelner Compact-Disc (20) werden die Auflageböden (2) der Box treppenartig nach aussen gezogen und dann kann die jeweilige Trägerplatte (21) an ihrem Griffteil (21b) erfasst und aus ihrem Auflageboden (2) so weit herausgezogen werden, bis dass die Compact-Disc (20) zum Entnehmen nach oben vollkommen freiliegt (Fig.19). Jede Trägerplatte (21) ist in ihrem Auflageboden (2) verschiebegeführt und kann vollkommen aus dem Auflageboden (2) herausgezogen werden oder aber ist durch Arretiermittel begrenzt herausziehbar.Diese Arretiermittel können entsprechend den Auflageböden (2) von angeformten Nut- und Federprofilen (6, 7/11, 12) oder von Rastpunkten (13)und Rastmulden (14)gebildet sein. Die Einschubtiefe der Trägerplatten (21) wird von der Rückwand (2c) der Auflageböden (2) undfodervon den Rastmitteln (13, 14) begrenzt. Die Trägerplatten (21) mit Lagerzapfen (23) sind einteilig aus Kunststoff geformt.
权利要求:
Claims
Patentansprüche
1. Aufnahmebox für Tonträger, wie Disketten und/oderCompact-Disc, dadurch gekennzeichnet, dass dieselbe eine Blockform mit begrenzt schuppenartig auseinanderziehbaren Auflageböden (2) für jeweils einen Tonträger (1, 20) hat.
2. Aufnahmebox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieselbe eine Würfelform hat.
3. Aufnahmebox nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass dieselbe ein winkelförmiges, aus einer Rückwand (3) mit Seitenwangen (3a) und einer Deckwand (4) gebildetes Grundteil (5) besitzt, in dem die Auflageböden (2) miteinander verbunden übereinander liegen und aus dem die Auflageböden (2) treppenartig herausziehbar sind.
4. Aufnahmebox nach einem oder mehreren der Ansprüche1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jederAuflageboden (2) eine frontseitig offene Kastenform aufweist.
5. Aufnahmebox nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageböden (2) durchNut-Feder-Verbindung (6, 7/11, 12) gegeneinander verschiebbar miteinander verbunden sind.
6. Aufnahmebox nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut-Feder-Verbindung (6, 7) im Bereich der nach oben gerichteten Seitenwände (2a) der kastenförmigen Auflageböden (2) vorgesehen sind und dabei an der Unterseite jeder Seitenwand (2a) eine im Querschnitt hinterschnittene, vorzugsweise schwalbenschwanzförmige Nut (6) ausgespart und auf der Oberseite jeder Seitenwand (2a) eine in dieNut (6) formschlüssig eingreifende Feder (7) angeordnet ist, wobei die Nut (6) und Feder (7) einen Teil der Allflanebodentiefeeinnehmen und dieNut (6) länger als die Feder (7) ausgebildet ist und an ihrem frontseitigen Längenende einenVerschiebebegrenzungsanschlag (6a) für den jeweils benachbarten Auflageboden (2) bildet (Fig.5 und 6).
7. Aufnahmebox nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut-Feder-Verbindung (11, 12) im Bereich derSeitenwände (2a) der kastenförmigen Auflageböden (2) vorgesehen sind und dabei an der Innenseite jeder Seitenwand (2a) mindestens auf einem Teilbereich, vorzugsweise auf zwei im Abstand in AuflagebodenVerschieberichtung hintereinander angeordnetenLängenbereichen Nuten (11) ausgeformt sind und an dieUnterseite der Auflageböden (2) im Querschnitt haken- oder winkelförmige gegenüber der SeitenwandAussenseite zurückversetzte und einen bündigenAussenabschluss der Auflageböden (2) ergebendeFederprofile (12) angeformt sind, die in der inVerschieberichtung gesehenen Länge kürzer als dieNuten (11) ausgebildet sind (Fiq.7 bis 10).
8. Aufnahmebox nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (11) mit ihren Längenenden mit denFederprofilen (12) zusammenwirkende Verschiebebegrenzungsanschläge(11a) bilden (Fig. 7 und 8).
9. Aufnahmebox nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Federprofile (12) an ihrem in die Nut (11) eingreifenden, nach aussen gerichteten Federteil eine schräg und/oder bogenförmig verlaufende Einführfläche (12a) zum Einrasten in die Nuten (11) haben (Fig.10).
10. Aufnahmebox nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder Seitenwand (2a) der Auflageböden (2) ein vorspringender Rastpunkt (13) angeformt und in der Unterseite jedes Auflagebodens (2) zwei inVerschieberichtung im Abstand hintereinander liegendeRastmulden (14) ausgeformt sind, in welche derRastpunkt (13) zur Einschub- und Auszuqsfixierunq derAuflageböden (2) gegeneinander wechselweise einrastet (Fig. 7 bis 9).
11. Aufnahmebox nach einem oder mehreren der Ansprüche1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der obersteAuflageboden (2) durch Nut-Feder-Verbindung (6, 7/11, 12) unter der Deckwand (4) des Grundteiles (5) verschiebbar gehalten ist.
12. Aufnahmebox nach einem oder mehreren der Ansprüche1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass jederAuflageboden (2) rückseitig seitliche Absätze (15) hat, in die das Grundteil (5) mit seinenSeitenwangen (3a) einqreift (Fig.7).
13. Aufnahmebox nach einem oder mehreren der Ansprüche1 bis 12,gekennzeichnet durch eine die Frontseite der Box verschliessende, über die in der eingeschobenen Stellung frontseitig vorstehendenFrontbereiche der Disketten (1) und Griffteile (2b) der Auflageböden (2) greifende, abnehmbareFronthaube (10), die aus einer Frontwand (10a), zweiSeitenwänden (1 Ob)und einer Deckwand (10c) gebildet ist und an den freien Höhenkanten ihrer Seitenwände (10b) nach innen gerichtete, in Nuten (17) derSeitenwände (2a) der Auflageböden (2) eingreifendeRastwulste (16) hat (Fig.7, 9, 14 bis 16).
14. Aufnahmebox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Boxen lösbar aneinanderreihbar zu einerBoxeneinheit verbunden sind.
15. Aufnahmebox nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Boxen durch in den Seitenwangen (3a) der Grundteile (5) angeordnete Nut-Feder-Verbindungen (8, 9) lösbar miteinander verbindbar sind (Fig. 4).
16. Aufnahmebox nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass für eine Boxenaneinanderreihung jederAuflageboden (2) an einer SEitenwand (2a) eine eingeformte, im Querschnitt hinterschnittene, vorzugsweise T-förmige Nut (18) und an der gegenüberliegenden Seitenwand (2a) eine formschlüssig in die Nut (18) des benachbarten Auflagebodens (2) einfassende, vorspringend angeformte Feder (19) hat (Fig. 7).
17. Aufnahmebox nach einem oder mehreren der Ansprüche1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass auf jedemAuflageboden (2) eine eine Compact-Disc (20) schwimmend gelagert aufnehmende Trägerplatte (21) separat gegenüber dem ausziehbaren Auflageboden (2)herausziehbar angeordnet ist (Fig.17 bis 20).
18. Aufnahmebox nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die TrägerDlatte (21) in dem schubkastenförmigenAuflageboden (2) verschiebegeführt ist und mindestens nahezu formschlüssig zwischen zwei übereinander angeordnete Auflageböden (2) einfasst.
19. Aufnahmebox nach den Ansprüchen 17 und 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (21) eine eckige, wie quadratische oder rechteckige Grundform mit frontseitigem seitlich zurückversetztemGriffteil (21b) und seitlichen Zugriffaussparungen (21a) zum Erfassen der in der Trägerplatte (21}liegenden Compact-Disc (20) hat.
20. Aufnahmebox nach den Ansprüchen 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass in der Träqerplatte(21) eine in der Grundform kreisförmige Einlegeaufnahme< 22)für die Compact-Disc (20) ausgeformt ist, in derenZentrum ein geschlitzter, in mehrere Zapfensegmente (23b) aufgeteilter Lagerzapfen (23) angeformt ist, der die Compact-Disc (20) mit ihrem zentralen Loch (20a) schwebend gelagert trägt.
21. Aufnahmebox nach den Ansprüchen 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (21) vollkommen aus dem Auflageboden (2) herausziehbar oder durchArretiermittel (6, 7/11,12/13, 14) begrenzt herausziehbar in dem Auflageboden (2) angeordnet ist.
22. Aufnahmebox nach den Ansprüchen 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundteil (5), dieAuflageböden (2), die Fronthaube (10) und dieTrägerplatte (21) jeweils einteilig aus Kunststoff geformt sind, wobei die Fronthaube (10) vorzugsweise aus glasklarem Kunststoff besteht.
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同族专利:
公开号 | 公开日
DE8806559U1|1988-09-15|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1989-11-30| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): DK FI JP NO US |
1989-11-30| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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