专利摘要:

公开号:WO1989008907A1
申请号:PCT/EP1989/000285
申请日:1989-03-17
公开日:1989-09-21
发明作者:Heinz Göttel
申请人:Komet-Druck Heinz Göttel;
IPC主号:B31D1-00
专利说明:
[0001] Gepäckstreifenanhänger und Vorrichtung zur Herstellung desselben
[0002] Die Erfindung betrifft einen Gepäckstreifenanhänger gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Herstellung dieses Anhängers.
[0003] Gepäckstreifenanhänger der genannten Art werden gewöhnlich an Gepäckgriffen befestigt. Es sind verschiedene Gepäckstreifenanhänger bekannt, die aber sämtlich den Nachteil haben, daß sie am Griff des Gepäckstückes festkleben und dann schwer wieder zu lösen sind. Außerdem ist der Aufbau der bekannten Gepäckstreifenanhänger nachteilig, weil zu deren Herstellung mehrere, getrennte Arbeitsgänge notwendig sind. Beim Bedrucken besteht zudem die Gefahr einer Verschiebung des Silikonpapiers, wodurch sich Falten und Blasen bilden können.
[0004] Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Gepäckstreifenanhänger der eingangs genannten Art so auszubilden, daß er am Griff eines Gepäckstückes sicher befestigt werden kann, ohne an diesem Griff anzukleben. Außerdem soll der Aufbau so verbessert werden, daß die Herstellung in einem Arbeitsgang ermöglicht wird, ohne daß die Gefahr einer Verschiebung des Silikonpapiers beim Druckvorgang besteht. Eine Aufgabe besteht auch darin, eine geeignete Vorrichtung zur Herstellung des Gepäckstreifenanhängers anzugeben.
[0005] Die Aufgabe wird durch die Ausbildung gemäß Kennzeichen des Anspruchs 1 gelöst.
[0006] Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
[0007] Eine Vorrichtung zur Herstellung des Gepäckstreifenanhängers ist im Anspruch 8 angegeben mit Weiterbildungen in den weiteren Unteransprüchen.
[0008] Der erfindungsgemäße Gepäckstreifenanhanger weist folgende Vorteile auf. Die Enden des Gepäckstreifenanhängers werden nach dem Umlegen um den Griff eines Gepäckstückes durch Zusammendrücken miteinander verklebt. Durch das Vorsehen der mittleren Lackschicht kann der Gepäckstreifenanhänger nicht mehr am Griff ankleben, so daß er auch nach dem Auftrennen der geschlossenen Schleife mühelos wieder entfernt werden kann. Die Handhabung wird erheblich erleichtert, weil weitestgehend das lästige Ankleben an den Fingern vermieden ist. Der Aufbau des erfindungsgemäßen Gepäckstreifenanhängers ermöglicht die Herstellung in einem Arbeitsgang. Die Gefahr der Falten- und Blasenbildung ist beseitigt, weil eine Verschiebung des Silikonpapiers nicht mehr möglich ist beim Druckvorgang.
[0009] Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert werden.
[0010] Es zeigen:
[0011] Fig. 1 einen Gepäckstreifenanhänger im Schnitt, Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Bahn aus mehreren aufeinanderfolgend und nebeneinander angeordneten, voneinander trennbaren Gepäckstreifenanhängern, Fig. 3 schematisch eine Vorrichtung zur Herstellung des Gepäckstreifenanhängers nach den Fig. 1 und 2.
[0012] Die Zeichnung zeigt einen Gepäckstreifenanhanger 2, bestehend aus einem Thermopapier 4 zum Bedrucken nach dem Thermodruckverfahren, das auf einer Seite mit einer Klebemittelschicht 6 versehen ist, die in einem mittleren Bereich mit einer Lackschicht 8 überlagert ist, so daß beidendig Klebebereiche 10 und 12 freibleiben. Die Lackschicht 8 und die Klebebereiche 10, 12 sind noch von einem abziehbaren Silikonpapier 14 abgedeckt.
[0013] Die Lackschicht 8 verhindert, daß der Gepäckstreifenanhänger beim Herumlegen um einen Griff eines Gepäckstückes (beispielsweise Koffergriff) an diesem Griff festklebt. Zum Anbringen am Gepäckstück ist es lediglich notwendig, die beiden Klebebereiche 10 und 12 miteinander zu verbinden.
[0014] Die Klebemittelschicht 6 enthält etwa 25 bis 30 g Leim/m2 , wobei Schmelzleim verwendet wird, der bei ca. 180° aufgetragen wird.
[0015] Die Lackschicht 8 enthält etwa 8 bis 10 g Lack/m2, wobei ein mit dem Leim verträglicher Lack verwendet wird.
[0016] Die Lackmenge bzw. Lackstärke ist dabei so gewählt, daß der Leim mit geringen Mengen durch den Lack hindurchtreten kann, um eine geringe Haftung für das Silikonpapier 14 auch auf der Lackschicht zu erzeugen. Hierdurch erhält die Lackschicht praktisch ein geringes Haftungsvermögen für das Silikonpapier. Dies hat den Vorteil, daß das Silikonpapier ganzflächig auf dem Gepäckstreifenanhänger haftet, wodurch die Gefahr vermieden ist, daß sich beim anschließenden Druckvorgang das Silikonpapier auf dem Anhänger verschiebt, was zu Falten- und Blasenbildungen des Silikonpapiers führen könnte.
[0017] Die Herstellung des Gepäckstreifenanhängers erfolgt nicht einzeln, sondern in Form einer Gepäckstreifenanhänger-Bahn 16, wie dies die Fig. 2 zeigt. Die Breite und Länge der Gepäckstreifenanhänger-Bahn 16 entspricht der Breite und Länge einer Vielzahl von einzelnen Gepäckstreifenanhängern. Die Bahn kann beispielsweise eine Breite von 400 mm haben.
[0018] Jeder einzelne Gepäckstreifenanhanger, der aus der Bahn 16 austrennbar ist, besteht hier aus einem längeren eigentlichen Gepäckanhänger 13 zur Befestigung am Gepäckstück und einem kürzeren Abreißteil 15 zur Befestigung beispielsweise am Ticket oder an einem sonstigen Reisedokument. Der Gepäckstreifenanhänger kann beispielsweise eine Gesamtlänge von etwa 360 mm und eine Breite von 40 mm aufweisen, so daß aus der Gepäckstreifenanhänger-Bahn 16 in der Breite zehn einzelne Gepäckstreifenanhanger ausschneidbar sind.
[0019] Der eigentliche Gepäckanhänger 13 zur Befestigung am Gepäckstück hat die im Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebene Ausbildung. Es sind daher für diesen Gepäckanhänger 13 die gleichen Bezugszeichen verwendet worden wie bei dem Anhänger gemäß Fig. 1.
[0020] Das Abreißteil 15 ist ebenfalls auf der Klebemittelschicht 6, mit der die Bahn ja durchgehend versehen ist, mit einer Lackschicht 8' versehen, die etwa an einer Trennlinie 17 zum Gepäckanhänger 13 beginnt, wobei eine gewisse Toleranz zugelassen ist, wie dies auch in der Zeichnung dargestellt ist, und die mit Abstand vor dem Ende des Abreißteiles 15 endet, so daß ein Klebemittelbereich 10' verbleibt, mit dem das Abreißteil am Ticket oder an einem anderen Flugdokument angeklebt werden kann. Die Lackschicht verhindert, daß das Abreißteil mit der Kleidung oder anderen Dingen verklebt, was bei derartigen Abreißteilen bekannter Ausführungsformen sehr häufig vorkommt.
[0021] Die einzelnen Gepäckstreifenanhänger in Längsrichtung des Bandes 16 sind im Bereich der benachbarten Klebemittelbereiche 10, 12 voneinander trennbar. Zur Vereinzelung der Gepäckstreifenanhänger wird dabei vorzugsweise eine automatisch arbeitende Trennvorrichtung vorgesehen (nicht dargestellt), sowohl für die Trennung in Quer- als auch in Längsrichtung der Bahn. Zum Tren nen der einzelnen Gepäckstreifenanhänger kann auch eine Perforation oder ein Trennschnitt an der vorgesehenen Trennstelle 18 vorgesehen werden.
[0022] Der Gepäckstreifenanhänger-Streifen 16 wird entweder auf einer Walze aufgewickelt oder zickzackförmig gefaltet (Libarello-Falzung genannt).
[0023] Die Fig. 3 zeigt schematisch eine Vorrichtung zum Herstellen des Gepäckstreifenanhänger-Streifens 16 gemäß Fig. 2.
[0024] Mit dem Bezugszeichen 21 ist eine Vorratstrommel für Thermopapier und mit dem Bezugszeichen 22 eine Vorratstrommel für Silikonpapier bezeichnet. Das Bezugszeichen 23 bezeichnet eine Trommel, auf die der kaschierte, fertige Gepäckstreifenanhänger-Streifen aufgewickelt wird.
[0025] Die Thermopapierbahn 24 wird über Umlenkwalzen 26, 28, eine Bahnführungseinrichtung 30 und eine Bahnbremse 32 zu einer Kaschiervorrichtung 34 geführt. Gleichzeitig wird dieser Kaschiervorrichtung 34 auch die Silikonpapierbahn 36 über Umlenkwalzen 38, 40, eine Bahnführungseinrichtung 42 und eine Bahnbremse 44 zugeführt.
[0026] Die Kaschiervorrichtung weist eine Beschichtungswalze 46 auf, die mit einem schwenkbar ausgebildeten Auftragskopf 48 zum Auftragen der Klebemittelschicht 6 und der Lackschicht 8 zusammenwirkt, wobei die Thermopapierbahn zwischen Beschichtungswalze 46 und Auftragskopf 48 hindurchgeführt wird.
[0027] Vor Erreichen der Leim- bzw. Lackauftragsstelle wird die Bahn noch um eine Anpreßwalze 50, die an der Beschichtungswalze 46 anliegt, und eine Exzenterwalze 52 herumgeführt.
[0028] Mit Hilfe des Auftragskopfes wird Leim für die Klebemittelschicht 6 kontinuierlich und der Lack für die Lackschicht 8 intermittierend entsprechend der vorgesehenen Lacklänge aufgetragen, und zwar auf der für beide Auftragsvorgänge gleichen Beschichtungswalze 46.
[0029] Die so mit der durchlaufenden Klebemittelschicht und den beabstandeten Lackmittelschichten versehene Thermopapierbahn wird dann um eine Kalanderwalze 54 herumgeführt, die mit einer zustellbaren Kaschierwalze 56 zusammenwirkt, um die das Silikonpapierband herumgeführt ist. Beide Bahnen werden im Kaschierspalt zwischen Kalanderwalze und Kaschierwalze einander überlagert, derart, daß das Silikonpapier auf der Klebemittel- /Lackschicht aufläuft und dort anhaftet.
[0030] Die fertig kaschierte Bahn wird dann auf die Trommel 23 aufgewickelt nach Umlaufen einer Kühlwalze 58 sowie zweier Umlenkwalzen 60, 62 und einer Auflegewalze 64.
[0031] Die Beschichtungswalze 46 und die Kalanderwalze 54 sind vorzugsweise silikonbeschichtet und kühlbar ausgebildet. Die Kaschieralze 56 ist kühlbar ausgebildet.
[0032] Mit dem Bezugszsichen 66 ist eine Konsole für ein Klebemittelschmelz- und -zuführgerät und mit 68 eine Konsole für ein Lackdosiergerät bezeichnet. Ein Schaltschrank mit Bedienungselementen zur Bedienung der Vorrichtung weist das Bezugszeichen 70 auf.
[0033] Nach der obigen Beschreibung ist nur ein Auftragskopf vorgesehen zum Auftragen des Klebemittels und des Lacks auf das Klebemittel. Es versteht sich, daß der Auftragskopf hierfür zwei Düsen, eine für das Klebemittel und eine für den Lack, aufweisen müßte.
[0034] Es können aber auch zwei separate Auftragsköpfe vorgesehen werden, ein Auftragskopf für dsn Klebemittelauftrag und ein nachgeschalteter Auftragskopf für den Lackauftrag, wobei beide im Bereich der Beschichtungswalze arbeiten, wie dies für den Auftragskopf 48 vorgesehen ist.
[0035] In der Fig. 3 ist noch eine Modifikation der Vorrichtung gestrichelt dargestellt. Anders als oben beschrieben, kann der Lack auch zunächst durch einen separaten Auftragskopf 72 (gestrichelt eingezeichnet) auf die Silikonpapierbahn 36, vorzugsweise im Bereich der Kaschierwalze nahe dem Kaschierspalt gesteuert aufgetragen werden. Im Kaschierspalt wird dann der Lack zusammen mit dem Silikonpapier auf die Klebemittelschicht der Papierbahn aufkaschiert. Infolge des größeren Haftvermögens der Klebemittelschicht wird der Lack vom Silikonpapier abgenommen und auf die Klebemittelschicht übertragen. Selbstverständlich ist auch hier der Lackfilm so dünn, daß Teile des Klebemittels durch die Lackschicht hindurchtreten, um die gewünschte geringe Haftung des Silikonpapiers auf der Lackschicht zu erzielen.
权利要求:
ClaimsA n s p r ü c h e
1. Gepäckstreifenanhänger mit oder ohne Abreißteil, bestehend aus einem Papier und einem eine Klebemittelbeschichtung des Papiers abdeckenden Silikonpapier, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Klebemittelschicht (6) und Silikonpapier (14) eine vorbestimmte Teile der Klebemittelschicht abdeckende Lackschicht (8) vorgesehen ist.
2. Gepäckstreifenanhanger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lackschicht einen mittleren Bereich der Klebemittelschicht abdeckt, derart, daß beidendig des Änhängers (2) Klebemitteibereiche (10, 12) verbleiben.
3. Gepäckstreifenanhänger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lackschicht (8) so dünn aufgetragen wird, daß Klebemittel aus der Klebemittelschicht (6) in geringer Menge die Lackschicht (8) durchdringt zur Erzeugung einer Lackoberfläche mit geringem Haftvermögen für das Silikonpapier (14).
4. Gepäckstreifenanhänger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebemittelschicht eine Leimmenge von etwa 25 bis 30 g Leim/m2 aufweist.
5. Gepäckstreifenanhänger nach einem der Anspruchs 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lackschicht (8) eine Lackmenge von etwa 8 bis 10 g Lack/m2 aufweist .
6. Gepäckstrsifenanhanger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Klebemittel ein Schmelzleim vorgesehen ist, der bei ca. 180°C auf das Papier (4) aufgetragen wird.
7. Gepäckstreifenanhänger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Papier (4) ein für Thermodruckverfahren geeignetes Thermopapier ist.
8. Vorrichtung zur Herstellung des Gepäckstreifenanhängers nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder einer eine Vielzahl von neben- und hintereinander angeordneten Gepäckstreifenanhängern aufweisenden Bahn, mit einer Vorratswalze für eine Papierbahn, einer Vorratswalze für eine Silikonpapierbahn, einer Kaschiervorrichtung und einer Aufwickelwalze für die fertig kaschierten Gepäckstreifenanhänge, dadurch gekennzeichnet, daß die Kaschiervorrichtung wenigstens einen steuerbaren Auftragskopf (48, 72) zum Auftragen von Klebemittel auf das Papier und zum Auftragen von Lack auf die Klebemittelschicht sowie eine mit dem Auftragskopf in Wirkverbindung stehende Beschichtungswalze (46) aufweist, zwischen denen der Gepäckstreifsnanhänger bzw. die Gepäckstreifenanhängerbahn (16) hindurchgeführt ist, sowie eine Kalanderwalze (54) und eine zustellbare Kaschierwalze (56) umfaßt, die zusammsnwirken und zwischen sich einen Kaschierspalt bilden, in den die mit Klebemittel und Lack beschichtete Papierbahn und die Silikonpapierbahn eingeleitet werden und in dem die Silikonpapierbahn auf die Klebemittel-/Lackbeschichtung der Papierbahn aufläuft und aufkaschiert wird.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein gesonderter, steuerbarer Auftragskopf (72) zum Auftragen des Lacks auf die Klebemittelschicht (6) vorgesehen ist, der oberhalb der Silikonpapierbahn (36) angeordnet ist und Lack gesteuert entsprechend den auf der Klebemittelschicht der Papierbahn vorgesehenen Auftragsstellen auf die Silikonpapierbahn aufträgt, von welcher der Lack im Kaschierspalt zwischen der Kalanderwalze (54) und der Kaschierwalze (56) auf die Klebemittelschicht (6) der Papierbahn (24) übertragen wird.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Auftragskopf (72) im Bereich der Kaschierwalze (56) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Auftragskopf (72) nahe dem zwischen der Kalanderwalze (54) und der Kaschierwalze (56) gebildeten Kaschierspalt angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtungswalze (46) und die Kaschierwalze (56) kühlbar ausgebildet und silikonbeschichtet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kalanderwalze (54) kühlbar ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Auftragskopf (48) mit einer Klebemittelschmelz/Klebemittelzuführeinrichtung und mit einer Lackdosier/Lackzuführeinrichtung verbunden ist.
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引用文献:
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法律状态:
1989-09-21| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): FI JP US |
1989-09-21| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
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1990-12-12| WWP| Wipo information: published in national office|Ref document number: 1989903475 Country of ref document: EP |
1991-10-03| WWW| Wipo information: withdrawn in national office|Ref document number: 1989903475 Country of ref document: EP |
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