![]() Synthetic structural elements
专利摘要:
公开号:WO1989008569A1 申请号:PCT/EP1989/000284 申请日:1989-03-17 公开日:1989-09-21 发明作者:Lothar Trier 申请人:Lothar Trier; IPC主号:B60R13-00
专利说明:
[0001] Kunststoff-Bauelement [0002] Die Erfindung richtet sich auf ein Kunststoff-Bauelement zur Anbringung an einen Träger, insbesondere an einer Karosserie oder an einem Gehäuse, als Schutzelement und/oder Abdichtelement, umfassend einen leisten- oder plattenförmigen Bauelementkörper mit wenigstens einem Steg, wobei der Bauelementkörper im Bereich des wenigstens einen Steges am Träger anliegt. [0003] Ein solches Bauelement oder Bauteil findet beispielsweise als Seitenschutzleiste, auch als Stoßfänger, vorzugsweise an Stirn und Heck von Kraftfahrzeugkarosserien, Verwen¬ dung. Es kommt aber auch überall dort in Frage, wo eine Karosserie oder ein Geräte- oder Apparategehäuse einer ggf. zum Schutz oder auch aus ästhetischen Gründen vorge¬ sehenen Verkleidung oder der Abdichtung zweier aneinander angrenzender Gehäuseteile bedarf. Der Begriff Bauteil ist hier im weitesten Sinne des Wortes zu verstehen. Es kann sich durchaus um ein langes, etwa leistenförmig schmales -2- [0004] Konstruktionstεil handeln, aber auch um ein solches von gedrungener Bauart und geringerer Länge. Diese Bauteile dienen aber auch, vornehmlich im Fahrzeugbau, konstruk¬ tiven Zwecken, indem sie als Verstärkungselemente auf besonders großflächigen Karosserieteilen Verwendung finden. [0005] Die heute gebräuchlichen sogenannten Stoßleisten bestehen vielfach aus einer Einlage aus nichtrostendem Stahlblech, auf welches, nach aufwendiger Vorbehandlung, ein geson¬ dert, im allgemeinen durch Extrudieren hergestelltes ein- odεr mehrteiliges Kunststoffprofil aufgeklebt wird. Eine solche Konstruktion ist zunächst durch ihr hohes Gewichτ nachteilig, andererseits aber auch durch das hochwertige Blech teuer. Dies gilt ebenfalls für eine andere Ausfüh¬ rungsform, bei der auf das Blech aus nichtrostendem Stahl ein Kunststoffbelag aufextrudiert wird. Die Stoßleisten gehen verlaufend in die sie tragende Fläche des Karosse¬ rieteils über. Solche Partien können nicht im Wege des Extrudierens hergestellt werden, sondern werden im allge¬ meinen als Spritzgießteile gesondert gefertigt und in einem eigenen Arbeitsgang an der Stoßleiste angebracht. Bei einer bevorzugt angewendeten Arbeitsweise werden nacheinander die Enden der durch Extrudieren vorgefer- tigten aus dem Blechprofil und deren Kunststoffaufläge bestehenden Leisten in eine Spritzgießform eingelegt und das Endteil Stoffschlüssig angespritzt. Diese Maßnahme berücksichtigt nicht nur die Verbindung beider Teile der Stoßleiste, sondern auch die infolge der Anpassung an die Karosserie vielfach recht komplizierte Formgebung solcher Endpartien. Allerding wirkt die deutlich sichtbare An¬ satznaht zwischen dem vorgefertigten Leistenkörper und der angespritzten Endpartie störend. [0006] Verkleidungsteile sind im Gebrauch außerordentlich hohen TemperaturSchwankungen ausgesetzt, und zwar nicht nur bei Kraftfahrzeugen, sondern auch bei Gerätegehäusen, die vielfach erhebliche Wärme erzeugende Aggregate enthalten. Der Kunststoff unterliegt einer beträchtlichen Wärmedeh¬ nung, die nur bei Einschluß versteifender Armierungsele¬ mente aus Metall in derartige Bauteile aufgefangen werden kann. Will man beispielsweise aus Gründen der Gewichts¬ und/oder Kostenersparnis auf versteifende Metallarmie¬ rungen verzichten, bietet sich die Möglichkeit der Ver¬ wendung von mineralfaserarmierten Kunststoffen an oder aber der Einsatz von vornehmlich mineralischen Zugschlagsstoffen zu dem Kunststoff. Dadurch wird dieser allerdings spröde und büßt ein beachtliches Maß.seiner stoßdämpfenden Wirkung ein. Eine Faserarmierung führt ebenso zu einer unansehnlichen Oberfläche wie, wenn auch in geringem Maße, die Verwendung von mineralischen Zu- schlagsstoffen. [0007] Eine weitere Problematik ergibt sich bei der Anwendung vergleichsweise harter oder mit Zuschlagsstoffen versehener Kunststoffe durch die Anlage derartiger Bau- teile an lackierten Flächen. Hierbei treten nicht nur mechanische Beschädigungen der empfindlichen Lackflächen auf, sondern auch störende Geräusche, die insbesondere bei der auf eine hohe Perfektion bedachten Kfz-Fertigung nicht »hingenommen werden können. Die Verwendung weniger harter Kunststoffe setzt die Einbettung von Metallblecharmie¬ rungen voraus, was wiederum diesem Problem nicht abhilft und andererseits keine dichte Anlage der Außenstege an der Karosserie gewährleistet. [0008] Derartige der Verkleidung, Verzierung, dem Schutz oder der Abdichtung von Gehäusen oder Karosserien dienende Bauteile erweisen sich mithin als höchst problembehaftete Kon¬ struktionsteile, die in mehrerlei Hinsicht verbesserungs¬ bedürftig erscheinen, zum einen, um ihre Herstellung zu vereinfachen und damit Kosten zu senken, zum anderen, um die Fertigung und Montage zu rationalisieren und schlie߬ lich auch ihre Wirkungsweise zu verbessern, ins- besondere das Gewicht zu senken und die Funktion vor allem bei denjenigen Anwendungsfällen zu verbessern, bei denen der Schonung der diese Bauteile tragenden Flächen beson¬ dere Bedeutung zukommt. [0009] Aus der DE-OS 20 43 272 ist ein Kunststoff-Bauelement der eingangs genannten Art bekannt, bei welchem der Bauele¬ mentkörper von einer Gummiplatte 1 gebildet ist, die im Querschnitt U-förmig gewölbt ist, wobei die Seitenschenkel der U-Form (Stege) in entsprechende Nuten einer Befesti¬ gungsplatte 3 einvulkanisiert sind. Die Befestigungsplatte 3 besteht aus einem Spritzgußteil. Diese bekannte Anord¬ nung ist zur Überbrückung der einzelnen Glieder von Schienen oder Straßengliederzügen vorgesehen. Bei Anwen- dungsarten, bei welchen es auf möglichst weitgehende [0010] Schonung der Trägeroberfläche ankommt, z.B. im Falle von Leisten an Kraftfahrzeug-Karosserien, ist die bekannte Anordnung ungeeignet. Die aus entsprechend hartem Material gefertigte Befestigungsplatte scheuert bei Temperatur- Schwankungen unweigerlich an der Trägeroberfläche. Auch ist das Äußere der bekannten Anordnung für viele Fälle unbefriedigend, da die Befestigungsplatte von außen her deutlich erkennbar ist, wohingegen in vielen Fällen ein vollständig gleichmäßiges Äußeres, insbesondere bei Karosserieleisten, gewünscht wird. Bei linearer Anordnung des aus der DE-OS 20 43 272 bekannten Gummiwulstes ergibt sich das Problem, daß beide Axialenden offen sind. [0011] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach und kostengünstig herstellbares Kunststoff-Bauelement der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches bei angenehmem Äußeren eine zuverlässige, die Trägeroberfläche schonende Befestigung am Träger erlaubt. [0012] Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Bauelement eine Armierung aus wenigstens einer durch Extrudieren hergestellten Leiste aus mit einem harten Werkstoff beschichteten Metallblech oder aus einem minderalfaserverstärkten Kunststoff oder aus einem harten Kunststoff aufweist, daß der Bauelementkörper an die wenigstens eine Armierungsleiste angespritzt ist unter Bildung eines übergangslos angeformten Endstücks an wenigstens einem axialen Ende des Bauelementkörpers, daß die wenigstens eine Leiste an der dem Innenraum des Bauelements zugewandten Innenseite des Bauele- mentkörpers angeordnet ist, daß der wenigstens eine Steg des Bauelementkörpers mit einem den Träger berührenden oder geringen Abstand zum Träger aufweisenden Randbereich ausge¬ bildet ist. [0013] Die Armierung im Anlagebereich des Kunststoff-Bauelements am Träger sorgt für angenähert gleichen Ausdehnungs- Koeffizient von Bauelement und Träger in diesem Bereich, so daß Formveränderungen, insbesondere Verwerfungen oder Wellungen, des Kunststoff-Bauelements in diesem Bereich oder auch Lackbeschädigungen aufgrund reibender Verschie¬ bung, vermieden werden. Die wenigstens eine Armierungs¬ leiste ist von außen her im allgemeinen nicht sichtbar. Dadurch das der Bauelementkörper an die Armierungsleiste angespritzt ist, ergibt sich die Möglichkeit, ein rundum geschlossenes Kunststoff-Bauelement ohne störende Übergangsnähte zu Endstücken hin herzustellen. Der auf diese Weise völlig einheitliche Bauelementkörper ist bis an den Träger heruntergezogen, was wiederum für ein angenehmes Aussehen beiträgt. [0014] Um den Innenraum des Bauelements nach außen hin abzu¬ schließen, insbesondere um das Eindringen von Feuchtigkeit zu vermeiden, kann der wenigstens eine Steg oder die wenigstens eine Armierungsleiste im Bereich des Steges mit einer am Träger anliegenden weichelastischen Auflageschicht ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist hierbei vorgesehen, daß der wenigstens eine Steg oder die wenigstens eine Armierungsleiste im Bereich des Steges mit einer am Träger anliegenden Dichtlippe ausgebildet ist. [0015] Die erfindungsgemäße Ausbildung dieses Bauteils bedient sich zu der vor allem die Formbeständigkeit des Bauteils gewährleistenden Armierung der Verstärkung an denjenigen Bereichen, die dem Gehäuse, der Karosserie oder dergl. anliegen, wobei es gleichgültig ist, ob diese Armierung des Bauteils aus einem Metallblech oder minderalfaserverstärktem Kunststoff besteht. Diese letz¬ tere kann beispielsweise Glasfasern oder Kohlenstoffasern zur Armierung enthalten. In jedem Fall ist aber das Armierungsteil ein zunächst selbständiges Bauteil, welches erst nachträglich stoffschlüssig mit dem Kunststoffkörper zu dem Bauteil vereinigt wird, und zwar an den Stellen, an denen die Armierung die größtmögliche Wirkung für die Formbeständigkeit und Stabilität des Bauteils erzielt. Von entscheidender Bedeutung ist es, daß das Armierungsteil mit einer integrierten Randlippe oder dergl. aus weich¬ elastischem Werkstoff versehen werden kann, die sich nach der Vereinigung von Armierungsleiste und Kunststoffkörper an den Anlageflächen des Steges des Bauteils befindet. In »Abkehr von dem zum Stand der Technik gehörenden ver- gleichbaren Bauteilen weist das erfindungsgemäße Kon¬ struktionsteil eine integrierte weichelastische Anlage- und/oder ichtungslippe an denjenigen Kanten auf, an denen das Bauteil der Karosserie oder anderen zu verkleidenden Flächen anliegt, wodurch nicht nur eine zuverlässige, ggf. auch dichte Anlage erzielt wird, sondern darüberhinaus auch ein wirksamer Schutz der im allgemeinen besonders empfindlichen Anlagefläche. Im Gegensatz zu bisher bekannt gewordenen Dichtungslippen, die formschlüssig am Rand von Verkleidungsleisten angeklemmt oder auch an diesem Rand angeklebt werden, weist das erfindungsgemäße Bauteil eine in dieses stoffschlüssig integrierte weichelastische Lippe auf, die dem Bauteil weit bessere Gebrauchseigenschaften verleiht. [0016] Es entspricht dem Grundgedanken der Erfindung, die Armie- rungsleisten durch Extrudieren, aber auch ggf. durch Spritzen, herzustellen und den Kunststoffkörper an die Armierungsleisten anzuspritzen. Die Extrusionstechnik gestattet in besonders einfacher Weise die Herstellung der Armierungsleisten, insbesondere aus zwei oder mehreren Stoffen von beispielsweise unterschiedlicher Härte. So kann die Beschichtung des überwiegenden Teils der Armie¬ rungsleiste, wenn diese nicht aus faserverstärktem Kunst¬ stoff besteht, aus einem vergleichsweise harten Kunststoff bestehen, während der die Armierungsleiste überragende und den Anlagerand des Bauteils bildende Teil der Armierungs¬ leiste weichelastisch ist und in hervorragender Weise die Anlagefunktion an dem zu verkleidenden Bauteil erfüllt. Der Kunststoffkörper selbst wird hingegen nicht extrudiert, vielmehr im Wege der Spritztechnik erzeugt, wobei die vorgefertigten Armierungsleisten in ihrer vorbestimmten unveränderbaren Position in die .Spritzgie߬ form eingebracht werden. Beim Spritzvorgang ergibt sich eine stoffschlüssige Verbindung zwischen den beiden »Kunststoffen. Eine formschlüssige Verbindung zweier Kunststoffe setzt selbstverständlich deren stoffliche Eignung hierzu voraus. [0017] Die Metallarmierung der Armierungsleisten ist vorteilhaft zumindest an der im Bauteil nach innen gerichteten Fläche beschichtet. An diese Beschichtung kann dann auch die weichelastische Lippe angeformt sein. Eine andere Alter¬ native sieht vor, daß die Metallarmierung an der im Bauteil nach außen gerichteten Fläche zumindest im unteren Anlagebereich mit dem weichelastischen Werkstoff be- schichtet ist. Die Metallarmierung kann aber auch an ihrer innen liegenden Fläche unbeschichtet sein. Selbstver¬ ständlich kann die Beschichtung mit diesem Werkstoff auch die gesamte Außenfläche der Metallarmierung erfassen. Weist die Armierungsleiste keine Metallarmierung auf, besteht sie also aus einem vorzugsweise mit Glasfaser oder Kohlenstoffaser armierten Kunststoff oder besteht sie aus einem harten Kunststoff ohne jegliche zusätzliche Armie¬ rung, so ist an sich eine Beschichtung entbehrlich. Es muß lediglich die dem Gehäuse oder dergl. anliegende Lippe aus weichelastischem Kunststoff im Anlagebereich angebracht sein. Natürlich legt es diese Ausbildung nahe, eine solche Armierungsleiste wenigstens einseitig, an der Außenseite oder an der Innenseite,, mit einem weichelastischen Kunst¬ stoff zu beschichten, der zweckmäßig an seinem unteren Ende auch die weichelastische Lippe ausbildet. [0018] Nach einem anderen Merkmal der Erfindung sind an die [0019] Armierungsleisten formbeständige Hintergriffe zur unmit¬ telbaren Befestigung an dem Behause oder dergl. oder zur Befestigung mittels zusätzlicher Halter angeformt. [0020] * Es liegt im Rahmen der Erfindung, an der Innenseite der Armierungsleis en in den Innenhohlraum des Bauteils ragende und zur Abstützung des Bauteils dienende Elemente anzuformen, deren Anlagefläche aus weichelastischem Werkstoff besteht. Diesem Merkmal kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn es sich um ein Bauteil größerer Breite handelt, welches zwischen seinen äußeren Stegen noch einer zusätzlichen Abstützung bedarf. Analog zu diesem Merkmal sieht die Erfindung vor, daß an der Innenseite der Armie¬ rungsleisten in den Innenhohlraum des Bauteils ragende zur Befestigung des Bauteils dienende Elemente angeformt sind, wie Noppen, Schenkel oder dergl. , die aus dem harten Beschichtungswerkstoff bestehen. Solche Befestigungsele- mente sind an sich bekannt; sie dienen nicht nur der räumlichen Fixierung des Bauteils gegenüber der Karosserie oder dem sonstigen Gehäuseteil, sondern insbesondere auch dazu, das Bauteil fest an die Fläche anzuziehen. Dem steht bei einem Bauteil der erfindungsgemäßen Art deshalb nichts im Wege, weil dieses an seinen Anlagekanten mit weichela¬ stischen Lippen versehen ist. Zweckmäßig sind diese Befestigungselemente ebenfalls mit einer Armierung aus Metall oder einer Mineralfaser versehen. [0021] Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, die Anordnung so zu treffen, daß die außenseitige Beschichtung der Armierungsleiste zumindest teilweise bis zu der Außenfläche des Kunststoffkörpers reicht. Damit eröffnet die Erfindung ein zweckmäßiges weites Anwendungsfeld, indem nämlich durch unterschiedliche Werkstoffwahl eine besonders ästhetische Gestaltung eines solchen Bauteils erzielt werden kann. In weiterer Ausgestaltung dieses Erfindungsgedankens kann die außenseitige Fläche oder eine Außenschicht der Beschichtung der Armierungsleiste eine von der Farbe der Außenfläche des Kunststoffkörpers abweichende Einfärbung aufweisen. Dies führt im einfach¬ sten Fall zu einer attraktiven Zierleiste, die einstückig in das Bauteil integriert ist und zu ihrer Anbringung keines zusätzlichen Arbeitsganges bedarf. Natürlich können auch mehrere abweichend eingefärbte Zierleisten nebenein¬ ander angeordnet sein. [0022] »Selbstverständlich kann auch zumindest die außenliegende Fläche oder Schicht einer solchen Beschichtung der Armie¬ rungsleiste eine von der Farbe der Außenfläche des Kunst¬ stoffkörpers abweichende Einfärbung aufweisen. Besonders vorteilhaft kann es sein, daß die außenliegende Fläche der Armierungsleiste eine metallisch wirkende Oberfläche erhält. [0023] Im allgemeinen wird die Metallarmierung einen sich in die Kontur des Bauteils integrierenden Querschnitt aufweisen. Sie verläuft dann im wesentlichen parallel zu den Anlage- flächen des Bauteils selbst dann, wenn sie über dessen beide Anlagestege hinausgeführt ist und mehr oder weniger weit in die Krümmung zu dem anschließenden außenliegenden Brückenbereich des Bauteils übergeht. Es ist jedoch auch denkbar, der Metallarmierung einen von der Kontur des Bauteils abweichenden Querschnitt zu geben, wenn dies aus konstruktiven Gründen erforderlich sein sollte. [0024] Da das erfindungsgemäße Bauteil vielfach nicht nur auf völlig ebenen Flächen zur Anwendung gelangt, sondern auch auf in einer oder mehreren Richtungen gekrümmten Flächen, sieht die Erfindung in ihrer weiteren Ausgestaltung vor, daß die Metallarmierung und/oder die an der Innenseite der Armierungsleiste angeordneten Schenkel ein Biegen des Bauteils ermöglichende Ausstanzungen aufweist. [0025] Für die Anwendung der Erfindung auf Bauteile von größerer Breite, wie sie insbesondere im Karosseriebau Verwendung finden, können die Armierungsleisten am Steg des Bauteils bis in den die beiden Stege verbindenden Brückenteil geführt und unter stoffschlüssiger Verbindung mit diesem Brückenteil von dem einen Steg zu dem anderen Steg geführt sein. Hierbei kann eine diagonale Führung über den Brük- kenteil von dem einen Steg zu dem anderen Steg oder eine x-förmige Verbindung beider Stege miteinander vorgesehen werden. [0026] Schließlich liegt es im Rahmen der Erfindung, daß weitere Armierungsleisten innerhalb des Brückenteils in im we¬ sentlichen parallelen Verlauf zu den Stegen des Bauteils stoffschlüssig angeformt sind. Auch diese Bauform kommt insbesondere bei Bauteilen in Betracht, deren Länge im umgekehrten Verhältnis zu ihrer Breite steht. Es handelt sich hierbei vornehmlich um plattenförmige Bauteile größerer Breite, die aber ebenfalls zum Verkleiden oder Verzieren oder zum Schutz oder auch zum Abdichten von Gehäusen, Karosserien oder dergl. Verwendung finden. [0027] Das vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Bauteil zum Verkleiden von Gehäusen oder Karosserien kann allgemein als Kunststoff-Bauelement zur Anbringung an einem Träger, insbesondere einer Karosserie oder einem Gehäuseteil, bezeichnet werden, welches mit wenigstens einem Einlage¬ teil, insbesondere einer Armierungsleiste, aus einem ersten Material oder einer ersten Materialkombination versehen ist, an welches ein Bauelement-Körper aus Kunst¬ stoff aus einem zweiten Material angeformt ist, wobei der Bauelement-Körper an das wenigstens eine Einlageteil, dieses nur teilweise umschließend, in Spritzgußtechnik angeformt ist. In dem Zusammenhang wird unter Spritzguß- technik ganz allgemein eine Gußtechnik unter Verwendung von Gußformen verstanden, darunter beispielsweise die sogenannte RIM-Technik (Reaction-Injektion-Moulding) . Hierbei werden Kunststoffgemische, vorzugsweise Polyurethan, in die Form kalt eingebracht, welche in der Form zu Feststoff, im allgemeinen mit Schaumausbildung, ausreagieren. [0028] Ein Kunststoff-Bauelement der eben genannten Art ist an sich aus der DE-A-34 15 379 bekannt. Das Einlageteil in Form einer zum Träger hin offenen Metallschiene mit C-Profil mit minimal dünner Weich-PVC-Kunststoffschicht, hergestellt im Extrusionsverfahren, wird in eine Spritz- »gießform eingelegt und mit einem Bauelementkörper aus Kunststoff umspritzt in Form zweier, von der Metallschiene seitlich abstehender, gewölbter Flügel. Die Flügelränder liegen am Träger (Karosserieblech) an. Die Befestigung dieses Kunststoff-Bauelements am Träger erfolgt offenbar über in das C-Profil eingreifende Befestigungselemente. Die axialen Enden des bekannten leistenförmigen Kunst¬ stoffbauelements sind offenbar offen. [0029] Aufgrund des Metallprofil-Einlageteils wird zwar erreicht, daß im Befestigungsbereich angenähert gleiche thermische Längenänderungen von Träger und Kunststoff-Bauelement stattfinden. Dies gilt jedoch nicht für die von der Armierung entfernten lippenartigen Ränder des Bauelement-Körpers, so daß in dem bei Kraftfahrzeugkaros¬ serien beträchtlichen Temperaturbereich deutlich unter¬ schiedliche thermische Längenänderungen stattfinden. Dies schließt eine genaue Formanpassung des Kunststoffbauelement-Randes an den Träger aus. Es kann zu Lackbeschädigungen kommen; störende Vibrationen des Kunststoff-Bauelements können auftreten. Es kann zu wellenartigen Verwerfungen der Ränder kommmen. Es wurde festgestellt, daß bei einer Leiste mit Ausgangslänge 1 m, die mit einer Aluminiumband-Armierung versehen war, die Längenänderung im Bereich der Armierung bei einer Tempe¬ raturerhöhung von Raumtemperatur auf 100°C im Bereich von 1,8 mm lag, der davon 70 mm entfernte, nicht armierte Rand der Leiste sich jedoch um 4 mm verlängert hat, also um mehr als 2 mm im Vergleich zur Armierung (und zum Karos¬ serieblech) . Ferner ist es bei Einsatz des Kunststoff- Bauelements zum Schutz der Karosserie (beispielsweise als Seitenschutzleiste oder als Stoßfänger) von besonderem Nachteil, daß bei einem Stoß auf das bekannte Bauteil im Bereich der größten Erhebung, nämlich im Bereich der [0030] C Profilschiene, dieser Stoß über die nur wenig nachgie¬ bige Schiene unmittelbar auf das Karosserieblech übertra¬ gen wird mit entsprechender Blechverformung. [0031] I Zur Vermeidung dieser Nachteile wird vorgeschlagen, daß das wenigstens eine als Armierung für das Kunststoff-Bau¬ element ausgebildete Einlageteil sich entlang eines Umfangsrandabschnittes des Kunststoff-Bauelements er¬ streckt, daß das Einlageteil oder der Bauelementkörper im Bereich des Umfangsrandabschnittes mit einer am Träger anliegenden weichelastischen Auflage, vorzugsweise in Form einer Dichtlippe und/oder mit einer allenfalls geringen Abstand zum Träger aufweisenden Randlippe ausgebildet ist, und daß der Bauelementkörper wenigstens ein Übergangslos axial angeformtes Endstück aufweist. Die Armierung am wenigstens einen Umfangsrandabschnitt vermeidet unterschiedliche thermische Ausdehnungen des Kunststoff-Bauelements sowie des Trägers in diesem kri¬ tischen Verbindungsbereich. So wird die bei dem bekannten Kunststoff-Bauelement bei höheren Temperaturen praktisch unvermeidliche, mehr oder weniger starke Randwellung zuverlässig vermieden. Die Maßhaltigkeit des erfindungsgemäßen Kunststoff-Bauelement ist erhöht, da die Umfangsrandarmierung den Formschwund reduziert. Schließ- lieh ist auch die Altersschrumpfung des Kunststoff-Bau¬ elements zumindest in dem kritischen Randbereich ent¬ scheidend reduziert. Zwischen den Randarmierungen kann das Kunststoff-Bauelement elastisch und/oder plastisch nach¬ giebig ausgebildet sein, so daß Stoßbelastungen vom Kunststoff-Bauelement aufgefangen werden können, ohne Verformung des darunterliegenden Trägers. [0032] Bei bekannten Extrusions-Kunststoff-Bauelementen, die auch mittels Armierungsleiste verstärkt ausgebildet sein können, wird zur Bildung eines gefälligen Leistenendes ein Endstück in Spritzgußtechnik angeformt. Bei Hohlraumbil¬ dung im Extrusionsprofil oder zwischen Extrusionsprofil und Träger wird dieser Hohlraum durch das Endstück abge¬ schlossen. In Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck kann das Endstück flach auslaufen (z.B. scharnierseitiges Ende einer Seitenschutzleiste einer Kraftfahrzeugtür). Störend ist bei derartigen bekannten Leisten jedoch der sichtbare Übergang zwischen Extrusionsprofil und ange¬ spritztem Endstück. Das aus der DE-A-34 15 379 bekannte Rammschutzprofil ist mit einem sich offenbar bis zum jeweiligen Ende hin erstreckenden gleichförmigen Quer¬ schnitt ausgeführt; das Profil ist demnach an beiden Seiten offen. Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist dagegen ein übergangslos axial angeformtes Endstück vorgesehen, welches ggf. einen zwischen Träger und Bauelementkörper gebildeten Hohlraum abschließt. Eine Übergangsnaht zwi¬ schen Bauelementkörper und Endstück tritt nicht auf, da diese beiden Teile gleichzeitig im Spritzgußverfahren an das wenigstens eine Einlageteil angeformt werden. Es ergibt sich ein optisch ansprechender Übergang zwischen Bauelement und Träger der zudem Fertigungstoleranzen von Kunststoff-Bauelement und Träger auszugleichen im Stande ist, da das Einlageteil oder der Bauelementkörper im Bereich des Umfangsrandabschnittes mit einer am Träger anliegenden weichelastischen Auflageschicht ausgebildet ist. Diese hat bevorzugt die Form einer Dichtlippe mit dem Vorteil, daß das Eintreten von Feuchtigkeit in den Innen¬ raum verhindert wird. [0033] Das Kunststoff-Bauelement kann im Bereich zweier einander gegenüberliegender U fangsrandabschnitte unmittelbar am Träger befestigt sein (verklipsen oder verkleben) ; es ist jedoch auch möglich, eine am Träger insbesondere ankleb¬ bare Befestigungsplatte einzusetzen, an welcher das Kunststoff-Bauelement anbringbar, insbesondere anklipsbar ist. [0034] Um die Stoßaufnahme weiter zu verbessern, wird vorge¬ schlagen, daß der Bauelementkör er im Bereich zwischen den Umfangsrandabschnitten zumindest bereichsweise lichten Abstand zu Träger bzw. zur Befestigungsplatte aufweist, wobei das Endstück den hierdurch gebildeten Innenraum des Bauelementkörpers abschließt. Der lichte Abstand ermög¬ licht ein .elastisches Abfedern mit vergrößertem Federweg. [0035] Das Einlageteil kann ein Extrusionsteil oder Spritzgußteil sein; besonders bevorzugt ist jedoch, die Herstellung "am laufenden Meter" im Spritzgußverfahren. Die am Einlageteil vorgesehene Dichtlippe kann bereits bei der Herstellung im Extrusionsverfahren mitangeformt werden. Diese Art der Herstellung ist wesentlich günstiger als beispielsweise das Anspritzen einer Dichtlippe an den aus relativ hartem Kunststoff bestehenden Bauelementkörper in Spritzgußtech¬ nik - ein bei diesem Anspritzen erforderlicher, über die gesamte Bauteillänge sich erstreckender Schieber erübrigt sich beim Extrusionsverfahren. [0036] Das erfindungsgemäße Einlageteil kann Zusatzfunktionen übernehmen, insbesondere Zierfunktion. [0037] Die Hauptfunktion des Einlageteils, nämlich die Armie¬ rungsfunktion, setzt entsprechenden Aufbau des Einlage¬ teils voraus. Hierzu kommt die Ausführung des Einlageteils als vorzugsweise zumindest teilweise kunststoffbeschichtetes Metallprofil oder Metallblech in Frage. Das Einlageteil kann jedoch auch als faserver¬ stärktes, vorzugsweise glasfaserverstärktes, Kunststoff- teil ausgebildet sein, oder als Hartkunststoffteil. [0038] Das Einlageteil kann weiterhin mit Befestigungsvorsprungen und/oder Befestigungsausnehmungen ausgebildet sein, an welche Befestigungselemente zur Anbringung des Kunst¬ stoff-Bauelements am Träger angreifen. [0039] Um größere Spannweiten des Kunststoff-Bauelements zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, daß wenigstens eines der Einlageteile in einen mittleren Bereich des Kunst¬ stoff-Bauelements mit Abstand zu den Umfangsrandab- schnitten angeordnet ist. Dieses Einlageteil kann als bloße Längsverstärkung des Kunststoff-Bauelements mit Abstand zum Träger angeordnet sein, so daß die Stoßauf¬ nahme-Funktion überhaupt nicht behindert ist. Das Einla¬ geteil kann jedoch auch als Stützsteg ausgebildet sein, mit welchem sich der mittlere Bereich des Kunststoff-Bau¬ elements am Träger abstützt und welcher in Stützrichtung nachgiebig ausgebildet ist, vorzugsweise über eine Auflage aus weichelastischem Kunststoff. Aufgrund der Nachgiebig¬ keit in Stützrichtung ergibt sich weiterhin eine gewisse Stoßaufnahmefähigkeit im Bereich des Stützstegs. Im Bereich des Umfangsrandes kann eine zum Umfangsrand parallele, nach außen offene Nut vorgesehen sein, welche vorzugsweise zwischen dem Träger und dem vom Einlageteil in Abstand zum Träger gehaltenen Bauelementkörper gebildet ist. Diese Nut kann zur Aufnahme eines Lackierschutzman- telrandes dienen; sie kann auch dem Ausgleich von Her¬ stellungs-Maßabweichungen der Oberflächenform des Trägers dienen. Schließlich ist auch dann ein gewisser Abstand zwischen Bauelement-Körper und Träger erforderlich, wenn eine Verklebung des Kunststoff-Bauelements mit dem Träger erfolgt. Würde sich der Umfangsrand des Bauelement-Körpers unter Federvorspannung am Träger abstützen, so würde dies mit der Zeit zu einer Lockerung der Verklebung führen. [0040] Bei leistenförmigem Kunststoff-Bauelement verlaufen die Einlageteile bevorzugt parallel zur Längsrichtung des Kunststo f-Bauelements. [0041] Bei plattenförmigen Kunststoff-Bauelementen ist auch ein Diagonal-Verlauf der Einlageteile möglich, ggf. mit weiteren Einlageteilen an den Platten-Seitenrändern. [0042] Schließlich kann auch anstelle der erwähnten Klebeverbin- «dung (zwischen Einlageteil und Träger) auch eine Verbin- düng über gesonderte Befestigungselemente vorgesehen sein, welche an wenigstens eines der Einlageteile angreifen, vorzugsweise über eine Rastverbindung. [0043] Da die Einlageteile, an beiden einander gegenüberliegenden Längsrändern des Kunststoff-Bauelements für die erforder¬ liche Formstabilität sorgen, kann der Bauelement-Körper selbst mit Weichkunststoff (d.h. unter Verwendung von Weichkunststoff) gebildet sein. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, daß die Befestigungselemente zur Anbringung des Kunststoff-Bauelements am Träger dem Bauelement-Körper eine vorgegebene Form aufprägen, vorzugsweise mit sich entlang einer vorgegebenen Richtung, insbesondere der Längsrichtung des länglichen Kunststoff-Bauelements, ändernder Querschnittsform. Auf diese Weise ist es mög¬ lich, den mit konstantem Querschnitt (bis auf die End¬ stücke) in der Spritzgußform hergestellten, relativ weichen Bauelement-Körper durch entsprechende gegenseitige Anordnung der an einander gegenüberliegenden Längsrändern angreifenden Befestigungselemente dem Bauelement-Körper beispielsweise eine sich in einer Richtung verjüngende Form aufzuprägen. [0044] Man könnte hierzu die Befestigungselemente jeweils geson¬ dert in entsprechendem Abstand am Träger festlegen; die Montage vereinfacht sich jedoch, wenn die an den beiden einander gegenüberliegenden Längsrändern vorgesehenen Befestigungselemente an einer gemeinsamen Befestigungs¬ platte vorgesehen sind, die wiederum am Träger anbringbar ist (durch Verklebung oder Verklipsung oder dergl.). [0045] Es kann eine einzige Armierungsleiste vorgesehen sein, welche bei einem brückenartig ausgebildeten Bauelement sich von Umfangsrand zu Umfangsrand erstreckt. Diese Ausfürungsform zeichnet sich durch besondere mechanische Stabilität aus. Alternativ hierzu können auch zwei geson¬ derte, voneinander beabstandete Einlageteile vorgesehen sein, von denen einer sich im Bereich eines Umfangsrand¬ abschnittes und der andere sich im Bereich eines diesem gegenüberliegenden Umfangsrandabschnittes des Bauelement¬ körpers erstreckt. Der Vorteil dieser Anordnung ist neben Materialersparnis die vergrößerte Stoßnachgiebigkeit. [0046] Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen: [0047] Fig. 1 eine Armierungsleiste in perspektivischer, abgebrochener Darstellung; Fig. 2 verschiedene abgewandelte Ausführungsformen bis 5 dieser Armierungsleiste. [0048] Fig. 6 ein Detail einer Armierungsleiste; [0049] Fig. 7 mehrere Ausführungsformen eines Bauteils der bis 11 gleichen Gattung, sämtlich im Schnitt; [0050] Fig.12 eine spezielle Ausführungsform, ebenfalls im Querschnitt; [0051] Fig.13 ein abgewandeltes Detail der Ausführungsform nach Fig. 12; [0052] Fig. 13A eine stark vereinfachte, abgebrochene, teilweise geschnittene Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bauteils; [0053] Fig. 14 zwei weitere Abwandlungen des Bauteils im und 15 Schnitt; [0054] Fig. 16 ein plattenförmiges Bauteil, schematisch in Draufsicht; [0055] »Fig. 17 eine Abwandlung dieser Ausführungsform; [0056] Fig. 18 einen Schnitt etwa nach Linie XYIII-XVIII in Fig. 17; [0057] Fig. 19 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform des Bauteils; [0058] Fig. 20 eine weitere Ausführungsform, ebenfalls im Schnitt; [0059] Fig. 21 verschiedene Ausbildungen für Armierungsleisten bis 23 im Schnitt; Fig. 24 eine Abwicklung des gewölbten [0060] Kunststoff-Bauelements mit trapezartigem Außenumriß; [0061] Fig. 25 eine abweichende Ausbildung ähnlich Fig. 7 mit rechteckigem Umriß; [0062] Fig. 26 eine perspektivische Darstellung der [0063] Ausführungsformen gemäß Fig. 6 und 7 in Ge- brauchsstellung; [0064] Fig. 27 Schnittansichten weiterer Ausführungs- bis 29 formen. [0065] Die Figuren der Zeichnung beziehen sich mehrheitlich rein beispielsweise auf ein Bauteil, wie es als Seitenleiste an Kraftfahrzeugkarosserien Verwendung findet. Es liegt auf der Hand, daß die gleichen Konstruktionsprinzipien auch bei analogen Bauteilen angewendet werden können, die für andere Verwendungszwecke in Betracht kommen, sei es beispielsweise als Stoßfänger an Kraftfahrzeugen oder aber als entsprechende Leisten an Gehäusen für Maschinen oder [0066] Geräte. > Die für ein Kraftfahrzeug bestimmte Seitenleiste 1 liegt mit ihren beiden Stegen 2 und 3 auf einer lediglich gestrichelt wiedergegebenen Karosserie- oder Gehäusefläche 4 auf. Beide Stege 2 oder 3 werden durch ein brückenartiges Teil 5 zu einer Einheit verbunden. Diese bildet in Verbindung mit den beiden Stegen 2, 3 einen einheitlichen Kunststoffkörper 6 aus vergleichsweise hartem Kunststoff, insbesondere einem Polyäthylen, Polypropylen oder dergl. Dieses Bauteil 1 ist im Bereich seiner Stege 2, 3 armiert, und zwar durch vergleichsweise schmale Leisten 7, von denen mehrere unterschiedliche [0067] Ausführungsformen in den Fig. 1 bis 6 wiedergegeben sind. Sie enthalten eine Metallarmierung 8 in Form eines Blechstreifens aus nichtrostendem Stahl oder Aluminium. Diese Metallarmierung 8 ist, selbstverständlich nach entsprechender Vorbehandlung, bei diesen Ausführungsformen übereinstimmend an der Innenseite 9 mit einer Beschichtung 10 aus vergleichsweise hartem Kunststoff versehen. Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist die Außenfläche 11 der Metallarmierung 8 unbeschichtet. Lediglich an ihrem unteren Ende ist eine Lippe 12 aus weichelastischem Werkstoff, beispielsweise einem Kunststoff angeformt, der mit dem unteren Ende 13 der rückseitigen Beschichtung 10 eine stoffschlüssige Verbindung eingeht. Bei der Ausfüh¬ rungsform nach Fig. 2 hingegen erstreckt sich über die gesamte Außenfläche 11 der streifenförmigen Metallarmie¬ rung 8 eine Beschichtung 14 aus dem gleichen weichela- stischen Kunststoff, aus dem auch die Lippe 12 am unteren Ende besteht. Am oberen Ende dieser Armierungsleiste 7 nach Fig. 2 übergreift diese Beschichtung 14 in Form einer Fahne 15 die innenseitige Beschichtung 10 aus hartem Kunststoff. Gemäß Fig. 3 weist die Armierungsleiste 7 eine an ihrer Innenseite frei- liegende, d.h. unbeschichtete Metallarmierung 8 auf. An ihrer Außenseite ist eine Beschichtung 18 aus hartem Kunststoff angebracht, deren Außenseite wiederum von einer Beschichtung 14 aus weich- »elastischem Werkstoff entsprechend der Ausführungsform nach Fig. 2 abgedeckt ist, der auch in diesem Fall zu¬ gleich die Lippe 12 bildet. Zwischen den Kunststoffbeschichtungen 14 und 18 besteht eine stoffschlüssige Verbindung. Die einseitig freiliegende Metallarmierung 8 ist in diesem Fall rost- und korrosionsfrei. [0068] Die Figuren 4 und 5 geben zwei Ausführungsformen der Armierungsleiste 7 wieder, die ohne Metallarmierung ausgebildet ist, deren Körper (Steg 32) vielmehr entweder aus einem mit Mineralfaser armierten Kunststoff besteht, oder aber aus einem besonders harten Kunststoff, die beide dem Bauteil eine entsprechende Stabilisierung verleihen. Bei der Armierungsleiste 7 in Fig. 4 ist an der Außenflä¬ che 33 des Steges 32 eine Beschichtung 34 aus weichela¬ stischem Werkstoff stoffschlüssig angeformt, wobei dieser Werkstoff zugleich die Lippe 12 am unteren Ende bildet. Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 fehlt diese zusätz¬ liche Beschichtung, und die Lippe 12 ist hier an das untere Ende 19 des Steges 32 angeformt. Die Ausführungs¬ form nach Fig. 6 läßt lediglich schematisch erkennen, daß die in beliebiger Weise ausgestaltete Armierungsleiste 7 auch eine wesentlich längere Lippe 12 an ihrem unteren Ende besitzen kann. Diese Ausbildung eignet sich insbe¬ sondere für Anwendungsfälle mit größeren zu überbrückenden Toleranzen, um in jedem Fall durch die weichelastische Lippe 12 eine dichte Anlage an dem jeweiligen Karosserie- oder Gehäuseteil zu erreichen. [0069] Armierungsleisten dieser Art sind bei dem Bauteil 1 an der Innenseite der Stege 2 und 3 angebracht, während bei dieser Ausführungsform der Brückenteil 5 des Bauteils 1 frei von Armierungen ist. Die Armierungsleiste 7 ist im [0070] Wege der Extrusion hergestellt. Hierbei verbinden sich die Einzelelemente, nämlich die Beschichtungen 10 sowie 14 und der Kunststoff der Lippe 12 stoffschlüssig miteinander und »fest mit der Metallarmierung 8. Eine solche Armierungs- leiste 7 läßt sich ohne allzu großen Aufwand exakt in einer Spritzgießform positionieren, so daß der Kunst¬ stoffkörper 6 an die beiden Armierungsleisten 7 ange¬ spritzt werden kann und sich auch hier eine stoffschlüssige Verbindung ergibt. Diese Armierungsleisten führen zu einer wirksamen Stabilisierung eines solchen [0071] Bauteils 1, so daß es auch bei extremen Temperaturunter¬ schieden, denen es im Gebrauch ausgesetzt sein mag, nur noch vernachlässigb.ar geringe Längenänderungen erfährt. Die Stege 2, 3 übergreifen die an die Armierungsleisten angeformten weichelastischen Lippen 12 nur zum Teil, so daß der nach unten frei überstehende Bereich dieser Lippen 12 zur Anlage an der Karosserie - oder Gehäusefläche 4 gelangt. Ein erstes Beispiel für die Befestigung eines derartigen Bauteils 1 an der Anlagefläche 4 läßt die Fig. 7 erkennen. Hier ist an der Innenseite des Brückenteils 5 ein in den Innenhohlraum 51 des Kunststoffkörpers 6 hineinreichender Korb 16 angeformt, in dessen fensterartige Öffnung 17 ein andererseits an der Karosse¬ riefläche 4 verbundener Halter eingesetzt wird, der an sich bekannt und infolgedessen nicht dargestellt ist. [0072] Die Fig. 8 zeigt eine Ausführungsform, die sich für [0073] Bauteile 1 größerer Querschnittsbreite oder bei besonders starker Beanspruchung etwa senkrecht zur Auflagefläche 4 empfiehlt. Hier sind an der Armierungsleiste 7 innenseitig Schenkel 20 angeformt, die in den Innenhohlraum 51 des Kunststoff örpers 6 hineinragen und an ihrem freien Ende einen verstärkten Auflagekopf 21 aufweisen, dessen untere Anlagefläche eine Beschichtung 22 aus weichelastischem Werkstoff aufweist. Dieser kann etwa demjenigen entspre¬ chen, wie er für die Dichtungslippe 12 der Armierungslei- ste 7 in Betracht kommt. Der Auflagekopf 21 weist bei der dargestellten Ausführungsform eine Hinterschneidung 23 auf, die ggf. das Einrasten eines mit der Fläche 4 ver¬ bundenen Befestigungselements ermöglicht. > Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 ist das untere Ende der Armierungsleiste 7 mit einem nach innen gerichteten Ansatz 24 versehen. Außerdem ist die Metallarmierung 8 an ihrem unteren Ende mit einer Abwinklung 25 versehen, die in diesen Ansatz 24 hineinreicht. Dadurch wird die stabi- lisierende Wirkung der Armierungsleiste 7 ebenso erhöht wie eine stabile Hinterschneidung 23 zur Befestigung des Bauteils 1 an der Fläche 4 geschaffen. Gegebenenfalls kann auch hier die Unterseite 26 des Ansatzes 24 mit einer Beschichtung aus weichelastischem Werkstoff versehen sein. [0074] Die Fig. 10 vereinigt nicht nur die Ausbildung etwa der Armierungsleisten 7 aus den vorbeschriebenen Ausführungsformen 4 und 5 in einem Bauteil 1. Es können die in den Stegen 2 und 3 unterschiedlichen Armierungs¬ leisten 7 auch in beiden Stegen 2, 3 übereinstimmend ausgeführt sein. Hier sind außerdem die Armierungsleisten 7 mit den in sie integrierten Metallarmierungen 8 in die Krümmung zwischen Steg 2 bzw. 3 und Brückenteil 5 des Kunststoffkörpers 6 geführt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine beispielsweise Wiedergabe, selbstver¬ ständlich können die Armierungsleisten 7 auch noch weiter nach oben bis in den Brückenteil 5 hinein verlängert sein. [0075] Die Fig. 11 stellt ein Bauteil mit einer weiteren Abwand¬ lung der Armierungsleisten 7 dar. Diese sind wiederum mit einem innenseitig angeformten Schenkel 20 versehen. Die Metallarmierung 8 ist hierbei jedoch U-förmig gestaltet, wobei die U-Öffnung zu der Anlagefläche 4 weist. Der an die Metallarmierung 8 angeformte Schenkel 28 verläuft innerhalb des an die innenseitige Beschichtung 10 der Armierungsleiste 7 angeformten Schenkels 20 und verstärkt diesen einschließlich seines Kopfes 21 bzw. des Ansatzes 24. [0076] Bei dem in Fig. 12 wiedergegebenen Bauteil werden zwei »unterschiedliche Armierungsleisten 7 verwendet. Die Leiste 7 rechts im Bild weist eine der oben beschriebenen Aus¬ führung entsprechende Gestaltung auf, nämlich eine Me¬ tallarmierung 8 mit einer innenseitigen Beschichtung 10 aus härterem Kunststoff und einer außenseitigen Beschichtung 14 aus weicherem Werkstoff. An beide Beschichtungen 10, 14 ist die weichelastische Lippe 12 angeformt. An die außenseitige Beschichtung 14 ist der Kunststoffkörper 6 mit seinem Steg 3 stoffschlüssig angespritzt. Die in Fig. 12 links dargestellte Armie¬ rungsleiste 7 ist vom gleichen Grundaufbau. Die lediglich anders, etwa s-artig formgestaltete Metallarmierung 8 weist an ihrer Innenseite die Beschichtung 10 auf. Die außenseitige Beschichtung 14 kann auch aus weichelastischem Werkstoff bestehen und ist wesentlich dicker und bildet hier einen Teil des Steges 2 des Bau¬ teils 1. Die Außenfläche 30 dieser Beschichtung 14 ist zugleich die Außenfläche des Steges 2 des Bauteils 1. Sind bei der wiedergegebenen Ausführungsform der Steg 3, ein Teil des Steges 2 und der Brückenteil 5 des Bauteils 1 beispielsweise aus einem schwarzen Kunststoff gebildet, die außenliegende Beschichtung 14 dieser Armierungsleiste 7 hingegen farbig, beispielsweise rot, gestaltet, wirkt nach Befestigung des Bauteils 1 auf einem Karosserieteil 4 die von außen sichtbare Fläche 30 der Beschichtung 14 dieser Armierungsleiste 7 in dem Bereich 37 als eine farbige Zierleiste an dem Bauteil 1. Die Lippe 12 mag hingegen wieder schwarz eingefärbt sein. Bei dieser Ausführungsform weist die Metallarmierung 8 der Armie¬ rungsleiste 7 an beiden Seiten, innen wie außen, eine einheitliche Beschichtung aus ein und demselben Kunststoff auf. Die Fig. 13 zeigt eine von dieser Spezialausbildung abweichende Ausgestaltung, hier ist die außenseitige Beschichtung 14 der Metallarmierung 8 mit einer äußeren Abdeckschicht 38 versehen. Es genügt mithin, um bei dem vorgenannten Beispiel zu bleiben, allein diese Schicht 38 andersfarbig auszubilden, um den gewünschten Zierlei- 'sten-Effekt hervorzurufen. Gegebenenfalls kann diese Schicht 38 auch extrem dünn sein und ggf. aus einer äußeren Folienabdeckung bestehen. Dies insbesondere dann, wenn eine,matallisch erscheinende Außenfläche 30 erwünscht ist. [0077] Eine weitere Alternative geht aus Fig. 14 hervor, wobei die beiden Stege 2 und 3 des Bauteils 1 nach einer der vorbeschriebenen Ausführungsformen ausgebildet sind. Zusätzlich ist hier eine weitere Armierungsleiste 40 in den Brückenteil 5 des Kunststoffkörpers 6 eingefügt, diese besteht wiederum aus einer Metallarmierung 8 mit der innenseitigen Beschichtung 10 und der außenseitigen Beschichtung 14. An dieser ist wiederum eine Abdeckschicht 41 stoffschlüssig angeformt, welche beispielsweise eine von der Außenfläche des Kunststoffkörpers 6, einschlie߬ lich seiner Stege 2, 3 abweichende Einfärbung oder Ober¬ flächengestaltung aufweist, um wiederum einen Zierlei- sten-Effekt hervorzurufen. An die Stelle dieser Abdeck¬ schicht 41 könnte jedoch auch eine Überspritzung mit dem Werkstoff des Brückenteils 5 dieses Kunststoffkörpers 6 treten. Die Armierungsleiste 40 würde dann lediglich der Verstärkung dieses Bauteils 1 dienen. Eine solche zusätz- liehe Verstärkung im Brückenteil 5 läßt auch die Ausfüh- rungsform nach Fig. 15 erkennen, und hier ist wiederum die außenseitige Beschichtung 14 der Armierungsleiste 40 bis zur Außenfläche 42 geführt. Wenn der Beschichtungswerkstoff eine andere Einfärbung aufweist als die Außenseite des Kunststoffkörpers 6, würde auch in diesem Fall die Armierungsleiste 40 den vorbezeichneten Zierleisten-Effekt ergeben können. Die Verbindung dieser Armierungsleiste ist in Fig. 15 in zwei verschiedenen Varianten dargestellt, die wahlweise Verwendung finden können. Die innenseitige Beschichtung 10 dieser Armie¬ rungsleiste 40 ist mit einem Fuß 43 versehen, der in den Innenraum 51 des Bauteils 1 hineinragt und an seiner Unterseite eine kissenartige Beschichtung 44 aus weich- »elastischem Werkstoff aufweist, damit eine schonende Anlage der Fläche 4 gewährleistet ist. Diese Ausführungs¬ form kommt insbesondere bei Bauteilen 1 von größerer Breite in Frage, die einer weiteren Abstützung neben den Stegen 2 und 3 bedürfen. [0078] Während die vorgenannten Ausführungsformen stets von dem Beispiel einer Leistenform des Bauteils 1 ausgehen, zeigen die Fig. 16 bis 18 ein eher plattenförmig gestaltetes Bauteil von gedrungener Konfiguration, wie es aber eben¬ falls zur Verkleidung, zum Schutz oder dergl. von Karos- serieteilen, aber auch von Gehäusen anderer Art Vewendung finden kann. Dieses Bauteil ist mit 46 bezeichnet. Entlang seiner Längskanten 47, aber auch gegebenenfalls an den Querkanten 48 sind Armierungsleisten 7 nach einer belie¬ bigen oben beschriebenen Ausführungsform in der dort genannten Weise stoffschlüssig an den das Bauteil 46 bildenden Kunsttoff angeformt. Zwischen den Armierungs- leisten 7 entlang der Längskanten 47 dieses Bauteils 46 sind bei der wiedergegebenen Ausführungsform noch zusätz¬ liche Armierungsleisten 7' vorgesehen, die der Verstärkung bzw. Versteifung eines solchen Bauteils wegen seiner größeren Breite dienen. Auch diese Armierungsleisten 7' können sich mit einem zweckmäßig weichelastischen Fuß auf der jeweiligen Unterlage abstützen. Eine Alternative hierzu zeigt die Fig 17. Dort sind die beiden entlang der Längskanten 47 verlaufenden Armierungsleisten 7 durch eine weitere Armierungsleiste ! ■ ■ verbunden, die diagonal über den plattenförmigen Teil 49 des Bauteils 46 verläuft. Gegebenenfalls kann auch eine weitere solche diagonal verlaufende Armierungsleiste ! ■ ■ vorgesehen sein, so daß sich eine X-förmige Konfiguration ergibt. Es liegt auf der Hand, daß auch in diesem Fall die Schmalkanten 48 des Bauteils 46 mit weiteren Armierungsleisten versehen werden können, falls sich die Notwendigkeit hierzu ergibt. [0079] Es liegt im Rahmen der Erfindung, die Auflage des Bauteils »nicht unmittelbar unter den Außenstegen 2, 3 vorzusehen, sondern die der Auflage dienenden Lippen 12 mehr zur [0080] Innenseite dieser Stege 2, 3 des Bauteils 1 zu versetzen, während die eigentliche Stegunterkante in geringem Abstand von der Anlagefläche 4 verbleibt. Auf diese Weise können, was im Karosseriebau vielfach vorkommt, Nachlackierungsarbeiten ungehindert durch das Bauteil vorgenommen und bis unter dessen Steg durchgeführt werden. [0081] Das Kunststoff-Bauelement in Form einer Seitenleiste 1, wie vorstehend an Hand der Figuren 1 bis 18 beschrieben wurde, bestehend aus wenigstens zwei armierten Einlage¬ teilen jeweils in Form einer Leiste 7 an den einander gegenüberliegenden Längsrändern des Kunststoff-Bauelements sowie einem an diese Leisten in Spritzgußtechnik ange¬ formten Bauelement-Körper (Kunststoffkörper 6), ist in sich formstabil aufgrund der Verwendung entsprechend harten Kunststoffmaterials für den Formkörper 6. Die Armierungsleisten 7 sorgen zuverlässig dafür, daß die Seitenleiste 1 sich im Bereich der Anlage- und Befesti- gungsstellen am Träger in gleicher Weise thermisch aus¬ dehnt wie der Träger (Karosserieblech) . Das Stoßaufnahme¬ vermögen der Seitenleiste ist durch die Armierung unbeeinträchtigt, da aufgrund der Wölbung der Seitenleiste (konvexe Wölbung vom Karosserieblech weg) der erhöhte mittlere Bereich der Leiste als erstes in Kontakt mit dem Kollisionsgegenstand kommt. Bei nicht übermäßig starken Stößen wird folglich der Stoß ohne bleibende Verformung des Trägers von der Seitenleiste 1 aufgenommen. Dies gilt auch für die Ausführungsform gemäß Fig. 15, da die dortige Auflage aus weichelastischem Kunststoff (kissenartige Beschichtung 44) zwischen Fuß 43 und Träger, ggf. in Verbindung mit entsprechender Verformbarkeit des Fußes 43 selbst, für den gewünschten Federweg sorgt. [0082] Entsprechend dem gewählten Material in Abhängigkeit von der jeweiligen Stoßintensität wird der jeweilige Stoß elastisch aufgefangen oder unter bleibender Verformung des 'Kunststoff-Bauelements abgefangen. Ein Auswechseln der auf diese Weise nach Stoßbelastung deformierten Seitenleiste 1 ist einer Karosserieblech-Reparatur vorzuziehen. [0083] Gemäß der Prinzipskizze Fig. 13a kann wenigstens eines der Enden der Seitenleiste 1 mit einem Endstück 52 ausgebildet sein (hier in Form einer schrägen Abschluß-Stirnwand 54, die auch senkrecht zur Leisten-Längsrichtung orientiert sein kann) . Dieses Endstück wird zusammen mit dem Bauele¬ mentkörper (Kunststoff-Körper 6) in der Spritzgußform an die beiden, in die Form eingelegten Einlageteile ■ (Armie- rungsleisten 7 längs der Längsränder der Seitenleiste 1) angespritzt, was einen glatten, unauffälligen Übergang zwischen Kunststoff-Körper 6 und Endstück 52 ergibt. Durch das Endstück 52 wird der zwischen der gewölbten Seiten¬ leiste 1 und dem Träger (Karosserieblech) gebildete Hohlraum (Innenraum 51) abgeschlossen, so daß das Ein¬ dringen von Feuchtigkeit (Korrosionsgefahr) und Schmutz vermieden wird. [0084] Die im folgenden zu beschreibenden Ausführungsbeispiele haben prinzipiell gleichen Aufbau wie die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele mit dem Unterschied, daß als Material für den Kunststoff-Körper 6' nunmehr Weichkunststoff verwendet wird. [0085] Die Fig. 19 zeigt im Schnitt ein erfindungsgemäßes Kunst¬ stoff-Bauelement in Form einer Seitenleiste 1' , die vergleichsweise stark gewölbt ist und eine gegenüber der Ausführungsform nach Fig. 20 wesentlich größere Höhe 2' aufweist und dafür entsprechend schmäler ausgebildet ist. Die Seitenleiste 1' gemäß Fig. 19 ist mit ihren Längsrän¬ dern am jeweiligen Träger befestigt, insbesondere durch Verklebung oder Verklipsung. In den Figuren 19 und 20 ist eine Gehäuse- oder Karosseriefläche mit 5' bezeichnet. [0086] Die Seitenleiste 1' gemäß Figuren 19 und 20 besteht aus »einem Bauelement-Körper (Kunststoffkörper 6') aus einem gummiartigen Werkstoff oder einem Kunststoff (Vollwerk¬ stoff oder Schaumwerkstoff mit durchgehend glatter Außen¬ fläche 50). Seine Formstabilität erhält die Leiste 1' durch sich längs der beiden Leistenlängsränder erstrek- kende Einlageteile- in Form von Armierungsleisten 7', die entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck unterschiedlich aufgebaut sein können, beispielsweise gemäß den Leisten 7 der vorstehend an Hand der Figuren 1 bis 18 beschriebenen Ausführungsformen mit steifem Formkörper 6. Die Leisten 7' sind jeweils an der Innenseite von Schenkeln 3', '4' (Längsrandabschnitte des Formkörpers 6') angebracht, und zwar stoffschlüssig durch Anspritzen des Formkörpers 6' an die beiden in die Spritzgußform eingelegten Leisten 7' . Die im Querschnitt U-förmige, zum Träger hin offene Leiste 7' nach der Ausführungsform gemäß Fig. 19 weist eine innere Metallarmierung 8' in Form eines ebenfalls U- förmigen Blechstreifens auf, an dessen Stelle auch Me- tall-, insbesondere Leichtmetallprofile oder Blechprofile anderer Gestaltung treten können. Die Metallarmierung 8' ist allseits von Kunststoff ummantelt, wobei an der Leisteninnenseite eine Beschichtung 9' aus hartem, ggf. mineralfaserverstärkten Kunststoff angeformt ist, die sich auch über die Außenseite des inneren Leisten-Schenkels 7fa erstreckt. An der Außenseite des äußeren Seitenschenkels 7'b ist dagegen eine Beschichtung 10' aus einem weichen Kunststoff angespritzt, an welche wiederum der Schenkel 4' angeformt ist. Die Beschichtung 10' ist an ihrem unteren Ende zu einer Lippe 11' erweitert. In den Figuren ist generell die Ausgangsform der weichelastischen Auflagen an den Längsrändern der Leiste 1' dargestellt; bei Anbringung am Träger ergibt sich eine dementsprechende Verformung, wie in Fig. 19 links mit einer punktierten Umrißlinie 11'' der Lippe 11' angedeutet ist. Diese weichelastische Auflage sorgt für eine gleichzeitig abdichtende und schonende Anlage am Träger mit Ausgleich von Fertigungstoleranzen (des Trägers und/oder des Kunst- »stoff-Bauelements) . [0087] In Fig. 19 rechts ist mit einer unterbrochenen Umrißlinie ein Befestigungselement 70 angedeutet, welches mit dem Karosserieblech in nicht dargestellter Weise starr ver¬ bindbar ist (insbesondere durch Verklebung oder Verklipsung) und welches jeweils mit dem inneren Schenkel 7'a der Leiste 7' verrastbar ist. Hierzu weist das Befe- stigungselement einen nach oben abstehenden Rasthaken 72 auf, der das innen abgewinkelte untere Ende 74 des Schen¬ kels 7'a übergreift. Um das Ende 74 in dieser Lage zu halten (der Kunststoffkörper 6' besteht aus elastisch nachgiebigem Material) , liegt an der vom Rasthaken 72 abgelegenen Seite des Schenkels 7'a ein als Ausrastsicherungselement dienender, nach oben abstehender Bügel 76 des Befestigungselements 70 an. Dieser ist vom Rasthaken 72 momentan elastisch wegspreizbar, um das Einführen des Endes 74 in das Befestigungselement 70 zu ermöglichen. [0088] Die Figuren 21 bis 23 zeigen alternative Ausbildungen des Einlageteils in Form einer Armierungsleiste 7' . Die Ausführungsform gemäß Fig. 21 entspricht der bereits beschriebenen Armierungsleiste 7' in Fig. 19 links. Die Beschichtung 10' an der Außenseite des jeweils äußeren Schenkels 7rb ist nach unten zur Lippe 11' erweitert, die wiederum zur elastischen Anlage an der Karosserie dient. Eine weitere Funktion dieser Schicht 10' ist die, das Anformen des jeweiligen Schenkels (hier ' ' ' ) des Kunst¬ stoffkörpers 6' zu erleichtern. [0089] Die Ausführungsform gemäß Fig. 22, die der rechten Hälfte der Fig". 19 entspricht, verzichtet auf die weichelastische Dichtlippe am unteren Ende des äußeren Schenkels 7'b. [0090] Dafür ist der untere Rand des jeweiligen Schenkels 3' des Körpers 6' dichtlippenartig ausgebildet zur unmittelbaren Anlage an der Karosserie. > Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 23 schließlich ist an Stelle der Dichtlippe 11' als Fortsetzung der weichen Beschichtung 10' nach unten eine relativ kompakte, im Querschnitt rechteckige Weichbeschichtung 11a vorgesehen mit gleicher Dicke wie der äußere Schenkel 7'b. Der Schenkel 3' des Kunststoffkörpers 6' endet mit geradem Abschluß knapp oberhalb der Weichbeschichtung 11a. Die Ausbildungsform entspricht der gemäß Fig. 20, rechte Hälfte. [0091] Sämtlichen Ausführungsformen gemäß Figuren 21 bis 23 ist die beschriebene Querschnittsform der Armierungsleiste 7'gemeinsam sowie die Armierung mit einer Metallarmierung 8' entsprechender Profilform. Um die Festigkeit des abgewinkelten, der Befestigung gemäß Fig. 19 dienenden Endes 74 des jeweils inneren Schenkels 7'a zu erhöhen, ist der entsprechende Schenkel der Metallarmierung 8' am unteren Ende ebenfalls mit einer nach innen gerichteten Abwinkelung 16' versehen. Im übrigen sind auch andere Formgestaltungen der Armierungsleiste 7T in Abhängigkeit vom jeweils vorgesehenen Befestigungssystem denkbar. [0092] Aufgrund der Verwendung eines weichelastischen Kunst¬ stoffmaterials für den Bauelement-Körper (Körper 6') wird die jeweilige Querschnittsform des Kunststoff-Bauelements (Leiste 1') durch die Form des Zuschnitts für den Form¬ körper 6' sowie die jeweilige Anordnung der am Träger festgelegten Armierungsleisten 7' bestimmt. Die Fig. 24 zeigt einen sich in Längsrichtung A (in Fig. 24 nach oben) verjüngenden Zuschnitt 21' für den Formkörper 6' mit strichliert angedeuteten Armierungsleisten 7' an den einander gegenüberliegenden Längsrändern 22'. [0093] Sind nun die zur Befestigung dieses Körpers 6' an einem Träger dienenden Befestigungselemente 23' auf zwei zuein¬ ander parallelen Geraden 24' angeordnet, so ergibt sich »eine Form ähnlich Fig. 26 mit sich in Richtung A vermin- dernder Höhe bei konstanter Breite, entsprechend dem Abstand der Geraden 24'. [0094] Verwendet man dagegen gemäß Fig. 25 einen Zuschnitt 21' mit parallelen Seitenkanten 26' , so erhält man eine sich in Längsrichtung der Leiste ändernde Querschnittsform dann, wenn die Befestigungselemente 23' nicht auf zuein¬ ander parallelen Geraden 24', sondern auf zueinander schräg verlaufenden Geraden 28' angeordnet sind. Nähern sich die beiden Geraden 28' einander in Pfeilrichtung B gemäß Fig. 25, so erhält man dementsprechend eine Bauform mit sich in Richtung B vergrößernder Bauhöhe und gleich¬ zeitig verringernder Breite. Fig. 28 zeigt zwei verschiedene Befestigungsarten, die für sämtliche vorstehend beschriebenen Ausführungsformen in Frage kommen. In der linken Hälfte der Fig. 28 ist die Klebetechnik dargestellt mit einem an die Unterseite der Leiste 7' angeklebten, doppelseitig klebenden Klebeband 100. Die an die Leiste 7T angeklebte Klebeschicht ist mit 102, die an der Trägerfläche 5' angeklebte Klebeschicht mit 104 und die dazwischenliegende Tragschicht mit 106 bezeichnet. Man erkennt, daß im angeklebten Zustand ein lichter Abstand a zwischen dem unteren, als Randlippe 4a ausgebildeten Ende des Schenkels 4' des Körpers 6' und der Karosseriefläche 5' ausgebildet ist. Dieser lichte Abstand ist für die Standfestigkeit der Verklebung wichtig. Würde nämlich der Schenkel 4' unter Vorspannung an der Karosse- rieflache 5' anliegen, so würde diese Vorspannung zu einer Lockerung der Verklebung führen. Um eine ausreichend große Klebefläche zu erhalten, ist der untere Horizontalschenkel 108 der L-förmig abgewinkelten Leiste 7'dementsprechend weit nach innen verlängert. Die Leiste 7' ist mit einer inneren Metallarmierung 8' aus einem entsprechend L-förmig abgewinkelten Blechprofil versehen. Die gegenüberliegende Leiste 7' kann in gleicher Weise ausgebildet und mit dem Karosserieblech verklebt sein (die Fig. 28 ist dement¬ sprechend in ihrer rechten Hälfte ergänzt zu denken) . [0095] Alternativ kommt hierzu auch eine Befestigung über geson¬ derte Befestigungselemente in Frage, wie bereits an Hand von Fig. 19, rechte Hälfte erläutert wurde (Befestigungs¬ element 70) . [0096] Die gegenüberliegende Leiste 7' kann in entsprechender Weise über Befestigungselemente 110 mit dem Träger ver¬ bunden sein (die Fig. 28 ist dementsprechend in ihrer linken Hälfte zu ergänzen) . [0097] Die Fig. 29 zeigt wiederum einen Körper 6' mit wahlweiser Befestigung mittels doppelseitigem Klebeband 100 oder mittels gesonderter Befestigungselemente 70, wobei im Unterschied zur Fig. 28 die untere Stirnfläche 118 des jeweiligen Schenkels 3',. 4' in deutlichem Abstand und parallel zur Karosserieflache 5' verläuft. In die auf diese Weise gebildete Nut 120 kann ein nach innen umgebo¬ gener Rand 122 eines Lackier-Schutzmantels 124 eingesteckt werden. Dieser Mantel erlaubt eine Karosserieblech- Lackierung ohne gleichzeitige Lackierung des Kunststoff- Bauelements. [0098] Die Ausführungsform gemäß Fig. 27 schließlich zeigt die Verwendung einer Befestigungsplatte 126, an der wiederum die an einander gegenüberliegenden Längsrändern der Leiste 1' vorgesehenen Befestigungselemente 123 angebracht sind. Die Befestigungselemente 123 sind der Einfachheit halber als Haken 125 dargestellt. Sie können einstückig mit der Befestigungsplatte 126 ausgebildet sein. Die Haken 125 übergreifen wiederum die nach innen gerichteten Schenkel 127 der beiden Leisten 7', wobei zur Verbesserung des gegenseitigen Eingriffs diese Schenkel an ihrem äußeren Ende wiederum mit nach oben gerichteten Hakennasen 128 ausgebildet sein können. Die beiden Leisten 7' sind bevorzugt armiert, insbesondere durch eine Metallarmierung 8', z.B. in Form des dargestellten L-Profils. [0099] Die Befestigungselemente 123 können entsprechend den Befestigungselementen 23' in Fig. 25 auf zueinander geneigt verlaufenden Geraden 28' an der Befestigungsplatte 126 angeordnet sein, so daß man die in Fig. 27 angedeutete konische Bauform erhält. Auch hier kann bei entsprechender Formgebung der Spritzgußform ein Abschluß des Innenraums 130 an beiden Axialenden des Kunststoff-Bauelements durch dementsprechend angeformte Stirnwände 132 (axial ange¬ formtes Endstück) vorgesehen sein. [0100] Entsprechend der linken Hälfte der Fig. 27 kann die Befestigungsplatte mit dem Träger (Karosserieblech) verklipst sein (Klipskopf 140), wobei dann eine Auflage des Umfangsrands des Formkörpers 6' in Form einer Dicht¬ lippe 134 an der Karosserie möglich ist. [0101] Bei einer Verklebung der Befestigungsplatte 126, insbe¬ sondere über ein doppelseitiges Klebeband 138 (siehe rechte Hälfte der Fig. 27), ist wiederum ein geringer lichter Abstand a von beispielsweise 0,1 bis 1 mm zwi¬ schen dem als Randlippe 136 asugebildeten Umfangsrand des Baukörpers 6' und der Karosseriefläche einzuhalten. [0102] Die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen zeichnen sich vor allem durch guten Anschluß des Kunststoff-Bau¬ elements an den jeweiligen Träger über die armierten, ggf. mit weichelastischen Auflagen versehenen Längsränder aus sowie durch gute Stoßaufnahme ohne Verformung des Trägers bei kostengünstiger Herstellbarkeit. Hervorzuheben ist auch das angenehme Aussehen des Kunststoff-Bauelements ohne störende Übergangsnähte und ohne von außen erkennbare Befestigungsmittel. Anstelle zweier Leisten 7' kann unter Umständen auch eine einzige von Umfangsrand zu Umfangsrand des Bauelements reichende, entsprechend gewölbte Leiste vorgesehen sein. [0103] Die Anmeldung wie vorstehend beschrieben kann wie folgt zu¬ sammengefaßt werden: [0104] Selbsttragendes Bauteil zum Verkleiden, Verzieren, Schutz und/oder Abdichten von Gehäusen oder Karosserien mit wenigstens einem übergangslos angeformten axialen Ende, bestehend aus einem leisten- oder plattenförmigen Kunst¬ stoffkörper, der mit Stegen dem Gehäuse anliegt und der eine integrierte Armierung aus hartem Werkstoff sowie weichelastische Anlageelemente aufweist, wobei die Armie¬ rung aus schmalen Leisten aus mit einem harten Kunststoff beschichteten Metallblech, aus einem mineralfaser- verstärkten oder aus einem harten Kunststoff besteht, die an der Innenseite der dem Gehäuse oder dergl. anliegenden Stege des Bauteils stoffschlüssig mit diesem verbunden sind und die zumindest eine an dem Gehäuse oder dergl. anliegende Lippe aus weichelastischem Werkstoff aufweisen.
权利要求:
ClaimsKunststoff-BauelementPatentansprüche 1. Kunststoff-Bauelement zur Anbringung an einem Träger, insbesondere an einer Karosserie oder an einem Gehäuse, als Schutzelement und/oder Abdichtelement, umfassend einen leisten- oder plattenformigen Bauelementkörper ..(6,6') mit wenigstens einem Steg (2,3), wobei der Bauelementkörper (6,6') im Bereich des wenigstens einen Steges (2,3) am Träger anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauelement eine Armierung aus wenigstens einer durch Extrudieren herstellten Leiste (7,7' ) aus mit einem harten Werkstoff beschichteten Metallblech oder aus einem mineralfaserverstärkten Kunststoff oder aus einem harten Kunststoff aufweist, daß der Bauelementkörper (6,6r) an die wenigstens eine Armierungsleiste (7,7') angespritzt ist unter Bildung eines übergangslos angeformten Endstücks an wenigstens einem axialen Ende des Bauelementkörpers, - daß die wenigstens eine Leiste (7,7') an der dem Innenraum (51) des Bauelements zugewandten Innen¬ seite des Bauelementkörpers (6,6') angeordnet ist, daß der wenigstens eine Steg (2,3) des Bauelement- körpers mit einem den Träger berührenden oder geringen Abstand (a) zum Träger aufweisenden Randbereich ausgebildet ist. 2. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Steg (2,3) oder die wenigstens eine Armierungsleiste (7,7' ) im Bereich des Steges mit einer am Träger anliegenden weichelastischen Auflageschicht (11a) ausgebildet ist. 3. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Steg oder die wenigstens eine Armierungsleiste im Bereich des Steges mit einer am Träger anliegenden Dichtlippe (12,11') ausge¬ bildet ist. 4. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Steg mit einer lediglich geringen Abstand ,(a) zum Träger aufweisenden Randlippe (4a;136) ausgebildet ist. 5. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallarmierung (8) der wenigstens einen Armierungsleiste (7) zumindest an der dem Innenraum (51) des Bauelements zugewandten Fläche (9) der Metallarmierung (8) beschichtet ist. 6. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallarmierung (8) an der vom Innenraum (51) des Bauelements abgewandten Fläche (11) der Metallarmierung wenigstens im Bereich des dem Träger nächstgelegenen Randes mit weiehelastisehern Werkstoff beschichtet ist. 7. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die wenigstens eine Armierungsleiste (7) Befestigungsele¬ mente (23) zur unmittelbaren Befestigung am Träger oder zur Befestigung an einer am Träger anbringbaren Befestigungs- platte (126) angeformt sind. 8. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Innenraum (51) des Bauelements zugewandten Innenseite der Armierungsleiste (7) in den Innenraum (51) ragende, zur Abstützung des Bauteils dienende Elemente (20) angeformt sind, die über eine Auflageschicht aus weichelastischem Werkstoff am Träger anliegen. 9. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Innenraum (51) des Bauelements zugewandten Seite der wenigstens einen Armierungsleiste (7) in den Innenraum (51) ragende, zur Befestigung des Bauteils (1) dienende »Elemente, wie z.B. Noppenschenkel (20) oder dergl., aus hartem Kunststoff angeformt sind. 10. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (20) mit Metallblech oder Mineralfaser armiert sind. 11. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Armierungsleiste zumindest bereichsweise bis an die Außenfläche (50) des Bauelementkörpers (6) reicht. 12. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Inneren des Bauelements abgewandte, ggf. mit einer Außenschicht (38) versehene außenseitige Fläche (30) der Armierungsleiste (17) eine von der Farbe der Außenfläche (50) des Bauelementkörpers (6) abweichende Einfärbung aufweist. 13. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die außenseitige Fläche (30), ggf. die Außenschicht (38) der Armierungsleiste (7), eine metallisch aussehende Oberfläche aufweist. 14. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Armierungsleiste (7) der Kontur des Bauelementkörpers (6,6' ) folgt oder von dieser abweichenden Querschnitt aufweist. 15. Bauteil nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Metallarmierung (8) und/oder die an der Armierungsleiste (7) angeordneten Schenkel (20) mit Ausstanzungen versehen sind zur Erleich¬ terung des Biegens des Kunststoff-Bauelements. 16. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der »vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bauelementkörper mit einem zwei einander gegenüberliegende Stege (2,3) verbindenden Brückenteil (5) ausgebildet ist, und daß eine Armierungsleiste (7) vorgesehen ist, welche von dem einen Steg (2) zum anderen Steg (3) reicht und an welche die Stege (2,3) sowie das Brückenteil (5) angeformt sind. 17. Bauteil nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Armierungsleiste (7) diagonal oder X-förmig über die Innenseite des Brückenteils (5) von dem einen Steg (2,3) zu dem anderen Steg geführt ist. 18. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Armierungsleisten (7l) vorgesehen sind, welche innerhalb des Brückenteils (5) parallel zu den Stegen (2,3) verlaufen. 19. Kunststoff-Bauelement, insbesondere gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, zur Anbringung an einem Träger, insbesondere einer Karosserie oder einem Gehäuseteil, mit wenigstens einem Einlageteil, insbesondere einer ggf. gewölbten Armierungsleiste, aus einem ersten Material oder einer ersten Materialkombination, an welches ein Bauelement-Körper aus Kunststoff aus einem zweiten Material angeformt ist, wobei der Bauelement-Körper an das wenigstens eine Einlageteil, dieses nur teilweise um- schließend, in Spritzguß echnik angeformt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine als Armierung für das Kunststoff-Bauelement (1,1') ausgebildete Einlageteil (7,7' ) sich entlang eines Umfangsrandabschnittes des Kunststoff-Bauelements (1,1') erstreckt, daß das Einlageteil (7,7' ) oder der Bauelementkörper im Bereich des Umfangsrandabschnittes mit einer am Träger anliegenden weichelastischen Auflage, vorzugsweise in Form einer Dichtlippe (12,11') und/oder mit einer allenfalls geringen 'Abstand (a) zum Träger aufweisenden Randlippe (4a,;136) ausgebildet ist, und daß der Bauelementkörper (6,6') wenigstens ein übergangslos axial angeformtes Endstück (52;132) .aufweist. 20. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Bauelement im Bereich zweier einander gegenüberliegenden Umrangsrandabschnitte unmittelbar am Träger oder an einer am Träger anbringbaren Befestigungsplatte (126) befestigbar ist. 21. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Bauelement-Körper (6;6') im Bereich zwischen den Umfangsrandabschnitten zumindest bereichsweise lichten Abstand zum Träger bzw. zur Befestigungsplatte (126) aufweist, und daß das Endstück (52;132) den Innenraum (51) des Bauelementkörpers (6,6') abschließt. 22. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlageteil (7,7') ein Extrusionsteil oder Spritzgußteil, vorzugsweise jedoch ein Kunststoff-Extrusionsteil ist. 23. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlageteil (7;7') als Zierelement, vorzugsweise Zierstreifen, ausgebildet ist. 24. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlageteil (7;7') als vorzugsweise zumindest teilweise kunststoffbeschichtetes Metallprofil oder Metallblech ausgebildet ist. 25. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlageteil (7;7') als faserverstärktes, vorzugsweise glasfaserverstärktes, Kunststoffteil ausgebildet ist. 26. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlageteil (7;7') als Hartkunststoffteil ausgebildet ist. 27. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlageteil (7:7') im Bereich der Außenseite des Kunststoffbauelements mit einem Zier-Streifen (38;41) ausgebildet ist. 28. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlageteil (7;7' ) im Bereich der Außenseite des Kunststoff-Bauelements (1;1') mit anderer Farbgebung und/oder Oberflächenprofilierung ausgebildet ist als der sich anschließende Bauelementkörper. 29. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 20 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlagetei (7;7') und/oder der Bauelementkörpermit Befestigungsvorsprungen (24;17; 127;128) ' und/oder Befestigungsausnehmungen aus¬ gebildet ist, an welche am Träger oder an der Befestigungsplatte (126) angebrachte Befestigungselemente zur Anbringung des Kunststoff-Bauelements (1;1' )am Träger angreifen. 30. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der Einlageteile (40;43) in einem mittleren Bereich des Kunststoff-Bauelements (1) mit Abstand zu den Umfangsrandabschnitten angeordnet ist. 31. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Einlageteil als Stütz-Steg (43) ausgebildet ist, mit welchem sich ein mittlerer Bereich des Kunststoff-Bauelements (1) am Träger abstützt und welcher in Stützrichtung nachgiebig ausgebildet ist,vorzugsweise über eine Auflage (44) aus weichelastischem Kunststoff. 32. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Umfangsrandabschnittes eine zum Umfangsrandabschnitt parallele, nach außen offene Nut (120) vorgesehen ist, welche vorzugsweise zwischen dem Träger und dem vom Einlageteil (7' ) in Abstand zum Träger gehaltenen Bauelementkörper (1') gebildet ist. 33. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 18 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem länglich ausgebildeten Kunststoff-Bauelement, insbesondere in Form einer Leiste (1;1'), das wenigstens eine Einlageteil (7;7') parallel zur Längsrichtung des Kunststoff-Bauelements verläuft. 34. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 18 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem plattenformigen Kunststoff-Bauelement das wenigstens eine Einlageteil (7'') diagonal zur Plattenumrißform verläuft (Fig.17). 35. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß am Kunststoff-Bauelement zwei Einlageteile (7'') sich x-förmig kreuzend und vorzugsweise entlang der Diagonalen der Plattenumrißform verlaufend angeordnet sind, und daß vorzugsweise weitere Einlageteile (7) entlang der Plattenseiten verlaufend vorgesehen sind. 36. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 18 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Einlageteil (7;7') mit einer Klebeschicht (100;138) versehen ist zum Ankleben des Kunststoff- Bauelements (1;1') am Träger. 37. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß wenig¬ stens ein gesondertes Befestigungselement (23';125) zur Anbringung des Kunststoff-Bauelements am Träger vorgesehen ist, welches an wenigstens eines der Einlageteile (7,7') angreift, vorzugsweise über eine Rastverbindung. 38. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Bauelementkörper (6T) mit Weichkunststoff gebildet ist. 39. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (23';125) zur Anbringung des Kunststoff-Bauelements (1' ) am Träger dem Bauelementkörper (6') eine vorgegebene Form aufprägen, vorzugsweise mit sich entlang einer vorgegebenen Richtung, insbesondere der Längsrichtung (A) des länglichen Kunststoff-Bauelements (!'), ändernder Querschnittsform. 40. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (23';125) dem Kunststoff-Bauelement (1' ) eine sich in einer Richtung verjüngende Form aufprägen. 41. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 37 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (23;125) an zwei einander gegenüberliegenden Längsrändern des Kunststoffbauelements (1') an die dort vorgesehenen Einlageteile (7') angreifen. 42. Kunststoff-Bauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 37 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die an den beiden einander gegenüberliegenden Längsrändern vorgesehenen Befestigungselemente (125) an einer gemein¬ samen Befestigungsplatte (126) vorgesehen sind, die wiederum am Träger anbringbar ist. 43. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsplatte (126) mit einer Haftklebstoffschicht (138) zum Ankleben am Träger versehen ist. 44. Kunststoff-Bauelement nach wenigsten einem der Ansprüche 19 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gesonderte, voneinander beabstandete Einlageteile (7,7' ) vorgesehen sind, von denen einer sich im Bereich eines Umfangsrandabschnittes und der andere sich im Bereich eines diesem gegenüberliegenden Umfangsrandabschnitte des Bauelementkörpers sich erstreckt. 45. Kunststoff-Bauelement, insbesondere gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, zur Anbringung an einem Träger, insbesondere einer Karosserie oder einem Gehäuseteil, mit wenigstens einem Einlageteil, insbesondere einer Armierungsleiste, aus einem ersten Material oder einer ersten Materialkombination, an welches ein Bauelementkörper aus Kunststoff aus einem zweiten Material angeformt ist, wobei der Bauelementkörper an das wenigstens eine Einlageteil, dieses nur teilweise umschließend, in Spritzgußtechnik angeformt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine als Armierung für das Kunststoff-Bauelement (l,lτ) ausgebildete Einlageteil (7,7') sich entlang eines Umfangsrandabschnittes des Kunststoff-Bauelements (1,1') erstreckt, und daß das Einlageteil (7,7') oder der Bauelementkörper (6,6') im Bereich des Umfangsrandabschnittes mit einer am Träger anliegenden weichelastischen Auflageschicht (11a,12) ausgebildet ist. 46. Kunststoff-Bauelement nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageschicht von einer Dichtlippe (12,11') gebildet ist.
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同族专利:
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引用文献:
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