专利摘要:

公开号:WO1988009023A1
申请号:PCT/T1988/000024
申请日:1988-05-03
公开日:1988-11-17
发明作者:Viktor Szabo
申请人:Viktor Szabo;
IPC主号:B60R11-00
专利说明:
[0001] - , UNFALLDATENSCHREIBER
[0002] Technisches Gebiet
[0003] 5 Die Erfindung betrifft einen Unfalldatenschreiber zur kurzzeitigen Aufnahme bzw. Speicherung von unfallbezogenen Daten bzw. Ereignissen bei Kraftfahrzeugen, mit zumindest einer am Fahrzeug angeordne-ten Sensoreinrichtung zur Erfas¬ sung von interessierenden Daten bzw. Ereignissen und Um- 0 Wandlung derselben in elektrische Signale, sowie mit einer Speichereinrichtung, welche mit allen Sensoreinrichtungen zur Signalübertragung verbunden ist und zur zeitlich bestimmten, kurzzeitigen Zwischenspeicherung, bzw. - nach Auftreten eines über zumindest eine der Sensoreinrichtungen festgestellten 5 Unfalles - unlöschbaren Speicherung, der Signale dient.
[0004] Stand der Technik
[0005] Unfalldatenschreiber, die bei der Verwendung in einem 0 Kraftfahrzeug dazu dienen, für die Beurteilung eines Unfalles relevante Daten oder Umstände, die in einem bestimmten, begrenzten Zeitraum vor dem Unfall auf- bzw. eingetreten sind, aufzuzeichnen und über den Unfallzeitpunkt hinaus zu speichern und zur Verfügung zu halten, sind in vielfältiger 5 Form bekannt - im wesentlichen arbeiten die meisten der in diesem. Zusammenhang bekannten Geräte auf mechanischer Grundlage als sogenannte Kurzwegschreiber. Derartige Kurzweg¬ schreiber oder Fahrscheiben-Tachographen verfügen jeweils über einen Antrieb durch eine biegsame Welle vom Getriebe 0 bzw. von den Antriebsrädern des Fahrzeuges her zur Registrie¬ rung der Umdrehung der Antriebsräder, wobei aber lediglich die zeitbezogene Geschwindigkei vor dem Auftreten eines Unfalles ohne jede zusätzliche Daten aufgezeichnet werden kann. Bei blockierten Rädern sind bei derartigen Anordnungen 5 naturgemäß keinerlei Daten mehr aufzuzeichnen, was von besonderem Nachteil ist, da in dieser Phase eine besonders sorgfältige Da enaufzeichnung notwendig wäre.
[0006] Aus der DE-PS 23 22 299 ist eine Einrichtung zur Regi¬ strierung von Be riebsdaten eines Fahrzeugs bekannt, die als Unfalldatenschreiber diese Betriebsdaten digital mindestens einer Zwischenspeicherung zuführt, über je einen Beschleuni¬ gungsmesser für die Erfassung von Längsbeschleunigungen und Querbeschleunigungen sowie einen induktiven Fühler für die Radumdrehung werden elektrische Signale geliefert, die im Takt eines Steuersignalgebers Schieberegister durchlaufen. Das Aufprallsignal, also die eigentliche Feststellung des Unfalles, wird durch einen Vergleich der Längs- und Quer- beschleunigungssignale ermittelt. Als wesentlicher Nachteil dieser Einrichtung ist wiederum die Tatsache zu nennen , daß damit nur sehr wenige, zur Beurteilung der Gesamtsituation bei einem Unfall zweckdienliche Daten gesammelt werden können bzw. nach einem Unfall auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
[0007] Aus der EP-A1-0 118 818 ist schließlich ein Unfalldaten- Schreiber der eingangs genannten Art bekannt geworden, bei dem die zurückgelegte Fahrtstrecke und Fahrzeuggeschwindig¬ keit aus der Erfassung der Radumdrehungen, die Längs- und Querbeschleunigungen des Fahrzeuges über Beschleunigungssen¬ soren und zusätzlich sonstige interessierende Betriebszu- stände bzw. Daten erfaßt, einer Analog/Digitalwandlung unterworfen und mittels eines zentralen Taktes für die Datenbewegung kurzzeitig zwischenge.speichert bzw. - nach einem Unfall - unlöschbar gespeichert werden. Sämtliche Daten werden dabei zeitlich fortlaufend in einen Festspeicher eingeschrieben. Obwohl- bei diesem bekannten Unfalldaten¬ schreiber bereits eine Reihe sehr wesentlicher interner, kraftfahrzeugbezogener Daten - wie etwa der Status der Blinkanlage, der Hupe, der Bremse usw. - mitüberwacht und aufgezeichnet werden, ist doch auch in diesem Zusammenhang wiederum als wesentlicher Nachteil zu nennen, daß praktisch keine vom den Unfalldatenschreiber tragenden Fahrzeug unabhängige äußere Einflüsse aufgezeichnet und im Falle eines Unfalles gespeichert werden können.
[0008] Darstellung der Erfindung
[0009] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die genannten Nachteile der bekannten Unfalldatenschreiber zu vermeiden und insbesonders einen Unfalldatenschreiber der eingangs genann- ten Art so zu verbessern, daß die nach dem Auftreten eines Unfalles oder eines anderen, vergleichbaren Ereignisses tatsächlich in der Speichereinrichtung zur Verfgügung stehenden Daten eine möglichst weitgehende Berücksichtigung aller im Zusammenhang mit dem Unfall bzw. mit der Klärung der Verschuldensfrage wesentlichen Daten erlauben.
[0010] Dies wird gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch sichergestellt, daß zumindest eine"'der Sensoreinrichtungen eine optische Erfassungseinheit samt in der Speichereinrich- tung zugehöriger Bildaufzeichnungseinheit aufweist, daß die optische Erfassungseinheit von einer Videokamera und die Bildaufzeichnungseinheit von einer Videosignal-AufZeichnungs¬ einheit gebildet ist, und daß der Videosignal-Aufzeichnungs¬ einheit auch die Signale von allfälligen weiteren Sensorein- richtungen, die gegebenenfalls zusätzliche Auskunft über Umgebungsbedingungen und dergleichen geben, zugeführt sind. Die Verwendung einer Videokamera, die heutzutage bereits extrem klein, handlich, robust, zuverlässig und preisgünstig auf den Markt erhältlich ist, gibt -unmittelbar den enormen Vorteil einer objektiven Aufzeichnung aller für die Beur¬ teilung eines Unfalles wesentlichen Daten und Umstände. Aus der bekannten Bildfolgefrequenz können beispielsweise unmit¬ telbar und mit großer Genauigkeit Geschwindigkeiten, Be¬ schleunigungen, oder Fahrtstrecken aller an einem Unfall beteiligten Fahrzeuge ermittelt werden, wozu im Normalfali zusätzlich nur noch eine Referenzentfernung an der Unfall¬ stelle selbst sowie die Brennweite der auf der Videokamera verwendeten Optik bekannt sein muß. Aus der Videoaufzeichnung läßt sich weiters unmittelbar beispielsweise ersehen, ob Lichter oder Blinker an entgegenkommenden bzw. kreuzenden Fahrzeugen gesetzt waren, ob bzw. welche Warn- oder Hinweis¬ tafeln aufgestellt waren, ob Bahnschranken bereits halb geschlossen waren, und dergleichen mehr. Auch Informationen über den tatsächlichen Straßenzustand - Streusplitt, Schlag- löcher, Fahrbahnnässe - oder Umgebungsbedingungen - Regen, Nebel, Staubwolken - sind unmittelbar zu erhalten. Kombiniert mit Zustandsdaten betreffend das den erfindungsgemäßen Unfalldatenschreiber führende Fahrzeug - wie etwa zusätzliche Information über die Fahrgeschwindigkeit, Getriebestellung, Status der Lichter usw. - ergibt sich eine Möglichkeit zur lückenlosen Überwachung und bedar sweisen Festhaltung aller wesentlichen Daten zur Beurteilung eines Unfalles, auch wenn die anderen der an einem Unfall beteiligten Fahrzeuge nicht mit einem erfindungsgemäßen Unfalldatenschreiber ausgerüstet sind.
[0011] Abgesehen von der primären Verwendung als Unfalldaten¬ schreiber bietet die erfindungsgemäße Anordnung unmittelbar auch den Vorteil, daß unabhängig vom tatsächlichen Auftreten eines Unfalles bzw. eines ähnlichen Ereignisses stets eine große Menge von Daten über alle im Blickfeld der Videokamera passierenden Ereignisse zur Verfügung steht, was es bei¬ spielsweise ermöglicht, ein das eigene Fahrzeug nach dem Überholen rücksichtslos schneidendes Fremdfahrzeug aus- zuforschen und den Fahrer zur Anzeige zu bringen. In gleicher Weise stehen beispielsweise natürlich auch Daten über im Blickfeld der Videokamera passierende Unfälle zur Verfügung, an denen das mit dem erfindungsgemäßen Unfalldatenschreiber ausgerüstete Fahrzeug gar nicht beteiligt ist, sodaß auch diesbezüglich die Aufklärung des Unfallherganges bzw. die Klärung der Verschuldensfrage sehr vereinfacht wird.
[0012] Denkbar wäre natürlich auch eine etwa vom Gesetzgeber verordnete bzw. von den Fahrzeughersteilern gemeinsam beschlossene Einführung derartiger Unfalldatenschreiber für alle neu zugelassenen Fahrzeuge, oder aber auch nur für besondere Einzelgruppen von Fahrzeugen - -wie etwa Taxis, Omnibusse, usw. - : in diesem Falle könnten auch alle an einem Unfall beteiligten Fahrzeuge verpflichtet werden, ihre Videosignal-AufZeichnungseinheit bzw. das tatsächlich verwendete Speichermedium unmittelbar am Unfallort an die Exekutive auszuhändigen, sodaß jegliche Manipulation an diesen Beweismitteln ausgeschlossen wäre. Auch könnten z.B. versiegelte bzw. plombierte AufZeichnungseinheiten bzw. Speichermedien Verwendung finden, die nur von autorisierten Personenkreisen, wie etwa der Exekutive, geöffnet bzw. ausgetauscht werden könnten.
[0013] Für bestimmte Fahrzeuggruppen, wie etwa Omnibusse, Taxis, Einsatzfahrzeuge und dergleichen. könnte natürlich auch vorgesehen sein, daß eine zusätzliche Videokamera, auf den Fahrer bzw. den Innenraum des Fahrzeuges gerichtet, mit an die Aufzeichnungseinheit angeschlossen wird, womit Unfälle bzw. Ereignisse, die auf ein Fehlverhalten bzw. Ablenkung oder dergleichen des Fahrers zurückzuführen sind, unmittelbar als solche erkennbar wären.
[0014] In der DE-OS 32 43 786 ist bereits eine "permanente Verkehrs-Aufzeichnung" geoffenbart bei der Umgebungsbil er direkt -auf einer nach dem elektrostatischen Prinzip arbeiten¬ den Bildtrommel nach Art eines Fotokopiergerätes festgehalten werden sollen. Nach diesem Verfahren ist allerdings die tatsächlich an der Trommel benötigte Lichtintensität so groß, daß nur intensive zusätzliche Beleuchtung eines nahegelegenen Objektes bei gleichzeitig größtmöglicher Blendenöffnung des verwendeten Objektives (was die Schärfentiefe praktisch auf eine einzelne Ebene reduziert) eine derartige Abbildung ermöglicht. Darüber hinaus sind in der genannten Schrift stets nur einzelne Bilder - also praktisch "Standbilder"- der Umgebung angesprochen. Wie derartige einzelne Bilder einer sich naturgemäß üblicherweise bewegenden Umgebung überhaupt zu auf einer Trommel fixierbaren "Momentaufnahmen" gemacht werden können ist ebenfalls nicht ersichtlich.
[0015] Aber auch wenn über all dies hinweggesehen würde, besteht immer noch zur vorliegenden Erfindung der grundlegende Unterschied, daß gemäß der genannten Schrift einzelne Standbilder (vergleichbar mit einzelnen Fotos geschossen von einer automatischen Kamera) aufgenommen werden, wogegen gemäß der vorliegenden Erfindung mit der Videokamera tatsächlich Bewegungsabläufe registriert und kurzzeitig bzw. bedarfsweise auch bleibend festgehalten werden. Daß aus einem "Standfoto" nur in den seltensten Fällen relevante Aussagen über den Hergang von Kollisionen zwischen bewegten Fahrzeugen oder dergleichen und damit über die Verschuldensfrage oder ähnliches zu erhalten sind, versteht sich von selbst.
[0016] Die Videokamera kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung im Bereich der Windschutzscheibe innen im Kraft¬ fahrzeug angebracht sein, wobei vorzugsweise auch Rückspiegel und/oder Bedienelemente und/oder Fahrzustandsanzeigen mit im aufgenommenen Bildfeld sind. Damit ist insbesonders im Zusammenhang mit einen größeren Innenraum aufweisenden Kraftfahrzeugen, wie etwa Lastkraftwagen oder Autobussen, eine sehr einfache Art der vor Schmutz, Eis, Witterungsein¬ flüssen oder dergleichen geschützten Anbringung der Videoka¬ mera gegeben, welche den zusätzlichen Vorteil aufweist, daß das Blickfeld im wesentlichen dem des Fahrers entspricht, der ja auch einen möglichst umfassenden Überblick über die Umgebung haben muß. Bei Miteinbeziehung von zumindest Teilen des Rückspiegelfeldes, der Bedienelemente, bzw. der Fahrzu¬ standsanzeigen des eigenen Kraftfahrzeuges ist auf sehr einfache Weise die Mitaufnahme der in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehenden zusätzlichen Daten bzw. Informationen sichergestellt - so kann z.B. durch Miteinbeziehung des Rückspiegels ins aufgenommene Bildfeld ohne weiteres nachge¬ wiesen werden, ob ein zum überholen ausscherendes Fahrzeug tatsächlich rechtzeitig vorher den entsprechenden Blinker gesetzt hat. Gleiches kann aber natürlich auch durch Anbrin¬ gung einer zweiten, beispielsweise durch die hintere Heck¬ scheibe nach außen gerichteten Videokamera erreicht werden, was gegenüber der normalerweise relativ kleinen Abbildung im Rückspiegel auf alle Fälle Vorteile bezüglich der erzielbaren Detailgenauigkeit bietet.
[0017] Insbesonders bei der Verwendung in Kraftfahrzeugen mit eher kleinem Fahrzeuginnenraum ist eine andere Weiterbildung der Erfindung von Vorteil, gemäß welcher die Videokamera an der in Bewegungsri htung vorderen Front des Kraftfahrzeuges, vorzugsweise hinter einer durchsichtigen Abdeckung, wie etwa einer Scheinwerferabdeckung, angeordnet ist. Auf diese Weise steht ein ungehinderter und möglichst umfassender Blick in die für die meisten Unfälle wesentlichste Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges zur Verfügung - zusätzliche Informationen über den Status des den Unfalldatenschreiber tragenden Fahrzeuges können hier beispielsweise über die heutzutage bereits weitverbreiteten Bordcomputer des Kraftfahrzeuges und entsprechende Interface-Schaltungen der Videosignal-Aufzeich- nungseinheit zugeführt und zeitgleich mitaufgezeichnet werden. Falls auch bei einer derartigen Anbringung der Video¬ kamera das Feld hinter dem Kraftfahrzeug mitüberwacht werden soll, kann entweder eine geeignete Urnlenkspiegelanordnung zur Einblendung eines Blickes nach hinten oder aber überhaupt eine zweite, beispielsweise aus dem Kofferraum nach hinten gerichtete Videokamera vorgesehen werden.
[0018] In weiterer Ausgestaltung der' Erfindung ist vorgesehen, daß die, bzw. eine der, Videokamera(s) infrarotempfindlich ist, was beispielsweise bei Fahrten in der Nacht oder bei schlechter Sicht große Vorteile bietet und einfach zu realisieren ist. Damit können auch unbeleuchtete Objekte bzw. Passanten oder Tiere mitaufgezeichnet werden, deren Verhalten oft das Verkehrsgeschehen und insbesonders auch Unfälle auf bisher kaum feststellbare Weise beeinflußt.
[0019] Die weiteren, mit der Videosignal-AufZeichnungseinheit verbundenen Sensoreinrichtungen können gemäß einer vorteil¬ haften Weiterbildung der Erfindung eine Mikrowellen-Radarein¬ richtung und/oder eine Ultraschall-Entfernungsmesseinrichtung umfassen. Damit können - insbesonders auch bei schlechter Sicht - wiederum relevante Umgebungsdaten, wie etwa bezüglch Entfernungen und Relativgeschwindigkeiten, mitauf ezeichneten werden, die die Auswertung der Aufzeichnungen erleichtern und verbessern. Nach einer bevorzugten weiteren Ausgestaltung der Erfin¬ dung ist vorgesehen, daß die weiteren Sensorein ichtungen eine Code-Empfangseinheit umfassen, welche auf die charak¬ teristische Kennung von mit einem Code-Sender ausgerüsteten anderen Fahrzeug anspricht. Damit kann - ähnlich zu den zumeist vierstelligen Kennziffern, die über Radar erfaßten Flugzeuge im Überwachungsraum einer Kontroll- und Leitstelle zugeordnet werden, welche dann das jeweilige Flugzeug bis zum Verlassen des Überwachungsraumes automatisch kennzeichnen- jedes Fahrzeug, bzw. jedes zu erfassende Fahrzeug einer be- stimmten Gruppe, einfach und sicher identifiziert werden, auch wenn z.b. schlechte Sichtverhältnisse vorliegen oder der schuldbewußte Lenker eines Unfallfahrzeuges sich nach erfolgter Blendung und damit allfälliger Ausschaltung der Aufzeichnungseinheit unerkannt vom Unfallsort. entfernen möchte. Ebenfalls ausgeschal et können damit die bekannten Probleme mit verschmutzten bzw. unlesbaren Kennzeichentafeln werden.
[0020] Die Aufzeichnungseinheit kann nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung von einem Video-Bandrecorder gebildet sein, der vorzugsweise mit einem Endlosband einer Laufdauer im Zeitbereich von 1 bis 10 Minuten ausgerüstet ist. Derartige Bandrecorder sind heutzutage Stand der Technik und in qualitativ hochstehender, robuster und kleiner Form auch bereits sehr kostengünstig im Handel erhältlich. Durch die Ausrüstung mit einem Endlosband bzw. einer Endlosband¬ kassette mit der genannten Laufdauer ist sichergestellt, daß einerseits alle für die Beurteilung eines allfälligen Unfalles relevanten Außenumstände - betreffend das Wetter, den Straßenzustand und dergleichen - im Falle eines Unfalles auch tatsächlich auf ezeichnet sind und daß andererseits auf sehr einfache Weise eine ständig fortlaufende Überschreibung der kurzzeitig zwischengespeicherten Daten bzw. Signale erfolgen kann. Nach dem tatsächlichen Auftreten eines Unfalles bzw. nach der Feststellung eines solchen über zumindest eine der Sensoreinrichtungen - beispielsweise einem sogenannten Trägheitsschalter - kann das Endlosband bzw. die Kassette dem Bandrecorder entnommen und durch ein neues ausgetauscht werden, womit, soferne das Fahrzeug weiter Verkehrstüchtig ist, die unterbrochene Fahrt ohne weiteres wieder fortgesetzt werden kann; das Endlosband bzw. die Kassette kann zur Beurteilung der Verschuldensfrage aufgeho¬ ben und jederzeit beliebig oft abgespielt werden. Wenn - wie eingangs bereits erwähnt - mehrere an einem Unfall beteiligte Fahrzeuge mit dem erfindungsgemäßen Unfalldatenschreiber ausgerüstet sind, kann zur Vorführung bzw. sachverständigen Begutachtung auch eine zeitrichtig zusammenmontierte Version aller Aufzeichnungen gemeinsam - etwa auf einem Großbild¬ schirm - abgespielt werden, was insbesonders mit der bei Videoabspielgeräten heutzutage zur Standardausrüstung gehörenden Standbild- bzw. Einzelbildschaltung sehr einfach und rasch schlüssige Aussagen über Unfallhergang und Ver¬ schuldensfrage erlaubt.
[0021] Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung kann die AufZeichnungseinheit aber auch von einer Magnetplatten- Station gebildet sein, welche in ihrer Kapazität vorzugsweise für eine ein- bis zehn-minütige Datenaufzeichnung ausgelegt ist und nach Ablauf eines derartigen AufZeichnungszyklus den vorherigen, nicht durch einen Unfall unterbrochenen Zyklus überschreibt. Derartige Magnetplatten-Stationen sind heutzu¬ tage als sogenannte "Disk-Drives" im Zusammenhang mit Kleincomputern ausgereifter Stand der Technik, und sind zufolge ihrer einfachen Handhab- und Archivierbarkeit für die 5 Zwecke der vorliegenden Erfindung bestens geeignet.
[0022] Die Aufzeichnungseinheit kann nach einer anderen vorteil¬ haften Ausgestaltung der Erfindung aber auch einen Festspei¬ cher aufweisen, der in seiner Kapazität vorzugsweise für eine ein- bis zehn-minütige Datenaufzeichnung ausgelegt ist und 10 nach Ablauf eines derartigen AufZeichnungszyklus den vor¬ herigen, nicht durch einen Unfall unterbrochenen Zyklus überschreibt. Ein derartiger Festspeicher enthält in vorteil¬ hafter Weise keine mechanisch beweglichen Teile und ist damit für die Verwendung in einem Erschütterungen und Vibrationen
[0023] 15 ausgesetzten Fahrzeug bestens geeignet. Wenn mit billigeren •» bzw. kleineren Festspeichern das Auslangen gefunden werden soll, kann natürlich die Auflösung der Videokamera auf entsprechend weniger Bildpunkte gegenüber beispielsweise dem normalen Fernsehbild herabgesetzt werden - die Grenzen dafür
[0024] 20 sind nur durch die in der Praxis noch ermittelbaren relevan¬ ten Umgebungsbedingungen bzw. Daten gegeben.
[0025] Zusätzlich zu der eingangs angesprochenen Möglichkeit der Ermittlung von Geschwindigkeiten, Beschleunigungen oder Fahrstrecken aus der Zuhilfenahme extern bestimmter Entfer-
[0026] 25 nungen und der bekannten Bildfolgefrequenz, kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Videokamera mit einer Me߬ optik mit ins Bildfeld eingeblendetem Raster zur Entfernungs¬ und/oder Geschwindigkeitsmessung versehen sein. Derartige Raster bzw. Strichmarken sind beispielsweise von Jagdfernglä-
[0027] 30 sern oder militärischen Fernrohren her bekannt und ermögli¬ chen auf einfache Weise zumindest eine Grobabschätzung von Entfernungen. Die im bzw. am Fahrzeug angebrachte Videokamera kann dabei beispielsweise so eingestellt werden, daß eine bestimmte Linie des ins Bildfeld eingeblendeten Rasters auf
[0028] 35 die vor dem Fahrzeug in einer Entfernung von 10 Metern oder 20 Metern liegende Straßenoberfläche einjustiert wird. In diesem Zusammenhang dann bei der Auswertung wesentliche nderungen der Höhenlage bzw. der Neigung des Fahrzeuges können z.B. durch entsprechende Sensoren in die Speicherung einbezogen und berücksichtigt werden.
[0029] Die AufZeichnungseinheit kann nach einer bevorzugten weiteren Ausgestaltung der Erfindung an einem hinsichtlich möglicher Unfallauswirkungen geschützten Ort, vorzugsweise zentral und/oder mit einer zusätzlichen Abdeckung versehen, im Kraftfahrzeug angebracht sein. Damit kann optimaler Schutz für die AufZeichnungseinrichtung mit einem optimalen Blick¬ feld für die Videokamera kombiniert werden - all-enfalls erforderliche längere Signal erbindungen stellen in diesem Zusammenhang kein Problem dar.
[0030] Der Vollständigkeit halber sei hier auch darauf hinge¬ wiesen, daß zufolge der extremen Lichtempfindlichkeit einerseits und Einbrennsicherheit andererseits bei heutzutage im Handel erhältlichen Videokameras, beispielsweise auf der Basis von CCD-Chips (Charge Coopled Device) , auch Nachtfahr¬ ten an sich keine großen Probleme für den erfindungsgemäßen Unfalldatenschreiber darstellen - allenfalls ist aber natürlich mit einer verschlechterten Erkennbarkeit unbeleuch¬ teter Umgebungsdetails bei Blendung durch ein entgegenkommen- des Fahrzeug zu rechnen - auf alle Fälle sind aber die auf das eigene Fahrzeug bezogenen Daten sowie die Entfernung, Geschwindigkeit und Beschleunigung von entgegenkommenden oder kreuzenden Fahrzeugen zufolge der Beleuchtung derselben aus der Aufzeichnung ermittelbar. In diesem Zusammenhang sehr hilfreiche weitere Sensoreneinrichtungen sind obenstehend angesprochen.
[0031] Beschreibung der Zeichnung einer Ausführung der Erfindung
[0032] Die Erfindung wird im folgenden noch anhand der schema¬ tischen Zeichnung näher erläutert.
[0033] Fig. 1 zeigt ein mit einem erfindungs ernäßen Unfallda¬ tenschreiber ausgerüstetes Kraftfahrzeug in Draufsicht und
[0034] Fig. 2 zeigt ein Beispiel des Bildfeldes einer Videoka- mera mit Meßoptik zur Verwendung in einem Ausf hrungsbei- spiel. wobei der Horizontalmaßstab zur Verdeutlichung der
[0035] Darstellung übertrieben groß und nicht zum Vertikalmaßstab passend ist.
[0036] Das in Fig, 1 in schematisch gezeichneter Draufsicht dargestellte Kraftfahrzeug 1 ist mit einem Unfalldatenschrei¬ ber zur kurzzeitigen Aufnahme bzw. Speicherung von unfallbe¬ zogenen Daten bzw. Ereignissen ausgestattet, der im wesentli¬ chen aus einer eine nicht näher dargestellte Videosignal- Aufzeichnungseinheit 2 aufweisenden Speichereinrichtung 3 sowie einer über eine Leitung 4 verbundenen Videokamera 5 und weiteren, ebenso wie die Videokamera 5 am Kraftfahrzeug 1 selbst angeordneten Sensoreinrichtungen, die hier nur symbolisch angedeutet und mit 6 bezeichnet sind, besteht. Über die Sensoreinrichtungen 6, die beispielsweise auch unmittelbar mit dem nicht dargestellten Bord- bzw. Diagnose¬ computer des Kraftfahrzeuges 1 verbunden sein können, sowie über die Videokamera 5, können im Zusammenhang mit der Auswertung eines Unfalles interessierende Daten bzw. Ereig- nisse erfaßt und in elektrische Signale umgewandelt werden, die in der Speichereinrichtung 3 bzw. in der Videosignal- Aufzeichnungseinheit 2 in zeitlich bestimmtem Zusammenhang entweder kurzzeitig zwischengespeichert oder aber nach Auftreten eines zumindest über eine der Sensoreinrichtungen festgestellten Unfalles unlöschbar gespeichert werden.
[0037] Die Videokamera 5 ist in dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel an der in Bewegungsrichtung vorderen Front des Kraftfahrzeuges 1 hinter einer durchsichtigen Scheinwerferabdeckung 7 angebracht - der aufzeichenbare Bildwinkel ist mit 8 bezeichnet. Als Alternative dazu ist in Fig. 1 auch die Anordnung der Videokamera 5 (bzw. einer weiteren Videokamera 5) im Bereich der Windschutzscheibe 9 innen im Kraftfahrzeug 1 dargestellt, wobei auch der Rück¬ spiegel 10 mit in dem hier größeren Bildfeld - Blickwinkel 11 - ist. Bei dieser Art der Anbringung der Videokamera 5 können auch hier nicht dargestellte Bedienelemente des Kraftfahrzeuges 1, wie etwa der Schalthebel, der Handbremshe¬ bel oder der Blinkerschalter mit im auf enommenen Bildfeld sein; gleiches gilt auch beispielsweise für den Tachometer 12 oder Fahrzustandsanzeigen bzw. Anzeigelampen 13. Im darge¬ stellten Falle ist für die alternative Anordnung der Videoka¬ mera 5 im Inneren des Kraftfahrzeuges I über den Rückspiegel 10 ein Blickwinkel für die Videokamera 5 nach hinten durch die Heckscheibe 14 des Kraftfahrzeuges 1 gegeben, der mit 15 bezeichnet ist. Möglich wäre in diesem Zusammenhang natürlich auch die Anordnung einer zweiten, hier nicht dargestellten, nach hinten gerichteten Videokamera 5, die einerseits eine bessere Detailauflösung und andererseits - bei Anordnung beispielsweise unmittelbar an der Heckscheibe - einen ungestörten Ausblick auch bei beladenem oder vollbesetztem Fahrzeuginnenraum sicherstellt.
[0038] Die Aufzeichnungseinheit 2 kann von einem Video-Bandre¬ corder, einer Magnetplatten-Station, oder von einem Festspei- eher gebildet sein, wobei in allen Fällen eine Aufnahmedauer von etwa einer bis etwa zehn Minuten vorgesehen wird- kürzere oder längere Aufnahmedauer kann aber bedarfsweise natürlich ebenso verwendet werden - nach Ablauf dieser Dauer wird die Aufzeichnung vom Beginn her stetig überschrieben. Sobald über die Sensoreinrichtungen 6 - beispielsweise über einen geeigneten Trägheitsschalter oder dergleichen- eine einen Unfall anzeigende Beschleunigung bzw. Verzögerung registriert wird, wird das stetige überschreiben der Auf¬ zeichnung in der Aufzeichnungseinheit 2 eingestellt, womit die unfallrelevanten Daten bzw. Ereignisse gespeichert bleiben. Falls gewünscht, kann in diesem Zusammenhang natürlich auch vorgesehen werden, daß nach der Anzeige eines Unfallereignisses über die Sensoreinrichtungen 6 noch eine kurze Zeit (beispielsweise 15 bis 30 Sekunden) weiter aktuelle Daten auf ezeichnet werden, damit Unfallfolgen bzw. Auswirkungen oder dergleichen ebenfalls noch zur Auswertung des Geschehens zur Verfügung stehen.
[0039] Als Alternative dazu, wäre auch möglich, in der Auf¬ zeichnungseinheit 2 beispielsweise zwei separate Laufwerke für zwei Videokassetten oder allgemein zwei getrennte Speichereinrichtungen vorzusehen, wobei die eine davon beim Auftreten eines Unfalles stoppt - womit die gesamte Informa¬ tion eines AufZeichnungszyklus vor dem Auftreten des Unfalles zur Verfügung steht - und die zweite zum gleichen Zeitpunkt zu laufen beginnt und damit das Geschehen nach dem Unfall festhält .
[0040] Über die Sensoreinrichtungen 6 können auch zusätzliche Daten über Umgehungsbedingungen, wie etwa Fahrbahnnässe, Außentemperatur, Glatteis oder dergleichen, der Aufzeich- nungseinheit 2 zugeführt werden, womit sich der Hergang eines Unfalles ziemlich lückenlos belegen läßt.
[0041] Aus dem schematischen Bild in Fig. 2 ist ein Beispiel für ein aufgezeichnetes Einzelbild der Videokamera 5 gemäß Fig. 1 bzw. der Aufzeichnungseinheit 2 zu sehen. Im eigentlichen Bildfeld 16 ist eine Straße 17, auf der das die Videokamera mitführende Fahrzeug fährt, sowie eine Querstraße 18 mit einem von rechts kommenden Fahrzeug 19 zu sehen - sonstige Details der Umgebung sind der Einfachheit der Darstellung wegen weggelassen. Weiters ist ein ins Bildfeld eingeblende¬ tes Raster 20 zu ersehen, welches mit einzelnen Strichmarken versehen ist, die hier jeweils 1 Meter auf der Fahrbahnober— fläche entsprechen. Die horizontale Linie ist hier in einer Entfernung von 10 Metern eingezeichnet; es könnten natürlich mehrere vertikale und Punkte gleicher vertikaler Entfernung verbindende quasi horizontale Linien in das Bildfeld einge¬ blendet werden, wobei sich dann eine Art Gitterraster mit nach oben hin ebenso wie die eingezeichnete Straße 17 konvergierenden Linien ergibt. Die tatsächliche Übereinstim- mung der vertikal aufgetragenen Entfernungsskala mit den realen Gegebenheiten bedingt natürlich eine Einstellung der im bzw. am Kraftfahrzeug angebrachten Videokamera, die aber nur einmal in Form einer Justierung vorgenommen zu werden braucht. Änderungen in der relativen Lage des Fahrzeuges und damit der Videokamera zur Fahrbahnoberfläche, die sich natürlich auf die tatsächliche Entfernung bzw. die Zusammen¬ hänge des ins Bildfeld eingeblendeten Rasters zur tatsächli¬ chen Entfernung auswirken, können über Niveaumesser bzw. Neigungsmesser berücksichtigt werden, die entweder zur unmittelbaren Verstellung der Videokamera oder aber zur Beeinflussung der Einblendung des Rasters ins Bildfeld verwendet werden können. Ob dieses Raster 20 gemäß Fig. 2 elektronisch ins aufgezeichnete Bildfeld eingeblendet wird oder aber in einer Meßoptik für die Videokamera angeordnet ist. ist an sich belanglos.
[0042] Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß der horizontale Maßstab in Fig. 2 nicht mit dem vertikalen übereinstimmt .
[0043] Die Aufzeichnungseinheit 2 ist gemäß Fig. 1 an einem hinsichtlich möglicher Unfallauswirkungen geschützten Ort, vorzugsweise zentral am Boden des Kraftfahrzeuges 1 und/oder mit einer zusätzlichen Abdeckung versehen, angebracht, womit ähnlich wie bei einem Flugschreiber in Verkehrsflugzeugen auch nach größeren Unfällen keine Information über den Unfallhergang verloren geht.
[0044] Zusätzlich zu der in Fig. 1 vorne am Kraftfahrzeug 1 angebrachten Videokamera 5 kön-nte natürlich e*ine weitere derartige Kamera auch an der Rückseite des Fahrzeuges vorgesehen werden, um bei Auffahrunfällen, Überholunfällen oder dergleichen ebenfalls die erforderlichen Informationen möglichst lückenlos zur Verfügung zu haben.
[0045] In dem in Fig. 2 unterhalb des eigentlichen Bildfeldes 16 verbleibenden Streifen können beispielsweise verschiedene, auf das den Unfalldatenschreiber führende eigene Fahrzeug bezogene Daten eingeblendet sein - z.B. Fahrgeschwindigkeit, Status der Bremsen, Lichter, Blinker und dergleichen; auch könnte hier z.B. die Information vom Niveau- und Neigungsmes¬ ser einfach angezeigt und bei -der Auwertung berücksichtigt werden.
[0046] Im Zusammenhang mit der Verwendung eines Video-Bandre¬ corders als AufZeichnungseinheit können verschiedene zusätz¬ liche Informationen - wie etwa Signale von weiteren Sensor¬ einrichtungen oder auch über Innen- und/oder Außenmikrophone aufgenommene Geräusche - beispielsweise auch einfach auf der bei derartigen Geräten üblicherweise am Bandrand vorgesehenen Tonspur aufgezeichnet werden.
权利要求:
Claims
P a t e n t a n s r ü c h e
1. Unfalldatenschreiber zur kurzzeitigen Aufnahme bzw. Spei cherung von unfallbezogenen Daten bzw. Ereignissen beiKraftfahrzeugen, mit zumindest einer am Fahrzeug angeord neten Sensoreinrichtung zur Erfassung von interessieren den Daten bzw. Ereignissen und Umwandlung derselben in elektrische Signale, sowie mit einer Speichereinrichtung, welche mit allen Sensoreinrichtungen zur Signalübertra gung verbunden ist und zur zeitlich bestimmten kurzzeiti gen Zwischenspeicherung, bzw. - nach Auftreten eines über zumindest eine der Sensoreinrichtungen festgestelltenUnfalles - unlöschbaren Speicherung.
der Signale dient, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , dapzumin dest eine der Sensoreinrichtungen (6) eine optischeErfassungseinheit samt in der Speichereinrichtung (3) zugehöriger Bildaufzeichnungseinheit aufweist, dapdie optische Erfassungseinheit von einer Videokamera (5) und die Bildaufzeichnungseinheit von einer VideosignalAufzeichnungseinheit (2) gebildet ist, und dapderVideosignal-Aufzeichnungseinheit (2) auch die Signale von allfälligen weiteren Sensoreinrichtungen (6), die gegebenenfalls zusätzliche Auskunft über Umgebungsbedin gungen und dergleichen geben, zugeführt sind.
2. Unfalldatenschreiber nach Anspruch 1,dadurch gekenn zeichnet, dass die Videokamera (5) im Bereich der Wind schutzscheibe (9) innen im Kraftfahrzeug (1) angebracht ist, wobei vorzugsweise auch Rückspiegel t10)und/oderBedienelemente und/oder Fahrzustandsanzeigen (13) mit im aufgenommenen Bildfeld sind.
3. Unfalldatenschreiber nach Anspruch 1.dadurch gekenn zeichnet, die Videokamera (5) an der in Bewegungsrichtung vorderen Front des Kraftfahrzeugets (1) ,vorzugsweise hinter einer durchsichtigen Abdeckung. wie etwa einerScheinwerferabdeckung (r)angeordnet ist.
A.Unfalldatenschreiber nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet. dass die Videokamera (;infrarotempfindlichist.
5. Unfalldatenschreiber nach einem der Anspruche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dapdie weiteren Sensoreinrich tungen (6) eine Mikrowellen-Radareinrichtung umfassen.
8. Unfalldatenschreiber nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dapdie weiteren Sensoreinrich tungen (6) eine Ultraschall-Entfernungsmesseinrichtung umfassen.
7. Unfalldatenschreiber nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dapdie weiteren Sensoreinrichtungen (6) eine Gode-Empfangseinheitumfassen, welche auf die charakteristische Kennung von mit einem Code-Sender ausgerüsteten anderen Fahrzeugen anspricht.
8. Unfalldatenschreiber nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufzeichnungseinheit (2) von einem Video-Bandrecorder gebildet ist, der vorzugs weise mit einem Endlosband einer Laufdauer im Zeitbereich von 1 bis 10 min ausgerüstet ist.
9. Unfalldatenschreiber nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dapdie Aufzeichnungs.einheit(2) von einer Magnetplatten-Station gebildet ist, welche in ihrer Kapazität vorzugsweise für eine 1- bis 10-minütigeDatenaufzeichnung ausgelegt ist und nach Ablauf eines derartigen Aufzeichnungszyklus den vorherigen, nicht durch einen Unfall unterbrochenen Zyklus überschreibt.
10. Unfalldatenschreiber nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dapdie Aufzeichnungseinheit (2) einen Festspeicher aufweist, der in seiner Kapazität vorzugsweise für eine 1- bis 10-minütige Datenaufzeich nung ausgelegt ist und nach Ablauf eines derartigenAufzeichnungszyklus den vorherigen, nicht durch einenUnfall unterbrochenen Zyklus überschreibt.
11. Unfalldatenschreiber nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dapdie Videokamera (5) mit einerMessoptikmit ins Bildfeld (16) eingeblendetem Raster (20) zur Entfernungs- und/oder Geschwindigkeitsmessung versehen ist.
12. Unfalldatenschreiber nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dapdie Aufzeichnungseinheit (2) an einem hinsichtlich möglicher Unfallauswirkungen geschützten Ort, vorzugsweise zentral und/oder mit einer zusätzlichen Abdeckung versehen, im Kraftfahrzeug (1) angebracht ist.
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同族专利:
公开号 | 公开日
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1988-11-17| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): BR HU JP SU US |
1988-11-17| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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