![]() Procede et dispositif de traitement confidentiel de donnees
专利摘要:
公开号:WO1986005344A1 申请号:PCT/EP1986/000100 申请日:1986-02-26 公开日:1986-09-12 发明作者:Rudolf C. Buchmann 申请人:Buchmann Rudolf Ch; IPC主号:G07F17-00
专利说明:
[0001] VERFAHREN UND VORRICHTUNG ZUR GEHEIMHALTENDEN DATENBEHANDLUNG [0002] Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren und die zu seiner Anwendung erforderlichen gerätetechnischen Vorrichtungen sowie elektrischen, elektronischen und mikroelektronischen Funktionsorgane zur geschützten Behandlung und Handhabung von Text- und/oder Bildinformationsunterlagen mit dem Ziel, bei deren Verarbeitung zum Zwecke der nichtkörperlichen Uebertragimg über Fernmeldewege und der körperlichen Endabfertigung auf einem Aufzeichnungsträger an einen Adressaten, insbesondere im öffentlichen Uebermittlungsverkehr die Zugriff- und Einsichtmöglichkeit Dritter auf der Trans- mitter- und/oder Receiverseite auszuschalten. Die Erfindung bezieht sich weiter auf die Verfahrensausgestaltung und auf Einrichtungen, mit deren Hilfe der Informationsaustausch mittels Verarbeitung und Endablieferung materieller Informationsunterlagen [0003] kopierern oder multifunktionalen Text-Bild-Kopiedruckern mit faksimilekompatibler Bilddarstellung als Automatikempfangsstationen oder wenigstens zwischen den Automatik-Transmitter- und Receiverkomponenten solcher im öffentlichen Kommunikationsverkehr gegen Gebührenentrichtung oder Chipkartenzahlung erfolgt, sowie weiter darauf, dass ein Adressat automatisch über den Einlauf einer für ihn bestimmten Information über einen Nachrichtenweg zur Abholung verständigt wird und diese Information personenbestimmt aus dem Automaten oder einem mit ihm verbundenen externen Safekompartiment mit Postabfertigungskennzeichnung entnehmbar ist. [0004] Im Bereich des Informationsaustausches unter Nutzung moderner Telekommunikationssysteme und Netze mittels elektronischer, computerisierter Eingabe-, Umsetz- und Uebertragungsgerate sowie zugehöriger Ablieferungs- peripherics, wie z.B. Telex-, Teletex-, Personalcomputer- und insbesondere Telefaxterminals bzw. mit diesen kompatiblen Mehrfunktionssystemen, hat neben der nicht materieller Enddarstellung von Daten und Informationen und/oder Illustrationen auf Bildschirmen, deren materielle Darstellung in konventioneller Art, z.B. auf Papierendlosbahnen oder Einzelblättern in gedruckter und/ oder kopierter Form eine wachsende Bedeutung dadurch erlangt, dass mittels ausserordentlich kurzer Uebertragungs- und Verarbeitungszeiten substanzielle Unterlagen unabhängig von Uebertragungsentfernungen produzierbar und als Druckdarstellungen mit Originalqualität zwischen Partnern über Telematikeinrichtungen und deren Terminals weltweit austauschbar sind. Der Nachteil, der dieser Informationsübermittlung anhaftet, besteht darin, dass nach dem Stand der Technik die Eingabe und die Endablieferung der Sendeoriginale und der Empfängerkopien in offener Form und zwarunter Einschaltung von Hilfskräften zur Handhabung sowohl der Uebertragungsgeräte, wie auch der Informationsunterlagen erfolgt. [0005] Bei der Uebermittlung mit Hilfe z.B. des Telefax Systems im öffentlichen Postdienst geht dies beispielsweise so vor sich, dass der Sender einer Information diese am Postschalter auf einem Faxformblatt aufgezeichnet einem Schalterbeamten übergibt, der dieses z.B. an eine zweite Person weiterreicht, welche die Faxsende- und Empfangsstation bedient, und die dann die Sendevorlage, event. nach vorheriger Anfertigung einer Probekopie, in das Sendeteil des Systems eingelegt und anschliessend das Empfängerpostamt über das Fernsprechernetz anwählt. Nach Herstellung der Verbindung wird der Uebertragungsvorgang per Tastendruck gestartet und nach einer Uebertragungsdauer von z.B. 2 - 4 Minuten pro Vorlageblatt wird die Sendevorlage aus dem System ausgetragen, zum Schalterbeamten zurückgebracht und nach Gebührenzahlung und Abstempelung an den Absender zurückgegeben. [0006] Beim Empfängerpostarnt wird im Zeittakt der Sendeübertragung eine originalgetreue Kopie hergestellt und offen ausgetragen, die nach fernmündlicher Verständigung vom Adressaten abgeholt oder diesem in einem Umschlag per Boten oder Eilboten zugestellt wird. Die Zustellung erfolgt also unter Zwischenhandhabung der offen zugänglichen Unterlagen über mehrere Bedienungskräfte. [0007] Die gleiche Arbeitsweise praktizieren auch inzwischen eingerichtete private Kurierdienste - zum Teil über Zwischenspeichereinrichtungen - bei denen der Service durch die Abholung einer Sendevorlage und die Zustellung einer Kopie per Kurier als Sonderleistung erfolgt. Aufgrund des gut ausgebauten postalischen Informationstransfers und der vorhandenen Verteilerorganisationen wäre es vorteilhaft, diese Dienste vermehrt auch für die neuen Möglichkeiten der superschnellen Informationsübermittlung zu nutzen. Das grösste Hindernis dabei besteht bis heute darin, dass der Sendetext Drittpersonen zugänglich ist und somit keine Gewähr auf Geheimhaltung besteht. Weitere Nachteile bestehen darin, dass das Abfertigungsprozedere zu umständlich bzw. zu zeitraubend und, da bedienungsabhängig, die Aufgabe bzw. Ännahmezeit bei öffentlichen Telebriefstellen auf die üblichen Poststunden beschränkt ist. [0008] Findet die Telekommunikation in Bürobetrieben statt, ist der Datenschutz infolge des offen endausgegebenen Informationen ebenfalls nicht gewährleistet. Dies ist zwar beim Verkehr zwischen Partnern die sich direkt anwählen können nicht hinderlich, aber es wird dann von Bedeutung, wenn von Bürogeräten aus über öffentliche Faxstellen mit einem Partner kommuniziert werden soll oder umgekehrt von einer öffentlichen Stelle aus mit einem Bürogerät. [0009] Erwünscht wäre, neben diesen Büroindividualdiensten innerhalb eines weltweiten Netzes öffentliche Stationen für einen geschützten Informationstransfer zur Verfügung zu haben, mit dessen Hilfe im Endziel auf der Senderseite eine persönlich zu betätigende Einlieferung von InformationsSendungen erfolgen kann und umgekehrt auf der Empfängerseite mittels einer automatischen Abfertigung in einer daten- und zugriffgeschützten Weise weltweit über z.B. öffentliche Poststationen möglichst im Bereich des letzten Verteilergliedes der Postorganisationen die Ablieferung ausgeführt wird. [0010] Da, wie aufgezeigt, die Praktizierung moderner Kommunikationsformen unter Gebrauch öffentlicher, staatlicher oder auch privater Dienste neben besseren handhabungstechnischen Gegebenheiten als wichtigste Voraussetzung eine gegen Einsichtnahme und Zugriff geschützte Behandlung für Informationen erforderlich macht, ist es Aufgabe der Erfindung, das hierfür notwendige systemkonstituierende Verfahren und die zu dessen Verwirklichung erforderlichen Vorrichtungen zu schaffen. [0011] Darüberhinaus besteht die Aufgabe der Erfindung darin, die im Oberbegriff des Anspruches 1 dargelegten Εrfindüngsvorgänge so zu konzipieren, dass deren systematischer, stufenweiser Ausbau von einer noch teilweise personalabhängigen bis hin zur vollautomatischen Arbeitsweise für Selbstabfertigung möglich wird. [0012] Gelöst wird die Aufgabe durch ein Verfahren und eine Vorrichtung, die die Merkmale der kennzeichnenden Abschnitte der Ansprüche 1, 8 und 18 aufweisen. [0013] Im Zuge der Einführung der Erfindung kann eine Teillösung darin bestehen, dass zuerst nur auf der Transmitterseite oder umgekehrt, nur auf der Receiverseite, die systemkonstituierenden Voraussetzungen und dabei jeweils z.B. nur mit für halbautomatische Arbeitsweise konzipierte Vorrichtungen geschaffen werden. [0014] In der praktischen Anwendung des Prinzips bedeutet dies z.B. für den Informationstransfer mittels Fernkopierern, dass in einer ersten Stufe auf der Transmitterseite wenigstens für die Behandlung der Sendevorlagen ein Verfahren praktizierbar sein muss, bei dem diese vom Absender mittels Selbstabfertigung in den Transmitter eingegeben und aus diesem wieder in Empfang genommen werden. Auf der Receiverseite bedeutet es, dass die unter Briefgeheimnis- und Zugriffschutz in materieller Darstellung endabzufertigende Signalinformation nach Transporteinlauf vom Transmitter oder von einer externen oder systemzugehörigen Zwischenspeichereinrichtung nach programmierter Parkung kommend oder abgerufen, zur lokalen Informationsendverarbeitung in einen innerhalb eines tresorähnlich verschlossenen, gegen Zugriff und Einsicht geschützten Raumkörpergebildes angeordneten Drucker oder ein Kopierterminal eingegeben wird. Mittels eines Druckers oder eines Kopierterminals kann die eingeganιgene Information, vorzugsweise auf einer Endlospapierbahn dargestellt und mittels elektronischer Berechtigungsidentifizierung von einem Selbstabholer als offener Ausdruck entnommen oder als endausgäbefähig verschlossener, mit der Empfängeranschrift versehener Brief, für eine programmwählbare Weiterbehandlung bereitgehalten werden. Alle diese Schritte erfolgen vor der Ausgabe in einem geschlossenen System. [0015] Als signalansteuerbare Programmhandlung kann die automatische Austragung der hergestellten Briefe z.B. durch den Briefverteilungsdienst eines Ortspostamtes oder eines privaten Zustelidienstes erfolgen. Durch eine automatische Benachrichtigung des Empfängers durch den Absender kann das direkte Abholen veranlässt werden. [0016] Bei der Lösung der Erfindungsaufgabe ist davon auszugehen, dass für den öffentlichen Telekommunikationsverkehr andere Voraussetzungen als bei der Bürokommunikation gelten und beachtet werden müssen. Während z.B. bei Telefaxeinrichtungen für den Bürodienst Transmitter und Receiver in einem Systemgerät zusammengefasst sein können, ist es für die speziellen Aufgaben, die im öffentlichen Transferverkehr vorgegeben sind vorteilhafter, für Sendung und Empfang getrennte, d.h. selbständig arbeitsfähige Gerätekomponenten in die Stationen zu integrieren. [0017] Zur beispielsweisen Beschreibung des der Problemlösung zugrundeliegenden Erfindungsgedankens werden die systemkonstituierenden Merkmale der Erfindung anhand der Prinzipdarstellung einer auf der Transmitterund der Receiverseite für vollautomatische Arbeitsweise konzipierten Einrichtung für geschützte Aufgabe und Endablieferung unter Verwendung des Flachbett- ühertragungsverfahrens und eines Receiver-Safe- und [0018] Verpackungsautomatenteils in der Zeichnung aufgezeigt. Es zeigen [0019] Fig. 1 in axonometrischer Ansicht das Bedienungsteil des Transmitterautomaten für Selbstabfertigung, [0020] Fig. 2 in axonometrischer Ansicht das Bedienungsteil des Receiverautomaten für Selbstabholung, [0021] Fig. 3 schematisch die zur Uebertragung notwendigen Mittel des erfindungsgemässen [0022] Transmitter- bzw. Receiverautomaten, die über eine Leitung miteinander verbunden sind, wobei auf der Receiverseite. zusätzlich die für die tresorartig sicht- und zugriffgesicherte Endzustellung einer [0023] Information in Briefform erforderlichen Verfahrenskomponenten dargestellt sind. [0024] Fig. 1 zeigt teilweise im Schnitt den Transmitterautomaten mit dem Eingabeschlitz 1 für die codierte Chipkarte 2, durch deren Einstecken das Bedienungspult 3 durch Oeffnung der vertikal verschiebbaren Front- platten 4 freigegeben wird. Ueber die Tastatur 6 tippt der Absender seinen persönlichen Code ein, der z.B. aus einer vier- bis sechsstelligen Zahlen- und/oder Buchstabenkombination besteht, worauf auf dem Bildschirm 7 die Betriebsbereitschaft angezeigt wird. Hierauf wird mittels der Drucktasteneinrichtung 8 die Nummer der dem Bestimmungsort der Sendung nächstliegenden Postverteilungsstelle gewählt, wobei diese Nummer auf dem Bildschirm erscheint. Ueber die Tastatur 6 wird dann die Anzahl der zu übermittelnden Vorlagenblätter eingegeben. Der Absender schiebt das erste Blatt 9 in den Eingabeschlitz 5, in dem es automatisch in die Startposition gebracht wird. In dieser Position hat der Absender Gelegenheit, über die Tastatur 6 Anweisungen über die Behandlungsart der Sendung, wie z. B. Normal-, Eil-, Einschreibezustellung oder Zwischenparkung vor Abfertigung nach automatischer Verständigung des Adressaten über dessen eingegebene Fernsprechanschlussnummer mit Angabe der für den Abruf aus dem Speicher erforderlichen Kennung zu erteilen. Diese Anweisungen werden über die vom Absender bediente Tastatur auf die sendebereit positionierte Vorlage mittels eines in das Transmittersystem integrierten Druckers in vom Receiversystem erkennbare Codezeichen umgesetzt, der Absender leitet dann über die Starttaste 10 den Uebertragungsvorgang ein. Nach Durchlauf der Vorlagen im Zeittakt der Uebertragungsgeschwindigkeit des Systems werden diese über den Rückgabeschlitz 11 ausgetragen und gelangen wieder mit automatisch ausgedruckter Abfertigungskennzeichnung in den Besitz des Absenders zurück. Mit der Entnahme der Chipkarte 2 schliessen sich die Fronttüren 4. Im vorstehend aufgezeigten Beispiel ist an der [0025] Uebertragungsabfertigung keine fremde Bedienungskraft beteiligt, so dass die Transmitterstation an einem entsprechend zugänglichen Platz aufgestellt im Tag- und Nachtbetrieb benutzbar ist. Nach der Erfindung kann eine geschützte Abfertigung unter Mitwirkung einer Bedienungskraft aber auch in einem halbautomatischen Verkehr in der Art stattfinden, dass z.B. die Anmeldung zur Abfertigung, die Anwahl der Receiverstation sowie die Gebührenzahlung am Postschalter und nur die Eingabe der Vorlagen und deren Zurücknahme aus dem Transmitter durch den Absender erfolgt. Der halbautomatische Transmitter ist wie der vollautomatische mit einem Bildschirm ausgestat¬tet, der dem Absenderdie Handlungsanweisungen für die Abfertigung seiner Vorlagen gibt. In einer weiteren [0026] Zwischenstufe kann der Transmitterautomat für die Selbstwahl der Receiverstation konzipiert sein. [0027] Fig. 2 zeigt teilweise im Schnitt einen Receiverautomaten mit dem Eingabeschlitz 12 für die Chipkarte 2 des Adressaten, der nach diesem Beispiel über die Telefonautomatik der Receiverstation über die für ihn im Systemspeicher geparkte Information zur Selbstabholung verständigt wurde. Nach Eingabe der Karte öffnet sich das Systemgehäuse wie zu Fig. 1 beschrieben und der Abholer gibt über die Tastatur 14 seine persönliche und die Informationsabrufkennung ein, damit wird der Verarbeitungsvorgang zur materiellen Darstellung der Information in Gang gesetzt und der Informationsträger entweder in Form eines Bandstückes oder auf das Format der Sendevorlage, vom Transmitter her bereits programmiert, geschnitten und nach Anbringung eines Abfertigungsvermerks aus dem Schlitz 15 in die Hände des Adressaten ausgetragen. [0028] Fig. 3 zeigt auf der linken Seite die Ableseeinheit 21 eines Transmitterautomaten mit dem Vorlagehlatt 9. Auf der rechten Seite ist der Receiverautomat mit der Aufzeichnungseinheit 22 und der tresorgesicherten Verpackungseinheit 23 gezeigt. Zwischen Ableseeinheit 21 und Aufzeichnungseinheit 22 ist der Uebermittlungsweg 24 angedeutet. Die in der Aufzeichnungseinheit 22 erstellte Fernkopie 16 wird über die Leitvorrichtung 17 der Umhüllungseinrichtung 18 mit der von der Endlosrolle 19 kommenden Verpackungshüllenbahn 20, getrennt durch die Leitvorrichtung 17, zugeführt. Fernkopie 16 und Hüllenbahn 20 werden zusammen zu einem aus den beim Aufrollen hergestellten Blattlagen ausgebildeten zylindrischen Teil 30 geformt, wobei die um ca. 10 mm breitere Hüllenbahn 20 in der über den Fernkopierabschnitt 16 hinausreichenden Randzone 31 in einem ersten Arbeitsgang, z.B. mittels der Vorrichtungen 32, thermoverschweisst wird. Am Ende der Fernkopie 16 befindet sich die von der Sendervorlage 9 übertragene Empfängeranschrift 33. Der vom Receiverdrucker codierte Abfertigungsvermerk wird, vorzugsweise in Verbindung mit einer Marke, auf die Textseite der Fernkopie 16 gesetzt. Mittels der Schneideeinrichtung 34 wird zuerst die Hüllenbahn so abgelängt geschnitten, dass das z.B. 10 cm lange, den Empfangeransehriftaufdruck 33 tragende, vom Trennmesser 26 abgeschnittene Endstück 35 der Fernkopie 16 ohne Umhüllung bleibt. Nach einem seitlichen Herunterschieben des bei der Aufwicklung der Fernkopie gebildeten zylindrischen Teils 30 und dem Einbringen desselben in die Hubpressvorrichtung 36, wird der zylindrische Teil, unter Verschluss der offenen Randteile, mittels der Thermoschweissvorrichtungen 37, durch Anheben der Basisplatte 27 der Vorrichtung 36 flachgedrückt. Der so hergestellte verschlossene Brief 38 wird an der oberen starren Platte der Hubpressvorrichtung 36 mittels Saugluft festgehalten. Die Basisplatte wird sodann nach unten geführt und das freie Kopienendstück 35, mit einem Haftkleber versehen, um 180° so zurückgefaltet, dass es mit dem erneuten Anheben der Basisplatte auf der Briefhülle positioniert ist. Der so in der Hubpressvorrichtung 36 verschlossene Brief 38 mit sichtbarer Empfangeranschrift 33, kann in dieser abgefertigten Form entweder über die Schlitzöffnung 39 sofort ausgetragen werden oder innerhalb des Systems temporär in der Stapeleinrichtung 25 bis zu dessen Auslösung verbleiben. [0029] Die beispielsweise beschriebenen öffentlichen Femkopiertransferstationen können direkt oder unter [0030] stituierte Merkmale aufweisen und damit nachstehend aufgeführte Verfahrensweisen ermöglichen [0031] I. Auf der Transmitter- oder Sendeseite, in einer ersten Ausbaustufe: a) wenigstens eine selbstbedienungsfähige, mit der Faxübertragungseinrichtung ein einsieht- und [0032] Zugriffgeschütztes, geschlossenes System herstellende Vorlagenein- und Ausgabeeinheit, wobei das Uebertragungs- und Zahlungsprozedere von einem Personaldienst - wie bei einer öffentllchen Fernsprechvermittlung mit Schalteranmeldung - erfolgt. b) In der weiteren Ausbaustufe eine Automatikeinheit, bei der die Systemteile nach a) durch eine Telefonautomatenkomponente für das Selbstanwählen der Receiverstation und das Starten der Ue- bertragung ergänzt wird, wobei die Gebührenzahlung noch wie untec a) oder weiter ausgebaut, über Bareinwurf oder Chipkartenverrechnung erfolgt. c) Erweiterung der Telefonautomatenkomponente für die Möglichkeit der Receiverstation Prozedereanweisungen für die Behandlung der Information und/oder die Durchgabe einer Nachricht über das Telefonnetz an den Empfänger zu geben. [0033] II. Auf der Receiver- oder Empfängerseite sind je nach Ausbaustufe vorhanden: a) ein Faxkopiergerät bzw. ein adäquater Ferakopier drucker als Transceiver- oder nur als Receiver mit einem Elektronikzwischenspeicher zum Parken eingehender Informationen vor deren Ausdruck, [0034] c) ein Automatenteil für die Zwischenlagerung von hergestellten Briefen, d) ein Transponderautomat für die telefonische Benachrichtigung des Adressaten über Vorliegen einer Information mit einer Chipkarten-/Kenncodeautomatik für deren Selbstabholherausgabe und eventueller Rückmeldemöglichkeit über den Empfang der Information an die Transmitterstation, e) ein Automat für die Anbringung von Receiver-Abfertigungskennzeichnungen und/oder Marken- und [0035] Stempelaufbringung, f) eine computerisierte Elektronik für das Zusammenwirken aller Komponenten. [0036] Mit den nach der Erfindung gegebenen Lösungsvarianten werden im Hinblick auf die erfindungsbezügliche Problematik beim Austausch von Schrift- und/oder Bildzeicheninformationen folgende Vorteile erzielt: [0037] 1. Auf der Transmitterseite wird die durch den Uebertragungsvorgang bedingte Eingabe der beim Absender verbleibenden Informationsvorlagen in das Uebertragungsgerät dadurch gegen Einsicht und ugriff durch Dritte gesichert, dass wenigstens die Handhabung der offenen Vorlagen in der Form der Selbstabfertigung durch den Absender der Information ausführbar ist. [0038] 2. Auf der Receiverseite kann die Anfertigur der materiellen Darstellung der Information als Selbst abfertigung vom Adressaten veranlasst werden oder das System veranlasst deren Vorbereitung zur Endablieferung in automatisch briefverschlossener, anschriftversehener Eorm an den Adressaten. Durch diese Wahlmöglichkeit zwisehen einer Zustellung an Postwerktagen über den normalen Postaustragdienst und einer superschnellen Eigenabholung aus einem 24 Stunden betriebsbereiten System wird die erfindungsgemässe Informationsübermittlung kostengünstig ausführbar. [0039] 3. Bei vollautomatischer Ausführung des Transmitterund des Receivergerätesystems steht dessen Gebrauch ohne Fremdhilfe bei 24 Stunden Nutzungsmöglichkeit zur Uebertragung von Informationen auf einfache Weise durch Betätigung einer telefonautomatenähnlichen Einrichtung mit Gebührenzahlung oder Chipkartenverrechnung für jedermann zur Verfügung. [0040] 4. Die Unmöglichkeit der Vornahme, von Manipulationen in Form von Veränderung oder Austausch von Unter- lagen, bevor sie an den Endempfänger gelangen, schafft die Voraussetzung, Telekommunikationsunterlagen die Qualität von Originaldokumenten zuzusprechen.
权利要求:
Claims Patentansprüche : 1. Verfahren zur Sicherstellung der Geheimhaltung von zur Verarbeitung gelangender Informationsein- und/ oder -ausgabeunterlagen mittels zwischen Gerätestationen für Bild-Text oder multifunktionale Daten-Text-Bildübertragung oder mittels und zwischen den Endgeräten solcher Stationen kompatiblen Computereinrichtungen mit dem Ziel der Auslieferung von Informationen an einen Adressaten in materieller Enddarstellung auf einen Aufzeichnungsträger insbesondere im Verkehr zwischen oder mit Transceiver- und/oder Transmitter-Receiverterminals von wenigstens auf der Sende- oder der Empfangseite vorzugsweise für den öffentlichen Gebrauch bei Gebührenentrichtung zur Nutzung zur Verfügung stehenden Stationen, dadurch gekennzeichnet, dass deren Behandlung vor und/oder nach ihrer elektronischen Umsetzung zum Zwecke der Verhinderung der Zugriffs- und Einsichtmöglichkeit unbefugter Dritter auf der Sende- und/oder Empfangseite, wenigstens bei der übertragungs- und abfertigungstechnisch bedingt sicherheitssensiblen Sendevorlagenverarbeitung und Ausdrückausgabehandhabung, mit Hilfe von wenigstens teilweise automatischen, tresorartig schützgeschlossen ausgebildeten Sende- und/oder Empfangsstationen mittels durch den Absender oder Empfänger selbst auszuführenden und/ oder ganz oder teilweise prozessorautomatisiert zu aktivierenden Arbeitsschritten und/oder mit Hilfe von einem oder mehreren programmgesteuerten, auf der Empfangsseite die briefmässig adressierte Verpackung der ausgedruckten Informationen wahlweise ermöglichenden, selbständigen Funktionsabläufen erfolgt. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Sendeseite die in Verbindung mit einer z.B. öffentlich gegen Gebührenentrichtung benützbaren Telematik-Fernübertragungsstation vom Absender selbst zu veranlassenden und/oder auszuführenden Schritte können wenigstens darin bestehen, dass der Sender die Uebertragungsbereitschaft der Transmitterstation aktiviert oder deren Aktivierung durch eine mit der Station verbundene Abfertigungsstelle veranlasst und die Unterlagen mit den zu übertragenden Informationen in das Sendeorgan der Station selbst eingibt und diese nach Verarbeitung wieder selbst aus der Station in Empfang nimmt. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Senderseite eine vorzugsweise zur öffentlichen Benutzung vorgesehene Fernübertragungsstation derart mehrfunktional ausgebildet ist, dass die Gesamtheit oder ein Teil der zu veranlassenden und/oder auszuführenden Schritte oder sich vorprogrammiert selbststeuernden Arbeits- und/oder Funktionsabläufe je entsprechend dem Automatisierungsgrad der Station darin bestehen, dass der Absender einer Information wahlweise a) die Betriebsbereitschaft der Sendestation durch Vorauszahlung eines Barbetrags oder Einstecken einer Chipzahlungs- und Kenncodekarte in die als Automat oder Halbautomat ausgebildete Station herstellt, b) ein mit der Empfängeranschrift versehenes Sendeformblatt, sowie die Informationsvorlage und eventuelle Folgeblätter in den Einzugsteil des Sendeorgans der Station für die Verarbeitung deponiert, c) bei teilweiser externer Steuerung der Station die Verbindung zur zugehörigen Ueberwachungs- und Uebertragungsstelle herstellt, d) codierte Angaben über z.B. Empfänger-Fernsprechnummer und die von ihm gewünschte Behandlungsart der Sendung in das Formblatt oder die 1. Vorlage eingedruckt bzw. eine codierte Anweisung zur automatischen Uebermittlung einer Fernmeldeinformatio durch den Empfangsterminal an den Adressaten mit einer Identifizierungs-Kennung für den Adressaten eingibt, mit deren Hilfe dieser die Art der Behandlung der Ausdrucke durch die Empfängerterminalstation selbst bestimmen kann, e) je nach Zahlungsart die Verarbeitung der Vorlage(n) zur Zwischenspeicherung bzw. zur Uebertragung startet, f) bei Barzahlung die vom Automaten angezeigte Endgebühr bezahlt oder bei Chipkartenbenützung diese automatisch abgebucht und damit die Informationsübertragung freigegeben wird, g) die mit dem Absendevermerk, Datum und Uhrzeit der Aufgabe sowie Sendegebührquittung versehene Vorlage wieder entgegen- und seine Chip- und Kenncodekarte herausnimmt und damit h) die Terminalstation zur weiteren Benutzung freigibt bzw. bei Vollautomaten die tresorartige, automatische Sicherung gegen Ausseneinwirkungen mittels Schliessteilen herbeiführt. 4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Fernübertragung in einer Station hergestellten Signale in einem Speicherorgan geparkt werden. 5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitung zur Fernübertragμng aus dem Speicherorgan freigegeben bzw. ausgeführt wird: a) bei einer Station mit einem Zahlungsautomaten nach elektronischer Gebührenmeldung an das System; b) bei teilweiser externer Steuerung der Station nach Befehl der zugehörigen Ueberwachungsstelle. 6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Empfangsseite die Funktions- und Arbeitsabläufe mittels einer vorprogrammiert sich selbst steuernden, einen Verpackungsautomaten einschliessenden, schutzgeschlossenen Automatikterminalstation derart ausgeführt werden und wahlweise wenigstens darin bestehen, dass die übertragenen Informationen in materieller Form dargestellt sowie der oder die Informationsträger in der Station zu einem adressierten verschlossenen Brief verarbeitet und zur Endzustellung an den Adressaten aus dieser in den Abfertigungsbereich eines Zubringerdienstes oder in ein Selbstabholerschliessfachsystem ausgetragen werden. 7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Empfangsseite wahlweise folgende weiteren Funktions- und Arbeitsabläufe zur automatischen Ausführung veranlassbar sind und/oder vorprogrammiert selbstgesteuert zur Ausführung gelangen: a) das Empfangsorgan der Terminalstation entnimmt der eingehenden codierten Information die in ihr enthaltenen Senderanweisungen b) die Station leitet die Information in ein Speicherorgan zur Zwischenparkung, c) die Station benachrichtigt nach Anweisung den Adressaten über einen Fernmeldeweg über Eingang und Speicherung der für ihn bestimmten Information unter Mitteilung einer Kennung, d) die Station verarbeitet nach direkter Eingabe der Kennung in die Station die Information in Form eines offenen Ausdrucks und gibt diesen an den durch die Kennung identifizierten Adressaten aus oder e) die Station nimmt einen Code-Befehl des Adressaten zur Behandlung der Information nach Anspruch 6 entgegen, f) die Station druckt einen Abfertigungsvermerk der codiert temporär gespeichert bleibt auf die Information oder deren Umhüllung. 8. Telematik-Transmitterautomat zur Ausführung des Sendeverfahrens nach Anspruch 1 und mindestens einem der Ansprüche 2 bis 7, bestehend aus mindestens einem Verarbeitungsorgan für Daten-Text- Bildtransfer mit einer Lese- und/oder Abtasteinrichtung die die zu übertragenden Vorlagen elektronisch verarbeitet, entsprechende Datensignale bildet und nach Durchlauf wieder in die Hände des Absenders austrägt, ferner mit einem Datenzwischenspeicher mit einer Anschlusseinheit zu einem Fernübertragungssystem, dadurch gekennzeichnet, dass die Station eine Schaltungseinrichtung aufweist, die die Einheiten miteinander und dem System für die Fernübertragung derart verbindet, dass in das Schaltungssystem der Station eine Befehlsempfangs- und Rückmeldeeinrichtung für stationsexterne und/ oder stationsinterne "wenn , dann "-Signale und/oder Steuerimpulse zum Implementieren oder Stoppen der Systemfunktionen und/oder zur Trennung oder Herstellung der Verbindung zwischen den Funktionseinheiten und der Anschlusseinheit oder zwischen dieser und dem Fernübertragungssystem integriert ist. 9. Transmitterautomat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Befehlsempfangs- und Rückmeldeeinrichtung über eine Signalübertragungseinrichtung mit einer stationsexternen zentralen Vermittlungsoder Ueberwachungsstelle verbunden ist. 10. Transmitterautomat nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass in dessen Funktions- und Automatiksystem vor und nach der Lese- und/oder Abtasteinrichtung je ein tastatur- und/oder signalaktivierbares Minidruckorgan zur Herstellung von Druckzeichen auf einer die Station durchlaufenden Vor läge integriert sowie ein Generator für Kenndatensignale vorhanden ist. 11. Transmitterautomat nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekannzeichnet, dass die Befehlsempfangs- und Rückmeldeeinrichtung sowie die Organe für den Prozessablauf über eine geräteinterne Signalübertragungseinrichtung computergesteuert sind. 12. Transmitterautomat nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in deren Funktionsund Automatiksystem ein Registrierautomat für die Entgegennahme von Bargeld- oder Chipkartenzahlung integriert ist. 13. Transmitterautomat nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Registrierautomat als an sich bekannter Telefongebührenwählautomat ausgebildet ist, mit dessen Hilfe über das Schaltungssystem nach Anspruch 8 und die Druckorgane nach Anspruch 9 die Verbindung zu einem Signal-Fernübertragungssystem bzw. zur Vermittlungsstelle eines solchen, aufgenommen oder hergestellt wird. 14. Transmitterautomat nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass deren Steuerungssystem für den Prozessablauf so ausgebildet ist, dass der Start für die Datenspeicherung und/oder Datenübertragung in Verbindung mit der Registrierung von Bar- oder Chipkartenzahlung mittels eines der Automaten nach Anspruch 12 oder 13 oder durch eine externe Vermittlungsstelle erfolgt. 15. Transmitterautomat nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Tresor gehäuse für die Aufnahme wenigstens der Funktionsorgane und Geräteteile mit und durch welche die Sendevorlagen bewegt und verarbeitet werden, sowie ein Oeffnungs- und Schliessungsorgan als Ein- und Aüsgäbevorrichtung für das Bewegen eines oder mehrerer Gehäusewandteile zur temporären Freigabe des Eingangs zum Gehäuseinnern aufweist. 16. Transmitterautomat nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienungstastatur und die Eingabe- und Ausgabevorrichtung für die Sendevorlagen im Griffbereich hinter der zu öffnenden Gehäusewand angeordnet sind. 17. Transmitterautomat mit einem Tresorgehäuse nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Oeffnungs- und Schliessungsorgan mittels einer als Magnetkarte ausgebildeten Chipzahlkarte bedienbar ist. 18. Telematik-Receiverautomat nach Anspruch 1 und mindestens einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Funktionsorgane wenigstens einen Daten-Text-Graphikterminal für den Signalempfang sowie einen Speicher für deren Eingabe zur Zwischenparkung, ein Verarbeitungs- und Druckorgan für das Aufzeichnen von Fernkopien und/ oder das Drucken von Texten und Daten, eine Transpόrteinrichtung für die Bewegung der hergestellten Aufzeichnungen sowie eine Automatikschaltungseinrichtung zur integrierten Zusammenfassung und Steuerung der in einem schutzgeschlossenen Tresorgehäuse angeordneten Teile aufweist. 19. Receiverautomat nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass als weiteres Funktionsorgan ein Telefonautomat für signalkommandierte externe Durchgabe von zustellungstechnischen Informationen an den Adressaten integriert ist. Receiverautomat nach den Ansprüchen 18 oder 19 , dadurch gekennzeichnet, dass er als weiteres Funktionsorgan eine automatische Verpackungseinrichtung für die briefmässig adressierte Umhüllung der hergestellten Informationsunterlagen in dem vorhandenen Tresorgehäuse aufweist. 21. Receiverautomat nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass er als weiteres Funktionsorgan ein signalkommandiertes Minidruckerorgan für die nachträgliche Herstellung von Aufdrucken auf den bereits hergestellten unverpackten Informationsunterlagen und/oder deren Verpackungshülle aufweist. 22. Receiverautomat nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass zur Identifizierung der ausgebenden Empfangsstation ein Stempel- und/oder Klebemarkenautomat integriert ist. 23. Telematikstation zur Ausführung des Verfahrens nach Patentanspruch 1 und einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Organe eines Transmitterautomaten nach einem der Ansprüche 8 bis 17 und diejenigen eines Receiverautomaten nach einem der Ansprüche 18 bis 22 in einer Telematik-Transmitter-Receiverstation zusammengefasst sind.
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同族专利:
公开号 | 公开日 EP0214204A1|1987-03-18| DE3506828A1|1986-08-28| ES552457D0|| ES8704692A1|1987-04-16| ES552457A0|1987-04-16| AU5510786A|1986-09-24|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1986-09-12| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AU BB BG BR DK FI HU JP KP KR LK MC MG MW NO RO SD SU US | 1986-09-12| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CF CG CH CM DE FR GA GB IT LU ML MR NL SE SN TD TG | 1987-03-10| WWE| Wipo information: entry into national phase|Ref document number: 1986901400 Country of ref document: EP | 1987-03-18| WWP| Wipo information: published in national office|Ref document number: 1986901400 Country of ref document: EP | 1989-08-29| WWW| Wipo information: withdrawn in national office|Ref document number: 1986901400 Country of ref document: EP |
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