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专利摘要:
公开号:WO1986003952A1 申请号:PCT/DE1985/000557 申请日:1985-12-23 公开日:1986-07-17 发明作者:Egon Pellatz 申请人:Egon Pellatz; IPC主号:A44B18-00
专利说明:
[0001] H a f t m i t t e l [0002] Die Erfindung betrifft einteilige Anordnungen zur flächigen, in der Regel wieder lösbaren Verbindung mit oder von Gegenständen. [0003] Für solche Verbindungen verwendet man heute meist Haftkleber, insbesondere Klebefolien und Klebebänder. Sie haben folgende Nachteile: [0004] a. schlechte oder keine Haftung an Qegenstandsoberflachen, die staubig, fettig, feucht oder andersartig verschmutzt, behaart, weich, locker strukturiert oder rauh sind; [0005] b. temperatur- und witterungsabhängige Haftkraft; [0006] c. nachlassende Haftkraft durch Dauerzug an der Verbindung; [0007] d. Haftkraftminderung durch wiederholte Ablösung und Wiederverbindung; [0008] e. Haftkraftminderung durch Alterung; [0009] f. nicht restelose Ablösung nach längerer Verbindung; [0010] g. Positionierprobleme der Klebefolie gegenüber dem Gegenstand. [0011] Weiterhin sind. Klettbänder als bekannte Verbindungsmittel zu betrachten. Ihr spezifischer Nachteil ist, daß sie zweiteilig sind, d.h. der zu verbindende Gegenstand muß in jedem Fall mit einem Klett-Gegen-Teil durch Kleben. Nähen oder Klammern präpariert werden, was einen entsprechenden Aufwand bedeutet und bei bestimmten Gegenständen, z.B. bei der lebenden Haut, nicht möglich ist. Die Zweiteiligkeit des Klettbands in Verbindung mit in der Regel nur streifenhafter Belegung des Gegenstands macht auch eine entsprechend genaue Anbringung und Kontaktierung, oft bei Sichtverdeckung durch den Gegenstand, nötig. [0012] Die Erfindung geht von der ebenfalls einteiligen Klebefolie aus und löst die Aufgabe, eine Flächenverbindung mit oder von geeigneten Gegenständen herzustellen, die einer trennenden, senkrecht bis tangential zur Gegenstandsoberfläche wirkenden Kraft bis zur funktional vorgesehenen Grenzkraft widersteht, die unter a. bis g. genannten Nachteile vermeidet und neue Vorteile bringt. Sie führt damit zu einer Reihe erfinderischer Anwendungen, die unter A. bis D. beschrieben sind. [0013] Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Vielzahl von Hakenelementen, die an einem Träger - z.B. eine Folie, ein Gitter, Netz oder Gewebe - in flächiger Verteilung befestigt sind, in Kontakt mit der Oberfläche eines zu verbindenden Gegenstands gebracht wird und sich mit diesem formschlüssig, gegebenenfalls zusätzlich kraftschlüssig, verhakt. Dabei ist von erfinderischer Bedeutung, daß diese Verhakung sich in der Kontaktfläche vollzieht ohne notwendigen Formschluß im großen, d.h. ohne daß die Verbindung eine die Verbindung begünstigende Großform des Gegenstands mit einer zumindest teilweisen Umfassung voraussetzt. Die flächige Verbindung von Haftmittel und Gegenstand vollzieht sich also im wesentlichen im kleinen am Ort des in Eingriff gelangenden Hakenelements. [0014] Voraussetzung für die Verbindung ist eine verhakbare Oberfläche des kontaktierten Gegenstands. Fig. 1 zeigt dafür Beispiele. In Fig. 1a dringen die Haken 1 einer federnden Klammer 7 in die Oberfläche eines homogenen [0015] Gegenstands 4 in stofftrennender Weise ein (z.B. in die Haut). In Fig. 1b wird die Oberflächeneindringung und [0016] Verhakung der Klammer durch das Oberflächenprofil des homogenen Gegenstands ermöglicht (z.B. rauhe, porige Oberflächen). Bei Fig. 1c dringt die Klammer in ein Faden- oder Drahtgewebe ein, das beispielhaft für alle flächigen Faden-, Faser- und Drahtanordnungen oder Ausbildungen aus verschiedenen Werkstoffen steht wie Textilstoffe und -gestricke, Metall- oder Kunststoffdrahtgewebe und ähnliches. In diesem Zusammenhang ist die GB-Patentschrift 1392711 zu nennen, bei der Hakenelemente, die über ein Band senkrecht an einem Toupet befestigt sind, sich in den natürlichen Resthaaren oder in einer dünnen Haarflechte verhaken. Dieses Patent steht dem Erfindungsgegenstand nicht entgegen, da - abgesehen von der sehr speziellen Anwendung und Hakenelementform - der Verhakungsgenstand nicht jene in Anspruch 1 geforderte flächige Anordnung, d.h. Oberflächencharakter hat. Fig. 1d stellt eine ähnliche Verhakung wie bei Fig. 1b dar, jedoch mit dem Unterschied, daß die Gegenstandsoberfläche erst durch den Verhakungsvorgang inform von Materialverschiebung und -quetschung eine verhakbare Gestalt annimmt. [0017] Beispiele für Gegenstände, die sich mit dem Erfindungsgegenstand verbinden, sind: Haut, Leder, Gummi, Schaumgummi, Hartschaum, weiche Kunststoffe, Textilien, Gewebe, Gestricke, Filz, Karton, Holz und Papier mit rauher Oberfläche, Pflanzen und ihre Frucht. [0018] In Fig. 2 sind einige prinzipielle Beispiele für Hakenelemente dargestellt. Das in der Regel aus Haken oder [0019] Widerhaken 1 und Hakenarm 2 bestehende Hakenelement ist mit dem Träger 3 (z.B. Netz) verbunden. Die Haken haben Eindringformen zur stofflichen Durchdringung der Oberfläche (z.B. Haut) oder zur Eindringung in die durch flächige Anordnung oder Ausbildung von Gegenstandsteilen entstandene Oberfläche (z.B. Textilgewebe) des zu verbindenden Gegenstands 4. Fig. 2a stellt ein starres Hakenelement dar, das in der gezeichneten, aber auch in jeder anderen Stellung eindringen kann. Fig. 2b zeigt einen starren oder federnden Spieß mit starrem oder sich spreizendem Widerhaken. In Fig. 2c ist ein Hakenelement skizziert, das hackenartig und im Beispiel im Träger drehend (z.B. durch Stegtorsion) in den Gegenstand eindringt. Der Hebel 5 ist ebenfalls beispielhaft. Fig. 2d schließlich stellt ein im Hakenarm federndes Sakenelement. (Schlepphaken) dar. Ein Hakenelement kann auch mehr als einen Haken oder Widerhaken haben. Die zur Gegenstandsoberfläche mehr oder weniger flache Stellung der Haken in diesen Beispielen fördert die flache Verhakung, die vor allem bei lebender Haut wichtig sein kann (siehe Anwendungen A. und B.). [0020] Die Pfeile in Fig. 2 geben die der Oberflächeneindringung förderliche Kraft- und Bewegungsrichtung des Hakens an. Die Verhakung wird in erster Linie durch mechanische Kraft erreicht. Sind die Hakenelemente alle gleichgerichtet und die Hakenspitzen im wesentlichen flach zur Gegenstandsoberfläche angeordnet, kann die Verhakung durch kraftübertragende Streichbewegungen z.B. der Hand über den Träger längs der Gegenstandsoberfläche erreicht werden. In Rückwärtsrichtung findet die Trennung vom Gegenstand statt. [0021] Durch die Gegeneinandersteilung von zwei oder mehreren Hakenelementen entstehen Klammern. Die Verhakung im Gegenstand erfordert eine Relativbeweglichkeit entweder der Klammerhaken durch Federung oder/und Drehung oder des [0022] Gegenstands längs der Oberfläche. Bei den Klammern führt eine im wesentlichen senkrecht zur Gegenstandsoberfläche gerichtete Kraft zur Verhakung, wobei die Oberflächeneindringung beim Spießprinzip nach Fig. 3 unmittelbar durch die auf den Träger bzw. die Hakenelemente wirkende Kraft bewirkt wird, während sie beim Schlepphakenprinzip nach Fig. 4 in der Kraftentlastungsphase durch die Federrückstellkraft geschieht. Bei Letzterem wird aber nicht ausgeschlossen, daß die in der vorangegangenen Kraftphase aufgebrachte Kraft sich auch unmittelbar auf die Haken und ihre Eindringung auswirkt. Bei einem großen Klammerspreizwinkel ist die Eindringkraft ein Vielfaches der federnden Rückstellkraft (Tangensfaktor). [0023] Bei der Bildung von Klammern müssen die Haken sich nicht unmittelbar gegenüberstehen. Sie können auch über Trägerstrecken hinweg miteinander wirken. Fig. 5 zeigt eine Klammerform,bei der die klammerbildenden Hakenelemente gegeneinander versetzt sind und der zwischen ihnen liegende Trägersteg als Torsionsfeder dient. Weiterhin sind - insbesondere für die weiter unten unter A. beschriebene Anwendung "Haarersatz" - Anordnungen vorgesehen, bei denen in einer Verbindungszone alle Hakenelemente in eine Richtung zeigen, in einer zweiten Zone in eine zweite Richtung usw., so daß weit entfernte Hakenelemente als Klammergruppen zusammenwirken. Hierher gehört auch das prinzipielle Anordnungsbeispiel, in dem die Hakenelemente streifenweise gleichgerichtet sind und sich von Streifen zu Streifen in der Richtung umkehren. Klammern oder klammerbildends Gruppen von Hakenelementen können auch durch starre Hakenelemente, dafür federnde Trägerstrecken entstehen. Die Trägerfederung kann dabei u.a. biegend oder in Trägerflächenrichtung dehnbar sein. [0024] Die Verbindung läßt sich grundsätzlich wieder lösen. Dabei wird eine der Hakenabmessung entsprechende - insbesondere bei Mikrohaken nicht auffallende - Verletzung der Gegenstandsoberfläche als unerheblich hingenommen, die sich überdies bei lebendem Gewebe wie Haut und Pflanzen von selbst wieder korrigiert . Bei Fadengeweben, z.B. Textilstoffen, und anderen lockeren Gefügen, bei denen die Verbindungskraft ohnehin nur klein sein muß, wird eine verletzungslose Lösung der Verbindung durch entsprechend leicht auffedernde Haken möglich. [0025] Statt der unmittelbaren mechanischen Kraftwirkung auf die Hakenelemente sind auch mittelbare Kraftursachen wie Wärme und Feuchtigkeit möglich. So kann eine Hakenbewegung, z.B. das Öffnen und Schließen von Klammern, mit der Folge der Verhakung im Gegenstand durch temperaturabhängige Hakenelementverbiegung oder Trägerformänderung bedingt sein oder hygroskopisches Haftmittelmaterial reagiert auf Feuchtigkeitsänderungen mit Form- und Stellungsänderungen. [0026] Die Vorteile des Erfindungsgegenstands werden bei den später beschriebenen Anwendungen A. bis D. im einzelnen genannt, gehen aber zu einem großen Teil schon aus der oben formulierten Aufgabenstellung hervor. Ein für alle Anwendungen gemeinsamer Vorteil ist - im Vergleich zum Klettband - seine Einteiligkeit mit der Folge, daß der zu verbindende Gegenstand nicht für die Verbindung präpariert werden muß. Sine Präparierung mit einem Gegen-Teil (wie sie beim Klettband notwendig ist) wäre bei Gegenständen, die bis zur Verbindung individuell unbekannt bleiben, und bei lebenden Objekten auch nicht möglich. Ein weiterer gemeinsamer und bedeutender Vorteil des Srfindungsgegenstands ist sein Vermögen, sich mit einem Gegenstand durch Zwischenmedien wie Staub, Fett, Schmutz, Feuchtigkeitsfilm, Haare usw. hindurch zu verbinden. [0027] Der Erfindungsgegenstand eignet sich für eine Reihe von Anwendungen, von denen einige im folgenden beschrieben werden. Bei vielen Anwendungen muß das Haftmittel Kleinoder Mikrostruktur haben. A. Haarersatz [0028] Das beschriebene Haftmittelprinzip eignet sich für Haarersatz/Haarteile/Toupets. Der Hakenelementeträger ist hier insbesondere ein Netz oder Gitter. [0029] Es sind mehrere Techniken bekannt, Ersatzhaare mit dem Kopf zu verbinden. [0030] So gibt es Haarteile, bei denen die Ersatzhaare mit einem Netz aus z.B. synthetischem Material verknüpft sind und die mit Klebestreifen auf der kahlen Kopfhaut gehalten werden. Hier besteht der Nachteil, daß sich die Klebestreifen durch die Schweißabsonderung nach kurzer Zeit lösen und das Toupet wieder präpariert werden muß. Durch die nur stellenweise Verbindung kann außerdem das Toupet z.B. durch Wind besonders im Stirnbereich abgehoben werden oder es verrutscht. [0031] Auch die Verknotung, Verhakung und Klemmverbindung solcher Haarteile mit dem natürlichen Resthaar sind bekannt (Verhakung in der GB-Patentschrift 1392711). Hier lockert sich allmählich das Haarteil (oder ein zum Zweck der Abnehmbarkeit vorgesehenes Zwischenteil zwischen Resthaar und Netz) durch Nachwachsen der natürlichen Resthaare und verlangt korrigierende Manipulationen. Zudem wird oft der Verlust der Resthaare infolge der dauernden Zugbelastung beklagt. [0032] Weiterhin ist das Folientoupet bekannt, das adhäsiv haftet. [0033] Der gemeinsame Nachteil der genannten Haarteile ist, daß sie die natürlichen Resthaare im Bedeckungsbereich niederdrücken (Verfilzungsgefahr) und in vielen Fällen zumindest zonenweise den Kopf mehr oder weniger dicht nach außen abschließen. Zur Beherrschung des daraus entstehenden hygienischen Problems müssen solche Haarteile periodisch abgenommen werden. Dadurch entsteht ein wesentlicher Nachteil, nämlich die mangelnde persönliche Identifikation des Anwenders mit dem künstliehen Haarkleid. [0034] Die bekannte Einpflanzung einzelner künstlicher Haare führt ebenfalls zu. unbefriedigenden Ergebnissen. Ein typisches Beispiel ist eine Methode, bei der das einzelne Haar durch eine Endschlinge im Fettgewebe der [0035] Kopfhaut verankert wird. Zwar ist hier die hygienische Seite zufriedenstellend, nicht aber die geringe Haardichte, die Verluste durch Abstoßung, welche durch Nachverpflanzungen kompensiert werden müssen, die Gefahr der Kopfhautentzündung, die Notwendigkeit operativer Eingriffe und schließlich die hohen Kosten. [0036] Zur Förderung der erwähnten persönlichen Identifikation mit den Ersatzhaaren wird schließlich eine Haarersatztechnik (bekannt durch DE-OS 2015721) vorgeschlagen, bei der ein auf einem Netz basierendes Haarteil mit der Kopfhaut vernäht wird. Bei dieser Methode werden Fäden an bestimmten Stellen der Kopfhaut eingezogen und zu ösen geformt, an denen dann das Netz befestigt wird. Zur unbefriedigenden Hygiene (u.a. Resthaarverfilzung) kommen hier noch die Entzündungsgefahr aufgrund des chirurgischen Eingriffs und das Abstoßungsproblem durch Führung der Fäden von außen in das tiefere Kopfhautgewebe. [0037] Die Erfindung sieht, wie die letztgenannte Technik, auch eine bleibende, zumindest eine langfristige Befestigung eines Haarteils auf der Kopfhaut vor. Sie soll aber deren wie alle Nachteile der zuvor genannten bekannten Techniken beseitigen. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, einen Haarersatz dahingehend auszubilden, daß eine besonders einfache und dauerhafte, grundsätzlich aber durch den Anwender wieder rückgängig zu machende Anbringung desselben an der Kopfhaut des Anwenders ohne operativen Eingriff und in hygienisch und ästhetisch befriedigender Weise ermöglicht wird. [0038] Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Ersatzhaare tragendes Netz (oder Gitter) mit der oberen Kopfhautschicht verbunden wird. Das geschieht durch Hakenelemente, die auf der Kopfseite des Netzes herausragen und sich in der Haut - vorzugsweise in der sich in ca. einem Monat regenerierenden Epidermis oder, wenn möglich, in der Hornhaut - verhaken. Die geringe zulässige Zugkraft je Hakenelement infolge seiner geringen Eindringtiefe in der Haut (die Epidermisdicke liegt in der Größenordnung von 100 μm) wird durch eine große Zahl von Hakenelementen kompensiert mit der Folge einer entsprechenden Mikrostruktur der Haarersätzkonstruktion. Die Eindringung der Hakenelemente in die Haut ist gewebetrennend nach. Fig. 1a oder gewebeverdrängend nach Fig. 1d und Hinterschneidüngen wie Poren nutzend nach Fig. 1b. Die Hakenelemente verteilen sich gleichmäßig oder in Abhängigkeit vom Bedarf an Verhakungskraft über das Netz. So kann eine Verbindung inform eines Ringstreifens um die zu bedeckende Fläche sinnvoll sein. [0039] Das Netz ist so gestaltet, daß die natürlichen Resthaare - soweit sie im Netzbereich noch vorhanden sind - ungehindert durch die Maschenlöcher hindurchwachsen können. Das wird durch Netzkonstruktionen mit geringer Kopfflächenabdeckung durch das Netzmaterial erreicht und - als Folge der erwähnten Mikrostruktur - durch kleinen Abstand des Netzes vom Kopf, so daß das (vorher rasierte) natürliche Resthaar im bedeckten Bereich vollständig durch das Netz hindurchwächst und sich mit den Ersatzhaaren vermischt. Das ungehinderte Durchwachsen des Netzes bedeutet, daß ein sich aus der Kopfhaut vorschiebendes natürliches Haar auch dann nicht an der Netzdurchdringung gehindert wird, wenn es nicht, wie in den meisten Fällen, direkt in ein Maschenloch hineinwächst, sondern gegen im Wege stehendes Netzmaterial stößt. In diesem Fall ist das betrachtete Haar wegen des kleinen Abstands Kopf - Netz noch so steif, daß es sich am Netzmaterial federnd vorbeischiebt und auf die obere Netzseite gelangt. Die Verhinderung des Abknickens und des Rückwärtswachsens des Resthaares ist von Bedeutung, weil dadurch die Verfilzung unter dem Netz durch sich ansammelnde natürliche Resthaare vermieden wird. Damit und durch das licht gehaltene Netz wird die hygienische Voraussetzung geschaffen, daß der Haarersatz nicht periodisch vom Kopf genommen werden muß. [0040] Der Haarersatz stellt sich bei seiner Anwendung folgendermaßen dar: [0041] Das Netz wird auf die zu bedeckende kahle, lichte oder durch Haarausfall nur gefährdete, bei Bedarf vorbereitend rasierte Kopfpartie aufgelegt und überall mit der Hand angedrückt, womit bereits eine bleibende Verbindüng erreicht ist. Nur bei übermäßigem Zug am Ersatzhaar (Gewaltanwendung) oder durch allmähliche natürliche Abstoßung der Epidermiszellen kann sich das Netz vom Kopf lösen. In diesem Fall stellt ein kurzer Handdruck auf den sich lockernden Bereich die Haftung durch erneute Verhakung für lange Zeit wieder her. [0042] Der Erfindungsgegenstand hat zusammenfassend folgende vorteilhafte Eigenschaften: [0043] (1) Flächige Verbindung des Netzes mit der Kopfhaut mit der Folge, daß auch ge trennte Haarteile oder ein der individuellen Kopfform angepaßter Zuschnitt des Haarfeils möglich ist. [0044] (2) Integration (Durchwachsen) der natürlichen Resthaare. [0045] (3) Hygienische Lösung durch (2) und die geringe Kopfflächenabdeckung durch das Netz. [0046] (4) Repetierbare Verbindung des Haarteils mit dem Kopf durch einfachen Handdruck. [0047] (5) Bleibende Verbindung des Haarteils mit dem Kopf durch (3) und (4), dadurch Identifizierung mit dem Ersatzhaar. [0048] (6) Netz und Hakenelemente-durch Klein- bis Mikrostruktur wenig sichtbar und spürbar. [0049] (7) Vermeidung operativer Singriffe mit ihren möglichen Folgen (operative Nachbehandlungen infolge Abstoßung, Narben, operationsbedingter Verlust von natürlichen Resthaaren). [0050] (8) Bei Beschränkung der Verhakung auf die sich laufend regenerierende Epidermis geringe Wahrscheinlichkeit medizinischer Komplikationen im Vergleich zu be kannten Techniken. [0051] (9) Entfernung des Haarersatzes grundsätzlich durch den Anwender möglich. [0052] (10) Nach der Entscheidung für den Haarersatz ist die spurenlose Rückkehr in den Zustand zuvor jederzeit möglich, dadurch leichtere EntSchlußfassung für den Haarersatz im Gegensatz zu operativen Methoden. (11) Wegen (2) und (5) besonders geeignet (im Vergleich mit den bekannten Haarersatzmethoden einschließlich der Eigenhaarverpflanzung) für die Anwendung des Haarersatzes bereits bei beginnendem Haarausfall (statt eine Glatzenbildung erst abzuwarten), also unauffälliger Übergang zum Zustand mit Haarersatz. [0053] (12) geringe Kosten im Vergleich zu operativen Methoden. [0054] Damit ist die gestellte Aufgabe im Prinzip gelöst. Relativ einfache Elemente der Erfindung führen durch ihre optimale Kombination bei der Lösung des Haarproblems zu einem wesentlichen Fortschritt, der über seine technische Basis hinaus vor allem im menschlichpsychologischen Bereich zu messen ist. [0055] Fig. 6 zeigt das Prinzip eines Drahtnetzes mit Klammern und Haaren. [0056] Beispiele für die Ausführung und Herstellung der Hakenelemente mit Träger finden sich weiter unten nach der Beschreibung der Anwendungen und in Gestalt der Zeichnungen, Fig. 7 bis 12, da diese Beispiele nicht allein für die Anwendung "Haarersatz", sondern grundsätzlich auch für andere Anwendungen gelten. [0057] B. Medizinische Anwendungen [0058] Die Anwendungen des erfundenen Haftmittels in der Medizin sind vielfältig. Die nachstehenden Beispiele zielen auf Körperhaftung mit oder ohne elektrischen Kontakt, Körperbedeckung und Körperbefestigung ab. In der Regel ist hier - wie bei A. - die Klein- oder Mikrostrukturierung der Hakenelemente eine notwendige Voraussetzung. B1. EKG (Elektrokardiogramm) [0059] Die Aufzeichnung des EKG ist mit der Anbringung und Ablösung von Elektroden am Körper des Patienten verbunden. Die Elektroden werden heute in der Regel mit Klebestreifen, Anschnallgurten oder Saugnäpfen befestigt. Bei behaarten Körperpartien kann die Befestigung und der durch Gel unterstutzte elektrische Kontakt der Elektroden problematisch sein. Auch ist die Ablösung der Klebestreifen bei Behaarung meist schmerzhaft, und Saugnäpfe können zu Hautflecken führen. Insgesamt ist die - gegebenenfalls noch mit Rasur verbundene - Vor- und Nachbereitung der EKGAufzeichnung relativ zur Meßzeit aufwendig und zeitraubend. [0060] Die EKG-Messung wird er-findungsgemäß wie folgt verbessert: [0061] Ein mit elektrisch leitenden, insbesondere mit metallischen Hakenelementen versehenes Haftmittel vereinigt die Funktion der Befestigung mit der des elektrischen Kontakts. Die Verbindung mit der Haut geschieht analog zu A.. Behaarung und Schweiß sind nicht störend. Die Nachteile der heutigen EKG-Methode werden behoben. [0062] 32. EEG (Elektroenzephalogramm) [0063] Die EEG-AufZeichnung ist - bezogen auf die Erfindung - analog zum EKG. Ein besonderer Vorteil ist die Haftung und elektrische Kontaktierung auch durch das Haupthaar hindurch. B3. Reizstromtherapie [0064] Der Vorteil des Erfindungsgegenstands liegt auch hier in der Kombination von mechanischer Haftung und elektrischer Kontaktierung und in der Überbrückung von sonst störenden Zwischenmedien v/ie Haare, Schweiß und Feuchtigkeit, insbesondere in der Möglichkeit des Einsatzes der Elektroden unter Wasser, z.B. in Bädern. [0065] B4. Körperbedeckungen und -befestigungen [0066] Die Anwendung des Erfindungsgegenstands als Heftpflaster und Verband für verschiedene Aufgaben (Not-, Stütz-, Kompressions-, Zügel-Verband u.a.m.) bietet ebenfalls die unter B1. bis B3. genannten Vorteile, soweit sie sich auf die Haftfunktion beziehen. Insbesondere ist eine Haftung auch bei blutenden, verschwitzten und verschmutzten oder mit Heilsalben und Ähnlichem versehenen Hautpartien gegeben und die Ablösung bei Behaarung relativ schmerzlos. Eine mehrmalige Verwendung des Haftmittels führt zu keiner wesentlichen Haftminderung. Letztere Eigenschaft erlaubt die Integration des Haftmittels in medizinischem Gerät, welches zeitweise am Körper des Patienten befestigt wird, z.B. Infusionsbesteck und Langzeit-EKG-Gerät. [0067] Die medizinischen Anwendungen des Erfindungsgegenstands beschränken sich nicht auf die oben beschriebenen Beispiele und auf Haut als Kaftmittelgegenstand. [0068] C. Sonstige Hautbefestigungen [0069] Der Erfindungsgegenstand ist in vielfältiger Weise als vorteilhaftes Haftmittel auf der Haut zu verwenden. Beispiele: C1. Gurtlose bzw. schnurlose Befestigung von Strand-, [0070] Bade-, Tauchutensilien und Textilien am Körper, z.B. Bade- und Strandschuhe, die nur aus einer an der Fußsohle haftenden leichten Schuhsohle bestehen, Modeattribute, Strumpfbund ohne einschnürendes Gummiband (z.B. aus medizinischen Gründen), Büstenhalter und ähnliche Anwendungen. [0071] 02. Gurtloser Reitsattel, gurtlose Rückendecken für Tiere und vergleichbare Anwendungen. [0072] D. Allgemeine Haftfolie (Haftband) [0073] Die allgemein verwendbare Haftfolie (Haftband) stellt eine konsequente Ergänzung der üblichen Klebefolien [0074] (Klebebänder) dar, denn sie ist gerade dort gut einsetzbar, wo die Klebefolien versagen. Zu Eingang der Patentbeschreibung wurden die diesbezüglichen Nachteile der Klebefolie unter a. bis g. zusammengestellt. Der Vorteil der erfundenen Haftfolie liegt in der Vermeidung dieser Nachteile mit der Folge unbegrenzt vieler Anwendungen. [0075] "Haftfolie" bedeutet nicht, daß der Träger der Kaftelemente in jedem Fall eine geschlossene Folie ist. Gewebe, Gitter, Netze u.a. sind auch gemeint. [0076] Die Anwendungspalette läßt sich nach Kategorien der zu verbindenden Gegenstände gliedern. Die Gegenstandskategorien führen zu entsprechenden Haftfunktionskategorien der Haftfolie, d.h. zu einer gestuften Anpassung der konstruktiven Ausführung der Haftfolie, insbesondere der Hakenelemente. [0077] Eine wichtige Gegenstandskategorie erfaßt Fadengewebe, insbesondere textile Gewebe und Stoffe, sowie Vliesstoffe, Filz und andere flächenhaft angeordnete Faden und Faserstoffe. Zu einer zweiten Kategorie gehören Leder, Kunstleder und weiche Kunststoffe. Für diese beiden Gegenstandskategorien ergeben sich folgende Anwendungsbeispiele: [0078] D1. Die Befestigung von Schonbezügen an Autositzen und von Wechselbezügen an Kopfpolstern in den verschiedenen Verkehrsmitteln kommt ohne Haltebänder aus und verlangt im Vergleich zu den häufig verwendeten Klettbändern nur eine einseitige Belegung mit dem [0079] Haftband entweder auf dem Bezug oder auf dem Polster. [0080] D2. Die Verbindung von Überschlaglaken mit Schlafdecken, die u.a. in Hotels warmer Länder benutzt werden, mit z.B. an der Schlafdecke angebrachtem Haftband sichert die gewünschte Lage beider Teile' zueinander. Heute sind diese Teile in der Regel nicht gegeneinander fixiert. [0081] D3. Vorhangleisten mit Haftband erlauben die Befestigung des unpräparierten Vorhangs, der heute meist mit dem Gegen-Teil des Klettbandes belegt ist. Entsprechendes gilt für Tuchhalter an der Wand und vergleichbare Vorrichtungen. [0082] D4. Mit Haftband versehene Kleidungsstücke, Schürzen, [0083] Servietten u.a.m. haften an unpräparierter Kleidung. [0084] D5. Anwendungen unter Wasser und in feuchten Medien. [0085] Zur Abdeckung mehrerer Gegenstandskategorien, z.B. für die gleichzeitige Anwendung auf Textilstoffen und Kunstleder (z.B. Autositzpolster), ist eine Kombination mehrerer Hakenelementkategorien mit unterschiedlieher Form und unterschiedlichen Abmessungen auf einer Folie (Band) vorgesehen. Das geschieht durch Mischung oder streifenweise Verteilung von Hakenelementen verschiedener Kategorien auf der Haftfolie (Haftband). Unterschiedsmerkmale sind u.a. die Federstärke und der Winkel zwischen Haken und Gegenstandsoberfläche. [0086] Die Haftfolie kann ein- oder beidseitig haftend, d.h. mit Hakenelementen belegt sein. [0087] Kurzerläuterung der Zeichnungen: (Fig. 1 bis 6 sind bereits besprochene Prinzipzeichnungen) [0088] Fig. 1 Verhakung in Gegenständen verschiedener Art Fig. 2 verschiedene Hakenelemente am Träger Fig. 3 stofftrennender Verhakungsvorgang in drei Phasen bei einer Spießklammer Fig. 4 stofftrennender Verhakungsvorgang in drei Phasen bei einer Schlepphakenklammer Fig. 5 Klammern aus gegeneinander versetzten Kakenelementen Fig. 6 Drahtnetz mit Klammern und Haaren [0089] Fig . 7 Flachklammern aus Folie durch Biegung senkrecht zur Folie [0090] Fig. 8 Hochkantklammern durch Folienstreckung Fig . 9 Gitter mit Klammerhakenleisten und mit im oberen Bildteil hochgekämmten Klammerarmen Fig . 10 Hakenelement mit Bedienhebelarm und Haken, dessen Spitze nach, der Verhakung wieder aus der Haut bzw. aus dem Gegenstand austritt Fig. 11 Klammern aus Mehrschichtfolie durch Ätzung, d.h. ahne Biegeverformung [0091] Fig. 12 Gewebedrähte mit Biegevorspannung [0092] Anschließend wird die Erfindung anhand von Ausführungs- und Herstellungsbeispielen mit weiteren Einzelheiten, Merkmalen und Vorteilen beschrieben. 1. Drahtklammern [0093] Ein Netz oder allgemein ein Träger mit Drahtklammern kann auf der Herstellung einer Dreieckprofilwicklung oder einer Rundprofil- oder Spiralwicklung mit anschließender Profilpressung zur Dreieck- oder Ellipsenform basieren. Die axial gestreckte Wicklung wird dann am Träger in flächenbedeckender Verteilung - z.B. durch zeilenweise oder spiralige Anordnung - befestigt und die Wicklung auf der dem Träger abgewandten Seite zu Klammern geöffnet, z.B. durch Schleifen. [0094] Ein weiterer Weg der Herstellung eines Drahtklammernetzes basiert auf einem Drahtgewebe oder Drahtgitter (z.B. aus Metall oder Kunststoff), dessen Maschenstege an bestimmten Stellen aufgetrennt und zu Klammern geformt werden, oder indem beim Weben Schlaufen geformt werden, die sich dann zu Klammern öffnen, lassen, z.B. dureh Schleifen oder Laser. [0095] 2. Flachklammern aus Folie durch Biegung [0096] Eine federfähige Folie (z.B. aus Kunststoff oder Metall) wird zu dem in Fig. 7a gezeigten Muster geschnitten, z.B. durch Stanzen oder Formätzen. Das Muster wiederholt sich periodisch oder - bei Anpassung der Klammerverteilung an den Haftbedarf - nichtperiodisch über die Folienfläche. Eine Verformung (bei thermoplastischen Kunststoffen z.B. mit heißem Luftstrom) ergibt ein aus den Stegen 8 und 9 bestehendes Gitter und Klammern 10 in Fig. 7b. Die Klammerspitzen werden bei Bedarf geschliffen. Bei Verwendung dieser Haftmittelkonstruktion als Haarersatz sind im Muster Dorne 11 integriert zur Aufnahme der Ersatzhaare 6. [0097] Vorteilhaft bei dieser Lösung ist zum einen die einfache Klammerbildung ohne schwierige Umbiegeprozedur über 90° hinaus und zum anderen die seitliche Aufnahme der Ersatzhaare statt Einfädelung. [0098] 3. Hochkantklammern durch Folienstreckung [0099] Eine federfähige Folie (z.B. aus Metall) wird zu dem in Fig. 8a gezeigten Muster durchtrennt (z.B. durch [0100] Formätzen oder Laser). Dieses Muster wiederholt sich periodisch oder nichtperiodisch über die Folienfläche. Wenn diese durchtrennte Folie in Richtung des Pfeils in Fig. 8a gestreckt wird, geht sie in ein dreidimensionales Gebilde über, nämlich in ein Gitter mit den Stegen 12 und 13, aus dem nach einer Seite nahezu senkrecht Klammern 14 herausragen, wie Fig. 8b zeigt. Der Übergangsbereich 15 zwischen Gitter und Klammer ergibt eine Torsionsfeder für die Rückstellung der Klammer. [0101] Diese Lösung fördert die Mikrostrukturierung und erspart detaillierte Biegearbeiten. Bei einer Anwendung dieser Haftmittelkonstruktion für Haarersatz ist vorteilhaft, daß durch das überwiegend hochkantig zur Gitter- und Kopffläche stehende Folienmaterial die Abdeckung des Kopfes durch das Gitter klein ist, wodurch das ungehinderte Durchwachsen der natürlichen Resthaare durch das Gitter gefördert wird. Buchtenförmige Aussparungen 16 erlauben die seitliche Aufnahme der Ersatzhaare 6. [0102] 4. Folie mit hochgekämmten Klammerarmen [0103] Eine (z.B. durch Formätzen) perforierte Folie, wie sie der untere Teil der Fig. 9 zeigt, wird über eine Kante gezogen. Die an der Kante aus der Folienfläche heraustretenden V-förmigen Gebilde 17 werden entgegen der Zugbewegung zu Klammerarmen hochgekämmt, wie der obere [0104] Teil der Fig. 9 verdeutlicht. Die Klammerarme stehen dann im wesentlichen senkrecht zu den Klammerhakenleisten 18. Die Stege 19 verbinden die Klammerreihen und sorgen mit ihrer Form für die notwendige Bewegungsfreiheit der Klammern während des Verhakungsvorgangs. [0105] 5. Haken mit aus der Haut (Gegenstand) wieder austretender [0106] Spitze [0107] Fig. 10 zeigt die prinzipielle Anordnung und Funktion einer Verhakungsvariante, bei der der Verhakungsvorgang mit dem Wiederaustritt der Hakenspitze 20 aus dem Gegenstand 4 endet. Diese Haftmittelkonstruktion findet vor allem bei lebender Haut Anwehdung und hier insbesondere beim ununterbrochen getragenen Haarersatz. Das Konstruktionsziel ist die Minimierung von Hautreizungen, beschränkt sich aber nicht darauf. [0108] Vor der Verhakung liegt die Haftmittelkonstruktion bzw. der Haarersatz mit seinen Haken 21 lose auf dem Kopf 4 (Fig. 10a). Der Hakenarm 22 ist am Gittersteg 23 befestigt, der auch als Torsionsstab zur Rückstellung des Hakenelements dient. Die gestrichelten Linien deuten Konstruktionsteile prinzipiell an, nämlich Gitterstege 24 quer zu den Torsionsstäben und irgendwie geformte Abstandshalter 25. [0109] Bei Handdruck auf den Hebelarm 26 schwenkt dieser zusammen mit dem Haken 21 gegen die Federkraft des Torsionsstabs in die Lage der Fig. 10b. Bei Druckentlastung dringt der Haken gemäß Fig. 10c durch die Federkraft in die Kopfhaut, und die Klammerspitze tritt wieder aus. In der Haut befindet sich dann nur noch der an seiner Oberfläche glatte, gratlose Teil 20 des Hakens. [0110] Die Hauteindringung durch Federkraft kann durch Handkraft ergänzt oder ersetzt werden. Mit etwas weiter nach links abgebogenen Hebelarmen 26 in Fig. 10 kann die Hauteindringung bzw. das Lösen aus der Haut durch Streichbewegungen mit der Hand über die Hebelarme, d.h. über den Kopf in der einen bzw. in der anderen Riehtung bewirkt werden. [0111] Statt der Drehbewegung in Fig. 10 kann die schaufelnde Durchdringung der Haut (Ein- und Wiederaustritt) auch durch eine Schiebebewegung im wesentlichen parallel zur Kopffläche bewirkt werden, wenn der Haken gebogen ist (weil sich die Hautdurchdringungsbahn der Hakenform anpaßt) oder im Bogen geführt wird. [0112] Beim Haarersatz kann der Hebelarm 26 an seinem Ende für die Aufnahme von Ersatzhaaren ausgebildet sein. [0113] Die Zugkraft gezogener Ersatzhaare verstärkt über den Hebelarm die Verhakung des Hakenelements in der Kopfhaut. [0114] 6. Schaltbare Verbindung [0115] Für besondere Anwendungen des Haftmittels kann eine ein- und ausschaltbare Verbindung vorteilhaft sein. [0116] Wenn in Fig. 10 der als Torsionsstab fungierende Gittersteg durch einen Steg mit zwei stabilen Kipplagen ersetzt wird, hat auch der Haken zwei stabile Lagen. In der einen ist er von der Oberfläche des zu verbindenden Gegenstands weggekippt, in der anderen verhakt er sich mit dem Gegenstand. Die beiden Kipplagen können z.B. durch Streichbewegungen mit der Hand über die [0117] Hebelarme - siehe auch Anordnung in Fig. 2c - in entgegengesetzten Richtungen erreicht werden. Die Verbindung ist damit ein- und ausschaltbar. [0118] Ein Anwendung kann z.B. ein Förderband mit Hakenelementen sein, bei dem Gegenstände in bestimmten Förder zonen gehalten, in anderen wieder freigegeben werden. Die Verbindungsumschaltung kann positions-, zeit- oder ereignisabhängig sein, z.B. von der Förderbandkrümmung ausgelöst werden. [0119] 7. Klammern aus Mehrschichtfolie [0120] Die oben beschriebenen Haken- und KlammerkonstruktIonen verlangen bei der Herstellung Biegeverformungen, um aus linearen (z.B. Draht) oder flächenhaften (z.B. Folie) Materialien ein dreidimensionales Haftmittel aua Hakenelementen/Klammern und Träger zu bilden. [0121] Fig 11 zeigt das Prinzip für die Herstellung eines dreidimensionalen Haftmittels ohne Biegeverformungen. Eine Mehrschichtfolie nach Fig. 11a aus Schichten unterschiedlichen, geeigneten Materials (z.B. federfähige Metallfolie in den Schichten 1, 3 und 5) wird in einem Mehrschrittätzverfahren zu Klammern geformt, die an einem Gitter oder Träger hängen. Statt von einer [0122] Mehrschichtverbundfolie auszugehen, ist auch eine Komposition von einzelnen form- und angeätzten (oder anders konturierten) Schichtfolien zum das Haftmittel ergebenden Verbund möglich. Nach der Formgebung werden bei Bedarf Klammerspitzen z.B. angeschliffen, wie es das Bearbeitungszeichen in Fig. 11b andeutet. [0123] 8. Hakenelemente aus vorgespannten Drähten [0124] in ein Gewebe aus Kettdrähten 27 und Schußdrahten 28 sind dünnere Drähte 29, die unter Biegevorspannung stehen, eingewoben, wie Fig. 12a in der Draufsicht und Fig. 12b in einem Schnitt längs eines der vorgespannten Drähte zeigen. Ein Tängs den gestrichelten Linien in Fig. 12a mit konstanter Geschwindigkeit geführter Laserstrahl (z.B.) durchtrennt die dünneren, unter Vorspannung stehenden Drähte, die sich selbsttätig zu klammerartigen Gebilden verformen, wie in Fig. 12c links dargestellt. Eine endgültige Klammerform wird durch Pressen senkrecht zur Gewebeebene, Kürzen der Hakenlänge z.B. mit Laser und Schleifen der Hakenspitzen bei Bedarf erreicht entsprechend Fig. 12c rechts. [0125] Damit die vorgespannten Drähte nach der Trennung senkrecht zur Gewebeebene auslenken, ist für ihre eindeutige Lage im Gewebe ein Flachprofil günstig. Die Biegevorspannung kann durch übliche Techniken wie einseitige Längung an einer Kante oder Bimetall/Bimetalleffekt erreicht werden. Statt Laser-Trennung ist bei vorgespannten Kunststoffdrahten auch eine ggf. in die Fließbandherstellung integrierte Trennung durch elektrische Heißleiter in Gestalt der Schußdrähte möglich. [0126] Statt des Gewebes kommt auch ein Gitter in Betracht. [0127] 9. Klammern aus Gewölle [0128] Eine Gewöllmatte aus spiraligen oder ähnlich gewundenen Drähten aus Metall oder Kunststoff (z.B.) wird auf ihrer Oberfläche - ein- oder beidseitig - durch z.B. Schleifen oder Laserstrahl angeschnitten und senkrecht zur Mattenebene gepreßt, wodurch aus einem Teil der Drahtwindungen Klammern entstehen. [0129] 10. Hakenelemente aus Flor [0130] Der von einem Träger - z.B. Gewebe oder Folie - senkrecht abstehende Flor aus Draht-, Faser- oder Fadenenden wird durch Pressen senkrecht zum Träger bleibend verformt, d.h. das einzelne Florelement wird meist in der Mitte abgeknickt und damit zu einem hakenelementähnlichen Gebilde. Durch Kürzen und eventuelles Spitzen des Hakenteils (vergleiche 8.) entstehen endgültige Hakenelemente, die durch ihre zufällige Ausrichtung zueinander Klammerfunktion haben. [0131] Die Abbiegung des Florelementendes zum Haken kann auch durch Einwirkung von Wärme oder einer Chemikalie geschehen (Kräuseln), wenn der Florwerkstoff Kunststoffist.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche 1. Haftmittel, einteilig, für die flächige, in der Regel wieder lösbare Verbindung mit oder von Gegenständen, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von aus einem flächigen Träger ein- oder beidseitig herausragenden beziehungsweise am Träger befestigten, anwendungsabhängig elektrisch leitenden Hakenelementen neuer Form, die insbesondere geeignete Eindring- und Hinterschneidformen für die formschlüssige Verhakung mit Gegenständen nachgenannter Art haben, in Kombination mit diesen Gegenständen, die formschlüssig verhakbar und entweder homogen in der Oberfläche oder eine flächige Faden-, Faser- oder Draht-Anordnung haben. 2. Haftmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenelemente Kleinstruktur haben 3. Haftmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenelemente Mikrostruktur haben. 4. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenelemente starr sind. 5. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenelemente in sich federnd sind. 6. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenelemente federnd oder/und drehbar im Träger gelagert sind. 7. Hakenelement nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Schräg- oder parallelstellung des resultierenden Hakenarms (2 in Fig. 2) zur Gegenstandsoberfläche (4). 8. Hakenelement nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen gegenüber dem Hakenarm (2) starren Haken (1) oder Widerhaken (1). 9. Hakenelement nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen gegenüber dem Hakenarm (2) spreizbaren Haken (1) oder Widerhaken (1). 10. Hakenelement nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hakenarm (2 oder 22) über die Befestigungszone im Träger hinaus zu einem Hebelarm (5 oder 26) verlängert ist. 11. Hakenelement nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei stabile Kipplagen. 12. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehrere Hakenelemente zu einer Klammer (z.B. 7, 10, 14) gegeneinandergestellt und direkt oder über den Träger federnd oder/und drehbar miteinander verbunden sind. 13. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehrere Hakenelemente zu einer starren oder federnden Klammer verbunden sind, in Kombination mit einem längs der Oberfläche federfähigen und damit verhakbaren Gegenstand. 14. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Hakenelemente über Trägerstrecken hinweg Klammern bilden. 15. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb von Trägerzonen gleichgerichtete und von Zone zu Zone verschieden gerichtete Hakenelemente Gruppenklammern bilden. 16. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch seine Anwendung auf der Haut, insbesondere als Haarersatz, Elektrokardiogramm-Elektrode, Elektroenzephalogramm-Elektrode, Reizstromtherapie-Elektroden, selbsthaftendes Infusionsbesteck, Heftpflaster, Verband, Strand-, Badeund Tauchutensilien, Modeattribute, hautberührende Textilien, Reitsattel, Rückendecke für Tiere. 17. Hakenelement nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken (21) eine für eine schaufelnde Oberflächendurchdringung der Haut oder des Gegenstands geeignete, entsprechend gebogene Form hat (Fig. 10). 18. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Abstandshalter für die Begrenzung der Eindringtiefe der Haken (21) bei der Oberflächendurchdringung der Haut oder des Gegenstands (Fig. 10). 19. Haftmittel als Haarersatz nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Träger, insbesondere in Gestalt eines Netzes oder Gitters, oder an den Hakenelementen Buchten inform von Aussparungen ( 1 6 ) oder Dornen (11) für die seitliche Aufnahme und Befestigung von Ersatzhaaren (6) vorgesehen sind (Fig. 7 und 8). 20. Hakenelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebelarm (5, 26) zur Aufnahme von Ersatzhaaren oder anderen Objekten ausgebildet ist. 21. Haftmittel, insbesondere für Haarersatz, nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die maschenbildenden oder zusätzlich integrierten Drähte, Fäden oder Stege des netz-, gitter- oder gewebeartigen Trägers eine zumindest streckenweise gewundene, streckbare Form haben oder daß der Träger streckbar ist zum Zweck der dreidimensionalen Formgebung des Trägers, insbesondere zur Anpassung des Haarersatzes an die Kopfform. 22. Haarersatz nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen spinnenförmigen oder geeigneten Zuschnitt des Trägers zu dessen Anpassung an die Kopfform. 23. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch seine Anwendung auf Leder, Kunstleder, weichen Kunststoffen, Gummi, Schaumstoff, Hartschaum und ähnlichen Stoffen. 24. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch seine Anwendung auf Textilien, technischen Geweben und Gestricken, Vlies, Filz und andere Faden- und Faserstoffen. 25. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch seine Anwendung auf Holz und Papier genügender Oberflächenrauhigkeit, Karton, Pflanzen und ihre Frucht. 26. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch seine Anwendung unter Wasser und in feuchten Medien allgemein. 27. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch seine Verwendung als allgemeine, ein- oder doppelseitig haftende Haftfolie/Haftband. 28. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß Hakenelemente verschiedener Verhakungskategorien auf einem Träger angeordnet sind. 29. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch seine Anwendung auf verhakbaren, flächigen Gegenständen, deren der Verhakungsseite gegenüberliegende Seite mit einer selbsthaftenden Klebeschicht versehen ist. 30. Verfahren zur Herstellung des Haftmittels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Schritte: a. federfähiger Draht wird auf einem Wickelkern mit einem der Klammerform entsprechenden Profil gewickelt und durch Pressen formtreu gemacht oder der Draht wird rund gewickelt und dann zum Klammerprofil gepreßt, b. die axial gestreckte Wicklung wird an einem Träger - unter z.B. zeilenweiser oder spiraliger Verteilung über dessen Fläche - befestigt, c. die dem Träger abgewandte Seite der Wicklungswindungen wird - z.B. durch Schleifen - zu Klammern geöffnet. 31. Verfahren zur Herstellung des Haftmittels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Schritte: a. in einem Drahtgewebe oder Gitter werden Stege an geeigneten Stellen - z.B. durch Laser - durchtrennt und im Bedarfsfall Knickstellen angeschnitten, b. das Gewebe oder Gitter wird über eine Kante oder über eine Umϊenkwalze mit genügend kleinem Radius gezogen, so daß die durchtrennten Stege im Umlenkbereich aus der Gewebe-/Gitterflache heraustreten und durch ein in diesem Bereich dem Zug entgegenstehendes oder entgegenbewegtes Messer hochgekämmt und bleibend abgewinkelt werden, c. b. wird im Bedarfsfall mit unterschiedlicher Messerstellung wiederholt, bis die durchtrennten Stege Hakenelementform erreicht haben, d. Streifen entgegengesetzter Hakenelementrichtung und damit Klammergruppen entstehen dadurch, daß Streifen Nr. I, III, V, ... durch Zug in der einen Richtung, Streifen II, IV, VI, ... durch Zug in der entgegengesetzten Richtung nach dem obigen Verfahren hergestellt werden. 32. Verfahren zur Herstellung des Haftmittels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Schritte: a. in einem Drahtgewebe aus z.B. Metall oder Kunststoff werden einige der z.B. Schußdrähte zwischen normal verlaufenden Schußdrähten so geführt, daß sie Schlaufen in gleichmäßigem Abstand bilden, die - im Falle des einseitig haftenden Haftmittels - nach einer Seite senkrecht aus der Gewebefläche herausragen, b. die Schlaufen werden durch Pressen senkrecht zur Gewebefläche zu einer Klammervorform bleibend verformt, die Schlaufen werden zu Klammern - z.B. durch Schleifen oder Laser - geöffnet. 33. Verfahren zur Herstellung des Haftmittels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Schritte: a. eine Folie aus federfähigem Material wird so perforiert, daß das Grundmuster für den gitterförmigen Träger und die Hakenelemente entsteht (Fig. 7a), b. senkrecht zur Folienebene werden die Hakenarme (2) und gegenüber diesen die Haken (1) um spitze Winkel zu Klammern (10) - und im Falle des Haarersatzes die Haardorne (11) - im nötigen Maße gebogen (Fig. 7b), c. bei Bedarf werden die Klammerspitzen spitz geschliffen oder mit anderen Mitteln spitz geformt. 34. Verfahren zur Herstellung des Haftmittels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Schritte: a. eine Folie aus federfähigem Material wird so perforiert, daß das Grundmuster für den Träger und die Hakenelemente entsteht (Fig. 8a), b. die perforierte Folie wird in geeigneter Richtung (Pfeil in Fig. 8a) so gestreckt, daß Hakenelemente bzw. Klammern (14) aus der Trägerebene heraus in eine annähernd senkrechte Lage zu ihr gekippt werden (Fig. 8b), c. bei Bedarf werden die Klammerspitzen spitz geschliffen oder mit anderen Mitteln spitz geformt. 35. Verfahren zur Herstellung des Haftmittels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Schritte: a. eine Folie aus federfähigem Material wird so perforiert, daß das Grundmuster für den Träger, die Klammerarme (17) und die Klammerhakenleisten (18) entstehen (unterer Teil in Fig. 9), b. die perforierte Folie wird über eine Kante oder Umlenkwalze mit genügend kleinem Radius gezogen, und die dadurch aus der Trägerfläche herausragenden Klammerarme werden in eine senkrechte Stellung zur Trägerfläche hochgekämmt (oberer Teil in Fig. 9), c. bei Bedarf werden die Klammerhakenleisten durch Druck auf die Klammerarme aus der Trägerfläche (19) gedrückt und die Klammerhakenspitzen spitz geschliffen oder mit anderen Mitteln spitz geformt. 36. Verfahren zur Herstellung des Haftmittels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Haftmittel ohne Biegeverformung entsteht entweder durch sukzessive, räumlich gesteuerte Materialabtragung - z.B. durch Ätzen von einer Mehrschichtfolie (Fig. 11a) oder durch Perforieren - z.B. durch Ätzen oder Laser - einzelner Folien und anschließende Verbindung der Folien zur geformten, das Haftmittel ergebenden Mehrschichtfolie (Fig. 11b). 37. Verfahren zur Herstellung des Haftmittels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Schritte: a. in einem Drahtgewebe (Fig. 12) oder Gitter sind relativ zu dessen Drähten (27, 28) oder Stegen dünnere Drähte (29) - vorzugsweise mit Flachprofil - mit Biegevorspannung integriert, b. ein Laserstrahl konstanter Winkelgeschwindigkeit oder ein im Fließbandablauf zu- und abgeschalteter elektrischer Heißleiter - z.B. in Gestalt des gerade an der Trennstelle sich befindenden Schußdrahts des Gewebes - oder ein anderes Trennmittel durchtrennt die vorgespannten Drähte an geeigneten Stellen (gestrichelte Linien in Fig. 12a), c die durchtrennten Drähte geben der Biegevorspannung nach und formen sich selbsttätig zu klammerartigen Gebilden (Fig. 12c links), deren Ebene senkrecht zur Gewebe- oder Gitterfläche steht, d. durch Pressen der klammerartigen Gebilde senkrecht zur Gewebe- oder Gitterfläche entstehen funktionsgerechte Hakenelemente bzw. Klammern, e. deren Haken werden im Bedarfsfall durch Schleifen, Laser oder mit anderen Mitteln gespitzt. 38. Verfahren zur Herstellung des Haftmittels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Gewöllmatte aus spiraligen oder gewundenen Drähten oberflächlich z.B. durch Laser angeschnitten oder angeschliffen, senkrecht zur Mattenfläche gepreßt und bei Bedarf geschliffen wird. 39. Verfahren zur Herstellung des Haftmittels nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der von einem Träger abstehende Flor aus Draht-, Faser- oder Fadenenden durch Pressen senkrecht zur Trägerfläche zu hakenelementähnlichen Gebilden geknickt wird und. daß danach der Hakenteil gekürzt und die Hakenspitzen gespitzt werden oder daß statt der mechanischen Knickung die Florverbiegung, insbesondere die Hakenbildung durch Wärmeoder chemische Einwirkung - gegebenenfalls, durch mechanische Kräfte unterstützt - geschieht. 40. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenelemente oder/und der Träger wärme- oder feuchtigkeitsreaktiv konstruiert sind zum Zweck der Formänderung der Hakenelemente und der Verhakung durch Temperatur- und Feuchtigkeitsänderung. 41. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenelemente zwei stabile Kipplagen haben. 42. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch verschiedene Werkstoffe, insbesondere Metall, Kunststoff, Glasfasern, Kohlenstoffasern. 43. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seite des Trägers Hakenelemente, die andere Seite eine Haftklebeschicht trägt. 44. Haftmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß aus in Anspruch 39 definiertem Flor Hakenelemente gebildet werden.
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