专利摘要:

公开号:WO1985001495A1
申请号:PCT/DE1984/000197
申请日:1984-09-27
公开日:1985-04-11
发明作者:Waldemar Marinitsch
申请人:Waldemar Marinitsch;
IPC主号:B60P3-00
专利说明:
[0001] ÜBERFÜHRUNGSVORRICHTUNG FÜR STÜCKIGES TRANSPORTGUT
[0002] Die Erfindung betrifft eine Überführungsvorrichtung für stückiges Transportgut sowie eine Be- und Entladestation für Fahrzeuge, z.B. Lieferfahrzeuge, und bezweckt die Schaffung einer solchen Ladestation mit verstärkter Sicherheit gegen Gewaltanwendung von außen beim Be- und Entladen von Fahrzeugen, insbesondere Lieferfahrzeugen bzw. Lastkraftwagen und dergleichen mit wertvollem Frachtgut in Verbindung mit einem festen Gebäude.
[0003] Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer solchen Überführungsvorrichtung zwischen einer Übergabe- und einer Abgabestelle, bei der die Transportstrecke allseits abgeschlossen ist, so daß eine wetterfeste oder auch wärme- und strahlenisolierte, insbesondere aber eine gegen übergriffe geschützte Überführung von Transportgut zwischen zwei geschlossenen Räumen gewährleistet ist, wobei eine konstruktiv und handhabungsmäßig einfache und auch eine weitgehend automatische Betriebsweise ermöglicht wird. Dies gilt in erster Linie für gegen Raub abzusichernde Übergabe von Geld und Wertsachen.
[0004] Aufgabe der Erfindung ist es ferner, durch verstärkten vorrichtungsmäßigen Schutz während des Ladevorganges den Aufwand an Bewachungspersonal zu reduzieren, wobei die Vorrichtung zudem raumsparend und konstruktiv wirtschaftlich ausgeführt ist. Demgemäß ist die Erfindung durch eine jeweils eine Öffnung von zwei geschlossene Räume verbindende Transportstrecke, welche zwischen den Öffnungen tunnelartig geschlossen ausgebildet ist und mindestens zwischen ihrem einen Ende und dem daran angeschlossenen Raum eine die tunnelartige Transportstrecke verschließende bzw. öffnende Toreinrichtung aufweist, gekennzeichnet.
[0005] Ferner besteht die Erfindung in einer von der Wand eines Gebäudes und/oder der Rückseite eines rückwärts an das Gebäude auf begrenzten Abstand herangefahrenen Fahrzeugs ausgehenden, auf dieses bzw. das Gebäude zu bewegbarenVorrichtung mit mindestens auf beiden Längsseiten angeordneten Wandelementen, welche an ihrem fahrzeugseitigen Ende auf einen Abstand zueinander angeordnet sind, welcher größer ist als die rückseitige Breite des Fahrzeugs und am Gebäude eine Be- und Entladeöffnung einschließen, wobei vorzugsweise darüber hinaus die Wandelemente an ihrem oberen Rand mit einer Dachfläche miteinander verbunden sein können, so daß sich ein umgekehrt U-förmiges festes Gehäuse ergibt. Dabei können die Wandelemente vorzugsweise aus festem, insbesondere schußfestem Material hergestellt sein.
[0006] Dabei ist vorteilhafterweise zwischen den beiden Öffnungen eine angetriebene Fördereinrichtung vorgesehen, wobei die Fördereinrichtung mindestens über das eine Ende der tunnelartigen Transportstrecke hinaus verlängerbar sein kann. Eine besondere Sicherheit der Übergabe ist gewährleistet, wenn zwischen beiden Enden der tunnelartigen Transportstrecke und den ihnen zugeordneten Öffnungen der geschlossenen Räume jeweils eine Toreinrichtung vorgesehen ist.
[0007] Im einzelnen kann die erfindungsgemäße Überführungsvorrichtung dafür im Sinne einer Sicherheitsschleuse, insbesondere für Geld- und Wertsachentransporte, derart ausgeführt sein, daß die tunnelartige Transportstrecke durch eine Öffnung aus einem Gebäude vor die Gebäudewand an eine Öffnung in einem geschlossenen Transportraum eines Fahrzeugs heranbewegbar angeordnet ist, wobei die Öffnungen in der Gebäudewand und dem Fahrzeugtransportraum allseits geschlossen miteinander verbunden sind.
[0008] In umgekehrter Bauweise wird eine solche Sicherheitsschieuse dadurch erreicht, daß die tunnelartige Transportstrecke durch eine Öffnung aus dem geschlossenen Transportraum eines Fahrzeuges aus dem Fahrzeug heraus an eine in einem Gebäude vorgesehene Öffnung heranbewegbar ist, wobei die Öffnung zum Fahrzeugtransportraum und die Öffnung in der Gebäudewand geschlossen miteinander verbunden sind.
[0009] Derartige Sicherheitsschleusen können in großem Querschnitt, d. h. in begehbarer Größe, oder auch nur mit kleinem Querschnitt, d. h. für die Übergabe von Geldkassetten zwischen Bankgebäude und Geldtransportwagen, ausgeführt sein.
[0010] Mit dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip wird jedoch nicht nur eine erhöhte und von der Zuverlässigkeit des Personaleinsatzes unabhängige Wertsachenübergabe erreicht, sondern auch Aufwand an Sicherheitstoren sowie an Wendeplatz innerhalb des gesicherten Bankbereichs für die Transportfahrzeuge gespart, weil die Wertsachenübergabe direkt an der Außenwand des Bankgebäudes erfolgen kann. Auf die erfindungsgemäße Weise können sämtliche wertvollen Transportgüter, d. h. nicht nur Geld und Wertsachen, sondern auch z. B. Bilder, EDV-Datenträger, sicher überführt werden, ohne daß das Begleitpersonal der Gefährdung bei Raubüberfällen ausgesetzt ist und der Vorgang der Übergabe im einzelnen von Dritten beobachtet bzw. kontrolliert werden kann. Notwendigenfalls sind auch Täuschungsmanöver mit leeren Schleusenvorgängen möglich.
[0011] Auf diese Art lassen sich auch brand- und strahlenschutzbedürftige Transportgüter sowie gesundheitsgefährdende chemische Substanzen aber auch tiefgekühlte Transportgüter geschützter transportieren und schließlich Fluggepäck oder dergleichen wettergeschützt zwischen den Transporträumen überführen.
[0012] Dafür sind verschiedene Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzips denkbar, beispielsweise zum universellen Einsatz und zur überbrückung größerer übergabestrecken dahingehend, daß die tunnelartige Transportstrecke als unabhängige Einheit zwischen die Öffnung in der Gebäudewand und die Öffnung zum Transportraum einfügbar ist, so daß beide Öffnungen geschlossen miteinander verbunden sind, wobei insbesondere die tunnelartige Transportstrecke in ihrer Länge veränderlich ausgebildet ist.
[0013] Auch kann die tunnelartige Transportstrecke mit ihrer Fördereinrichtung in einen gekrümmten Verlauf einstellbar sein. Im einzelnen kann dafür die Tunnelwandung der Transportstrecke aus teleskopartig ineinanderschiebbaren Elementen oder aus balgartig aneinanderschiebbaren Elementen bestehen.
[0014] Die Tunnelwand kann zudem schußfest und brandsicher ausgeführt sein.
[0015] Als Arbeitsvereinfachung kann die Fördereinrichtung eine scherengitterartig verlängerbare Einrichtung mit Roll-Elementen zumindest auf ihrer Oberseite sein, die mittels einer von der tunnelartigen Transportstrecke unabhängigen Antriebseinrichtung (z. B. Hydraulikzylinder) verlängerbar ist. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Überführungsvorrichtung derart angeordnet sein, daß die tunnelartige Transportstrecke aus zwei ineinander teleskopartig beweglichen Tunnelteilstrecken besteht, von denen jeweils eine fest im geschlossenen Raum angebracht ist, während die andere jeweils durch die Öffnung aus diesem Raum hinaus zu der davor angeordneten Öffnung des anderen geschlossenen Raums bewegbar ist.
[0016] Für die Überführung in andere Stockwerke kann die Erfindung auch derart ausgeführt sein, daß zwischen zwei geschlossenen Räumen als Anfang und Ende des Transportweges jeweils zwei tunnelartige Transportstrecken angeordnet sind, welche zwischen ihren transportmäßig zugeordneten Enden einen mit einem unabhängigen Transportförderer versehenen geschlossenen Verbindungsraum aufweisen, wobei der unabhängige Transportförderer mit seinem einen Förderende der übergabestelle der einen tunnelartigen Transportstrecke und mit seinem anderen Förderende einer übergabestelle der anderen tunnelartigen Transportstrecke zugeordnet ist. Die Abstimmung von Sicherheitsvorrichtungen erfolgt auf vorteilhafte Weise dadurch, daß das öffnen und Schließen der beiden Toreinrichtungen im Zusammenwirken miteinander derart geregelt ist, daß das zu überführende Transportgut bei geschlossener Toreinrichtung am einen Ende der tunnelartigen Transportstrecke in deren anderes Ende eingebracht und aus der Transportstrecke durch die jeweils andere Toreinrichtung erst dann entnehmbar ist, wenn die Toreinrichtung an dem Ende, an dem die Transportguteingabe erfolgte, geschlossen ist.
[0017] Um auf der fahrzeugseitigen Ladeöffnung eine erste äußere Abdichtung zwischen der Ladevorrichtung und der Fahrzeugrückseite zu schaffen, sind an den seitlichen Wandelementen seitliche Klappen-Randabschlüsse vorgesehen, und zwar zum Verschließen des Abstandes zwischen Innenseite der Wandelemente und Fahrzeugseitenwand auch bei unterschiedlicher Fahrzeugbreite. Ebenso kann ein zusätzlicher Klappen-Randabschluß längs des fahrzeugseitigen Rands der Dachfläche zum Verschließen des Abstandes zwischen Dachfläche und Dach des Fahrzeugs vorgesehen sein, wobei insbesondere die Klappen-Randabschlüsse aus steif-flexiblem Material bestehen und an Schwenkachsen federnd gehaltert sind.
[0018] In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung mit ihren Wandelementen und ihrer Dachfläche teleskopförmig durch eine Öffnung der Wand des Gebäudes aus einer mindestens teilweise innerhalb des Gebäudes befindlichen Stellung in eine aus der Öffnung vor das Gebäude herausragenden Stellung verlagerbar. Als besonderer, gegen Gewalteinwirkung Schutz bietender
[0019] Abschluß auf der Fahrzeugseite sind erfindungsgemäß von den Wandelementen seitlich an das Kraftfahrzeug heranbewegbare Abschluß-Torelemente/ (Rundlauftor)vorgesehen ,welche aus einer parallel zu den seitlichen Wandelementen angeordneten Stellung in eine mit ihrer Vorderkante an der Fahrzeugseite anliegende Stellung bewegbar sind. Mit diesen Abschluß-Torelementen kann die fahrzeugseitige Ladeöffnung bei nicht vorhandenem Fahrzeug auch voll verschlossen werden.
[0020] Zur Abdichtung auch auf der Fahrzeugoberseite ist es vorteilhaft, wenn auch ein oberes Absσhluß-Torelement/( Deckengliedertor)vorgesehen ist, welches von der Dachfläche aus einer parallel dazu angeordneten Stellung mindestens in eine den Abstand zwischen Dachfläche und Fahrzeugdach verschließende Stellung bewegbar ist, wobei die Abschluß-Torelemente als Rolltore ausgebildet und in Laufschienen geführt sind.
[0021] Die Klappen-Randabschlüsse und die Abschluß-Torelemente bilden in der beschriebenen Form eine Doppelsicherung, bei der ein Eindringen durch den Spalt zwischen Wandelement und der Fahrzeugwand durch die dadurch beengten Raumverhältnisse besonders erschwert wird. Das gilt insbesondere dann, wenn die Klappen-Randabschlüsse nur eine Öffnung freigeben, die kleiner als die Fahrzeugbreite ist, so daß die Klappen-Randabschlüsse von dem rückwärts hineinfahrenden Fahrzeug zum Gebäude hin in die Ladevorrichtung hineingeschwenkt bzw. -gebogen werden. Dafür und auch um eine möglichst kompakte Gesamtlänge der Ladevorrichtung zu erreichen ist es besonders vorteilhaft, wenn die Abschluß-Torelemente nur in einem kurzen Abstand hinter den Klappen-Randabschlüssen angeordnet sind, wodurch die Raumverhältnisse besonders beengt gestaltet sind. Diese Kombination aus Klappen-Randabschlüssen und Abschluß-Torelementen läßt sich erfindungsgemäß vorteilhaft auch an Ladeöffnungen an Gebäuden anbringen, bei denen die erfindungsgemäß teleskopartig verfahrbare Vorrichtung nicht verwirklicht werden kann.
[0022] Zusätzlich kann erfindungsgemäß auch eine Erleichterung bzw. Verbesserung des Ladevorgangs, verbunden mit einer Erhöhung der Stabilität der Ladevorrichtung erreicht werden, wenn die Vorrichtung an ihrer Grundfläche eine Rampe aufweist, die um einen Abstand einwärts von den KlappenRandabschlüssen in die Vorrichtung hineinversetzt angebracht ist, welche auf Laufrollen verfahrbar und auf der die Vorrichtung befestigt ist.
[0023] Die Bewegung der Vorrichtung kann mittels eines Zahnstangengetriebes erfolgen, wobei vorteilhafterweise mindestens zwei Zahnstangengetriebe vorgesehen sind, die nahe beider Längsseiten der Vorrichtung angeordnet sind und deren Zahnstangen längs der Vorrichtung liegen. Zur Arbeitserleichterung kann auf der Rampe ein Förderer, z. B. Scherengitter-Rollenförderer, vorgesehen sein.
[0024] In anderen Ausführungsformen kann die Rampe auf die Höhe der Fahrzeugladefläche hochfahrbar oder der fahrzeugseitige Rand der Rampe als Schwenkrampe auf die Höhe der Fahrzeugladefläche ausschwenkbar sein.
[0025] In der letzten Ausführungsform weist die Schwenkrampe nahe der gebäudeseitigen Be- und Entladeöffnung ein schwenkbares Ausschwenkteil auf, welches in nicht als Auffahrrampe benutztem Zustand bis mindestens in die Ebene der Be- und Entladeöffnung hochschwenkbar ist. Damit ergibt sich eine ergänzend günstige Möglichkeit, wenn das Ausschwenkteil bei in Grundstellung befindlicher Schwenkrampe die volle Fläche der gebäudeseitigen Be- und Entladeöffnung aufweist und als Tor der Vorrichtung verschließbar ist, so daß damit zugleich ein Türversσhluß gegeben ist.
[0026] Zum Anschluß an die Fahrzeugladefläche kann schließlich am fahrzeugseitigen Rand der Schwenkrampe ein AnschlußRampenteil zum Einschwenken auf die Fahrzeugladefläche vorgesehen sein.
[0027] Obwohl die erfindungsgemäße Ladevorrichtung als auf Rollen auf dem Untergrund fahrbar beschrieben ist, kann unter anderen Umständen auch eine hängende Rollenführung wesentliche Vorteile der Erfindung ermöglichen.
[0028] Die Erfindung ist nachstehend in mehreren Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Es zeigt:
[0029] Figur 1 eine schematische Teilschnitt-Seitenansicht einer im Transportraum eines Kraftfahrzeuges eingebauten erfindungsgemäßen Überführungsvorrichtung;
[0030] Figur 2 eine schematische Seitenansicht einer in einem Gebäude eingebauten erfindungsgemäßen Überführungsvorrichtung in vergrößerter Längsschnittdarstellung;
[0031] Figur 3 eine schematische Darstellung einer Überführungsvorrichtung gemäß Figur 2 in Stirnseitenansicht von rechts in Figur 2 mit geöffneter Toreinrichtung; Figur 4 eine schematische Längsseitenansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen überführungsVorrichtung;
[0032] Figur 5 eine schematische Draufsichtdarstellung einer zusätzlichen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Überführungsvorrichtung; und
[0033] Figur 6 eine weiter abgewandelte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Überführungsvorrichtung in schematischer Seiten-Schnittdarstellung, wobei in
[0034] Figur 6a eine Detailabbildung einer übergabestelle dargestellt ist.
[0035] Figur 7 eine erfindungsgemäße Ladevorrichtung in perspektivischer und teilweise weggebrochener Darstellung;
[0036] Figur 8 eine gemäß Figur 1 vereinfachte Ausführungsform der Erfindung mit eingefahrenem Lieferwagen sowie mit gestrichelt eingezeichneter, in die Gebäudewand eingefahrener Stellung;
[0037] Figur 9 eine Seitenschnitt-Darstellung der Ausführungsform nach Figur 2;
[0038] Figur 10 eine Seitenschnitt-Darstellung der Ausführungsform nach Figur 2, jedoch mit geänderter Laderampe; und
[0039] Figur 11 eine Seitenschnitt-Darstellung der Ausführungsform in Figur 2, jedoch mit einer den Ladevorgang erleichternden Fördereinrichtung auf der Laderampe. In der Ausführung gemäß Figur 1 ist eine Überführungsvorrichtung 1, welche aus zwei Teleskopteilen 2a und 2b besteht, mit ihrem einen Teleskopteil 2b fest innerhalb eines geschlossenen Transportraums 4 eines Kraftfahrzeugs 5 angebracht. Der innerhalb dieses fest angebrachten Teleskopteils 2b bewegbare Teleskopteil 2a ist aus dem im Transportraum 4 des Fahrzeugs 5 fest angebrachten Teleskopteils 2b durch eine Öffnung 9 über die Rückseite des Fahrzeugs hinaus ausfahrbar.
[0040] In der Außenwand eines Gebäudes 6 befindet sich in Höhe des ausfahrbaren Teleskopteils 2a eine Öffnung 8, in welche das freie Ende des Teleskopteils 2a bei darauf ausgerichtetem Fahrzeug 5 hineinbewegt werden kann, gegebenenfalls unterstützt durch Auflagerollen 12 an der unteren Begrenzung der Öffnung 8 vor der Außenseite der Wand des Gebäudes 6. Auf diese Weise wird für die Übergabe bzw. Überführung von Transportgut 7 eine allseitig geschlossene Verbindung in Form einer tunnelartigen Transportstrecke 14 zwischen dem geschlossenen Transportraum 4 des Fahrzeugs 5 und dem Innenraum des Gebäudes 6 geschaffen.
[0041] Die Öffnung 8 in der Außenwand des Gebäudes 6 ist bis zum Einfahren des Teleskopteils 2a mit einer in Figur 1 nicht gesondert dargestellten Toreinrichtung, beispielsweise mit einem Rolltor gemäß Figur 2 gegen jeden Zugang des Gebäudes 6 von außen verschlossen, welche erst dann geöffnet wird, wenn das Teleskopteil 2a fest in der Öffnung 8 in der Außenwand aufliegt bzw. an der Außenseite der Außenwand anliegt. Sodann wird innerhalb des Transportraums 4 eine Toreinrichtung 11 geöffnet und das zu übergebende Transportgut 7 auf das eine Ende einer motormäßig angetriebenen Fördereinrichtung 3 aufgesetzt und die Toreinrichtung 11 wieder verschlossen. Nach Weiterbewegung des Transportgutes 7 auf der Fördereinrichtung zum gebäudeseitigen Ende der Transportstrecke 14 wird durch Einrichtungen, wie beispielsweise Fernsehkameras, sowohl das Transportgut selbst von außen sichtmäßig überprüft als auch geprüft, ob der gesamte Innenraum der tunnelartigen bzw. allseits geschlossenen Transportstrecke frei von sonstigen Gegenständen oder auch Personen ist. Nach dieser Überprüfung wird eine Toreinrichtung 10 am gebäudeseitigen Ende der Transportstrecke geöffnet und die Fördereinrichtung mittels eines ausfahrbaren, bewegbaren Abschnitts 13 in den Innenraum des. Gebäudes 6 verlängert, so daß das Transportgut 7 am Ende der Fördereinrichtung 3 frei zur Abnahme bereit steht.
[0042] Zu diesem Zweck kann die Fördereinrichtung 3 auch in fester Länge ausgeführt, jedoch zumindest in Richtung des Innenraums des Gebäudes 6 um eine bestimmte Strecke verfahrbar sein. Auf dieselbe Weise ist es auch möglich, die Fördereinrichtung 3 beim Aufsetzen des Transportguts 7 und geöffneter Toreinrichtung 11 in den geschlossenen Transportraum 4 des Fahrzeugs 5 hinein zu bewegen, um das Transportgut einfacher auf die Fördereinrichtung 3 aufsetzen zu können. Nach Abnahme des Transportguts 7 vom gebäudeseitigen Ende der Fördereinrichtung 3 wird diese wieder in den Innenraum der tunnelartigen Transportstrecke 14 zurückverlagert, die Toreinrichtung 10 geschlossen und ferner auch die Öffnung 8 des Gebäudes 6 wieder fest verschlossen. Nach Einfahren des bewegbaren Teleskopteils 2a in den Teleskopteil 2b ist das Fahrzeug 5 sodann zur Abfahrt bereit. Auf diese Weise und mit dieser Konstruktion ist es möglich, das Transportgut 7 unter völligem Abschluß von der Außenwelt aus dem geschlossenen Transportraum 4 eines Fahrzeugs 5 in ein Gebäude zu übergeben bzw. zu überführen.
[0043] Bei der in den Figuren 2 und 3 mehr im Detail dargestellten Ausführungsform ist das feststehende Teleskopteil 2b fest im Gebäude 6 eingebaut, und zwar hinter der Öffnung 8 in der Außenwand des Gebäudes. Innerhalb dieses Teleskopteils 2b wird das bewegliche Teleskopteil 2a beispielsweise durch auf Schienen 27 geführte Rollen 28 in der Weise bewegbar gehaltert, daß es mittels eines Motorantriebs 29 durch die Öffnung 8 nach außen vor die Außenwand des Gebäudes 6 herausfahrbar ist. Der Fahrantrieb kann dabei über eine Kette oder eine Zahnstange oder dergleichen erfolgen. Bei in das Gebäude 6 eingefahrenem Teleskopteil 2a ist die Öffnung 8 in der Gebäudeaußenwand durch ein Rolltor 26 oder eine ähnliche Toreinrichtung fest gegen jeden Zugang von außen verschlossen.
[0044] Ein mit einer verschließbaren Öffnung 9 in der Seitenwand seines Transportraums 4 ausgerüstetes Fahrzeug 5 kann in der Weise auf die Öffnung 8 und das auszufahrende Teleskopteil 2a der tunnelartigen Transportstrecke 14 ausgerichtet vor das Gebäude 6 gefahren werden. Sodann wird das Rolltor 26 geöffnet, das Teleskopteil 2a aus dem Teleskopteil 2b heraus in die Öffnung 9 im Transportraum 4 des Fahrzeugs 5 eingefahren und nach Öffnung des Transportraums 4 die Toreinrichtung 11, beispielsweise ausgebildet als Kipptor, an der Vorderseite der Transportstrecke 14 geöffnet und das vordere Ende der Fördereinrichtung 3 in den Transportraum 4 hineinbewegt. Mittels einer Kontaktleiste 30 wird gewährleistet, daß das bewegbare Teleskopteil 2a in seiner Bewegung gemäß Pfeil C an einer vorbestimmten Stelle in der Öffnung 9 des Transportraums gestoppt wird und fest in dieser Lage verbleibt. Nach Aufsetzen des Transportguts 7 auf den beispielsweise mittels eines Hydraulikzylinders 21 in den Transportraum 4 hineinbewegten Förderer, in Figur 2 beispielsweise ein Scherengitter-Förderer, wird das Transportgut auf durch Antriebsriemen 22 angetriebenen Rollelementen 20 in den Innenraum der tunnelartigen Transportstrecke 14 hineinbewegt, und deren fahrzeugseitige Toreinrichtung 11 geschlossen. Nach Überprüfung des gesamten Innenraums der tunnelartigen Transportstrecke 14 auf etwaiges Vorhandensein zusätzlicher Gegenstände oder unerwünschter Personen innerhalb dieses Innenraums durch Fernsehkameras 31 unter eingeschalteter Beleuchtung 32 wird das Transportgut auf der Fördereinrichtung 3 an das gebäudeseitige Ende des Teleskopteils 2b befördert, die dort befindliche
[0045] Toreinrichtung 10, beispielsweise in Form von Schiebetüren, geöffnet und das Transportgut 7 von der Fördereinrichtung 3 abgenommen. Eine der Fernsehkameras 31 kann für die Überprüfung des allseitig abgeschlossenen Innenraums der tunnelartigen Transportstrecke 14 auch mittels eines Motors M verfahrbar angeordnet sein.
[0046] Mittels eines Kartenlesers 34 und einer Mikrophonverbindung 35 mit Lautsprecher kann sich das Fahrzeug in kodierter Form ausweisen bzw. die Mannschaft des Fahrzeugs und die Bedienung innerhalb des Gebäudes miteinander verständigen, ohne jemals in Sichtkontakt miteinander zu gelangen. Die gesamte Steuerung des Bewegung- und Kontrollsystems kann zentral von einer Stelle 33 aus weitgehend automatisch erfolgen.
[0047] Um das genaue Ausrichten des Fahrzeugs auf das Vorderende des ausfahrbaren Teleskopteils 2a zu gewährleisten, kann die Ankupplung des ausfahrbaren Teleskopteils an den Transportraum des Fahrzeugs auch in der Weise erleichtert werden, daß der im Gebäude angebrachte Teleskopteil 2b allseitig schwenkbar ausgeführt ist, wobei die Annäherung des ausfahrbaren Teleskopteils an das Fahrzeug auch lichtschranken- oder lasergesteuert sein kann.
[0048] Gemäß Figur 3 ist zu beiden Seiten des Förderers 3 eine Abweiseführung 36 vorgesehen, und zwar ebenfalls teleskopartig ineinandergreifend zwischen dem bewegbaren Teleskopteil 2a und dem feststehenden Teleskopteil 2b, um ein seitliches Herabfallen des Transportguts 7 auszuschließen. In Figur 3 ist zudem die die tunnelartige Transportstrecke 14 allseitig umgebende Tunnelwandung 17 beider Teleskopteile 2a bzw. 2b schematisch ersichtlich.
[0049] Eine abgewandelte Ausführungsform der Überführungsvorrichtung 1 kann gemäß Figur 4 in einer tunnelartigen und ebenfalls allseits umschlossenen Transportstrecke 14 bestehen, welche, beispielsweise auf einem nicht dargestellten Fahrgestell, zwischen die Öffnungen 8 bzw. 9 zweier geschlossener Räume eingefahren und dann mit ihren Teleskopteilen 2a, 2b und gegebenenfalls zusätzlich 2c beidseits von außen an die Öffnungen angeschlossen werden. Eine solche als unabhängige Einheit 16 ausgebildete Transportstrecke läßt sich auch zum überbrücken größerer Abstände zwischen den Öffnungen verwenden. Die in Figur 5 dargestellte Ausführungsform besitzt nicht nur linear verlaufende Teleskopteile 2a und 2b, sondern zusätzlich zwischengeschaltete balgartige Abschnitte 18, mit denen sich auch Öffnungen miteinander in allseits geschlossener Form der Transportstrecke verbinden lassen, die nicht nur einen größeren Abstand voneinander besitzen, sondern die nur mit versetzten Längsachsen oder in gekrümmter Form der Transportstrecke verbunden werden können. Der Abschnitt 18a in Figur 5 ist aus darstellerischen Gründen mit weggeschnittener Tunnelwand 17 wiedergegeben.
[0050] Um eine unbeabsichtigte Trennung der Anschlußenden der Transportstrecke 14 von den zugehörigen Anschlußöffnungen 8 und 9 auszuschalten, können die freien Enden der Teleskopteile 2b durch gesonderte, jedoch nicht dargestellte Verankerungen bzw. Hebel, die auch automatisch von der Innenseite des Tunnels zu betätigen sind, fest aneinander befestigt werden.
[0051] Bei der in den Figuren 6 und 6a dargestellten Ausführungsform wird das Transportgut 7 in der vorstehend beschriebenen Form zunächst aus dem Transportraum 4 des Kraftfahrzeugs 5 mittels einer ersten tunnelartigen Transportstrecke 14a zu einem, in einem geschlossenen Verbindungsraum 24 angeordneten Transportförderer 23 befördert, der das Transportgut gemäß Figur 6a an seinem einen Ende 23a an einer übergabestelle 24a aufnimmt und zu seinem anderen Ende 23b befördert, in dessen Bereich sich eine Abgabestelle 25b befindet, bei der das Transportgut von einer Fördereinrichtung 3 einer weiteren tunnelartigen Transportstrecke abnimmt und zum eigentlichen Gebäuderaum 15 weiterleitet, wobei in beiden oder auch nur einer der Transportstrecken 14a bzw. 14b ähnliche Sicherheitsvorrichtungen wie bei der in Figur 2 beschriebenen Ausführungsform vorgesehen sein können. Die Bedienung der beschriebenen Überführungsvorrichtung außerhalb des Gebäudes kann vom Gebäude aus über ein Kabel und einen Spezialstecker mit Strom versorgt werden.
[0052] Die Übergabevorrichtung kann zudem, falls nötig, auch mit einem Brandschutzabschluß versehen sein, die über einen Thermo- oder Rauchschalter einen automatischen
[0053] Verschluß der Toreinrichtung am Gebäude und/oder am Fahrzeug gewährleistet, und zwar in Abhängigkeit mit der Steuerung des Förderbandes. Damit wird gewährleistet, daß der Brandabschluß erst dann eintritt, wenn sich im Bereich der Öffnungen bzw. der Toreinrichtungen kein Transportgut mehr befindet. Etwaiges auf der Transportstrecke befindliches Transportgut wird durch automatischen Verschluß der Toreinrichtungen an den Enden der tunnelartigen Transportstrecke geschützt.
[0054] Mit der erfindungsgemäßen Überführungsvorrichtung lassen sich auch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen verwirklichen. Der Fahrer eines Transportfahrzeugs weist sich dafür mit Codekarte und gegebenenfalls Sichtkontakt bei der Anfahrt an die Sicherheitsschleuse aus. Erst dann öffnet sich eine in der Außenwand des Gebäudes flächenbündig angeordnete Schiebetür und gibt die noch verschlossene Öffnung 8 im Gebäude frei. Durch Anschluß an das Kartenlesegerät werden Zähler und Apparaturen für die Registrierung der Vorgänge angeschlossen, wobei jeder Vorgang mit Codenummer, Datum und Uhrzeig registriert wird. Der Codekartenleser ist außerhalb der geschlossenen Überführungsvorrichtung angeordnet und das Kartenlesegerät tritt erst bei voll ausgefahrener tunnelartiger Transportstrecke in Tätigkeit. Bei sämtlichen Vorgängen können zusätzliche Bestätigungssignale zwischen dem anfahrenden Transportfahrzeug und der Sicherheitsschleuse als Vorbedingung für eine Fortsetzung des Anschluß- und Übergabevorgangs gemacht werden. Nach vollzogenem Übergang beispielsweise wird ein Quittungssignal ausgelöst und die tunnelartige Transportstrecke automatisch in ihre ursprüngliche Ausgangsstellung zurückbewegt, wobei sich auch die Torvorrichtungen an der Außenseite des Gebäudes selbsttätig schließen.
[0055] Die in Figur 7 wiedergegebene Be- und Entladestation 1' für ein Fahrzeug 2' bzw. Lastfahrzeug (vgl. Figur 8) ist in einer Öffnung 5a' in einer Wand 5' eines Gebäudes 4' angeordnet und besteht in einer Vorrichtung 6' bzw. einer Ladevorrichtung mit zwei seitlichen Wandelementen 7', die die Längsseiten derVorrichtung 6' bilden, und einer Dachfläche 8a', die fest mit dem oberen Rand der Wandelemente 7' verbunden ist, so daß sich eine Konstruktion entsprechend einem umgekehrten U ergibt.
[0056] Die Wandelemente 7' sind in einem solchen Abstand 9' parallel zueinander angeordnet, der größer ist als die maximal zu erwartende Fahrzeugbreite und bilden daher eine Be- und Entladeöffnung 10' für ein mit seiner Rückseite 3' (vgl. Figur 9) in die Ladevorrichtung 6' hineinsetzendes Fahrzeug 2'.
[0057] An diesem fahrzeugseitigen Ende 8' bzw. etwas innerhalb der Ladevorrichtung 6' sind an den seitlichen Wandelemen
[0058] ten 7' zu beiden Seiten der Be- und Entladeöffnung 10' Klappen-Randabschlüsse 12' vorgesehen, die aus steifflexiblem Material bestehen und um Schwenkachsen 12a' schwenkbar sind, wobei sie mittels einer Torsionsfeder oder dergleichen in einer etwa senkrechten Stellung zu den Wandelementen 7' gehalten werden. Auf ähnliche Weise kann - obwohl in Figur nicht gesondert dargestellt auch an der fahrzeugmäßigen Seite der Dachfläche 8a' ein solcher oberer Klappen-Randabschluß vorgesehen sein, der die freie Öffnung zwischen Dachfläche und Fahrzeugdach verschließt.
[0059] Sobald ein Fahrzeug 2' rückwärts in die Be- und Entladeöffnung 10' der Lade-Vorrichtung 6" hineinsetzt, werden die steif-flexiblen Klappen-Randabschlüsse an den Fahrzeugrändern zurückgedrängt und legen sich schließlich allseitig an den Fahrzeugseiten und am Fahrzeugdach unter Freigabe der Fahrzeugrückseite fest an. Die Klappen-Randabschlüsse ragen in einer solchen Länge in den freien Querschnitt der Be- und Entladeöffnung 10' der Lade-Vorrichtung 6' hinein, daß sie sich auch noch bei schmalen Fahrzeugen an deren Seitenwand beim Hereinsetzen des Fahrzeugs fest anlegen.
[0060] In einem kurzen Abstand einwärts von der Be- und Entladeöffnung 10' und hinter den Klappen-Randabschlüssen sind
[0061] ferner seitlich von den Wandelementen 7' an die Seitenwände und das Dach eines hereinsetzenden Fahrzeugs 2' heranfahrbare Abschluß-Torelemente 13' sowie ein oberes, ebenso anstellbares Abschluß-Torelement 15' auf Laufschienen 14' bzw. 16' an der Innenseite der Wandelemente 7' vorgesehen, die gemäß Pfeil C'aus einer parallel zum jeweiligen Wandelement angeordneten Stellung in eine senkrecht dazu liegende Stellung an die Seitenwände des Fahrzeugs 2' heranfahrbar sind, und mittels einer Dichtleiste 34' (z.B. Figur 10) fest an der Fahrzeugaußenwand anliegen.
[0062] Die an den seitlichen Wandelementen 7' befestigten Abschluß-Torelemente 13' können dabei bis zur Berührung ihrer beiden Vorderkanten zusammengefahren werden, so daß sie - wenn sich kein Fahrzeug in der Lade-Vorrichtung 6' befindet - den Torabschluß des Gebäudes bilden. Das obere Abschluß-Torelement 15' braucht entsprechend seiner Bewegung in Richtung Pfeil B' jedoch nur um eine kurze Strecke senkrecht nach unten fahrbar zu sein, kann jedoch bei vollständigem Herunterfahren innerhalb der Vorrichtung 6' als Doppeltor eine zusätzliche Sicherheit gewährleisten.
[0063] Die Lade-Vorrichtung 6' ist mittels eines Zahnstangengetriebes aus Zahnstangen 22'und mittels eines Motors auf einer Welle 20' angetriebenen Zahnrädern 21' durch die Öffnung 5a' in der Wand 5 'gemäß Figur 8 in die Stellung I herausfahrbar, während sie bei Nichtgebrauch gemäß Stellung II (Figur 8) hinter die Öffnung 5a' in der Wand S des Gebäudes 4' zurückfahrbar ist. Sie kann dafür an ihren unteren Kanten auf Rollen 18'gelagert sein, die entweder auf Schienen oder auch unmittelbar auf dem Boden aufliegen. Ein Endanschlag 23'bestimmt den vordersten Punkt der Lade-Vorrichtung gemäß der Stellung I in Figur 8. Die Bewegungsrichtung der Lade-Vorrichtung 6' ist durch den Pfeil A gekennzeichnet. Zur Erleichterung des Ladevorgangs und zur Versteifung der Konstruktion der Lade-Vorrichtung 6' ist an deren Unterseite eine Rampe 17' vorgesehen und fest mit den Wandelementen 7' verbunden, wobei diese Rampe 17' um einen Abstand von der Be- und Entladeöffnung 10 zurückversetzt angeordnet ist, damit der vordere Bereich der Wandelemente 7' die Seitenflächen des Fahrzeugs 2' übergreifen können. Die Laufrollen 18' für die Lade-Vorrichtung 6' können im unteren Bereich dieser Rampe 17' gelagert sein, während die Laufschienen 14' für die Abschluß-Torelemente 13' auf der Oberseite der Rampe 17' angebracht sein können.
[0064] Die in den Figuren 7 bis 9 dargestellte Rampe 17' kann gemäß Figur 10auch zugleich als Arbeitserleichterung für das Be- und Entladen eines Fahrzeugs dienen, indem sie als Schwenkrampe 28 ausgebildet ist, deren mittlerer Teil mittels eines Hydraulikzylinders 29' an ihrem fahrzeugseitigen Ende um eine Schwenkachse 33' auf die Höhe der Fahrzeugladefläche gemäß Pfeil F hochschwenkbar ist. Ein Anschluß-Rampenteil 31 'kann von dort aus gemäß Pfeil E auf die Ladefläche des Fahrzeugs 2' herabgeschwenkt werden, so daß auch der Spalt zwischen Fahrzeug und Schwenkrampe 28' voll überbrückt wird.
[0065] Um die Schwenkachse 33' ist ein Ausschwenkteil der Rampe 28' derart klappbar angeordnet, daß er eine Schrägrampe bis auf den Boden des Gebäudes 4' bildet, auf der das Gepäckgut 25' beispielsweise mittels eines Ladekarrens 32' durch die gebäudeseitige Be- und Entladeöffnung 11' in die Lade-Vorrichtung 6' und von dort in das Fahrzeug 2' gebracht werden kann. Dieser Ausschwenkteil 30' kann aber andererseits derart in eine senkrechte Lage hochgeschwenkt werden, daß er zugleich einen Torabschluß für die Be- und
[0066] Entladeöffnung 11' bildet (vgl. Pfeil D). Die in Figur 11 dargestellte Ausführungsform zeigt eine andere arbeitsvereinfachende Maßnahme für das Be- und Entladen eines in die Lade-Vorrichtung 6 eingefahrenen Fahrzeugs, nämlich einen auf einem Basiselement 27" auf der Rampe 17' angebrachten Scherengitter-Rollenförderer 26', der in verschiedene Arbeitshöhen hochgefahren werden kann.
[0067] Die Wandelemente 7'und die Dachfläche 8a' können für eine schußfeste bzw. schußhemmende Ausführung aus Metall (bzw. schußfestem Holz) oder aber auch einem entsprechenden Schichtaufbau aus Holz, Kunststoff oder dergleichen, evtl. aus einer Metall-Doppelwandung mit dazwischen liegendem Dämmstoff aufgebaut sein. Da die LadeVorrichtung ebenso für eine lediglich wetterfeste oder thermisch isolierte Be- und Entladung verwendet werden kann, z. B. Kühlhäuser, können Wandelemente und Dachfläche auch in einem dafür entsprechenden Aufbau vorliegen. Gleiches gilt z. B. für die Be- und Entladung von strahlungsgefährlichem Material, so daß die Wände der Lade-Vorrichtung aus strahlungssicherem Material bestehen und zudem noch gesondert luftdicht ausgebildet sein können.
[0068] Die Erfindung schließt grundsätzlich folgende Abwandlungen einr
[0069] Für die Beladung von Güterwagen kann die erfindungsgemäße überführungs- bzw. Be- und Entladestation auch innerhalb des Waggonraums (analog bei Frachtschiffen oder Großraum-Lastwagen) angeordnet sein, um beim Beund Entladen nach außen herausbewegt werden zu können, beispielsweise an die Laderampe eines Lastkraftwagens. Dabei wird innerhalb des Waggons beim Be- und Entladevorgang Bewegungsraum frei um das Stückgut in dem Waggon verstauen zu können. Nach Abschluß des Ladevor gangs wird dieser Bewegungsraum wieder von der eingefahrenen Vorrichtung eingenommen, die dann auch noch zusätzlichen Laderaum in ihrem Inneren bietet.
[0070] Zum Umladen von einem Waggon in einen anderen kann die tunnelartige, teleskopartig ausfahrbare Transportstrecke auch auf einem Gleisfahrzeug als unabhängige Einheit 16 (Fig.4) angeordnet sein. Wenn das Gleisfahrzeug auf einem zwischen zwei Waggons befindlichen Zwischengleis steht, können seine teleskopartig ausfahrbaren Tunnelstücke zu beiden Seiten ausfahrbar sein, um beide auf jeweils benachbarten Gleisen stehende Waggons miteinander zu verbinden.
[0071] Entsprechend kann die tunnelartige, teleskopförmig ausfahrbare Transportstrecke auch auf jedem anderen Arbeitsfahrzeug vorgesehen sein, welches jeweils zwischen zwei auf Abstand befindlichen Laderäume verfahrbar ist und die Öffnungen der Laderäume miteinander tunnelartig verbindet.
[0072] Schließlich kann die erfindungsgemäße uberführungs- bzw. Be- und Entladestation aus zwei Teilen bestehen, die von zwei Ladeöffnungen, denen sie zugeordnet sind, aufeinander zubewegt werden, wobei sie sich auf dem Abstand dazwischen treffen und für den Fördervorgang fest miteinander verbunden werden. Die Tunnelstrecke kann mit einer zusätzlich dazwischen eingefahrenen unabhängigen Einheit 16 noch weiter verlängert werden.
权利要求:
Claims
ÜBERFÜHRUNGSVORRICu±TtNG FU R
STÜCKIGES TRANSPORTGUTPATENTANSPRÜCHE1. tJberführungsvorrichtung fürstückiges Transportgut, gekennzeichnet durch eine jeweils eine öffnung (8,9)von zwei geschlossene Räume verbindende Transportstrecke (14), welche zwischen den Öffnungen (8,9) tunnelartig geschlossen ausgebildet ist und mindestens zwischen ihrem einen Ende und dem daran angeschlossenen Raum (4,bzw.15) eine die tunnelartige Transportstrecke ver schliessende bzw. öffnende Toreinrichtung (10 bzw.ll) aufweist.
2. Überführungsvorrichtung insbesondere Be- und Entlade station für Fahrzeuge, z.B. Lieferfahrzeuge, insbe sondere nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch, eine -von der Wand (55eines Gebäudes (45und/oder derRückseite (3') eines rückwärts an das Gebäude auf be grenzten Abstand herangefahrenen Fahrzeugs ( ) ausgehen-de, auf dieses bzw. das Gebäude zu bewegbare Vor richtung (65mit mindestens auf beiden Längsseiten angeordneten Wandelementen (7),welche an ihrem fahr zeugseitigen Ende (8')auf einen Abstand (9') zueinan der angeordnet sind, welcher grösser ist als die rUck-seitige Breite des Fahrzeugs und am Gebäude eine Be und Entladeöffnung (115einschliessen.
3. Überführungsvorrichtungnach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Öffnungen (8, 9) eine ange triebene Fördereinrichtung (3) vorgesehen ist.
4. Überführungsvorrichtungnach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (3) mindestens über das eine Ende der tunnelartigen Transportstrecke hinaus verlängerbar ist (Abschnitt 13).
5.. Überführungsvorrichtungnach einem der Ansprüche3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen beiden Enden der tunnelartigen Trans portstrecke (14) und den ihnen zugeordneten öffnunggen (8, 9) der geschlossenen Räume (4, 15) jeweils eine Toreinrichtung (10, 11) vorgesehen ist.
6. Uberführungsvorrichtungnach einem der Ansprüche3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die tunnelartige Transportstrecke (14) durch eine Öffnung (8) aus einem Gebäude (6) vor die Ge bäudewand an eine Öffnung (9) in einem geschlosse nen Transportraum (4) eines Fahrzeugs (5) heranbe wegbar angeordnet ist, wobei die Öffnungen in derGebäudewand und dem Fahrzeugtransportraum allseits geschlossen miteinander verbunden sind.
7. Überführungsvorrichtungnach einem der Ansprüche3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die tunnelartige Transportstrecke (14)durch eine Öffnung (9) aus dem geschlossenen Transport raum (4) eines Fahrzeuges (5) aus dem Fahrzeug her aus an eine in einem Gebäude (6)vorgesehene öffnung (8) heranbewegbar ist, wobei die öffnung zum Fahrzeug transportraum und die öffnung in der Gebäudewand ge geschlossen miteinander verbunden sind.
8. Überführungsvorrichtungnach einem der Ansprüche3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die tunnelartige Transportstrecke (14) als un abhängige Einheit (16) zwischen die Öffnung (8) in der Gebäudewand und die Öffnung (9) zum Transportraum (4) einfügbar ist, so dass beide Öffnungen geschlossen miteinander verbunden sind 9. Uberführungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die tunnelartige Transportstrecke (14) in ihrerLänge veränderlich ausgebildet ist.
10. Uberführungsvorrichtungnach einem der Ansprüche8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die tunnelartige Transportstrecke (14) mit ihrerFördereinrichtung (3) in einen gekrümmten Verlauf.ein-stellbar ist.
11. Überführungsvorrichtungnach einem der vorstehendenAnsprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tunnelwandung (17) der Transportstrecke (14) aus teleskopartig ineinanderschiebbaren Elementen (2a, 2b, 2c) besteht.
12. Uberführungsvorrichtung nach einem der vorstehendenAnsprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tunnelwandung (17) der Transportstrecke (14) aus balgartig aneinanderschiebbaren Elementen be steht.
13. Überführungsvorrichtungnach einem der vorstehendenAnsprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tunnelwandung (17) schussfest ausgebildet ist.
14. Überführungsvorrichtungnach einem der vorstehendenAnsprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (3) eine scherengitterar tig verlängerbare Einrichtung (19) mit rRoll-Elementen(20) zumindest auf ihrer Oberseite ist.EMI28.1
15. Überführungsvorrichtungnach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die scherengitterartig verlängerbare Einrichtung (19) mittels einer von der tunnelartigen Transport strecke (14) unabhängigen Antriebseinrichtung (z. B.
Hydraulikzylinder 21) verlängerbar ist.
16. Überführungsvorrichtungnach einem der vorstehendenAnsprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die tunnelartige Transportstrecke (t4)aus zwei ineinander teleskopartig beweglichen Tunnelteilstrek ken (2a, 2b) besteht, von denen jeweils eine jeweils fest im geschlossenen Raum (4 bzw. 15) angebracht ist, während die andere jeweils durch die öffnung aus diesem Raum hinaus zu der davor angeordneten öffnung des anderen geschlossenen Raums bewegbar ist.
17. Überführungsvorrichtungnach einem der AnsprücheZbis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei geschlossenen Räumen (4, 15) alsAnfang und Ende des Transportweges jeweils zwei tun nelartige Transportstrecken (14a, 14b) angeordnet sind, welche zwischen ihren transportmässig zugeord neten Enden einen mit einem unabhängigen Transport förderer (23) versehenen geschlossenen Verbindungs raum (24) aufweisen, wobei der unabhängige Transport förderer (23) mit seinem einen Förderende (23a) der Übergabestelle (25a) der einen tunnelartigen Trans portstrecke (14a) und mit seinem anderen Förderende (23b) einer Übergabestelle (25b)der anderen tunnel artigen Transportstrecke (14b) zugeordnet ist.
18. Überfurungsvorrichtungnacheinem der vorstehendenAnsprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das öffnen und Schliessen der beiden Toreinrich tungen (10,11) im Zusammenwirken miteinander derart geregelt ist, dass das zu überführende Transportgut (7) bei geschlossener Toreinrichtung am einen Ende der tunnelartigen Transportstrecke (14) in deren anderes Ende eingebracht und aus der Transportstrek ke durch die jeweils andere Toreinrichtung erst dann entnehmbar ist, wenn die Toreinrichtung an dem Ende, an dem die Transportguteingabe erfolgte, geschlos sen ist.
19. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach Anspruch 2, d a d u r chg e k e n n z e i c h n e t, dass die Wandelemente (7') an ihrem oberen Rand mit einerDachfläche (8a') miteinander verbunden sind und aus festem Material bestehen.
20. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach einem derAnsprüche 2 oder 19, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass nahe der fahrzeugseitigen Be und Entladeöffnung (10') der Vorrichtung (6') an den seitlichen Wandelementen (7') seitliche KlappenRandabschlüsse (12') vorgesehen sind, und zwar zum Verschliessen des Abstandes zwischen Innenseite der Wandelemente (7') und Fahrzeugseitenwand auch bei unterschiedlicher Fahrzeugbreite.

21. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach Anspruch a)gekennzeichnet durch einen zusätzlichen Klappen-Randabschluss längs des fahrzeugseitigen Randes der Dachfläche (8a') zum Ver schliessen des Abstandes zwischen Dachfläche und Dach des Fahrzeugs (2').
22. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach einem derAnsprüche 20oder21, dadurch g e k e n n z e i c h n e t,dass die Klappen-Randabschlüsse aus steif-flexiblemMaterial bestehen und an Schwenkachsen (12a') federnd gehaltert sind.
23. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach einem derAnsprüche 19 bis 22,dadurch g e k e n n 2 e i c h n e t,dass die Vorrichtung ()mit ihren Wandelementen (7) und ihrer Dachfläche (8a') teleskopförmig durch eine Öffnung (5a) der Wand (9) des Gebäudes (4') aus einer mindestens teilweise innerhalb des Gebäudes befindli chen Stellung in eine aus der Öffnung (5a') vor dasGebäude herausragenden Stellung verlagerbar ist.
24. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach einem derAnsprüche 19 bis 23,gekennzeichnet durch von den Wandelementen (7')seitlich an das Kraftfahr zeug heranbewegbare Abschluss-Torelemente (13'),wel che aus einer parallel zu den seitlichen Wandelemen ten angeordneten Stellung in eine an der Fahrzeug seite anliegende Stellung bewegbar sind.
25. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach Anspruch 24,dadurch g e k e n n z e i c h n e t,dass die Abschluss-Torelemente (135in eine die Lade öffnung (10' bzw.11') voll verschliessende Stellung bewegbar sind.
26. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach einem derAnsprüche 24 oder 25, gekennzeichnet durch ein oberes Abschluss-Torelement (1S),welches von der Dachfläche (8a') aus einer parallel dazu ange ordneten Stellung mindestens in eine den Abstand zwischen Dachfläche und Fahrzeugdach verschliessendeStellung bewegbar ist.
27. Be- und Entladestation für Fahrzeuge, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Abschluss-Tor elemente (13' bzw. 15') als Rolltore ausgebildet und an Laufschienen (14' bzw. 16') geführt sind.
28. Be- und Entladestation für Fahrzeuge, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Vorrichtung (6') an ihrer Grundfläche eine Rampe (17') aufweist, die um einen Abstand einwärts von den Klappen-Randab schlüssen (12' bzw. 12a') in die Vorrichtung hinein versetzt angebracht ist.
29. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch g e k e n n z e i c h n A t,dass die Vorrichtung (e)mit der darin integriertenRampe (175auf Laufrollen (18') verfahrbar ist.
30. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n -e t, dass die Vorrichtung (g)mittels eines motorgetriebe nen Zahnstangengetriebes (21',22) bewegbar ist.
31. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach Anspruch 30, d a durch g e k e n n z e i c h n e t, dass mindestens zwei Zahnstangengetriebe (21', 22') vor gesehen sind, die nahe beider Längsseiten der Vorrich tung angeordnet sind und deren Zahnstangen (22) längs der Vorrichtung liegen.
32. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach Anspruch 28,d a du r c h g e k e n n z e i c h n e t,dass auf der Rainpe(17) ein Förderer, z. B. Scheren gitter-Rollenförderer (26)vorgesehen ist.
33. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach Anspruch 28, dadurch g e k e n n z e i c h n e t,dass die Rampe ( 175auf die Höhe der Fahrzeuglade fläche hochfahrbar ist.
34. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach Anspruch 33, dadurch g e k e n n z e i c h n e t,dass der fahrzeugseitige Rand der Rampe (17') alsSchwenkrampe (28') auf die Höhe der Fahrzeugladefläche ausschwenkbar ist.
35. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach Anspruch 34, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass die Schwenkrampe (28') nahe der gebäudeseitigenBe- und Entladeöffnung (11') ein schwenkbares Aus schwenkteil (30')aufweist, welches in nicht als Auf fahrrampe benutztem Zustand bis mindestens in dieEbene der Be- und Entladeöffnung (11') hochschwenk bar ist.
36. Be- undEntladestation für Fahrzeuge nach Anspruch 3$dadurch g e k e n n z e i c h n e t,dass das Ausschwenkteil (30')bei in Grundstellung befindlicher Schwenkrampe (28') die volle Fläche der gebäudeseitigen Be- und Entladeöffnung (11') aufweist und als Tor der Vorrichtung (6') verschliessbar ist.
37. Be- und Entladestation für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 33 bis 36, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass am fahrzeugseitigen Rand der Schwenkrampe (28') ein Anschluss-Rampenteil(31') zum Einschwenken auf die Fahrzeugladefläche vorgesehen ist.
B e z u g s z e i c h e n 1 i s t e(I) 1 Uberführungsvorrichtung 2a/2b/2c Teleskopteile (von 1) 3 Fördereinrichtung 4 Geschlossener Transportraum 5 Fahrzeug 6 Gebäude 7 Transportgut 8 öffnung in Gebäude-Aussenwand 9 Öffnung im Transportraum 10 Toreinrichtung (gebäudeseitig) 11 Toreinrichtung (fahrzeugseitig) innenseits 12 Auflagerollen 13 Ausfahrbarer,
bewegbarer Abschnitt derFördereinrichtung 14/14a/b TransportstreckeGebäuderaum 16 Transportstrecke als unabhängige Einheit 17 Tunnelwandung 18 Gekrümmter Abschnitt 19 Scherenartig verlängerbare Einrichtung 20 Roll-Elemente 21 Hydraulik zylinder 22 Antriebriemen für die Fördereinrichtung 23 Unabhängiger Transportförderer 23a/b Forerendenvon 23 24 Verbindungsraum 25a/25b übergabestelle 26 Rolltor 27 Schienen 28 Rollen 29 Motorantrieb 30 Kontaktleiste 31 Fernsehkameras 32 Beleuchtung 33 Steuerung 34 Kartenleser 35 Mikrophon 36 Abweiseführung B e z u g s z e i c h e n 1 i s t e(II) 1 Be- und Entladestation 2 Fahrzeug- bzw. Lastfahrzeug 3 Kraftfahrzeug-Rückseite 4 Gebäude 5 Wand des 4 5aöffnung darin 6 Vorrichtung bzw.
Lade-Vorrichtung 7 Wandelement von 6 8 fahrzeugseitiges Ende 8a Dachfläche 9 Abstand 10 Be- und Entladeöffnung (fahrzeugseitig) 11 Be- und Entladeöffnung (gebäudeseitig) 12 seitlicher Klappen-Randabschluss12a Schwenkachsen für 12 13 seitlich heranfahrbares Abschluss-Torelement 14 Laufschienen für 13 15 oberes anstellbares Abschluss-Torelement 16 Laufschienen für 15 17 Rampe 18 Laufrollen für 17 + (6) 19 Motor 20 Welle 21 Zahnrad 22 Zahnstangen 23 Endanschlag 25 Gepäckgut 26 Scherengitter-Rollenförderer 27 Basiselement 28 Schwenkrampe 29 Hydraulikzylinder
30 Ausschwenkteil der Rampe 31 Anschluss-Rampenteil 32 Ladekarren 33 Schwenkachse 34 Dichtleiste Pfeil A Pfeil B Pfeil C Pfeil D Pfeil E Pfeil F I Aus der Öffnung (5a) aus dem Gebäude heraus ragende Stellung II Im Gebäude 4 befindliche Stellung
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公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
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优先权:
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