![]() Catheter coupling
专利摘要:
公开号:WO1984001902A1 申请号:PCT/EP1983/000300 申请日:1983-11-14 公开日:1984-05-24 发明作者:Peter Maerz;Juergen Postel 申请人:Peter Maerz;Juergen Postel; IPC主号:A61M39-00
专利说明:
[0001] KATHETERKUPPLUNG [0002] Die Erfindung bezieht sich auf eine Katheterkupplung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. [0003] Katheterkupplungen sind bekannte Vorrichtungen, die dazu dienen, daß ein in den menschlichen Körper einnebrachter, längerer, flexibler Katheter nach dem Einbringvorgang mit einer anderen Einrichtung, zum Beispiel einer Spritze oder einem Bakterienfilter verbunden wird. Bei V o r r ic h t u n g e n dieser Art ist das aus dem Körper herausragende Ende des Katheters abgedichtet und mit einem Ansatz versehen,, durch den die Medikamente oder dergleichen eingespritzt werden können. [0004] Die DE-OS 31 02 142 beschreibt eine Katheterkupplung mit einem Kupp! ungsgehäuse, welches an seinem einen Ende einen weiblichen LUEP.-Ansatz zum Anschluß einer Injektionsspritze, üblicherweise unter Zwischenschaltung eines Bakterienfilters aufweist, und an seinem anderen Ende einen Hohlraum hat, in dem sich ein verformbares Klemmstück befindet, das von dem Ende des Katheters durchsetzt wird. Dieses verformbare Klemmstück ist mittels einer Überwurfmutter in axialer Richtung kompr imerbar, so daß es in Richtung auf den davon umgebenen Katheter auszuweichen trachtet und diesen so festklemmt. [0005] Das Ankuppeln von Injektionsspritzen, Bakterienfilter oder dergleichen mittels vorbeschriebener Einrichtung ist kompliziert und relativ zeitaufwendig, da zuerst das Katheterende mit einer Überwurfmutter in der Kupplung befestigt werden muß und danach erst die Spritze oder dergleichen über eine LUER-Lockverb indung angekuppelt werden kann. [0006] Der vo genden Erfindung liegt die Aufnabe zugrunde, eine Kupplung zu schaffen, die in einfacher Weise Katheterende mit der Spritze oder dem Bakterienfilter verbindet und dabei ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. [0007] Die Lösung dieser Aufgabe ist im Kennzeichnungsteil des Anspruches 1 dargelegt. Besonderer Vorteil dieser Lösung ist die Doppelfunktion des LUER-Lockverschlusses, bei der gleichzeitig das Katheterende im Klemmstück angepresst und die Einrichtung, zum Beispiel Injektionsspritze oder Bakterienfilter, auf dem Kupplungsstück befestigt wird. [0008] Vorteilhafterweise ist das Klemmstück in Form eines Dichtschlauches aus Weichgummi oder dergleichen, der über den Katheter geschoben wird und dann von außen zirkulär eingeengt wird, ausgebildet. So wird der innen liegende Katheter von dem Dichtschlauch luftdicht umgeben und gleichzeitig festgehalten. [0009] In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann das Klemmstück, zum Beispiel in Form eines Dichtschlauches, abgesetzt sein und im oberen Teil die zentrische Bohrung des männlichen LUER-Ansatzes, und im unteren Teil die konische ßohrung des weiblichen LUER-Ansatzes ausfüllen. Dadurch ergibt sich eine absolute Dichtung auf zwei voneinander unabhängigen Durchmessern. [0010] In einer Ausführungsform weist das Klemmstück an seinem unteren Ende einen Stützring auf. Der Abstützring weist in seinem unteren Bereich eine konische Einführung auf. Der Stützring gewährleistet, daß der Dichtschlauch im unteren Teil nicht zusammengequetscht wird und gestattet auch nach mehrmaligem Gebrauch noch ein leichtes Einführen des Katheters. [0011] Das obere Ende des Klemmstücks ist an seinem Außendurchmesser konisch ausgebildet und ermöglicht somit ein problemloses übergreifen des männlichen LUER-An schlusses, der seinerseits an seiner Innenbohrung eine konische Aufweitung enthält. [0012] Nach einem weiteren erfinderischen Merkmal weist das Kupplungs gehäuse am Katheterausgang einen männlichen LUER-Ansatz auf. Durch die Anbringung des männlichen LUER-Ansatzes an die Kupplung kann diese gleichzeitig als Einführhilfe für den Periduralkatheter verwendet werden. Die so gestaltete Einführhilfe hat einen festeren Sitz auf dem Katheter und geht beim Hantieren nicht so leicht verloren wie die bisherige, die völlig lose auf dem Katheter saß. [0013] Die Bohrung am Katheterausgang ist zur besseren Einführung des Katheters konisch an geformt. [0014] Nach einer weiteren Ausbildungsform der Erfindung kann die Klemmstückaufnahme bis zum Katheterausga ng durchgehend konisch ausgebildet sein und der Stützring eine Stufe zum Einfassen des Klemmstückes sowie eine konische Einführung aufweisen. Diese Ausgestaltung bedeutet eine einfachere und billigere Herstellung des Kupplungsgehäuses. Eine andere Ausbildungsform der Erfindung zeigt, daß die Innenwandung des Kupplungsgehäuses einen spitzwinkligen Ansatz aufweist, in dem das ebenfalls spitzwinklig angeformte Klemmstück einliegt. Hierbei wird auf den Abstützring verzichtet, dessen Funktion für die Abdichtung nicht erforderlich ist. Dies kann erwünscht sein, wenn nur eine einmalige Funktion, und dies ist für die Anwendung beim Periduralkatheter durchaus ausreichend, angestrebt wird. In diesem Falle kommt in praxi ein Wechsel der Kupplung nicht in Frage, da dies eine Abnahme des Bakterienfilters bedeuten würde. [0015] In einer weiteren Ausführung, in der auch der Abstützring sowie der Ansatz im Gehäuse entfallen, wird das Klemmstück durch den aufgesetzten LUER-Lockansatz in die konisch ausgestaltete Bohrung der Kupplung eingetrieben. Diese Ausführung zeichnet sich ebenfalls durch eine einfachere und billigere Herstellung aus. [0016] Die vorliegende Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß sie gegenüber der bekannten, bei Katheterkupplungen verwendeten Quetschgummidichtung, die in der Längsachse gestaucht wird, den Vorteil hat, daß zur Verformung wesentliche geringere Kräfte notwendig sind. Dadurch wird die Anwendung eines groben Gewindes mit nur wenigen Gewindegängen möglich. Für die Verwendung von Katheteransatzstücken, Spritzen oder dergleichen, werden in der Medizin solche Gewinde in Form von genormten LUER-Lockverbindungen verwendet. Für die beschriebene Katheterkupplung können also handelsübliche LUER- Lockverb indungsstücke verwendet werden, in die lediglich ein geeignetes Klemmstück in Form eines vorteilhafterweise genormten Schlauches eingebracht wird; für eine Quetschgummidichtung dagegen ist ein derartiges Gewinde nicht verwendbar. Zum Stand der Technik ist im übrigen noch folgendes zu bemerken: [0017] Gegenüber der bereits eingangs erwähnten DE-OS 31 02 142 besteht ein wesentlicher Vorteil darin, daß zwei unterschiedliche Schraub- und Konusanordnungen erübrigt sind und der ohnehin an anzuschließenden Einrichtungen wie Injektionsspritzen, Bakterienfilter o.dgl. meistens als LUER-Ansatz vorgesehene männliche Konus und die ohnehin auch vorgesehene Verschraubung unmittelbar zum Einpressen des Klemmstücks benutzt werden. Dabei hat sich gezeigt, daß auch die den männlichen Konus einer anzuschließenden Einrichtung durchsetzende Bohrung unmittelbar herangezogen werden kann, um das das Klemmstück frei durchsetzende [0018] Katheterende zircular einzupressen. Bei der DE-OS 31 02 142 war demgegenüber für das Einpressen des Klemmstücks eine besondere Klemm-Muffe und dann noch zusätzlich eine weitere Elastomerscheibe zwischen dem männlichen Konus der anzuschließenden Einrichtung und dem aufnehmenden weiblichen Konus vorgesehen. Auch eine solche zusätzliche Elastomerscheibe wird bei der vorliegenden Erfindung erübrigt. [0019] Die weitere DE-OS 31 00 442 zeigt eine Ventilanordnung für einen mit besonderem Anschlußkonus ausgestatteten (und nicht frei durch ein Klemmstück hindurchtretenden) Katheter. [0020] Die DE-AS 27 45 899 befaßt sich mit der Anpassung zweier spezieller Katheteranschlußstücke aneinander, zeigt aber auch nicht die Einklemmung eines frei endenden Katheters in der durch die Erfindung gelehrten einfachen Weise. [0021] Die DE-OS 31 00 622 befaßt sich auch mit der Öffnung einer Ventilscheibe in einer Verbindungseinrichtung zum Anschluß von Kathetern, lehrt aber nicht die be sondere Art der Einklemmung eines freien Katheterendes mittels ohnehin bereits vorhandener Konusteil . Entsprechendes gilt auch für die DE-OS 30 00 903 . [0022] Die DE-OS 29 26 352 betrifft eine Verbindungsvorrichtung für Leitungen mit einer Verriegelungsmuffe für männliche und weibliche LUER-Konusteile. Auch hier fehlt die besondere Art der Einpressung eines freien Katheterendes mittels vorhandener Konusteile. [0023] Gleiches gilt auch für die DE-OS 29 007 S32, die sich mit einer zusätzlichen Schutzhülle für ineinander gesteckte Konusteile einer Verbindungseinrichtung für Katheter oder dgl. befaßt, aber keine solche KlemmStückanordnung wie- die vorliegende Erfindung zeigt. Die US-PS 4 254 773 befaßt sich lediglich mit einer flüssigkeitsdichten Drehkupplung für Kathetersysteme, wobei das Katheterende jedoch abdichtend auf einen Anschlußkonus aufschiebbar ist, nicht aber mittels eines Klommstücks eingeklemmt wird. [0024] Die DE-OS 28 26 660 schließlich betrifft eine Katheterkupplung, bei der ein frei endender Katheter durch Aufstecken auf einen Dorn und umfangsmäßige Einpressung mittels einer Klemm-Mutter abgedichtet wird. [0025] (Folgt Seite 8 der Beschreibung) [0026] Weitere Merkmale und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen, den Zeichnungen und der Beschreibung zu entnehmen. [0027] Die Erfindung wird in vier Aus führungsbe ispie 1 en dargestellt. [0028] Figur 1 zeigt in vergrößertem Maßstab eine Katheterkupplung bei der gemäß den Hauptmerkmalen der Erfindung ein männlicher und weiblicher LUER- Anschluß unter gleichzeitiger Klemmung des Katheterendes in einem Klemmstück in Verbindung stehen. [0029] Figur 2 zeigt ein herausgebrochen gezeichnetes Stück der Kupplung mit besonderer Ausgestaltung des Gehäuses mit konisch durchgehender Innenbohrung. [0030] Figur 3 zeigt eine Ausbildungsform der Erfindung ohne Stützring zum einmaligen Gebrauch. [0031] In Figur 4 wird die Katheterkupplung ebenfalls zum einmaligen Gebrauch in besonders einfacher Weise darqestellt. [0032] Figur 1 zeigt eine Katheterkupplung mit kopfseitig aufgesetzter Einrichtung wie Injektionsspritze, Infus ionsspr itze oder Bakterienfilter sowie einen von der Unterseite eingeführten Katheter 10. Das Kupplungsgehäuse 3 nimmt in seinem weiblichen LUER-Ansatz 4 (konisch ausgebildete Aufnahme für Steckansatz) den männlichen LUER-Ansatz 2 (konisch ausgebildeter Steckansatz) der Einrichtung 1 auf, wobei der obere Teil 9 des Klemm stückes 8 in der Bohrung 7 des LUER- Ansatzes 2 geführt und dort festgeklemmt wird. Im oberen Teil 9 des Klemmstückes 8 ist eine Durchgangsbohrung, in der das rückwärtige Ende 11 des Katheters 10 geführt ist. Oberes Klemmstückende 9 sowie Katheterende 11 werden nun über die Schraubverbindungselemente 5 und 6 luftdicht zusammengepresst. Diese LUER-Lockverbindung ist eine in der Medizin genormte Einheit. Das Klemmstück 8 ist in seinem oberen Teil 9 konisch angeformt. Eine ebenso konische Ausformung an ihrem unteren Ende weist der männliche LUER-Ansatz 2 auf. Dadurch ist eine problemlose Einführung des LUER-Ansatzes über das Klemmstück gewährleistet. In die untere Innenwandung 15 des Kupplungsgehäuses 3 ist das Klemmstück 8 mit seinem unteren Teil 13 fest einqepresst oder verklebt. Innenseitig des unteren Teiles 13 des Klemmstückes ist der Stützring 14 fest eingebracht. Der Stützring weist eine Bohrung zur Durchführung des Katheters auf, die an ihren unteren Ende 17 konisch ausgeführt ist, damit eine sichere Einführung des Katheters 10 gewährleistet ist. Das Klemmstück 8 stützt sich in seinem unteren Teil 13 gegen den Absatz 16 des Gehäuses 3 ab. Ebenfalls zur sicheren Einführung des Katheters dient die im unteren Teil der Bohrung 19 angeformte Konizität. Das untere Ende des Kupplungsgehäuses ist als männlicher LUER- Ansatz 18 ausgebildet und kann somit gleichzeitig als Einführhilfe für den Periduralkatheter verwendet werden. [0033] Nach Figur 2 der Erfindung ist die Klemmstückaufnahme 20 als in der Längsachse durchgehende konische Bohrung ausgebildet. Der Stützring 14' liegt schließend an der Bohrung an und weist einen Absatz 21, an dem sich das Klemmstück 8 in Längsrichtung abstützt, auf. Der Stützring 14' ist ebenfalls an seiner Unterseite 22 zur sicheren Einführung des Katheters 10 konisch angeformt. In Figur 3 ist ein Ausschnitt des Kupplungsgehäuses 3 mit einem unteren Innenwandungsbereich 15', der einen spitzwinkligen Ansatz 23 aufweist, dargestellt. An diesem stützt sich das Klemmstück 8', das an seinem unteren Ende ebenfalls spitzwinklig konisch angeformt ist, ab. Der Innendurchmesser des Klemmstückes 8' ist kleiner als der Eingangsdurchmesser 19' am unteren Ende des Kupplungsgehäuses. [0034] Eine weitere einfache Ausführungsart der Erfindung ist in Figur 4 dargestellt, in der ebenfalls auf die Einbringung eines Stützrinqes verzichtet wird. Das Kupnlungsgehäuse 3 zeigt eine an den weiblichen LUER-Ansatz anschließende, konisch auslaufende Bohrung 15', in der das Klemmstück 8'' eingeführt ist. Das Klemmstück weist an seinem unteren Teil die konische Aufweitung 24 auf, durch die der Katheter 10 eingeführt wird. Die Pressung des Katheters im Klemmstück geschieht durch axialen Druck des männlichen LUER-Ansatzes 2 auf seine Kopfseite, der eine radial schließende Verformung der Bohrung des Klemmstückes bewirkt. [0035] Bezuqszeichenliste [0036] Einrichtung (Injektionsspritze, Bakterienfilter) männlicher LUER-Ansatz von 1 [0037] Kupplungsgehäuse weiblicher LUER-Ansatz von 3 [0038] Schraubverbindungselement von 1 [0039] Schraubverbindungselement von 3 [0040] Bohrung in 1 8, 8', 8'' Klemmstück oberes Ende von 8 [0041] Katheter [0042] Katheterende [0043] Bohrung in 2 unteres Ende von 8 [0044] Stützring 15, 15' , 15'' untere Innenwandung von 3 [0045] Absatz in 3 unterer Teil von 14 männlicher LUER-Ansatz von 3 19, 19' Bohrung in 3 [0046] Klemmstückaufnahme von 3 [0047] Stufe von 14' konische Einführung an 14' spitzwinkliger Ansatz an 15' konische Einführung an 8 ' '
权利要求:
Claims NEUE PATENTANSPRÜCHE 1. Katheterkupplung zum Verbinden des rückwärtigen Endes eines Katheters mit einer anzuschließenden Einrichtung und mit einem im Kupplungsgehäuse befindlichen, verformbaren Klemmstück, das eine Mittelöffnung für den Durchtritt des Katheters aufweist, wobei die anzuschließende Einrichtung einen als männlichen Konus ausgebildeten Steckansatz und damit in Eingriff stehend das Kupplungsgehäuse eine als weiblicher Konus ausgebildete Steckaufnahme aufweisen und der männliche und der weibliche Konus jeweils einstückig mit Schraubverbindungselementen ausgestattet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück (8) unmittelbar in dem mit dem männlichen Konus (1) der anzuschließenden Einrichtung verschraubbaren weiblichen Konus (3) angeordnet und für ein Einpressen des freien Katheterendes im verschraubten Zustand der beiden Konusse bemessen ist. 2. Katheterkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück (8) auch in eine Bohrung (7) des männlichen Konus der anzuschließenden Einrichtung (1) hineinragend ausgebildet ist, wobei die Bohrung (7) den hineinragenden Teil (9) des Klemmstücks (8) zum Festklemmen des freien Endes (11) des Katheters einpreßt. 3. Katheterkupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück (8) als flexibler Schlauch ausgebildet ist. 4. Katheterkupplung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück (8) an seinem, das rückwärtige Katheterende (11) umschließenden oberen Ende (9) abgesetzt ist, wobei das abgesetzte Ende (9) des Klemmstücks der zentrischen Bohrung (7) des männlichen Konus (2) und der untere Teil (13) des Klemmstücks der konischen Bohrung (12) des weiblichen Konus (4) des Kupplungsgehäuses (3) durchmessermäßig entsprechen. 5. Katheterkupplung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück an seiaem unteren Ende (13) innen aufgeweitet ist und einen Stützring (14) aufweist. 6. Katherkupplung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück (8) an der unteren Innenwandung (15) des Kupplungsgehäuses (3) fest anliegt oder verklebt ist und gegen einen Absatz (16) im Kupplungsgehäuse (3) fest zur Anlage kommt. 7. Katheterkupplung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Ende (9) des Klemmstücks (8) an seinem Außendurchmesser konisch ausgebildet ist. 8. Katheterkupplung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützring (14) an seinem unteren Ende (17) konisch ausgebildet ist. 9. Katheterkupplung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsgehäuse (3) am Katheterausgang einen männlichen Konus (18) aufweist. 10. Katheterkupplung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung des Kupplungsgehäuses (3) am Katheterausgang konisch angeformt ist. 11. Katheterkupplung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmstückaufnahme (20) des Kupplungsgehäuses (3) bis zum Katheterausgang durchgehend konisch ausgebildet ist und der Stützring (14') eine Stufe (21) zum Einfassen des Klemmstücks (8) sowie eine konische Einführung (22) aufweist. 12. Katheterkupplung nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwandung (15') des Kupplungsgehäuses (3) einen spitzwinkligen Ansatz (23) aufweist, in dem das ebenfalls spitzwinklig angeformte Klemmstück (8') einliegt, wobei der Innendurchmesser des Klemmstücks kleiner ist als die Gehäusebohrung (19'). 13. Katheterkupplung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwandung (15' ') des Kupplungsgehäuses (3) zum Katheterausgang konisch ausgebildet ist, das Klemmstück (8'') vom männlichen Konus (2) eingepreßt ist und am Katheterausgang eine konische Einführung (24) aufweist.
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同族专利:
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法律状态:
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优先权:
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申请号 | 申请日 | 专利标题 相关专利
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