专利摘要:

公开号:WO1984001301A1
申请号:PCT/CH1983/000018
申请日:1983-02-22
公开日:1984-04-12
发明作者:Hermann Budmiger
申请人:Hermann Budmiger;
IPC主号:A62C8-00
专利说明:
[0001] Brandschutzdecke und ihre Verwendung
[0002] Die Erfindung betrifft eine Brandschutzdecke sowie ihre Verwendung.
[0003] Der Bekämpfung kleiner lokaler Brandherde kommt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu, da diese häufig die Ursache von Grossbränden sind, die nicht selten Schäden in Millionenhöhe verursachen. Während in Gewerbe und Industrie und öffentlichen Verwaltungen in der Regel Löschgeräte zur Verfügung stehen, fehlen solche Löschgeräte beispielsweise in Haushaltungen völlig, da diese Löschgeräte teuer und umständlich zu handhaben sind. Ueberdies verursachen solche Löschgeräte vielfach Sekundärschäden wie Wasserschäden, Verschmutzungen und Zerstörungen durch chemische Löschmittel oder dergleichen.
[0004] Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Brandschutzdecke zu schaffen, die einfach und preisgünstig ist und in Form eines Brandschutzsets zur Verfügung stehen kann, so dass sich jedermann eine solche Brandschutzdecke bzw. einen solchen Brandschutzset leisten kann. Dabei soll eine solche Brandschutzdecke bei ihrer Anwendung insbesondere auch keine Sekundärschäden verursachen.
[0005] Die Aufgabe wird durch die Brandschutzdecke gemäss Anspruch 1 und ihre Verwendung in einem Brandschutzset gemäss Anspruch 13 gelöst.
[0006] Dadurch, dass die Brandschutzdecke hochschmelzend und flammenfest sowie angenähert gasundurchlässig ist, kann sie einen kleinen Brandherd wirksam ersticken, da sie die Zufuhr von Luftsauerstoff unterbindet. Die Verwendung der Brandschutzdecke wird wesentlich gefördert und erleichtert, wenn sie in einem Brandschutzset gemäss Anspruch 13 angeordnet ist. Ein solcher Brandschutzset kann überall dort vorgesehen, beispielsweise aufgehängt, werden, wo kleine Brandherde möglich sind. Dabei bietet der Brandschutzset den Vorteil, dass die Brandschutzdecke durch Ziehen an den Griffteilen in Sekundenschnelle von der Verpackung befreit in gebrauchsfertigem Zustand zur Verfügung steht.
[0007] Vorteilhafte Ausgestaltungen der Brandschutzdecke sind in den Ansprüchen 2 bis 12 und vorteilhafte Verwendungen in den Ansprüchen 14 bis 19 umschrieben.
[0008] Die Brandschutzdecke kann aus den verschiedensten Materialien gefertigt sein, so beispielsweise aus solchen, die für sich nicht flammfest sind, wie beispielsweise Textilmaterialien, wobei dann eine Ausgestaltung nach Anspruch 2 von Vorteil ist.
[0009] Zweckmässiger ist es, wenn die Brandschutzdecke aus einem Material besteht, welches für sich bereits hochschmelzend und flammfest ist, wie dies beispielsweise für Metalle, Glas und Asbest der Fall ist. Dabei ist eine Ausbildung nach Anspruch 4 von Vorteil. Aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 5 ist denkbar. Gute Ergebnisse liefert eine Ausbildung der Brandschutzdecke nach Anspruch 6, wobei die gesundheitsschädlichen Einflüsse von Asbest nachteilig sind. Ganz besonders vorteilhaft ist eine Ausgestaltung der Braήdschutzdecke nach Anspruch 7, wobei sich Weiterbildungen nach den Ansprüchen 8 und 9 besonders bewährt haben. Brandschutzdecken aus Materialien, die bei den Temperaturen solcher kleiner Brandherde erweichen, wie dies insbesondere bei Glasfasern der Fall ist, erbringen den Vorteil, dass sich die Brandschutzdecke während des Erweichens stärker an den Brandherd anschmiegt und dadurch die Sauerstoffzufuhr von aussen weiter unterbindet. Solche Brandschutzdecken sind besonders wirkungsvoll.
[0010] Eine Brandschutzdecke kann durch Verwendung eines geeigneten Materials, wie beispielsweise einer Metallfolie, bereits von sich aus gasundurchlässig sein. Bei Verwendung von Geweben ist es hingegen von Vorteil, die Brandschutzdecke nach Anspruch 10 auszugestalten.
[0011] Die Wirkung der Brandschutzdecke lässt sich verbessern, wenn sie nach Anspruch 11 mit einem Flammschutzmittel versehen ist. Bei Flämmschutzmitteln sind aufgrund ihrer Wirkungsweise mehrere Gruppen zu unterscheiden, und zwar:
[0012] a) Sauerstoffabsperrende Flammschutzmittel, bei deren Pyrolyse unbrennbare Gase, wie Stickstoff, Kohlendioxid, Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff oder Bromwasserstoff, freigesetzt werden;
[0013] b) energieverbrauchende Flammschutzmittel, bei deren Pyrolyse energieverbraucheride Reaktionen ablaufen, insbesondere eine Dehydratation und/oder Wasserdampfbildung;
[0014] c) die Bildung schwerbrennbarer Rückstände, insbesondere eine Verkohlung, katalysierende Flammschutzmittel.
[0015] Im vorliegenden Fall sind die unter a) genannten Flammschutzmittel von Bedeutung, da durch sie die Erstickungswirkung der Brandschutzdecke verbessert wird. Von diesen Flammschutzmitteln sind diejenigen gemäss Anspruch 12 zu bevorzugen, bei deren Pyrolyse Stickstoff freigesetzt wird, da dieser chemisch inert und ungiftig ist und so keine unverwünschten oder schädigenden Nebenwirkungen hervorruft. Besonders bevorzugt sind hier bei stickstoffhaltige Phosphonate aufgrund der synergetischen Wirkung von organisch gebundenem Stickstoff und organisch gebundenem Phosphor. Die Brandschuztdecke kann wie eine gewöhnliche Decke beispielsweise in einer Schublade aufbewahrt werden. Dies bringt allerdings den Nachteil, dass sie im Falle eines lokalen Brandherdes nicht sofort zur Verfügung steht und erst umständlich aufgefaltet werden muss. Von Vorteil ist deshalb die bereits oben erwähnte Verwendung der Brandschutzdecke in einem Brandschutzset gemäss Anspruch 13. Dieser Brandschutzset kann an jeder potentiellen Gefahrenstelle vorliegen, wobei die Anordnung der Griffbänder an der Brandschutzdecke, das Falten und Rollen zu einem Paket und die Anordnung in der Verpackung mit den herausgeführten Griffbändern sicherstellt, dass durch Anziehen an den Griffbändern die Verpackung geöffnet wird und sich die Brandschutzdecke in Sekundenschnelle gebrauchsfertig entfaltet.
[0016] Für die Faltung der Brandschutzdecke ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Zweckmässig ist eine Faltung der Brandschutzdecke nach Anspruch 14. Vorteilhafter ist jedoch eine Faltung nach Anspruch 15, insbesondere in der Weiterbildung nach Anspruch 16.
[0017] Die Griffbänder können an sich frei aus der Verpackung vorstehen. Vorteilhaft ist jedoch eine Ausbildung nach Anspruch 17. Die dadurch entsehende Schlaufe der Griffbänder sieht nicht nur ansprechender aus, sondern erbringt vor allen Dingen den Vorteil, dass ein Benutzer dadurch gezwungen wird, in die Schlaufen der Griffbänder einzugreifen, wenn er die Verpackung öffnen und die Brandschutzdecke herausnehmen will. Durch das Eingreifen in die Schlaufen der Griffbänder wird der Griff des Benutzers verbessert und die lösbare Verbindung mit der Verpackung unterstützt das Aufreissen derselben. Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Verwendung ist in Anspruch 18 umschrieben. Die Aufhängevorrichtung kann an der Längsseite der Verpackung angeordnet sein, dies ergibt zwar eine auffälligere Aufhängemöglichkeit des Brandschutzsets, wodurch aber der seitliche Platzbedarf erhöht ist. Vorteilhafter ist demgegenüber jedoch die Anbringung der Aufhängevorrichtung an der Schmalseite, wodurch der seitliche Platzbedarf des Brandschutzsets weniger gross ist, so dass sich für den Brandschutzset stets eine geeignete Aufhängemöglichkeit an potentiellen Brandherden finden lässt.
[0018] Die Verpackung kann zum Oeffnen mit einem Druckknopf, einem Klettenverschluss oder dergleichen versehen sein. Vorteilhaft ist jedoch eine Ausgestaltung nach Anspruch 19. Die Schwächungslinien können dabei beispielsweise durch Perforationen in der Verpackung oder bewusst schwach gestaltete Schweissnähte einer Verpackung aus Kunststoff gebildet sein.
[0019] Für die Brandschutzdecke und insbesondere den Brandschutzset ergeben sich praktisch unbegrenzte Anwendungsmöglichkeiten wie: in Haushaltungen, insbesondere in der Küche, bei der Freizeit zum Löschen von Freilandfeuern und Grillöfen, in Kraftfahrzeugen zum Löschen von Vergaserbränden, in Werkstätten usw. Dabei kann die Brandschutzdecke nicht nur zum Löschen eines kleinen Brandherdes dienen, sondern auch zum Schutz von Personen und Sachen gegen Hitzeeinwirkung. Die Brandschutzdecke kann auch mehrfach verwendet werden.
[0020] Ausfuhrungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben, dabei zeigen: Figur 1 eine erste Brandschutzdecke mit Faltlinien in Draufsicht;
[0021] Figuren 2 bis 4 aufeinanderfolgende Faltstufen der Brandschutzdecke nach Figur 1;
[0022] Figur 5 einen Brandschutzset mit der Brandschutzdecke nach Figur 1 ;
[0023] Figur 6 eine zweite Brandschutzdecke mit Faltlinien in Draufsicht;
[0024] Figuren 7 bis 9 aufeinanderfolgende Faltstufen der Brandschutzdecke nach Figur 6;
[0025] Figur 10 einen Brandschutzset mit der Brandschutzdecke nach Figur 6; und
[0026] Figuren 11 bis 15 die Verwendung eines Brandschutzsets zum
[0027] Löschen eines kleinen Brandherdes.
[0028] Die Figur 1 zeigt eine quadratische Brandschutzdecke 2 von beispielsweise 1 m Grosse, die an benachbarten Ecken 4 des oberen Randes 6 mit Griffbändern versehen ist. Diese Griffbänder 8 sind beispielsweise mittels Verschweissen 10, Verkleben, Vernähen, Vernieten oder dgl. unlösbar mit der Brandschutzdecke verbunden. Senkrecht zum oberen Rand 6 erstrecken sich in gleichen Abständen angeordnete Faltlinien 12, 12A und 12B.
[0029] In einer ersten Faltstufe gemäss Figur 2 wird die Brandschutzdecke um die mittlere Faltlinie 12 auf die Hälfte ihrer ursprünglichen Grosse zusammengefaltet. In der zweiten Faltstufe wird die Brandschutzdecke um die jetzt übereinander liegenden Faltlinien 12A und 12B auf ein Viertel ihrer ursprünglichen Grosse zusammengefaltet. Der so gebildete Streifen 14 wird von der den Griffbändern 8 abgewandten Seite in Längsrichtung 16 zu einem Paket 18 aufgerollt, und zwar so, dass die Griffbänder 8 aussen liegen, wie in Figur 4 gezeigt ist.
[0030] Die zu einem Paket 18 gefaltete und gerollte Brandschutzdecke 2 wird in einer Verpackung 20 angeordnet und bildet mit dieser zusammen einen Brandschutzset. Das Paket 18 wird dabei so in der Verpackung 20 eingebracht, dass die Griffbänder 8 aus der Verpackung 20 vorstehen. Die freien Enden 22 der Griffbänder 8 sind auf der Aussenseite der Verpackung 20 befestigt, z.B. angeklebt oder angeschweisst, aber derart, dass sie leicht gelöst werden können. Die Verpackung 20 ist an drei Seiten mit Schwächungslinien 24 versehen, die durch eine leicht lösbare Verschweissung der Aussenseite der Verpackung längs der Ränder durch Perforation oder dgl. gebildet ist. An einer Längsseite ist die Verpackung 20 überdies mit einer Aufhängevorrichtung 26 versehen, mit der das Brandschutzset aufgehängt werden kann. Die Aufhängevorrichtung 26 kann auch eine Gebrauchs-anweisung tragen.
[0031] Die Figur 6 zeigt eine weitere Brandschutzdecke 28, die wiederum an benachbarten Ecken 30 des oberen Randes 32 mit Griffbändern 34 versehen ist, die beispielsweise über eine Verschweissung 36 befestigt sind. Quer zum oberen Rand 32 verlaufen sieben Faltlinien 38 , 38A, 38B, 38C ,38D ,38E ,38F. Weiter sind parallel zum oberen Rand 32 drei Faltlinien 40,40A und 40 B vorhanden. Die Brandschutzdecke 28 wird zunächst um die mittlere Faltlinie 40, die parallel zum oberen Rand 32 liegt, auf die Hälfte zusammengelegt. In einem weiteren Faltschritt wird die Brandschutzdecke um die jetzt übereinanderliegenden Faltlinien 40A und 40B auf ein Viertel zusammengelegt und zwar so, dass die Griffbänder 34 innen liegen, wie dies aus Figur 7 hervorgeht. Der so gebildete Streifen 42 wird nunmehr in einer weiteren Faltstufe so zusammengelegt, dass die die Griffbänder 34 tragenden Ränder an der Quermittellinie liegen, die mit der mittleren Faltlinie 38 zusammenfällt, welche quer zum oberen Rand 32 verläuft. Dann werden die Aussenteile des Streifens von der Seite her nach innen zusammengefaltet entsprechend den Faltpfeilen 44 der Figur 8. In einer letzten Faltstufe werden die beiden Teilpakete 46,48 entsprechend den Faltpfeilen 50 nach rückwärts geschlagen, sodass die Teilpakete 46,48 Rücken an Rücken liegen. Bei dieser Faltweise liegen die Griffbänder 34 innerhalb des entstandenen Paketes.
[0032] Das so entstandene Paket 46,48 wird wiederum in einer Verpackung 52 zu einem Brandschutzset zusammengefasst. Bei diesem in Figur 10 gezeigten Brandschutzset ist an einer Schmalseite der Verpackung 52 eine Aufhängevorrichtung 54 angebracht. An der der Aufhängevorrichtung gegenüberliegenden Schmalseite der Verpackung sind die Griffbänder 54 herausgeführt, deren Enden 56 wiederum mit der Aussenseite der Verpackung lösbar verbunden sind. Mit Ausnahme der Schmalseite, an der die Aufhängevorrichtung 54 angebracht ist, weist die Verpackung 52 Schwächungslinien 58 in Form einer leichten Verschweissung oder Perforation auf, längs der die Verpackung 52 aufgerissen werden kann. Die Anzahl und Art der Quer- und Längs faltungen kann je nach Grosse der Brandschutzdecke und Kleinheit des Paketes variieren.
[0033] In den Figuren 11 bis 15 ist die Verwendung des Brandschutzsets im einzelnen dargestellt. Dabei zeigt die Figur 11 die Verwendung des Brandschutzsets nach Figur 5 und die Figur 12 die Verwendung des Brandschutzsets nach Figur 10. Der Brandschutzset wird geöffnet, indem die Griffbänder 8,34 erfasst werden und durch einen entsprechenden Zug die Verpackung 20,52 längs der Schwächungslinien 24,58 aufgerissen wird. Dabei löst sich auch die Verbindung der Enden 22,56 der Griffbänder 8,34 an der Verpackung 20,52. Die Verpackung fällt zu Boden und die Brandschutzdecke 2,28 kann sich in Sekundenschnelle gebrauchsfertig entfalten, wobei sie ihren Benutzer zunächst vor der Hitze des Brandherdes schützt. Die Brandschutz decke 2,28 wird dann über den Brandherd 60 geworfen und dieser dadurch erstickt. Besteht die Brandschutzdecke aus einem Material, das bei der Temperatur des Brandherdes erweicht, schmiegt sich die Brandschutzdecke eng an den Brandherd an, wodurch die Zufuhr des Luftsauerstoffes weiter unterbunden wird.
[0034] Als Materialien für die Brandschutzdecke kommen solche in Betracht, die hochschmelzend, flammfest und mindestens annähern gasundurchlässig sind. Hierzu zählen Folien und Gewebe, wobei die Gewebe aus flammfesten Materialien gebildet sein können oder mit einem Flammschutzmittel imprägniert oder beschichtet sein können. Unter flammfest ist dabei zu verstehen, dass die Materialien nicht brennbar oder selbstverlöschend sind. Als Beispiele für geeignete Materialien sind zu nennen: Metallfolien, vorzugsweise Aluminiumfolien, die mit einer Verstärkung, zum Beispiel einem Glasfaserverstärkungsgewebe, versehen sein können, Metaligewebe, mit einer Aufdampfschicht aus Metall versehene textile Gewebe, Asbestgewebe und Glasfasergewebe, vorzugsweise Gewebe aus Glasseiden oder Glasseidenroving. Von Vorteil ist es dabei, wenn Gewebe verwendet werden, die eine gute Wärmeisolierung aufweisen, da auf diese Weise in der Umgebung eines Brandherdes befindliche Personen und Gegenstände vor Hitzeeinwirkung geschützt werden. Dies ist besonders in Fällen von Bedeutung, in denen sich in der Umgebung des Brandherdes leicht entflammbare Materialien befinden. Durch die durch die wärmeisolierenden Eigenschaften bedingte Abschirmung wird erreicht, dass die Zündtemperatur der leicht entflammbaren Materialien unterschritten und so eine Ausbreitung des Brandherdes verhindert wird.
[0035] Neben den genannten Folien und den aus nicht-brennbarem Material, wie Metall-, Asbest- oder Glasfasern gebildeten Geweben kommen auch Gewebe aus brennbaren Materialien in Betracht, die mit einem Flammschutzmittel flammfest oder flammhemmend ausgerüstet sind. Durch Behandlung mit einem Flammschutzmittel, beispielsweise durch Imprägnieren oder Beschichten, kann die Entflammbarkeit des Gewebes verhindert oder zumindest herabgesetzt werden. Ausserdem kann, je nach Wahl des Flammschutzmittels, erreicht werden, dass das behandelte Gewebe zwar entflammbar, jedoch selbstverlöschend wird.
[0036] Besonders vorteilhaft sind Imprägnierungen oder Beschichtungen mit Flammschutzmitteln mit sauerstoffabsperrenden Eigenschaften, insbesondere solche, die sich bei der Brandtemperatur unter Freisetzung von die Flammen erstickenden Gasen oder Dämpfen zersetzen. Hierzu zählen nicht-permanente Flammschutzmittel, vorzugsweise stickstoffhaltige Phosphonate, die bei der Brandtemperatur unter Freisetzung von Stickstoff zersetzt werden. Gemäss einer bevorzugten Ausbildung ist die Brandschutzdecke aus einem Glasfasergewebe vorzugsweise aus Glasseide oder Glas seidenroving gebildet. Dabei bestehen die Glasfasern bevorzugt aus einem Glas, dessen Transformationstemperatur T bei 1250ºC liegt und das einen Erweichungsintervall von mehreren hundert Grad C, vorzugsweise von 850º C bis 1250º C, aufweist. Durch die Verwendung von Glasfasern aus einem Glas mit einer Transformationstemperatur bei 1250º C wird gewährleistet, dass das daraus hergestellte Gewebe bei den am Brandherd herrschenden Temperaturen nicht schmilzt. Da bereits mehrere hundert Grad C unterhalb der Transformationstemperatur ein Erweichen der Glasfasern einsetzt, nimmt die Schmiegsamkeit des Glasfasergewebes von der Erweichungstemperatur an mit steigender Temperatur zu. Auf diese Weise wird ein Zutritt von Luft oder Sauerstoff auch an den Stellen, an denen die Brandschutzdecke durch beim Auflegen gebildete Falten nicht fest anschliesst, unterbunden.
[0037] Das die Brandschutzdecke bildende Glasfasergewebe weist vorteilhafterweise ein Flächengewicht von ungefähr 200 g/m2 auf. Gewebe mit einer derartigen Flächendichte weisen allgemein eine ausreichende Dichtigkeit auf, um den Zutritt von Luft oder Sauer stoff zum Brandherd zu unterbinden. Dabei kann eine zusätzliche Abdichtung durch eine gasundurchlässig machende Beschichtung erreicht werden. Eine weitere Verbesserung der erstickenden Wirkung der beschriebenen Brandschutzdecke kann durch eine Imprägnierung oder Beschichtung mit einem nicht-permanenten Flammschutzmittel erreicht werden. Da sich beim Zuschneiden der Brandschutzdecke aus einem Glasfasergewebe offene Schnittkanten bilden, die ein Ausfransen des Gewebes und/oder eine Verletzung des Benutzers hervorrufen können, wird das zugeschnittene Gewebe zweckmässigerweise mit einer Randversiegelung versehen. Die Randversiegelung kann in der Weise hergestellt werden, dass man vor dem Schneiden längs der vorgesehenen Schnittlinien des Gewebes ein bandförmiges thermoplastisches Material, z.B. ein Nylonband, durch Hitzeeinwirkung aufschmilzt. Auf diese Weise wird ein. Ausfransen des geschnitteten Glasfasergewebes verhindert und die Verletzungsgefahr herabgesetzt.
[0038] 2 Brandschutzdecke 4 Ecke 6 oberer Rand 8 Griffband 10 Verschweissung 12 Faltlinie senkrecht zu 6 12A Faltlinie senkrecht zu 6 12B Faltlinie senkrecht zu 6 14 Streifen 16 Längsrichtung 18 Paket 20 Verpackung 22 Ende 24 Schwächungslinie 26 Aufhängevorrichtung 28 Brandschutzdecke 30 Ecke 32 oberer Rand 34 Griffband 36 Verschweissung 38 Faltlinie senkrecht zu 32 38A-F Faltlinien senkrecht zu 32 40 Faltlinie parallel zu 32 40A Faltlinie parallet zu 32 40B Faltlinie parallel zu 32 42 Streifen 44 Faltpfeil 46 Teilpaket 48 Teilpaket 500 Faltpfeil 52 Verpackung 54 Aufhängevorrichtung 56 Ende 58 Schwächungslinie 60 Brandherd
权利要求:
Claims P a t e n t an s p r ü c h e
1. Brandschutzdecke, dadurch gekennzeichnet, dass sie hochschmelzend, flammfest und mindestens annähernd gasundurchlässig ist.
2. Brandschutzdecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Material gebildet ist, welches mittels eines Flammschutzmittels flammfest ausgebildet ist.
3. Brandschutzdecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Material gebildet ist, welches hochschmelzend und flammfest ist.
4. Brandschutzdecke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einer Metallfolie, vorzugsweise einer Aluminiumfolie, gebildet ist, die gegebenenfalls mit einer Verstärkung, beispielsweise einem Verstärkungsgewebe, versehen ist.
5. Brandschutzdecke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Metallgewebe oder einem mit einer Aufdampfschicht aus Metall versehenen textilen Gewebe gebildet ist.
6. Brandschutzdecke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Asbestgewebe gebildet ist.
7. Brandschutzdecke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Glasfasergewebe, vorzugsweise aus Glasseide oder Glasseidenroving gebildet ist.
8. Brandschutzdecke nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasfasern aus einem Glas bestehen, dessen Transformationstemperatur Tg bei 1250º C liegt und das einen Erweichungsintervall von mehreren hundert Grad C, vorzugsweise von 850° C bis 1250° G, aufweist.
9. Brandschutzdecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe ein Flächengewicht von ungefähr 200g/m2 aufweist .
10. Brandschutzdecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine mindestens angenähert gasundurchlässig machende Beschichtung aufweist.
11. Brandschutzdecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einem sauerstoffabsperrenden und/oder energieverbrauchenden und/oder die Bildung schwer brennbarer Rückstände katalysierenden Flammschutzmittel versehen ist.
12. Brandschutzdecke nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Flammschutzmittel eine Verbindung, vorzugsweise ein stickstoffhaltiges Phosphonat, enthält, die bei der Temperatur des Brandherdes Stickstoff freisetzt.
13. Verwendung der Brandschutzdecke nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12 in einem Brandschutzset, dadurch gekennzeichnet, dass die rechteckig zugeschnittene Brandschutzdecke (2,28) an zwei benachbarten Ecken (4,30) mit Griffbändern (8,34) versehen ist und durch Rollen und/oder Falten zu einem Paket (18,46,48) zusammengelegt ist, welches in einer beutelartigen Verpackung (20,52) so angeordnet ist, dass die Griffbänder (8,34) aus der Verpackung herausgeführt sind, wobei die Verpackung (20,52) mindestens an der Seite der Griffbänder (8,34) zu öffnen ist, das Ganze derart, dass durch Ziehen an den Griffbändern (8,34) die Verpackung (20,52) geöffnet werden kann und sich die Brandschutzdecke (2,28) gebrauchsfertig entfaltet.
14. Verwendung der Brandschutzdecke nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Brandschutzdecke (2) zunächst mehrfach um Faltlinien (12,12A,12B) gefaltet ist, die senkrecht zu dem die Griffbänder (8) verbindenden Rand (6) verlaufen, und dass der so gebildete Streifen (14) von der den Griffbändern (8) abgewandten Seite her gegen die Griffbänder (8) zu gefaltet und/oder gerollt ist, wobei die Griffbänder (8) vorzugsweise aussen liegen.
15. Verwendung der Brandschutzdecke nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Brandschutzdecke (28) zunächst mehrfach um Faltlinien (40,40A,40B) gefaltet ist, die parallel zu dem die Griffbänder (34) verbindenden Rand (32) verlaufen, und dass der so gebildete Streifen (42) symmetrisch zur Quermittellinie (38) von beiden Selten zur Quermittellinie hin gefaltet und/oder gerollt Ist, wobei die Griffbänder (34) vorzugsweise innen liegen.
16. Verwendung der Brandschutzdecke nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem gebildeten Streifen. (42) zunächst die die Griffbänder (34) tragenden Seiten gegen die Quermittellinie (38) gefaltet sind, sodass die Griffbänder (34) an der Quermittellinie (38) liegen, worauf der so gefaltete Streifen (42) von beiden Seiten gegen die Quermittellinie (38) gefaltet und/oder gerollt ist und die entstandenen Teilpakete (46,48) zurückgeklappt sind, sodass sie Rücken an Rücken liegen.
17. Verwendung der Brandschutzdecke nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden (22,56) der Griffbänder (8,34) an der Aussenseite der Verpackung (20,52) lösbar befestigt sind.
18. Verwendung der Brandschutzdecke nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (20,52) vorzugsweise an einer Schmalseite mit einer Aufhängevorrichtung (26,54) versehen ist, wobei die Griffbänder (8,34) vorzugsweise auf der der Aufhängevorrichtung (26,54) gegenüberliegenden Seite aus der Verpackung herausgeführt sind.
19. Verwendung der Brandschutzdecke nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (20,52) zum Oeffnen an mindestens einer Seite, vorzugsweise an drei Seiten, mit einer aufreissbaren Schwächungslinie (24,58) versehen ist.
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法律状态:
1984-04-12| AK| Designated states|Designated state(s): DK FI NO US |
1984-04-12| AL| Designated countries for regional patents|Designated state(s): AT BE CH DE FR GB LU NL SE |
1984-05-24| WWE| Wipo information: entry into national phase|Ref document number: 1983900619 Country of ref document: EP |
1984-10-03| WWP| Wipo information: published in national office|Ref document number: 1983900619 Country of ref document: EP |
1987-07-01| WWG| Wipo information: grant in national office|Ref document number: 1983900619 Country of ref document: EP |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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DE19833372254| DE3372254D1|1982-09-27|1983-02-22|Fire-proof cover|
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