专利摘要:

公开号:WO1983001824A1
申请号:PCT/T1982/000032
申请日:1982-11-16
公开日:1983-05-26
发明作者:Otto Tauschmann
申请人:Otto Tauschmann;
IPC主号:F16L59-00
专利说明:
[0001] Rohrleitungssystem, insbesondere Mehrkanalrohrleitungs-
[0002] System
[0003] Die Erfindung betrifft ein Rohrleitungssystem, insbesondere Mehrkanalrohrleitungssystem zum Transport von mindestens einem flüssigen und/oder gasförmigen
[0004] Medium bzw. Suspensionen, beispielsweise Fernheizleitung, Kühlmittelleitung, Erdöl- bzw. Erdgasleitung usw., mit einem, vorzugsweise aus Faser- bzw. Asbestzement, Kunstharzbeton, Kunststoff od.dgl. bestehenden Außenrohr, und mit mindestens einem, vorzugsweise gleichfalls aus Faser- bzw. Asbestzement, Kunstharzbeton, Kunststoff od.dgl. bestehenden Innenrohr, in dem ein, vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff bestehendes Mediumrohr mittels Gleitstücken, insbe sondere in axialer Richtung, verschiebbar gelagert ist, wobei der Zwischenraum zwischen Innenrohr und Mediumrohr als Luftspalt ausgebildet ist.
[0005] Die Erfindung betrifft weiters Verfahren zum Herstellen dieses Rohrleitungssystems. Bei Fernheizleitungen ist es üblich, die vom Wärmemedium durchflossenen, isolierten Rohre in Mantelrohren zu verlegen, um erstere vor äußeren Beanspruchungen zu schützen. Solche Mantelrohre können auch in der chemischen Industrie für Dampfleitungen, Kühlmittelleitungen usw. verwendet werden.
[0006] Aus der AT-PS 295 093 ist eine doppelwandige Rohrleitung mit einem äußeren Rohrstrang bekannt, in dem ein innerer, isolierter Rohrstrang aus Metall-, insbesondere Stahlrohren über Abstandshalter gleitbar gelagert ist, wobei jeder Abstandhalter aus wenigstens drei Rippen besteht, die im, insbesondere gleichen, Abstand voneinander am Umfang des inneren Rohrstranges angeordnet sind und vom letzteren in etwa radialer Richtung abstehen. Bei dieser bekannten Rohrleitung, die als Fernheizleitung vielfach angewendet wird, besteht der äußere Rohrstrang aus Faserzeraent-, vorzugsweise Asbestzementrohren, und jede Rippe ist gleichfalls aus Faserzement, z.B. Asbestzement, gebildet und einzeln am inneren Rohrstrang befestigt. Diese bekannten Rohrleitungen werden bislang zumeist einzeln verlegt. Bei Fernheizleitungssystemen mit Vor- und Rücklauf entsteht dabei ein erheblicher Verlegungsaufwand, und auch die Wärmeisolierung ist unbefriedigend. Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden und ein insbesondere als Mehrkanalrohr- leitungssystem verwenbares Rohrleitungssystem zu schaffen, welches die Wärmeverluste bei Fernheizleitungen usw. vermindert und den Aufwand zum Verlegen des Rohrsystems verringert.
[0007] Dies wird gemäß der Erfindung bei einem Rohrleitungs- system der eingangs genannten Art dadurch erreicht, daß das das Mediumrohr unter Bildung eines Luftspaltes umgebende Innenrohr bzw. die Innenrohre, und gegebe- nenfalls zusätzliche Rohre, beispielsweise Ent- und Belüftungsröhre, in dem Außenrohr über dessen gesamte Länge warmebrückenfrei bzw. kältebrückenfrei angeordnet ist bzw. sind, und der Hohlraum zwischen dem Außenrohr und dem das Mediumrohr unter Bildung eines Luft- spaltes umgebenden Innenrohr bzw. den Innenrohren mit elastischem Kunststoffschäum, vorzugsweise Polyurethanschaum, im wesentlichen vollständig ausgeschäumt ist, so daß die im Außenrohr angeordneten Rohre mittels dieses Kunststoffschaumkörpers im Abstand voneinander gehalten sind. Die Erfindung schafft somit ein optimal wärme bzw. kälteisoliertes Ein-, Zwei- oder Mehrleiter- Mantelrohrleitungssystem, wobei der Raum zwischen dem Innenrohr (Kernrohr) und dem äußeren (Mantel-) Rohr mit einem Kunststoffschäum ausgefüllt ist. Es können somit in einem Mantelrohr sowohl Vorlauf- als auch Rücklaufleitungen für ein oder mehrere Temperaturbereiche geführt werden, was zu einer besonders raschen und rationellen Verlegungsmethode führt. Dieses System besitzt weiters den Vorteil, daß die
[0008] Durchfeuchtung der Isolierung von Tag-, Grund-, Kondens und im Störfall auftretende Medienwässer absolut sicher durch den Einbau einer eigenen Entwässerungseinrichtung verhindert wird. Dadurch ist eine Korridierung der Medienrohre von außen nicht mehr möglich. Der Kunststoffschäum besitzt dabei gleichzeitig die Funktion eines Abstandhalters und gewährleistet die lagerichtige Distanzierung der Rohre voneinander.
[0009] In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Kunststoffschaumkörper in axialer Richtung über die stirnseitigen Enden des Außenrohres und vorzugsweise auch über die stirnseitigen Enden des Innenrohres bzw. der Innenrohre um, beispielsweise 0,5 bis 20 mm, vorsteht, so daß beim Zusammenfügen der einzelnen Rohrschüsse die Kunststoffschaumkörper benachbarter Rohrschüsse vollflächig aneinander anliegen. Auf diese Weise wird das Entstehen einer Wärme- bzw. Kältebrücke an der Verbindungsstelle der Rohrschüsse verhindert.
[0010] Zur Verbindung der einzelnen Rohrschüsse des Rohr- leitungssystems ist es zweckmäßig, daß bei durchlaufendem Mediumrohr an der Verbindungsstelle benachbarter Außenrohre diese außen oder innen von einer Muffe umgeben sind, welche sich unter Zwischenschaltung von, gegebenenfalls vorgespannten, Dichtringen über die Enden benachbarter Außenrohre erstreckt. Wenn auch die Mediumrohre zu verbinden sind, ist es zweckmäßig, wenn bei der Verbindungsstelle benachbarter Mediumrohre die Enden der benachbarten Außenrohre und Innenrohre hinsichtlich dieser Verbindungsstelle in axialer Richtung versetzt sind, wobei zwischen die benachbarten Rohrschüsse ein im wesentlichen gleichartig aufgebauter, koaxialer Isolierkörper dicht anliegend eingesetzt ist, und daß Außerirohre außenseitig von einer Muffe bzw. Hülse umschlossen sind, welche sich vom Ende des einen Rohrschusses über den Isolierkörper hinweg zum Ende des anderen Rohrschusses erstreckt.
[0011] Es ist hierbei vorteilhaft, wenn der Isolierkörper aus zwei oder mehreren, mittels mindestens eines Spanngliedes zusammengehaltenen Segmenten besteht, wobei die Trennfugen zwischen den Elementen vorzugsweise in Axialebenen verlaufen.
[0012] Es ist günstig, wenn die axialen Stirnseiten des Schaumstoffkörpers und/oder des Isolierkörpers im wesentliehen eben ausgebildet sind, wobei an diesen Stirnseiten vorzugsweise Vorsprünge und/oder Vertiefungen zur Lagesicherung vorgesehen sind.
[0013] Hierbei ist es zweckmäßig, daß der Schaumstoffkörper des Isolierkörpers über die stirnseitigen Enden desselben um, beispielsweise 0,5 bis 20 mm, vorsteht, so daß beim Zusammenfügen der Schaumstoffkörper des Isolierkörpers vollflächig gegen den Schaumstoff körper der Rohranordnung zur Anlage kommt.
[0014] Hinsichtlich der Lagerung des Mediumrohres in dem inneren Rohr, die z.B. auch nach dem AT-Patent 295 093 ausgeführt werden könnte, schlägt die Erfindung insbesondere vor, daß die zur Führung des Mediumrohres in dem Innenrohr dienenden Gleitstücke als am äußeren Umfang des Mediumrohres insbesondere mittels eines Spanngliedes, z.B. Spannbandes kraft- bzw. reibungs- schlüssig gehaltene Gleitkufen ausgebildet sind, wobei jede Gleitkufe einerseits zwei in Axialrichtung im Abstand voneinander angeordnete Abstutzflachen zur Abstützung am äußeren Umfang des Mediumrohres und anderseits zumindest eine Abstützfläche zur Abstützung am inneren Umfang des Innenrohres aufweist.
[0015] Diese Gleitkufen werden am Umfang des Mediumrohres angeordnet, wobei zwei oder mehrere Gruppen im axialen Abstand voneinander vorgesehen sind. Die Anzahl und Abmessungen der Gleitkufen wird nach den jeweiligen Erfordernissen festgelegt.
[0016] In Ausgestaltung der Erfindung is t vorgesehen, daß die Gleitkufen aus einem in einer Axialebene verlaufenden, vorzugsweise U-, V- oder W-förmig gebogenen Band mit an den Enden abstehenden Schenkeln bestehen, welche die Abstutzflachen der Gleitkufe an dem Mediumrohr bilden. Derartige Gleitkufen können auf einfache Weise durch Biegen eines Bandes hergestellt werden.
[0017] Es ist hierbei zweckmäßig, daß die Spannglieder an den die Abstützflachen an dem Mediumrohr bildenden
[0018] Schenkeln außenseitig anliegen, und gegebenenfalls mit diesen, beispielsweise durch Punktschweißung, verbunden sind. Das Spannglied umschließt hierbei die in einer Radialebene angeordneten Gleitkufen außenseitig und gewährleistet somit deren reibungsschlüssige Verbindung mit dem Mediumrohr.
[0019] Zur Verbesserung der Führung ist es vorteilhaft, daß die Gleitkufe einen, vorzugsweise mittig angeordneten, insbesondere in einer Axialebene verlaufenden Steg aufweist, der auf seiner dem Innenrohr zugewandten Seite mit der Gleitkufe verbunden ist und sich im wesentlichen bis in den Bereich des äußeren Umfanges des Mediumrohres erstreckt.
[0020] Eine zusätzliche Lagesicherung wird erreicht, wenn der Steg auf seiner dem Mediumrohr zugewandten Seite mit Rillen, Kerben od.dgl. versehen ist.
[0021] Es ist vorteilhaft, daß die Abstutzflachen der Gleitkufe im wesentlichen eben ausgebildet sind.
[0022] Es ist jedoch auch möglich, daß die radial äußere Abstützflache der Gleitkufe, die zum Abstützen der Gleitkufe am inneren Umfang des Innenrohres dient, konvex gekrümmt ausgebildet ist.
[0023] Hierbei ist es zweckmäßig, daß der Krümmungsradius der Abstützflache kleiner ist als der Krümmungsradius des inneren Umfanges des Innenrohres.
[0024] Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen des Rohrleitungssystems besteht darin, daß in ein, vorzugsweise aus Faser- bzw. Asbestzement bestehendes, Außenrohr mindestens ein, vorzugsweise gleichfalls aus Faser- bzw. Asbestzement bestehendes Innenrohr eingeschoben wird, und danach der Hohlraum zwischen dem Außenrohr und Innenrohr mit elastischem Schaumstoff, insbesondere Polyurethan-Schaumstoff, ausgeschäumt wird wobei der Schaums-toffkörper in axialer Richtung über die Enden des Außenrohres um, beispielsweise 0,5 bis 20 mm, vorsteht, worauf die einzelnen, solcherart gebildeten Rohrschüsse zusammengefügt werden, wobei die axialen Stirnflächen der Schaumstoffkörper in Axialrichtung gegeneinander gedrückt werden, und über die Verbindungsstelle der Außenrohre innen oder außen eine Hülse bzw. Muffe geschoben wird, und das Mediumrohr in das Innenrohr eingeführt und mittels Gleitstücken geleert wird.
[0025] In Ausgestaltung dieses Verfahrens ist vorgesehen, daß bei den Verbindungsstellen der Mediumrohre zuerst die Enden derselben z.B. durch Schweißen, Löten, Kleben od.dgl. miteinander verbunden werden, worauf über diese Verbindungsstelle ein Isolierkörper aufgebracht wird, der einen in axialer Richtung um, beispielsweise 0,5 bis 20 mm über seine Stirnseiten vor stehenden, Schaumstoffkörper aufweist, und danach die einzelnen Rohrschüsse unter Zvischenschaltung dieses Isolierkörpers in axialer Richtung gegeneinander gedrückt werden, und über den Isolierkörper eine Hülse bzw. Muffe geschoben wird, welche sich über die Enden der benachbarten Außenrohre erstreckt.
[0026] Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung, in der Ausführungsbeispiele des Erfindungs gegenstandes dargestellt sind, näher beschrieben. Es zeigen:
[0027] Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erfindungs gemäße Rohranordnung mit nur einem Mediumrohr (Einleiter), Fig. 2 einen Querschnitt durch die erfindungs gemäße Rohranordnung mit zwei Mediumrohren (Zweileiter), Fig. 3 einen Querschnitt durch eine erfindungs gemäße Rohranordnung mit drei Mediumrohren (Dreileiter), Fig. h einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Rohranordnung mit vier Mediumrohren (Vierleiter), Fig. 5 einen Querschnitt durch eine erfindungs gemäße Rohranordnung mit mehreren Medium rohren und zusätzlichen Belüftungs- und
[0028] Entwässerungsrohren (Mehrleiter), Fig. 6 einen Schnitt entlang Linie VI-VI in
[0029] Fig. 5, Fig. 7 einen Längsschnitt durch die Rohranordnung im Bereich der Verbindungsstelle der
[0030] Mantelrohre (Kurzverbindung), Fig. 8 einen Längsschnitt durch eine Rohranordnung im Bereich der Verbindungsstelle von Mantelrohr und Mediumrohr (Langkupplung), Fig. 9 einen Schnitt durch einen stehenden Abzweigschacht, Fig. 10 einen Schnitt entlang Linie X-X in Fig. 9, Fig. 11 einen Längsschnitt durch die innere, am
[0031] Mantelrohr und Mediumrohr bestehende dop pelwandige Rohrleitung,
[0032] Fig. 12 einen Schnitt gemäß Linie XII-XII in
[0033] Fig. 11, Fig. 13 die Einzelheit A aus Fig. 11 in vergrößertem Maßstab, Fig. l4 eine vergrößerte Darstellung der Gleitkufen im Schnitt, Fig. 15 eine Draufsicht auf Fig. 14 und Fig. 16-20 verschiedene Ausführungsformen der Gleitkufen, jeweils im Schnitt. Bie dem Rohrleitungssystem gemäß Fig. 1 ist in einem Außen- bzw. Mantelrohr 1 aus Faser- bzw. Asbestzement ein Innen- bzw. Kernrohr 2 aus Faser- bzw. Asbestzement angeordnet, in dem mittels Gleitkufen 4 ein aus Metall bestehendes Mediumrohr 3 in axialer Richtung verschiebbar gelagert ist. Das Innenrohr 2 ist in dem Außenrohr 1 über dessen gesamte Länge warmebrückenfrei angeordnet, wobei der ringförmige Hohlraum zwischen Außenrohr 1 und Innenrohr 2 mit elastischem Kunststoffschäum 5 ira wesentlichen vollständig ausgeschäumt ist. In dem Schaumstoffkörper sind außerdem je ein Entlüftungsrohr 6 und Entwässerungsrohr 7 eingebettet.
[0034] Mittels des Schaumstoffkörpers, der vorzugsweise aus elastischem Hart-Polyurethan-Schaumstoff besteht, wird das Innenrohr lagerichtig im Außenrohr gehalten. Der Ringspalt zwischen Innenrohr und Mediumrohr ist nicht mit Schaumstoff gefüllt, sondern als Luftspalt 8 ausgebildet.
[0035] Bei dem Rohrleitungssystem gemäß Fig. 2 sind in einem Außen- bzw. Mantelrohr 1 aus Faser- bzw. Asbest zement zwei im Abstand voneinander angeordnete Innenbzw. Kernrohre 2 aus Faser- bzw. Asbestzement angeordnet, in denen mittels Gleitkufen 4 je ein aus Metall bestehendes Mediumrohr 3 in axialer Richtung verschiebbar gelagert ist. Die Innenrohre 2 sind in dem Außenrohr 1 über dessen gesamte Länge warmebrückenfrei angeordnet, wobei der ringförmige Hohlraum zwischen Außenrohr 1 und Innenrohren 2 mit elastischem Kunststoffschäum 5 im wesentlichen vollständig ausge schäumt ist. In dem Schaumstoffkörper sind außerdem wieder je ein Entlüftungsrohr 6 und Entwässerungsrohr 7 eingebettet.
[0036] Bei dem Rohrleitungssystem gemäß Fig. 3 sind in einem Außen- bzw. Mantelrohr 1 aus Faser- bzw. Asbest zement drei im Abstand voneinander angeordnete Innenbzw. Kernrohre 2 aus Faser- bzw. Asbestzement angeordnet, in denen mittels Gleitkufen h ein aus Metall bestehendes Mediumrohr 3 in axialer Richtung verschiebbar gelagert ist. Die Innenrohre 2 sind in dem Außenmantel 1 und in bezug aufeinander über die gesamte Länge warmebrückenfrei angeordnet, wobei der ringförmige Hohlraum zwischen Außenrohr 1 und Innenrohren 2 mit elastischem Kunstschaum 5 im wesentlichen vollständig ausgeschäumt ist. In dem Schaumstoffkörper ist außerdem ein Entwässerungsrohr 7 eingebettet.
[0037] Wie ersichtlich, sind die Querschnitte der Innenrohre unterschiedlich groß ausgebildet, d.h. ein Innenrohr hat einen kleineren Querschnitt als die beiden anderen. Bei dem Rohrleitungssystem gemäß Fig. h sind in einem Außen- bzw. Mantelrohr 1 aus Faser- bzw. Asbestzement vier im Abstand voneinander angeordnete Innen- bzw. Kernrohre 2 aus Faser- bzw. Asbestzement angeordnet, in denen mittels Gleitkufen 4 ein aus Metall bestehendes Mediumrohr 3 in axialer Richtung verschiebbar gelagert ist. Die Innenrohre 2 sind in dem Außenrohr 1 und in bezug aufeinander über die gesamte Länge warmebrückenfrei angeordnet, wobei der ringförmige Hohlraum zwischen Außenrohr 1 und Innenrohren 2 mit elastischem Kunststoffschäum 5 im wesentlichen vollständig ausgeschäumt ist. In dem Schaumstoffkörper sind außerdem Entlüftungsrohre 6 und Entwässerungsrohre 7 sowie Hilfsrohre 8 eingebettet.
[0038] In Fig. 5 und 6 ist ein Rohrleitungssystem dargestellt, bei welchem in einem Außenrohr 1 vier Innenrohre 2 im Abstand voneinander warmebrückenfrei angeordnet sind. Jedes Innenrohr beinhaltet ein Mediumrohr 3, das auf Gleitkufen h axial verschiebbar gelagert ist. Außerdem sind in dem Außenrohr 1 ein Belüftungsröhr 6, Entwässerungsrohre 7 und Meldeleiter-Hilfsrohre 9 angeordnet. Der Hohlraum zwischen Außenrohr 1 und den Innenrohren 2 ist wie bei den vorigen Ausführungsbeispielen mit Hart-Polyurethan-Schaumstoff 5 ausgeschäumt. In dem Schaumstoffkörper 5 sind Kanäle 10 ca. 5 bis 10 mm von der Schaumstoffoberfläche vertieft ausgebildet, die von den Innenrohren 2 zu den Entwässerungsrohren 7 führen.
[0039] Wie insbesondere Fig. 6 zeigt, ragt der Schaumstoff körper 5 nm ca. 5-10 mm über die Enden des Außen rohres 1 bzw. der Innenrohre 2 in axialer Richtung vor. Das Maß, um welches der Schaumstoffkörper 5 über die genannten Enden übersteht, ist in Fig. 6 mit a bezeichnet.
[0040] Fig. 7 zeigt die Verbindung der Außenrohre 1 bei einem vorstehend beschriebenen Rohrleitungssystem; es handelt sich hierbei um eine Kurzverbindung, wo keine Verbindung des Mediumrohres erforderlich ist. Die Darstellung bezieht sich auf ein Einleitersystem gemäß Fig. 1, ist jedoch prinzipiell auch für die Zwei- und Mehrleitersysteme gemäß Fig. 2-6 anwendbar. In der linken Hälfte der Fig. 7 ist eine Muffenverbindung dargestellt, die die Außenrohre 1 im Bereich der benachbarten Enden. umschließt. In die Muffe 11 sind z.B. zwei bis vier Dichtringe 12 einge legt.
[0041] In der rechten Hälfte der Fig. 7 ist eine Hülsenverbindung dargestellt, die z.B. zwei bis vier über die Enden der Außenrohre 1 gespannte Dichtringe 12 umfaßt, die von einer Hülse 13 umgeben sind. In beiden Fällen erfolgt ein vollflächiges Anein anderpressen der Stirnflächen der Schaumstoffkörper 5 benachbarter Rohrschüsse.
[0042] Fig. 8 zeigt die Verbindung der Außenrohre 1 bei einer vorstehend beschriebenen Rohranordnung; es handelt sich hierher um eine Langverbindung, wo auch eine Verbindung der Mediumrohre erfolgt. Wie in Fig. 7, bezieht sich die Darstellung auf ein Einleitersystem gemäß Fig. 1, ist jedoch auch für die Zwei- und Mehrleitersysteme gemäß Fig. 2 - 6 anwendbar. Diese Langverbindung umfaßt eine Muffe 11 bzw.
[0043] Hülse 13 gemäß Fig. 7, die jedoch wesentlich länger als in Fig. 7 ausgebildet ist. Zwischen den benachbarten Außenrohren 1 ist ein Isolierkörper 14 angeordnet, der im Aufbau ident ist mit der Rohranordnung, und auch einen Schaumstoffkörper 5' besitzt, jedoch entsprechend der Anzahl der Innen- bzw. Mediumrohre 2 bzw. 3 in eine Anzahl Segmente geteilt ist. Diese Segmente werden mittels Spannbändern 15 zusammengehalten. Die Muffe 11 bzw. Hülse 13 erstreckt sich somit in axialer Richtung von dem Ende des einen Außenrohres über den Isolierkörper ih hinweg zum Ende des anderen Außenrohres. Die Stirnflächen der über dxe Enden der Außenrohre 1 bzw. des Isolierkörpers lh vorstehenden Schaumstoffkörper 5 bzw. 5' sind wie beim Ausführungs-beispiel gemäß Fig. 7 fest aneinander gepreßt. Die Ver- bindungssteile 3' der Mediumrohre 3 ist gegenüber den axialen Stirnflächen der Schaumstoffkörper 5 und den Enden der Außenrohre 1 und Innenrohre 2 in axialer Richtung versetzt, und ist innerhalb des Isolierkörpers 14 angeordnet. Das Verbinden der aneinanderstehenden
[0044] Enden der Mediumrohre erfolgt in bekannter Weise durch Schweißen, Löten, Kleben usw.
[0045] Der Schaumstoffkörper 5' besteht aus elastischem Kunststoffschäum, vorzugsweise aus dem gleichen Werkstoff wie der Schaumstoffkörper 5, z.B. Hart-Poly-urethanschaum.
[0046] Fig. 9 und 10 zeigen einen stehenden Abzweigschacht für ein erfindungsgemäßes Rohrleitungssystem, der entsprechend isoliert ausgebildet ist. Der insgesamt mit 16 bezeichnete Schacht umfaßt einen Schachtkörper 17 mit einer Schachtdecke 18 und einen Einstiegdom 19, der mit einem isolierten Deckel 20 oberflächenwasserdicht und wärmegedämmt verschließbar ist. Der gesamte Schacht ist mit einer Innenauskleidung 21 aus Hart-Polyurethan-Schaumstoff versehen, und innen mit einer wärmereflektierenden Schicht 22 ausgekleidet. Die Abzweigkupplungen bzw. Schachtkupplungen 23 sind wie der Rohrstrang selbst isoliert.
[0047] Bei dem Rohrleitungssystem gemäß Fig. 11 und 12 ist in einem Außen- bzw. Mantelrohr 1 aus Faser- bzw. Asbestzement ein Innen- bzw. Kernrohr 2 aus Faserbzw. Asbestzement angeordnet, in dem mittels Gleitkufen 114 ein aus Metall bestehendes Mediumrohr 3 in axialer Richtung verschiebbar gelagert ist. Das Innenrohr 2 ist in dem Außenrohr 1 über dessen gesamte Länge warmebrückenfrei angeordnet, wobei der ringförmige Hohlraum zwischen Außenrohr 1 und Innenrohr 2 mit elastischem Kunststoffschaum 5 im wesentlichen vollständig ausgeschäumt ist. In dem Schaumstoffkörper sind außerdem je ein Entlüftungsrohr 6 und Entwässerungs- rohr 7 eingebettet.
[0048] In Fig. 12 bis 20 ist die Gleitkufe 114 näher dargestellt. Die Gleitkufe 114 besitzt die Form eines brückenförmigen mehrfach gebogenen bzw. abgewinkelten Bandes, das zwei in Axialrichtung im Abstand voneinander liegende Abstützflachen 118, 119 zur Abstützung am äußeren Umfang des Mediumrohres 3 und eine Abstütz fläche 110 zur Abstützung am inneren Umfang des Innen rohres 2 aufweist. Mehrere solcher Gleitkufen 114 sind im Abstand voneinander am Umfang des Mediumrohres 3 in einer einzigen Radialebene desselben angeordnet und sind mittels zweier Spannbänder 111 kraft- bzw. reibungsschlüssig am Umfang des Mediumrohres 3 gehalten. Die Spannbänder 111 können mit den Gleitkufen 114, z.B. durch Punktschweißung verbunden werden. Es versteht sich, daß zur Abstützung eines Mediumrohres 3 Je nach Länge desselben zwei oder mehrere solcher in einer Radialebene angeordneter Gruppen von Gleitkufen verwendet werden. Wie insbesondere Fig. 14 und 15 zeigen, ist die
[0049] Gleitkufe ll4 mit einem mittigen, in einer Axialebene verlaufenden Steg 112 versehen, der sich quer durch den Ringspalt zwischen dem Innenrohr 2 und dem Mediumrohr 3 erstreckt und auf seiner dem Innenrohr 2 zugewandten Seite mit der Gleitkufe 114 fest verbunden ist. Auf seiner dem Mediumrohr 3 zugewandten Seite ist der Steg 112 mit Rillen, Kerben od.dgl. 113 versehen.
[0050] Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Abstützflächen 118, 119,110 eben ausgebildet. Die Abstützflächen können jedoch gekrümmt ausgebildet werden. Insbesondere kann die radial äußere Abstützflache 110, die zur Abstützung der Gleitkufe 114 am inneren Umfang des Innenrohres 2 dient, konvex gekrümmt ausgebildet werden. Es ist hierbei zweckmäßig, daß der Krümmungsradius der Abstützflache kleiner ist als der Krümmungs radius des inneren Umfanges des Innenrohres 2.
[0051] Beim Ausführungsbeispxel gemäß Fig. 16 ist die zur axialen Führung des Mediumrohres 3 in dem Innenrohr 2 dienende Gleitkufe 114 an einem im wesentlichen U-förmig gebogenen Band gebildet. Die Unterseite des U bildet hierbei die Abstützflache 110 zur Abstützung am inneren Umfang des Innenrohres 2, wogegen die Abstützflächen 118, 119 zur Abstützung am äußeren Umfang des Mediumrohres 3 von von den oberen Rändern des U abstehenden Schenkeln gebildet werden. An diesen Schenkeln liegen die Spannbänder 111 an und halten die Gleitkufen 114 am Mediumrohr 3 fest. Der Steg 112 ist wie in Fig. 14 und 15 ausgebildet.
[0052] Fig. 17 zeigt eine Gleitkufe 114, die aus einem etwa trapezförmig abgebogenen Band mit abstehenden Sche keln und Steg 112 besteht.
[0053] Der Steg 112 muß nicht mittig, sondern kann auch einoder beidseitig an den äußeren axialen Enden sein.
[0054] Fig. 18 zeigt eine Gleitkufe 114, die aus einem etwa dreieckförmig bzw. V—förmig gebogenen Band mit abstehenden Schenkeln für die Spannbänder 111 besteht. Bei dieser Ausführung ist z.B. kein Steg erforderlich.
[0055] Fig. 19 und 20 zeigen Gleitkufen 114 in Form von Doppelbägeln bzw. Doppelkufen, wobei das Spannband 111 an einem mittig angeordneten Steg 113 anliegt.
[0056] Die Gleitkufen können aus Metall, insbesondere Stahl, hergestellt, und gegebenenfalls oberflächenbehandelt bzw. mit einer Beschichtung versehen werden, damit ein entsprechender Korrosionsschutz sowie eine Reibungsverminderung gegeben ist.
[0057] Die Erfindung ist anwendbar auf Rohrstränge beliebigen Querschnittes, also auch unrunden oder eckigen Querschnittes, z.B. ovalen, elliptischen oder vieleckigen Querschnittes bzw. Querschnittes eines Releaux-Dreiecks. Als Werkstoffe für Außenrohr und Innenrohr kommen neben Faser- bzw. Asbestzement auch Beton, Kunstharzbeton, Steingut, Kunststoffe, Metall usw. in Betracht. Wenn die Erfindung für Fernheizsysteme angewendet wird, so kann die Rohranordnung insbesondere sowohl zum Transport "kalter Fernwärme", geothermischer Wässer, Heizwassersysteme bis 90º, Heizwassersysteme bis 130º, und Heizwassersysteme bis 170ºC verwendet werden. Beim Transport "kalter Fernwärme" kommt als Anwendungsbereich der Transport von Kühlwässern mit sehr niedrigem Temperaturniveau von Kraftwerken und Industrien in Frage. Im Einrohrsystem wird das Medium zu den Verbrauchern transportiert und dort mittels Wärmepumpen auf die benötigte Heiztemperatur gebracht. Das durch die Wärmepumpen abgekühlte Wasser wird örtlich in einen Vorfluter abgeführt. Solche Systeme sind sehr wirtschaftlich, da sie mit geringstem Aufwand, ähnlich einer Wasserleitung, verlegt werden können. Untersuchungen haben ergeben, daß auch ohne Isolierung noch relativ "warmes Wasser" mit ca. 15-20ºC über mehrere Kilometer wirtschaftlich transportiert werden kann, eine Isolierung auch aus ökologischen Gründen jedoch vorzusehen ist.
[0058] Beim Transport geothermischer Wässer werden insbesondere Rohre aus Asbestzement verwendet, wobei diese entsprechend den Erfordernissen, mit einer Wärmedämmung versehen werden. Die bei Stahlrohrsystemen aufgetretenen Korrosionen durch Sickerwässer können bei Verwendung von Rohren aus Asbestzement, einem nichtmetallischen Werkstoff, ausgeschlossen werden. Selbstverständlich ist dafür Sorge zu tragen, daß nur Isoliermaterial verwendet wird, welches auch bei Feuchtigkeitseinfluß funktionstüchtig bleibt, also z.B. keine Faserdämmstoffe. Bei den vorstehend beschriebenen Systemen handelt es sich um offene Kreisläufe (1-Rohrsystem), d.h., daß das Mediumwasser nach Wärmeentnahme durch den Verbraucher (z.B. Wärmepumpe oder Umformer) in den nächstgelegenen Vorfluter abgeleitet wird. Bei Heizwassersystemen bis 90ºC wird ein Wärmetransportsystem verwendet, das aus Asbestzement-Druckrohren als Mediumrohre für Vor- und Rücklauf, einem gemeinsamen Mantelrohr aus Asbestzement sowie einer Verschäumung des Hohlraumes zwischen Medium- und Mantelrohr mittels Polyurethanschaum besteht. Die Verbindung der Rohre (Medium- und Mantelrohre) erfolgt mittels herkömmlicher Asbestzement-Kupplungen, die mit heißwasserbeständigen Dichtungen ausgestattet sind. Auf Grund der Dehnungsmöglichkeiten der Rohre in jeder Kupplung kann auf zusätzliche Dehnungskompensatoren sowie Fixpunkte gänzlich verzichtet werden. Daher sind gegenüber herkömmlichen Systemen große Einsparungen bei den Bau- und Verlegearbeiten möglich.
[0059] Bei dem Heizwassersystem bis 90ºC ist ein geschlossener Kreislauf (2-Rohrsystem) vorgesehen, bei welchem das Rücklaufwasser zwecks neuerlicher Erwärmung wieder der Kesselanlage zugeführt wird. Die Asbestzementrohre für die Mediumrohre können je nach chemischer Zusammensetzung des durchzuleitenden Wassers und dessen Temperatur auch mit Beschichtungen versehen werden.
[0060] Bei Heizwassersystemen bis 130ºC sowie Heizwassersystemen bis 170ºC ist der Rohraufbau gleich, u.zw. werden in ein Mantelrohr aus Asbestzement ein oder mehrere Kernrohre aus Asbestzement eingebaut, in welche entweder werkseitig oder an der Baustelle, mittels Gleitkufen vom Kernrohr distanziert, die Mediumrohre aus Stahl eingezogen werden. Der Raum zwischen Mantelrohr und Kernrohr wird mit Polyurethan ausgeschäumt, wobei die Isolierstärke entsprechend den Temperatur bereichen - 130°C und 170°C - gewählt wird.
[0061] Die Systeme sind so ausgelegt, daß die Verbindung der Asbestzement-Mantelrohre nur im Bereich der Stahlrohr-Schweißnähte mittels isolierter Langkupplunge (bis Stahl DN 200 alle 11 m und darüber alle 16 m) erfolgt. Die dazwischenliegenden Mantelrohre werden mittels Kurzkupplungen verbunden.
[0062] Diese Kupplungsanordnung hat den Vorteil, daß jede an der Baustelle ausgeführte Schweißnaht in den Bereich einer Langkupplung zu liegen kommt, und daher die Überprüfung dieser Schweißnähte ohne Verzögerung der weiteren Verlegung erfolgen kann.
[0063] Diese Systeme bieten auch die Möglichkeit, Stahlrohrstränge bis zu 300 m in einem Arbeitsgang in das bereits verlegte Mantelrohr und die darin enthaltenen Kernrohre einzuziehen.
[0064] Weiters besteht auch die Möglichkeit, längere Stahl rohrstrecken auszutauschen, wobei bei entsprechend großen Kernrohren auch spätere Kapazitätserweiterungen durch Einbau größerer Stahlrohrnennweiten ohne Ausbau des gesamten Systems möglich sind.
[0065] Die vorstehend beschriebenen Systeme können für städtische Fernwärmenetze und für große Überland transportleitungen Verwendung finden, wobei im zweiten Fall sowohl eine unterirdische Verlegung als auch eine oberirdische Verlegung möglich ist.
[0066] Um über das gesamte Fernwärmesystem, beginnend beim Wärmeerzeuger und endend beim Wärmeverbraucher, eine gleichmäßige Isolierung zu erreichen, werden auch sämtliche zu einem kompletten System gehörenden Bauteile entsprechend isoliert. Damit ist gewährleistet, daß es im gesamten System zu keinen Schwachstellen bei der Isolierqualität kommen kann. Untersuchungen haben nämlich ergeben, daß in einzelnen Fällen die Wärmeverluste durch Schächte, Fixpunkte, Kompensatoren und sonstige Bauteile ein Vielfaches jener der Rohrleitungen selbst sind. Außerdem wird durch die oftmals mangelhafte Bauausführung eine wesentliche Funktonsbeeinträchtigung der Isolierung und damit wiederum eine Erhöhung der Betriebskosten verursacht.
[0067] Damit diese Schwachstellen vermieden werden, werden vorisolierte Rohrleitungen, vorisolierte Kupplungen, vorisolierte Fixpunkte und vorisolierte Schachtbauten verwendet. Durch die werkseitige Fertigung all dieser Komponenten ist gewährleistet, daß der bei der Planung zugrundegelegte Wärmeverlust auch tatsächlich nicht überschritten wird. Unangenehme Überraschungen in Form von nicht erfaßbaren Wärmeverlusten, welche sonst erst nach Inbetriebnahme der Fernheiznetze sichtbar werden, können dadurch mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
[0068] Um den Vorteil einer werkseitigen Vorfertigung noch zu verstärken, wird auch für die installationstechnisehen Einrichtungen ein Bauteilsystem verwendet, welches z.B. vorgefertigte Abzweigschächte, vorgefertigte Pumpenschächte, vorgefertigte Kompensatorschächte, und vorgefertigte Übergabestationen umfaßt.
[0069] Bei der Ausführung dieser Anlagenteile kann auf die individuellen Wünsche der Fernwärmebetreiber Rücksicht genommen werden, jedoch auch gleichzeitig eine Standardisierung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht erfolgen. Es ist auch vorgesehen, diese Bauteile auf Wunsch bereits fertig installiert auf die Baustelle zu liefern.
[0070] Auf Grund der weitgehend kompletten Vorfertigung können nicht nur technisch und wirtschaftlich optimale Produkte angeboten werden, sondern es wird auch erreicht, daß Fernwärmenetze in Zukunft in wesentlich kürzerer Baudauer und daher mit geringerem Kostenauf wand erstellt werden können. Die dafür wesentlichen Kriterien der Systeme sind: der Einsatz von erfindungsgemäßen Mehrleiter-Mantelrohren, die wesentlich kleinere Außenabmessungen gegenüber traditionellen Systemen und das komplette Programm an vorgefertigten Systembauteilen. Durch die Erfindung können somit gegenüber den zur Zeit in Anwendung befindlichen Fernwärmesystemen große Einsparungen sowohl bei den Baukosten als auch - was noch entscheidender ist - sehr starke Reduzierungen der Betriebskosten durch geringere Wärmeverluste erreicht werden. Beispiel 1:
[0071] Das Beispiel betrifft die Fernwärmeversorgung einer Kleinstadt, wobei auf Grund der geringen Vorlauftempe ratur von 90ºC ein Heizwassersystem mit 90ºC vorgesehen wurde.
[0072] Die Problemstellung war, in dieser Kleinstadt aus einem Heizkraftwerk ca. 320 Abnehmer mit insgesamt ca. 7, 5 MW Gesamtanschlußleistung zu versorgen. Eine zusätzliche Auflage bestand darin, das System so zu wählen, daß trotz anfangs geringer Anschlußdichte das Netz nachträglich leicht ausbaufähig ist.
[0073] Es wurden folgende anlagenspezifische Werte ermittelt: Gesamte Anschlußleistung ca . 7 , 5 MW
[0074] Anzuschließende Verbraucher ca . 320
[0075] Gesamte Trassenlänge (vom Heizkraftwerk bis Verbraucher- Hauseintritt) ca . 13400 m
[0076] Wärmeverlust pro lfm Trasse (bei 90/50°C) ca . 20 W
[0077] Gesamt-Wärmeverlust ca . 3 %
[0078] Wie aus vorstehender Aufstellung ersichtlich ist, lassen sich für den 1fm Fernwärmetrasse bei Leitungsdimensionen von DN 20 - DN 250 Einsparungen von ca. 50 % gegenüber vorisolierten Stahlrohren erzielen. Ein Vergleich mit der Haubenkanalbauweise war nicht relevant, da die Bodenverhältnisse und die topographische Lage dieses Systems von vornherein ausgeschlossen haben. Beispiel 2:
[0079] Das Beispiel betrifft die wirtschaftlichste Lösung für die Errichtung einer Fernwärme-Transport-leitung mit folgenden technischen Vorgaben: Zu transportierendes Medium Heißwasser 130/65ºC Zu transportierende Heizleistung 230 MW
[0080] Streckenlänge ca. 17500 m
[0081] Es bestand die Auflage, ein System vorzuschlagen, das bei gleichem Regelquerschnitt sowohl eine Verlegung in ober- als auch unterirdischer Bauweise ermöglicht. Auf Grund der hohen Transportleistung wurde vorgeschlagen, den Leitungsquerschnitt auf zwei Vor- bzw. Rückläufe aufzuteilen. Dies ergab nicht nur für den Verlegequerschnitt die optimale Lösung, sondern brachte auch noch den Vorteil, in Summe geringere Installationskosten bei den erforderlichen 4 x Stahlnennweite 450 zu erzielen, als bei 2 x Stahlnennweite 650.
[0082] Die Wärmeverluste dieses erfindungsgemäßen Mehrleitersystems mit Heizwasser von 130ºC bzw. 170ºC sind über die gesamte Streckenlänge von ca. 17500 m mit einem maximalen Temperaturabfall von ca. 1 K zu erwarten.
[0083] Dieser außergewöhnlich niedrige Wärmeverlust konnte durch die Anwendung des Mehrleitersystems und durch konsequentes Ausschalten aller Schwachstellen
[0084] (Auflager, Fixpunkte, Schächte) mittels vorgefertigter und vorisolierter Bauteile erzielt werden.
[0085] Die Baukosten für dieses System (incl. Erdarbeiten) sind wesentlich niedriger als bei bekannten Systemen anzusetzen, wobei auch bei diesem System wiederum sämtliche Komponenten aus werkseitig vorgefertigten Bauteilen bestehen. Es sind darin sämtliche Fixpunkte, Kompensatorschächte und Abzweigschächte in wärmegedämmter Ausführung enthalten. Im Vergleich dazu wurde für die Ausführung in Haubenkanalbauweise mit wesentlich höheren Gesamtkosten ein wesentlich höherer Temperaturverlust von ca. 7 K auf die ca. 17500 m Trassenlänge errechnet.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche:
1. Rohrleitungssystem, insbesondere Mehrkanalrohrleitungssystem, zum Transport von mindestens einem flüssigen und/oder gasförmigen Medium bzw. Suspensionen, beispielsweise Fernheizleitung, Kühlmittelleitung, Erdöl- bzw. Erdgasleitung usw., mit einem, vorzugsweise aus Faser- bzw. Asbestzement, Kunstharzbeton, Kunststof od.dgl. bestehenden Außenrohr, und mit mindestens einem, vorzugsweise gleichfalls aus Faser- bzw. Asbestzement, Kunstharzbeton, Kunststoff od.dgl. bestehenden Innenrohr, in dem ein, vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff bestehendes, Mediumrohr mittels Gleitstücken, insbesondere in axialer Richtung, verschiebbar gelagert ist, wobei der Zwischenraum zwischen Innenrohr und Mediumrohr als Luftspalt ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das das Mediumrohr (3) unter Bildung eines Luftspaltes umgebende Innenrohr (2) bzw. die Innenrohre (2), und gegebenenfalls zusätzliche Rohre, beispielsweise Ent- und Belüftungsröhre (6,7,8), in dem Außenrohr (1) über dessen gesamte Länge warmebrückenfrei angeordnet ist bzw. sind, und der Hohlraum zwischen dem Außenrohr (1) und dem das Mediumrohr (3) unter Bildung eines Luftspaltes umgebenden Innenrohr (2) bzw. den Innenrohren (2) mit elastischem Kunststoffschaum, vorzugsweise Polyurethanschaum (5), im wesentlichen vollständig ausgeschäumt ist, so daß die im Außenrohr (1) angeordneten Rohre (2,6,7,8) mittels dieses Kunststoffschaumkörpers (5) im Abstand voneinander gehalten sind.
2. Rohrleitungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffschaumkörper (5) in axialer Richtung über die stirnseitigen Enden des Außenrohres (1) und vorzugsweise auch über die stirnseitigen Enden des das Mediumrohr (3) unter Bildung eines Luftspaltes umgebenden Innenrohres bzw. der Innenrohre (2) um, beispielsweise 0,5 bis 20 mm, vorsteht, so daß beim Zusammenfügen der einzelnen
Rohrschüsse die Kunststoffschaumkörper (5) benachbarter Rohrschüsse vollflächig aneinander anliegen (Fig. 5,6).
3. Rohrleitungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei durchlaufendem Medium rohr (3) an der Verbindungsstelle benachbarter
Außenrohre (1) diese außen oder innen von einer Muffe bzw. Hülse (11,13) umgeben sind, welche sich unter Zwischenschaltung von, gegebenenfalls vorgespannten, Dichtringen (12) über die Enden benachbarter Außen rohre (1) erstreckt (Fig. 7).
4. Rohrleitungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Verbindungsstelle benachbarter Mediumrohre (3) die Enden der benachbarten Außenrohre (1) und Innenrohre (2) hinsichtlich dieser Verbindungsstelle in axialer
Richtung versetzt sind, wobei zwischen die benachbarten Rohrschüsse ein im wesentlichen gleichartig aufgebauter, koaxialer Isolierkörper (14) dicht anliegend eingesetzt ist, und die Außenrohre (1) außenseitig von einer Muffe bzw. Hülse (11,13) umschlossen sind, welche sich vom
Ende des einen Rohrschusses über den Isolierkörper (14) hinweg zum Ende des anderen Rohrschusses erstrecken (Fig. 8).
5. Rohrleitungssystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (14) aus zwei oder mehreren, mittels mindestens eines Spanngliedes (15) zusammengehaltenen Segmenten besteht, wobei die Trennfugen zwischen den Elementen vorzugsweise in Axialebenen verlaufen.
6. Rohrleitungssystem nach einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß die axialen Stirnseiten des Schaumstoffkörpers (5) und/oder des Isolierkörpers (14) in an sich bekannter Weise im wesentlichen eben ausgebildet sind, wobei an diesen Stirnseiten Vorsprünge und/oder Vertiefungen zur Lagesicherung vorgesehen sind.
7. Rohrleitungssystem nach einem der Ansprüche 4-6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (5') des Isolierkörpers (14) über die stirnseitigen Enden desselben um, beispielsweise 0,5 bis 20 mm, vorsteht, so daß beim Zusammenfügen der Schaumstoffkörper (5') des Isolierkörpers (14) vollflächig gegen den Schaumstoffkörper (5) der Rohranordnung zur Anlage kommt (Fig. 8).
8. Rohrleitungssystem nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Schaumstoffkörper (5) wenigstens ein, vorzugsweise in einer radialen Ebene, verlaufender Kanal (10) ausgebildet ist, der vom Umfang eines Innenrohres (2) ausgehend zu einem Ent- bzw. Belüftungsrohr (6,7) führt (Fig. 5).
9. Rohrleitungssystem, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Führung des Mediumrohres (3) in dem Innenrohr (2) dienenden Gleitstücke als am äußeren Umfang des Mediumrohres (3), insbesondere mittels eines Spanngliedes, z.B. Spannbandes (111), kraft- bzw. reibungsschlüssig gehaltene Gleitkufen (114) ausgebildet sind, wobei jede Gleitkufe (114) einerseits zwei in Axialrichtung im Abstand voneinander angeordnete Abstützflächen (118,119) zur Abstützung am äußeren Umfang des Mediumrohres (3) und anderseits zumindest eine Abstützfläche zur Abstützung am inneren Umfang des Innenrohres. (2) aufweist (Fig. 11-20).
10. Rohrleitungssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitkufen (114) aus einem in einer Axialebene verlaufenden, vorzugsweise U-, V- oder W-förmig gebogenen Band mit an den Enden abstehenden Schenkeln bestehen, welche die Abstützflächen (118,119) der Gleitkufe (114) an dem Medium rohr (3) bilden (Fig. 14, 16, 17,18).
11. Rohrleitungssystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannglieder (111) an den die Abstützflächen (118,119) an dem Mediumrohr (3) bildenden Schenkeln außenseitig anliegen, und gege benenfalls mit diesen, beispielsweise durch Punkt schweißung, verbunden sind (Fig. 14,16,17, 18).
12. Rohrleitungssystem nach einem der Ansprüche 9 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitkufe (114) mindestens einen, vorzugsweise mittig oder seitlich angeordneten, insbesondere in einer Axialebene verlaufenden Steg (112) aufweist, der auf seiner dem Innenrohr (2) zugewandten Seite mit der Gleitkufe (114) verbunden ist und sich im wesentlichen bis in den Bereich des äußeren Umfanges des Mediumrohres (3) erstreckt (Fig. 17).
13. Rohrleitungssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (112) auf seiner dem Mediumrohr (3) zugewandten Seite mit Rillen, Kerben od.dgl. (113) versehen ist (Fig. 17). 14. Rohrleitungssystem nach einem der Ansprüche
9 - 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützflächen (118,119) der Gleitkufe (114) im wesentlichen eben ausgebildet sind (Fig.
14-20).
15. Rohrleitungssystem nach einem der Ansprüche 9 - 14, dadurch gekennzeichnet, daß die radial äußere
Abstützfläche (110) der Gleitkufe (114), die zum Abstützen der Gleitkufe (114) am inneren Umfang des Innenrohres (2) dient, konvex gekrümmt ausgebildet ist.
16. Rohrleitungssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius der Abstütz flache (110) der Gleitkufe (114) kleiner ist als der Krümmungsradius des inneren Umfanges des Innenrohres (2).
17. Verfahren zum Herstellen des Rohrleitungssystems nach einem der Ansprüche 1 - 16, dadurch gekennzeichnet, daß in ein, vorzugsweise aus Faserbzw. Asbestzement bestehendes, Außenrohr mindestens ein, vorzugsweise gleichfalls aus Faser- bzw. Asbestzement bestehendes Innenrohr eingeschoben wird, und danach der Hohlraum zwischen dem Außenrohr und Innenrohr mit elastischem Schaumstoff, insbesondere Polyurethan Schaumstoff, ausgeschäumt wird, wobei der Schaumstoffkörper in axialer Richtung über die Enden des Außenrohres um, beispielsweise 0,5 bis 20 mm, vorsteht, worauf die einzelnen, solcherart gebildeten Rohrschüsse zusammengefügt werden, wobei die axialen Stirnflächen der Schaumstoffkörper in Axialrichtung gegeneinander gedrückt werden, und über die Verbindungsstelle der Außenrohre eine Hülse bzw. Muffe geschoben wird, um das Mediumrohr in das Innenrohr eingeführt und mittels Gleitstücken gelagert wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß bei den Verbindungsstellen der Mediumrohre zuerst die Enden derselben z.B. durch Schweißen, Löten, Kleben od.dgl. miteinander verbunden werden, worauf über diese Verbindungsstelle ein Isolierkörper aufgebracht wird, der einen in axialer Richtung um, beispielsweise 0,5 bis 20 mm über seine Stirnseiten vorstehenden, Schaumstoffkörper aufweist, und danach die einzelnen Rohrschüsse unter Zwischenschaltung dieses Isolierkörpers in axialer Richtung gegeneinander gedrückt werden, und über den Isolierkörper eine Hülse bzw. Muffe geschoben wird, welche sich über die Enden der benachbarten Außenrohre erstreckt.
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