专利摘要:

公开号:WO1981002090A1
申请号:PCT/CH1981/000009
申请日:1981-01-28
公开日:1981-08-06
发明作者:M Burgersteiner
申请人:Burger Soehne;M Burgersteiner;
IPC主号:A24B13-00
专利说明:
[0001] Portioniertes Kautabakprodukt
[0002] Die vorliegende Erfindung betrifft ein por¬ tioniertes Kautabakprodukt, das in Form von voneinander getrennten Einzelportionen oder durch Knicken voneinander trennbaren Einzelportionen vorliegt. 5 Es ist bekannt, dass die gesundheitlichen
[0003] Schäden, die durch den Konsum von Rauchwaren hervorgerufen werden können, und die erhöhten Risiken, denen Raucher be¬ züglich bestimmter Krankheiten, beispielsweise Lungenkrebs, unterworfen sind, hauptsächlich durch die im Rauch ent-
[0004] 10 haltenen teerartigen Produkte und Reizstoffe hervorgerufen werden. Diese Risiken können zumindest weitgehend dadurch vermieden werden, dass der Tabak nicht in Form von Tabak¬ rauch, sondern als Kautabak oder Schnupftabak konsumiert wird.
[0005] -■- Ein weiterer Vorteil der Konsumation von
[0006] Kautabak, bzw. Schnupftabak., im Vergleich zur Konsumation von Tabak in Form von Rauchwaren besteht darin, dass die Rauchentwicklung von anderen Personen als störend empfun¬ den werden kann und auch an manchen Orten die Anwesenheit
[0007] 20 eines brennenden Materials Gefahren mit sich bringen kann, während durch den Konsum von Kautabak oder Schnupftabak andere Personen in keiner Weise gestört werden und auch die durch brennendes Material hervorgerufenen Risiken ver¬ mieden werden. Aus den oben angegebenen Gründen herrscht an vielen Orten, beispielsweise öffentlichen und privaten Betrieben, ein Rauchverbot, dem natürlich ein Konsument von Kautabak oder Schnupftabak nicht unterworfen ist. " Aus den oben genannten Gründen ist in den letzten Jahren der Konsum an Kautabak angestiegen, aber sehr viele Konsumenten nehmen von diesem Produkt immer noc Abstand, und zwar wegen des unappetitlichen Aussehens der Produkte und auch ihrer unangenehmen Handhabung. Kautabak sind stark saucierte Blätter, die bis jetzt hauptsächlich in Beuteln abgepackt oder auch in Rollen im Handel sind, von denen dann der Konsument die gewünschten Einzelportionen abbricht. Auch portionierte Kautabakprodukte sind bereits im Handel, beispielsweise kleine dunkelbraune Röllchen, von denen jedes eine Grosse von beispielsweise 0,5 g besitzt. Alle diese Produkte sind jedoch klebrig und der Konsument empfindet daher die B *e- rührung der Produkte als unangenehm, und er beschmutzt gegebenenfalls auch noch seine Hände. Ziel der vorliegenden Erfindung war es, ein portioniertes Kautabakprodukt zu entwickeln, das appetit¬ lich und sauber aussieht, sich nicht klebrig anfühlt und in Form von voneinander getrennten Einzelportionen vor¬ liegt, oder in einer solchen Form vorhanden ist, in der die Einzelportionen leicht und ohne Beschmutzung der Hände abtrennbar sind.
[0008] Es hat sich gezeigt, dass diese Ziele da¬ durch erreicht werden können, dass man den Kautabak zu¬ sammen mit einem festen oder halbfesten, nicht-toxischen Trägermaterial formuliert.
[0009] Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein portioniertes Kautabakprodukt, das dadurch ge¬ kennzeichnet ist, dass es in Form von voneinander getrenn-
[0010] O P
[0011] /,. \vv__ ten Einzelportionen oder durch Knicken voneinander trenn¬ baren Einzelportionen vorliegt, wobei in jeder Einzelpor¬ tion der Kautabak von einem nicht-toxischen festen oder halbfesten Trägermaterial umhüllt ist, oder in zerkleiner- ter Form in dem Trägermaterial verteilt ist.
[0012] Zweck ässigerweise soll das verwendete nicht¬ toxische Trägermaterial entweder* asserlöslich oder bei den im Mund vorherrschenden Temperaturen schmelzbar sein, damit beim Kauen des Kautabaks der von dem Trägermaterial umhüllte oder in dem Trägermaterial verteilte Kautabak freigesetzt wird.
[0013] Als bevorzugte derartige Trägermaterialien sind Stärkehydrolysate, beispielsweise entsprechende nicht¬ klebrige Produkte, die zur Herstellung von Gummibonbons herangezogen werden, zuckerhaltige Materialien, beispiels¬ weise neutraler oder mit Aromastoffen versehener Zucker- guss, getrocknete wasserlösliche Extrakte eines Naturpro¬ duktes, beispielsweise getrocknete Kaffee-extrakte oder Tee-extrakte, die gegebenenfalls noch zusätzliche Träger- materialien enthalten können. Als Beispiele für Trägerma¬ terialien, die bei den im Mund vorherrschenden Temperatu¬ ren zerschmelzen, seien Fett enthaltende Produkte oder Kakaobutter enthaltende Produkte erwähnt, insbesondere dun¬ kel oder weiss gefärbte Schokolade oder Füllmassen, wie sie beispielsweise in Pralinen vorhanden sind.
[0014] Gemäss einer weiteren bevorzugten Ausführungs¬ art der Erfindung ist das Trägermaterial ein wasserunlös¬ liches und im Mundraum nicht schmelzendes, gummiartiges Material, vorzugsweise eine Kaugummimasse, in der der zer- kleinerte Kautabak im wesentlichen gleichmässig verteilt wird. In diesem Falle treten dann beim Kauen des Produktes die gewünschten Aromastoffe und Wirkstoffe, beispielsweise das Nikotin, des Kautabaks in den Mundraum, bzw. den Spei¬ chel, aus. Die erfindungsgemässen portionierten Kau¬ tabakprodukte können als weitere Komponente Geschmack¬ stoffe, Aromatisierungsmittel, Geruchsstoffe, Süssungs- mittel, Farbstoffe, Gewürzstoffe oder Kochsalz enthalten. Als Beispiele für Aromatisierungsmittel oder Geschmacks¬ stoffkomponenten seien erwähnt: Fruchtaromen, Menthol, Eukalyptus, Pfefferminze, Spearmint, Lakritze, Gewürz¬ stoffe,insbesondere Pfeffer, Nelke, Zimt, Vanille sowie andere Aromatisierungsmittel, die für Nahrungsmittel zu- lässig sind, beispielsweise diejenigen Produkte, die dem Fachmann auf diesem Gebiet zur Aromatisierung von ver¬ schiedenen süss schmeckenden Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel Zuckerwaren und Gebäck, oder auch pikant schmek- kenden Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel verschiedenen Snaks, geläufig sind.
[0015] In den erfindungsgemässen Kautabakproduk¬ ten kann der Kautabak aus einer einzelnen Tabaksorte oder Mischungen mit verschiedenen Geschmacksrichtungen beste¬ hen. Wenn in den erfindungsgemässen Produkten
[0016] Farbstoffe anwesend sind, dann können sie gegebenenfalls auch dazu verwendet werden, um Einzeldosierungen bestimm¬ ter Geschmacksrichtungen durch ihre Farbe kenntlich zu machen, beispielsweise Einzeldosierungen,die einen Kau- tabak einer bestimmten Geschmacksrichtung enthalten, oder auch die durch Aromastoffe in bestimmter Weise aromati- siert sind. In diesem Fall wird zweckmässigerweise die Kombination an Farbtönung und Geschmackseindruck gewählt, an die der Konsument bereits von anderen konsumierenden Produkten her gewöhnt ist, also beispielsweise grüne Fär¬ bung für Eukalyptusgeschmack, weissliche oder hellblaue Färbung für Pfefferminzgeschmack, rötliche Färbung für Erdbeergeschmack usw. Als weitere Kompon nte können die Produkte Feuchthaltemittel, weich-'machende Mittel oder Weichmacher und Mittel zur Erhaltung der Elastizität bei im Mund löslichen gummiartigen Produkten, die üblichen Gelees oder Gummibonbons ähnlich sind, enthalten.
[0017] Ferner ist es auch möglich,Produkte herzu¬ stellen, die eine zusätzliche Beschichtung aufweisen, beispielsweise eine Zuckergussbeschichtung, wie dies bei im Handel erhältlichen Kaugummis oder auch bei gewissen zuckerüberzogenen SchokoladepastiLl en üblich ist.
[0018] Wenn die erfindungsgemässen portionierten Kautabakprodukte einen süssen Geschmack aufweisen sollen, dann ist es trotzdem möglich, durch Verwendung von syn¬ thetischen Süssstoffen diese Produkte so zu gestalten, -dass sie zuckerfrei und damit für den Diabetiker annehm¬ bar sind, bzw. die durch Zucker erhöhte Gefahr einer Schä¬ digung der Zähne vermieden wird.
[0019] Wenn die erfindungsgemässen portionierten Kautabakprodukte in Form von Einzelportionen vorliegen, dann kann jede Einzelportion zusätzlich verpackt sein, oder eine Anzahl von Einzelportionen können gemeinsam ab¬ gepackt sein, insbesondere in wasserdichten und aroma¬ dichten Verpackungsmaterialien, wie zum Beispiel Beuteln aus Aluminium, Kunststoff oder imprägniertem Papier, Dosen oder Schachteln aus einem harten Material, beispiels¬ weise cellophanierte Kartonschachteln, Metallschachteln oder Kunststoffschachteln.
[0020] Wie bereits erwähnt wurde, muss das erfin- dungsgemässe portionierte Kautabakprodukt nicht unbedingt in Einzelportionen vorliegen, sondern es ist auch möglich, es in solcher Weise bereit zu stellen, dass die Einzel¬ portionen von einem grösseren Stück leicht abgebrochen werden können. Derartige Einzelportionen können beispiels¬ weise durch Hüllen markiert sein, so dass entsprechende Rippen oder rechteckige Stücke abbrechbar sind. Beispiels¬ weise kann das Produkt eine an eine Schokoladentafel erin¬ nernde Form aufweisen, wobei jede Schokoladenrippe oder jedes Schokoladenrechteck dieser Tafel dann eine Einzel- portion des umhüllten Kautabaks enthält.
[0021] Im nachstehenden Beispiel ist die Zuberei¬ tung eines Kautabakproduktes erläutert, wobei als Träger¬ material bzw. Kaubasis ein" augummimaterial verwendet wird. Beispiel 1:
[0022] Die Kaumasse setzt sich aus folgenden Be¬ standteilen zusammen:
[0023] Kaugummi hoher Elastizität Gew..
[0024] (Kaubasis 3442_T-der Dreyfus & Cie) 28,70 Glukoselösung 4 Baume) 28,70
[0025] Zucker 8,14
[0026] Lecitin 0,48
[0027] Aromasauce 0,48
[0028] Tabak 33,50
[0029] Die Masse wird mechanisch in einem Kaltmisch werk durchgeknetet und danach in Platten flach ausgewalzt und mechanisch tablettiert.
[0030] Die einzelnen Tabletten haben ein gefälliges Aussehen und können einer Packung ohne weiteres entnommen werden (nicht klebrig) .
[0031] Beispiel 2:
[0032] Der im Beispiel 1 beschriebene Ablauf wird wiederholt-
[0033] Die gebildeten Tabletten werden dann noch zusätzlich mit einer aromatisierten Kruste umhüllt. Ein derartiges Produkt hat eine äussere Erscheinung ähnlich einer Kaugummitablette.
[0034] If Neben dem ausserordentlich vorteilhaften Aussehen hat der Genuss erbracht, dass die Kruste rasch abschmilzt, und der Kaugummi danach den gewünschten Ta¬ bakgeschmack aufweist und abgibt.
权利要求:
Claims
Patentansprüche
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯1. Portioniertes Kautabakprodukt, dadurch gekennzeichnet, dass es in Form von voneinander getrennten Einzelportionen oder durch Knicken voneinander trennbaren Einzelportionen vorliegen,wobei in jeder Einzelportion der Kautabak von einem nicht-toxischen festen oder halbfesten Trägermaterial umhüllt ist oder in zerkleinerter Form in dem Trägermaterial verteilt ist.
2. Portioniertes Kautabakprodukt gemäss Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das verwendete Trägermaterial wasserlöslich ist, oder bei den im Mundraum vorherrschenden Temperaturen zerschmilzt.
3. Portioniertes Kautabakprodukt nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial ein Stärkehydrolysat, ein zuckerhaltiges Material, ein trockener wasserlöslicher Extrakt eines Naturproduktes,insbesondere ein Kaffee-Extrakt oder Tee-Extrakt, ein schmelzbares, fetthaltiges und/oder Kakaobutter enthaltendes Material, insbesondere eine Schokolade, ist.
4. Portioniertes Kautabakprodukt gemäss Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial eine gummiartige Masse, vorzugsweise ein Kaugummimaterial ist, wobei in diesem der zerkleinerte Kautabak im wesentlichen gleichmässig verteilt ist.
5. Portioniertes Kautabakprodukt gemäss einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass es als weitere Komponente einen Geschmacksstoff, ein Aromatisierungsmittel, einen Geruchsstoff, ein Süssungsmittel oder Kochsalz enthält.
6. Portioniertes Kautabakprodukt gemäss Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Geschmacksstoff Menthol, Pfefferminze, ein Fruchtaromaoder ein Gewürzstoff, insbesondere Pfeffer ist.
7. Portioniertes Kautabakprodukt gemäss einem der Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es als weitere Komponente ein Feuchthaltemittel, beispielsweise Glycerin enthält.
8. Portioniertes Kautabakprodukt gemäss einem der Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelportionen oder eine Anzahl der Einzelportionen abgepackt sind, insbesondere in wasserdichten und aromadichten Verpackungsmaterialien, beispielsweise Beuteln aus Aluminium, Kunststoff oder imprägniertem Papier, Dosen oder Schachteln eines harten Materials, beispiels eisecellophanierte Kartonschachteln, Metallschachteln oder Plastikschachteln.
9. Portioniertes Kautabakprodukt, dadurch gekennzeichnet, dass es in Form von durch Knicken voneinander trennbaren Einzelportionen vorliegt, insbesondere in Form eines abbrechbare Rippen oder abbrechbare Quadrate aufweisenden Produktes, beispielsweise in Form einer Schokoladetafel, in der jedes abbrechbare Schokoladenstück eine Einzelportion des von der Schokolade umhüll-ten Kautabaks enthält.
10. Portioniertes Kautabakprodukt gemäss einem der Patentansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die voneinander getrennten Einzelportionen Formkörper in der Form von Pastillen oder Konfekt sind, wobei jeder dieser Formkörper 0,2 bis 1,0 g, vorzugsweise 0,4 bis 0,6 g an Kautabak enthält, und das Gewicht jedes einzelnen Formkörpers im Bereich von 0;4 bis 2 g, vorzugsweise im Bereich von 0,8 bis 1,2 g liegt.
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同族专利:
公开号 | 公开日
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1981-08-06| AK| Designated states|Designated state(s): DE DK GB JP NL NO SE US |
1981-08-06| AL| Designated countries for regional patents|Designated state(s): DE GB NL SE |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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