专利摘要:
Bereitgestellt werden eine Lebensmittelverpackung (1) mit einer Tasche, die aus oder auf einem Blatt (10) mit einem ersten Bereich (11) und einem dem ersten Bereich (11) gegenüberliegenden zweiten Bereich (12) gebildet ist, wobei an der Innenseite des Blatts (10) im ersten Bereich (11) ein Aufnahmefach (13) mit einer Öffnung für ein Lebensmittels (100) vorhanden ist und wobei der zweite Bereich (12) einen in eine Umschlagrichtung umschlagbaren Rand (12a) zum Schließen des Aufnahmefachs (13) aufweist, wobei ferner mindestens eine Eigenschaft einer Außenseite der Lebensmittelverpackung (1), die der Innenseite des Blatts (10) gegenüber liegt, sich in einem dem ersten Bereich (11) des Blatts (10) gegenüberliegenden ersten Abschnitt der Außenseite der Lebensmittelverpackung (1) und einem dem zweiten Bereich (12) des Blatts (10) gegenüberliegenden zweiten Abschnitt der Außenseite der Lebensmittelverpackung (1) unterscheidet und ein Lebensmittel (100), das in einer solchen Lebensmittelverpackung (1) verpackt ist.
公开号:EP3708509A1
申请号:EP20161575.4
申请日:2020-03-06
公开日:2020-09-16
发明作者:Björn Eller;Björn Mischke
申请人:ELLER foodPackaging GmbH;
IPC主号:B65D27-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft eine Lebensmittelverpackung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 und ein in eine solche Verpackung verpacktes Lebensmittel.
[0002] Derartige Lebensmittelverpackungen finden insbesondere in Schnellrestaurants Verwendung, um Brötchen, Bagel, Burger oder ähnliche Produkte für den Transport zu verpacken, wobei eine Besonderheit dieser Anwendung ist, dass die Transportverpackung von vielen Benutzern nicht vor dem Verzehr des Lebensmittels vollständig entfernt wird, sondern das Lebensmittel von vielen Verbrauchern aus ihr heraus gegessen wird, um es beim Verzehr zu stabilisieren und so weit wie möglich zu verhindern, dass Hände und/oder Kleidung des Benutzers schmutzig werden. Beispiele für solche Lebensmittelverpackungen sind insbesondere in der DE 10 2012 107 671 A1 , der DE 10 2012 107 672 A1 und der DE 10 2015 116 227 A1 offenbart.
[0003] Die Lebensmittelverpackungen sollen dabei eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen: Sie sollen einfach konfektionierbar sein, obwohl gegebenenfalls eine große Zahl unterschiedlicher Produkte in einer Filiale angeboten werden. Gleichzeitig sollen sie einfach, umweltschonend und preisgünstig herstellbar sein und unter Umweltschutzaspekten wenig Verpackungsmüll, insbesondere wenig Plastikmüll erzeugen und noch zudem bevorzugt eine Materialtrennung erlauben. Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine einfach und kostengünstig herstellbare und zugleich flexibel einsetzbare Lebensmittelverpackung bereitzustellen.
[0004] Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Lebensmittelverpackung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
[0005] Die erfindungsgemäße Lebensmittelverpackung hat eine Tasche, die aus oder auf einem Blatt mit einem ersten Bereich und einem dem ersten Bereich gegenüberliegenden zweiten Bereich gebildet ist. Dabei ist an der Innenseite des Blatts im ersten Bereich ein Aufnahmefach mit einer Öffnung für das Lebensmittel vorhanden und der zweite Bereich weist einen in eine Umschlagrichtung umschlagbaren Rand zum Schließen des Aufnahmefachs auf.
[0006] Insbesondere kann es sich auch um eine befüllte Lebensmittelverpackung, also eine Lebensmittelverpackung mit einem darin angeordneten Lebensmittel handeln. Dann ist an der Innenseite des Blatts im ersten Bereich ein Aufnahmefach mit einer Öffnung vorhanden, in dem das Lebensmittel angeordnet ist und der zweite Bereich weist einen in eine Umschlagrichtung umschlagbaren Rand zum Schließen des Aufnahmefachs auf.
[0007] Erfindungswesentlich ist, dass mindestens eine Eigenschaft einer Außenseite der Lebensmittelverpackung, die der Innenseite des Blatts gegenüber liegt, sich in einem dem ersten Bereich des Blatts gegenüberliegenden ersten Abschnitt der Außenseite der Lebensmittelverpackung und einem im zweiten Bereich des Blatts gegenüberliegenden zweiten Abschnitt der Außenseite der Lebensmittelverpackung unterscheidet.
[0008] Welche unterschiedliche Eigenschaft oder Eigenschaften den entsprechenden Bereichen der Lebensmittelverpackung zugeordnet wird oder werden kann je nach Anwendungsfall ausgewählt werden.
[0009] Beispielsweise kann es sinnvoll sein, die Abschnitte der Außenseite aus einem unterschiedlichen Material zu gestalten, das insbesondere beispielsweise unterschiedliche haptische Eigenschaften, eine unterschiedliche Flächendichte, unterschiedliche Biegesteifigkeit oder ein unterschiedliches Verhalten beim Kontakt mit Flüssigkeit, die beim Verzehr des Lebensmittels in der Verpackung austritt aufweisen kann.
[0010] Lediglich abschnittsweise Bereitstellung der gewünschten Zusatzeigenschaft führt dabei in der Regel zu einer Kostenreduktion durch Verringerung des Material- und/oder Bearbeitungsaufwands und kann zur Vermeidung von Müll und ressourcenschonendem Materialeinsatz beitragen.
[0011] Es können aber auch bei einer Verwendung nur eines Materials unterschiedliche Effekte hervorgerufen werde. Neben haptischen Effekten durch Einsatz von strukturellen Oberflächenmodifikationen sind hier insbesondere optische Effekte durch Farbgebung oder Design zu nennen. Letztere können insbesondere dazu beitragen, dass bei entsprechend angepasster Faltung eine Lebensmittelverpackung so für unterschiedliche Lebensmittel verwendet werden kann, dass die von außen erkennbaren Abschnitte der Lebensmittelverpackung charakteristisch für das entsprechende Lebensmittel sind. So könnte beispielsweise ein veganer Burger durch eine grasgrüne sichtbare Außenseite der Lebensmittelverpackung gekennzeichnet sein und ein Rindfleischburger durch eine blutrote sichtbare Außenseite der Lebensmittelverpackung, je nachdem wie die Verpackung beim Verpacken des Burgers gehandhabt wird.
[0012] Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Aufnahmefach im ersten Bereich dadurch gebildet ist, dass der erste Bereich zu dem Aufnahmefach mit einer Öffnung für das Lebensmittel geformt ist. Auf diese Weise kann die Zuordnung einer für diesen Bereich gewünschten Materialeigenschaft zum Bereich, in dem das Lebensmittel angeordnet ist und wo es gegebenenfalls verzehrt wird sichergestellt werden.
[0013] Insbesondere dann, wenn die unterschiedliche Materialeigenschaft zur Kennzeichnung einer Eigenschaft des in der Lebensmittelverpackung verpackten Lebensmittels dienen soll, ist es wünschenswert, dass die Lebensmittelverpackung mit im Aufnahmefach angeordneten Lebensmittel so faltbar oder umschlagbar ist, dass sie eine Mantelfläche aufweist, deren vom Aufnahmefach abgewandte Oberfläche entweder lediglich durch den ersten oder zweiten Abschnitt oder lediglich durch Teilbereiche des ersten oder zweiten Abschnitts gebildet wird.
[0014] Konkret ist dies insbesondere dadurch erreichbar, dass das Blatt und in Richtung parallel zur Umschlagsrichtung mindestens so lang ist wie der Umfang des in die Lebensmittelverpackung aufzunehmenden Lebensmittels. Dann ist es möglich, sich beiderseits des Lebensmittels in dieser Richtung erstreckende Abschnitte des Blattes bei geschlossener Tasche in gleicher Raumrichtung beginnend -und somit in entgegengesetztem Drehsinn, weil sie auf unterschiedlichen Seiten des Lebensmittels befinden- um das, Lebensmittel herumzuschlagen.
[0015] Tut man dies in die Richtung, in die die vom Lebensmittel abgewandte Oberfläche des zweiten Bereichs zeigt, wird die Außenseite der gesamten auf diese Weise gebildeten Mantelfläche durch den ersten Abschnitt oder, wenn es zu einem Überlapp kommt, durch Teilbereiche des ersten Abschnitts gebildet. Tut man dies in die Gegenrichtung, wird die Außenseite der gesamten auf diese Weise gebildeten Mantelfläche durch den zweiten Abschnitt oder, wenn es zu einem Überlapp kommt, durch Teilbereiche des zweiten Abschnitts gebildet.
[0016] Wie insbesondere dieses Beispiel zeigt, kann man die "Mantelfläche" im Sinne dieser Offenbarung so verstehen, dass die Fläche, die von den Punkten der Lebensmittelverpackung gebildet wird, deren Abstandsvektor senkrecht auf einer durch das Lebensmittel verlaufenden Achse steht, welche Achse ihrerseits senkrecht auf dem parallel zur Umschlagsrichtung verlaufenden Rand des Blattes steht, eine Mantelfläche ist.
[0017] Insbesondere unter dem Aspekt einer ressourcenschonenden und kostengünstigen Herstellung und möglichst umweltfreundlichen Entsorgung kann es vorteilhaft sein, wenn die unterschiedliche Eigenschaft der Außenseite der Lebensmittelverpackung in dem ersten und/oder in dem zweiten Abschnitt durch eine weitere Materialschicht herbeigeführt wird, die in diesem Abschnitt die Außenseite der Lebensmittelverpackung bildet.
[0018] Einerseits kann mit einer solchen separaten Materialschicht in vielen Fällen die Menge des benötigten Materials einer höherwertigen oder schwieriger zu entsorgenden Komponente reduziert werden, zum Beispiel dadurch, dass lediglich eine dünne Plastiktasche verwendet wird, die durch eine Pappschicht stabilisiert ist.
[0019] Andererseits kann aber selbst dann, wenn eine solche Stabilisierung nicht notwendig ist, ein Druckprozess auf einem Papier- oder Pappsubstrat unter Umständen einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden.
[0020] Die Lebensmittelverpackung ist besonders einfach und kostengünstig herstellbar und zudem besonders einfach nach Gebrauch für die Entsorgung vorzubereiten, wenn die weitere Materialschicht auf der dem ersten Bereich und/oder auf der dem zweiten Bereich gegenüberliegenden Seite des Blattes mit dem Blatt verklebt ist. Vorzugsweise erfolgt dabei das Verkleben durch einen linienförmigen Klebkontakt erfolgt, der parallel zum in die Umschlagrichtung umschlagbaren Rand des Blatts verläuft, und zwar vorzugsweise in dieser Richtung über das gesamte Blatt hinweg.
[0021] In einer ganz besonders bevorzugten Weiterbildung dieser Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die weitere Materialschicht eine Symmetrieachse oder Symmetrieebene aufweist und dass der linienförmige Klebkontakt entlang der Symmetrieachse oder in der Symmetrieebene verläuft. Bei dieser Anordnung des linienförmigen Klebkontakts kann überraschenderweise bei einem Herumwickeln der Lebensmittelverpackung entlang der Klebelinie die Materialschicht so mit einer mechanischen Spannung versehen werden, die die Bereiche auf beiden Seiten des linienförmigen Klebkontakts stabilisiert.
[0022] Wenn die weitere Materialschicht ein höheres Flächengewicht aufweist als das Blatt, kann das Material für Blatt und Tasche sehr dünn gewählt werden, während die gesamte Lebensmittelverpackung sowohl hinreichend stabil als auch gut handhabbar bleibt.
[0023] Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren, die Ausführungsbeispiele zeigen, näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1: einen Blick von der Innenseite auf ein Ausführungsbeispiel einer leeren Lebensmittelverpackung, Fig. 2: einen Blick von der Außenseite auf die leere Lebensmittelverpackung aus Figur 1, Fig. 3: eine Seitenansicht der leeren Lebensmittelverpackung aus Figur 1, betrachtet von ihrer Längsseite, Fig. 4: einen Blick auf ein Lebensmittel in einer solchen Lebensmittelverpackung, gesehen entgegen der Einführrichtung des Lebensmittels bei seiner Anordnung in der Lebensmittelverpackung nach einem ersten Verpackungsschritt, und Fig. 5: einen Querschnitt durch das Lebensmittel in der Lebensmittelverpackung nach dem ersten Verpackungsschritt längs der in Figur 4 dargestellten Achse A-A.
[0024] Gleiche Bestandteile gleicher Ausführungsformen der Erfindung sind in den nachstehenden Figuren jeweils mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet, sofern nichts anderes angegeben ist. Zur Steigerung der Übersichtlichkeit sind jedoch nicht immer alle Bezugszeichen in allen Figuren eingetragen. Zu beachten ist ferner, dass insbesondere in den Figuren 3 und 4 die Dicke der Materiallagen der Lebensmittelverpackung übertrieben groß dargestellt ist, um die Kennzeichnung unterschiedlicher Materiallagen zu vereinfachen.
[0025] Figur 1 zeigt einen Blick von der bei befüllter Verpackung dem Lebensmittel zugewandten Innenseite einer leeren Lebensmittelverpackung 1. Man erkennt ein Blatt 10 aus einem Material, das z.B. ein Papier, ein beschichtetes Papier oder eine Folie sein kann. Das Blatt 10 hat einen ersten Bereich 11 und einen dem ersten Bereich 11 gegenüberliegenden zweiten Bereich 12. Der erste Bereich 11 ist an der in der Figur 1 linken Seite umgeschlagen, so dass ein Aufnahmefach 13 mit einer Öffnung 13a für das Lebensmittel von zwei übereinander liegenden Abschnitten des ersten Bereichs 11 gebildet wird, die an den Seiten 13b und 13c des Aufnahmefachs 13 miteinander verbunden, insbesondere verklebt sind. Der zweite Bereich 12 weist einen in eine in Figur 1 durch den Pfeil skizzierte Umschlagrichtung um die strichliert dargestellte Achse u herum umschlagbaren Rand 12a zum Schließen des Aufnahmefachs auf; wobei der Rand 12a und die Achse u parallel zueinander verlaufen.
[0026] Figur 2 zeigt einen Blick von der Außenseite auf die leere Lebensmittelverpackung 1 aus Figur 1, wobei die Achse u strichliert und die Öffnung 13a, die die Grenze des Aufnahmefachs 13 darstellt und aus dieser Perspektive eigentlich nicht sichtbar ist, punktiert dargestellt sind. In dieser Perspektive und in der Perspektive der Figur 3 erkennt man besonders gut, dass auf der dem ersten Bereich 11 gegenüberliegenden Seite des Blattes 10 eine erste Materialschicht 21 mit dem Blatt 10 verklebt ist und dass auf der dem zweiten Bereich 12 gegenüberliegenden Seite des Blattes 10 eine zweite Materialschicht 22 mit dem Blatt 10 verklebt ist.
[0027] Die Materialschichten 21,22 und das Material des Blattes 10 haben jeweils mindestens eine unterschiedliche Eigenschaft, weshalb sie unterschiedlich schraffiert dargestellt sind. Als unmittelbare Konsequenz daraus unterscheidet sich mindestens eine Eigenschaft einer Außenseite der Lebensmittelverpackung 1, die der Innenseite des Blatts 10, d.h. der Seite, die bei in der Lebensmittelverpackung 1 angeordnetem Lebensmittel diesem zugewandt ist, gegenüber liegt, in einem dem ersten Bereich 11 des Blatts 10 gegenüberliegenden ersten Abschnitt der Außenseite der Lebensmittelverpackung und einem dem zweiten Bereich 12 des Blatts 10 gegenüberliegenden zweiten Abschnitt der Außenseite der Lebensmittelverpackung 1. Angemerkt sei, dass dies offensichtlich auch bereits dann, wenn das Blatt 10 eine andere Materialeigenschaft hat als eine solche Materialschicht 21,22, der Fall ist, also nicht zwingend beide Materialschichten 21,22 erforderlich sind.
[0028] Dabei erfolgt die Verklebung jeweils durch einen linienförmigen Klebkontakt 23 bzw. 24, der, wie insbesondere in Figur 2 durch die strichpunktierte Darstellung der in dieser Perspektive eigentlich nicht sichtbaren Klebkontakte 23,24 deutlich wird, parallel zum in die Umschlagrichtung umschlagbaren Rand 12a des Blatts 10 verläuft. Ferner zeigt diese Darstellung, dass die weiteren Materialschichten 21,22 jeweils eine Symmetrieachse oder Symmetrieebene aufweisen, nämlich eine Spiegelebene s1,s2, in der jeweils der linienförmige Klebkontakt 23,24 liegt.
[0029] Figur 4 zeigt einen Blick auf ein Lebensmittel 100, das in einer solchen Lebensmittelverpackung 1 verpackt ist gesehen entgegen der Einführrichtung des Lebensmittels 100 bei seiner Anordnung in der Lebensmittelverpackung 1 nach einem ersten Verpackungsschritt; Figur 5 einen Querschnitt durch eine solche Anordnung längs der in Figur 4 gezeigten Achse A-A. Dabei ist anzumerken, dass die Klebkontakte 23,24, die eigentlich oberhalb der weiteren Materialschicht 21 und unterhalb der weiteren Materialschicht 22 vorhanden sind, in der Figur 4 nicht dargestellt sind, um die ohnehin schon übertrieben große Schichtdicke der diversen Abschnitte der Lebensmittelverpackung 1 nicht noch weiter zu erhöhen, ohne einen wesentlichen Erkenntnisgewinn zu erreichen, sondern nur in der Darstellung der Figur 5 gezeigt sind.
[0030] Wie man den Figuren 4 und 5 entnimmt, ist das Lebensmittel 100 in das Aufnahmefach 13, das im ersten Bereich 11 des Blatts 10 gebildet ist, aufgenommen, dessen Bodenseite 13d in Figur 4 dem Betrachter zugewandt ist. Daher ist das Lebensmittel 100 selbst eigentlich in der Perspektive der Figur 4 nicht sichtbar und aus diesem Grund strichliert eingezeichnet.
[0031] Der Rand 12a des zweiten Bereichs 12 ist in Umschlagrichtung umgeschlagen und bildet dadurch eine in Klappe, die die Lebensmittelverpackung 1 und insbesondere das Aufnahmefach 13, auf dessen Oberseite sie aufliegt, verschließt.
[0032] Am ersten Bereich 11 und am zweiten Bereich 12 sind die zusätzlichen Materialschichten 21 bzw. 22 mit den in Figur 4 nicht dargestellten Klebkontakten jeweils auf der vom Lebensmittel 100 weg weisenden Außenseite des Blatts 10 angeordnet, und zwar so, dass durch die Materialschicht 21 im Wesentlichen die Unterseite der mit dem Lebensmittel 100 befüllten Lebensmittelverpackung 1 im in Figur 4 und Figur 5 dargestellten Zustand gebildet wird. Durch die Materialschicht 22 wird im Wesentlichen die Oberseite der mit dem Lebensmittel 100 befüllten Lebensmittelverpackung 1 im in Figur 4 und Figur 5 dargestellten Zustand gebildet. Im zwischen dem ersten Bereich 11 und dem zweiten Bereich 12 liegenden Übergangsbereich 14, in dem das Blatt 10 umgeklappt sowie im Bereich der Bodenseite 13d des Aufnahmefachs 13 weisen die jeweiligen Außenseiten die Materialeigenschaften des Materials oder der Materialschichten, aus dem das Blatt 10 hergestellt ist, auf.
[0033] Anhand der Figur 4 kann man sich darüber hinaus leicht vergegenwärtigen, dass man aus diesem Zwischenstadium je nach Wunsch eine Lebensmittelverpackung 1 erzeugen kann, deren Außenseite eine Mantelfläche aufweist, die durch die Eigenschaften der Materialschicht 21 geprägt ist oder eine Lebensmittelverpackung 1 erzeugen kann, deren Außenseite eine Mantelfläche aufweist, die durch die Eigenschaften der Materialschicht 22 geprägt ist.
[0034] Schlägt man ausgehend von der in Figur 4 dargestellten Situation nacheinander die in dieser Figur links und rechts vom Lebensmittel 100 befindlichen Abschnitte der Lebensmittelverpackung 1 nach oben um, ergibt sich eine Mantelfläche in Form eines deformierten Zylindermantels, deren Außenseite durch die Materialschicht 21 -gegebenenfalls mit einem Überlappungsbereich zwischen dem linken und dem rechten Ende- gebildet ist.
[0035] Schlägt man jedoch ausgehend von der in Figur 4 dargestellten Situation nacheinander die in dieser Figur links und rechts vom Lebensmittel 100 befindlichen Abschnitte der Lebensmittelverpackung 1 nach unten um, ergibt sich eine Mantelfläche in Form eines deformierten Zylindermantels, deren Außenseite durch die Materialschicht 22 -gegebenenfalls mit einem Überlappungsbereich zwischen dem linken und dem rechten Ende- gebildet ist. Mit einer derartigen Lebensmittelverpackung 1 können also zwei unterschiedliche Anforderungsprofile an Eigenschaften der Außenseite der Lebensmittelverpackung 1 erfüllt werden. Bezugszeichenliste
[0036] 1Lebensmittelverpackung10Blatt11erster Bereich12zweiter Bereich13Aufnahmefach13aÖffnung13bSeite13cSeite13dBoden14Übergangsbereich21erste Materialschicht22zweite Materialschicht23Klebkontakt24Klebkontakt100Lebensmittels1Spiegelebenes2SpiegelebeneuAchseA-ASchnittlinie
权利要求:
Claims (9)
[0001] Lebensmittelverpackung (1) mit einer Tasche, die aus oder auf einem Blatt (10) mit einem ersten Bereich (11) und einem dem ersten Bereich (11) gegenüberliegenden zweiten Bereich (12) gebildet ist,wobei an der Innenseite des Blatts (10) im ersten Bereich (11) ein Aufnahmefach (13) mit einer Öffnung für ein Lebensmittels (100) vorhanden ist und wobei der zweite Bereich (12) einen in eine Umschlagrichtung umschlagbaren Rand (12a) zum Schließen des Aufnahmefachs (13) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Eigenschaft einer Außenseite der Lebensmittelverpackung (1), die der Innenseite des Blatts (10) gegenüber liegt, sich in einem dem ersten Bereich (11) des Blatts (10) gegenüberliegenden ersten Abschnitt der Außenseite der Lebensmittelverpackung (1) und einem dem zweiten Bereich (12) des Blatts (10) gegenüberliegenden zweiten Abschnitt der Außenseite der Lebensmittelverpackung (1) unterscheidet.
[0002] Lebensmittelverpackung (1) nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmefach (13) im ersten Bereich (11) dadurch gebildet ist, dass der erste Bereich (11) zu dem Aufnahmefach (13) mit einer Öffnung (13a) für das Lebensmittel (100) geformt ist.
[0003] Lebensmittelverpackung (1) nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet, dass die Lebensmittelverpackung (1) mit im Aufnahmefach (13) angeordnetem Lebensmittel (100) so faltbar oder umschlagbar ist, dass sie eine Mantelfläche aufweist, deren vom Aufnahmefach (13) abgewandte Oberfläche entweder lediglich durch den ersten oder zweiten Abschnitt oder lediglich durch Teilbereiche des ersten oder zweiten Abschnitts gebildet wird.
[0004] Lebensmittelverpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3,dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedliche Eigenschaft der Außenseite der Lebensmittelverpackung (1) in dem ersten und/oder in dem zweiten Abschnitt durch eine weitere Materialschicht (21,22) herbeigeführt wird, die in diesem Abschnitt die Außenseite der Lebensmittelverpackung (1) bildet.
[0005] Lebensmittelverpackung (1) nach Anspruch 4,dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Materialschicht auf der dem ersten Bereich (11) und/oder auf der dem zweiten Bereich (12) gegenüberliegenden Seite des Blattes (10) mit dem Blatt (10) verklebt ist.
[0006] Lebensmittelverpackung (1) nach Anspruch 5,dadurch gekennzeichnet, dass das Verkleben durch einen linienförmigen Klebkontakt (23,24) erfolgt, der parallel zum in die Umschlagrichtung umschlagbaren Rand (12a) des Blatts (10) verläuft.
[0007] Lebensmittelverpackung (1) nach Anspruch 6,dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Materialschicht (21,22) eine Symmetrieachse oder Symmetrieebene aufweist und dass der linienförmige Klebkontakt (23,24) entlang der Symmetrieachse oder in der Symmetrieebene verläuft.
[0008] Lebensmittelverpackung (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 7,dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Materialschicht ein höheres Flächengewicht aufweist als das Blatt.
[0009] Lebensmittel (100), das in einer Lebensmittelverpackung (1) verpackt ist,dadurch gekennzeichnet, dass die Lebensmittelverpackung (1) eine Lebensmittelverpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 ist.
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同族专利:
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DE102019106697A1|2020-09-17|
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